Ich habe noch eine weitere Frage, wäre aber dankbar, wenn seitens des Ministers nachgereicht werden könnte, wie die Einbindung gelaufen ist.
Das andere ist: Ist denn sichergestellt, dass mittlerweile vor allem die Schulleitungen der betroffenen Schulen entsprechend über die Kriterien informiert worden sind, weil mir bei Einreichung meiner Frage von den Schulen mitgeteilt wurde, dass sie bislang überhaupt noch nicht über die Kriterien informiert worden sind,warum bei ihnen geschlossen wird?
Es ist Gegenstand der Gespräche, die ich zum Teil selbst durchgeführt habe, sowohl mit der zuständigen Bürgermeisterin als auch mit dem Leiter des Staatlichen Schulamtes, dass wir auch im Hinblick auf das nächste Jahr rechtzeitig die verschiedenen Fragestellungen, die sich aus diesen Zahlen ergeben, erörtern.
Meine Damen und Herren, das Gerät mit der Elektronik hat ein Trägheitsmoment. Das ist nicht meines. Das macht jetzt nichts.
Aus welchen Gründen soll der Südringgau-Schule in Herleshausen die Genehmigung für die Sekundarstufe I im Schuljahr 2008/2009 verweigert werden, obwohl im Schuljahr 2009/2010 die Zahl von 20 Schülerinnen und Schülern überschritten werden kann?
Aufgrund sinkender Schülerzahlen war dem Schulträger mit Erlass vom 27.Dezember 2005 mitgeteilt worden,dass bei weniger als 20 Schülerinnen und Schüler der Unterricht in der Jahrgangsstufe 5 nicht mehr aufgenommen werden darf. Bei mehr als 20 Schülern hätte Bestandsschutz bis zum Schuljahr 2009/2010 gewährt werden können. Da dies nicht eingetreten ist, hat der Schulträger im Rahmen seiner Schulentwicklungsplanung beschlossen, die Haupt- und Realschule der Südringgau-Schule in Herleshausen aufzugeben.
Mit Schreiben vom 19.10.2006 hat der Werra-MeißnerKreis den entsprechend geänderten Schulentwicklungsplan dem Hessischen Kultusministerium gemäß § 145 Hessisches Schulgesetz zur Zustimmung vorgelegt, die wiederum mit Erlass vom 5.November 2007 erteilt wurde. Den nach § 146 Hessisches Schulgesetz erforderlichen Beschluss zur Aufhebung des Haupt- und Realschulangebots in Herleshausen hat der Kreistag des Werra-MeißnerKreises am 7.April 2008 gefasst.
Nun haben sich zum Schuljahr 2008/09 lediglich zwölf der 30 Viertklässler aus dem Einzugsbereich der Grundschulen für die Förderstufe der Südringgau-Schule angemeldet. Weitere 18 entschieden sich für die Adam-von-TrottSchule in Sontra, die Blumensteinschule in Wildeck und Gymnasien in Thüringen.
Angesichts dieser Anmeldezahlen hat das Staatliche Schulamt in Bebra die Entscheidung getroffen, den Unterricht in der Jahrgangsstufe 5 zum Schuljahresbeginn 2008/09 nicht aufzunehmen. Es folgt damit den Bestimmungen der Verordnung, die ich eben schon auf die Frage von Frau Beer zitiert habe.Danach ist die Mindestzahl zur Aufnahme eines Unterrichts in der Förderstufe 14 Schüler.
Gab oder gibt es Ausnahmegenehmigungen für andere Schulen in Hessen, wo dieser Sachverhalt in ähnlicher Form vorliegt?
Ist ihr der Inhalt der im Auftrag der Gemeinde Mühltal erstellten geotechnischen Stellungnahme im Zusammenhang mit der Radwegeplanung entlang der B 426 bekannt?
Nachdem die grundsätzliche Information jetzt sozusagen geklärt ist, darf ich nachfragen, ob und inwieweit der Inhalt dieser Stellungnahme Auswirkungen auf die umstrittene Frage der Radwegeführung in diesem Bereich haben wird.
Derzeit kann man deutlich sagen, dass diese erste geotechnische Untersuchung, die aufgrund der Aussagen des Ingenieurbüros sehr vorläufig ist und sich inhaltlich vorwiegend mit Abstimmungen und Dokumentation befasst hat, keine Orientierung für eine grundlegend andere Entscheidung ist.
Der Hessische Landtag hat sich in der letzten Legislaturperiode mit dieser Frage beschäftigt. Ihre Fraktionskollegin und Landtagsvizepräsidentin Frau Wagner hat hier lei
denschaftlich argumentiert, die ursprünglich geplante Trasse nicht zu realisieren – Stichwort: Felsnase und das damit verbundene Naturkunstwerk. Deswegen ist in Verbindung mit einer breiten Beteiligung vieler Verantwortlicher – Stichwort: Verkehrssicherheitskommission – eine Alternative der Trasse für diesen Radweg erkundet worden und wird geplant.
Übrigens liegen die Kosten dieses Radwegs, so wie er derzeit geplant wird, also einschließlich dieser sicherheitsrelevanten Vorkehrungen, bei etwa 600.000 bis 900.000 c – wohingegen die ursprüngliche Variante 3 Millionen c kosten sollte. Nur dann, wenn es gelingt, eine gleich günstige Variante zu der an der Modau entlangführenden Trasse zu finden, hat diese eine Chance. Vielleicht kann das Gutachten dies belegen,wenn es erweitert wird.Allerdings dürften derzeit Zweifel daran angebracht sein.
Darf ich Ihren Ausführungen aber entnehmen, dass man seitens der Landesregierung weiterhin mit der Gemeinde Mühltal in Kontakt und im inhaltlichen Diskurs über diese Frage bleiben wird? Denn die von Ihnen angesprochene Alternative ist dort vor Ort sehr umstritten und scheint auf wenig Akzeptanz zu stoßen.
Die Akzeptanz dafür ist mehrheitlich vorhanden – Stichwort: Verkehrssicherheitskommission. Allerdings sieht die Gemeinde das anders.
Klar ist aber doch, dass wir die Meinung der Gemeinde ernst nehmen, schon allein aus Respekt vor der kommunalen Selbstverwaltung, wenngleich es sich hier um eine Bundesstraße und damit um einen Bundesfahrradweg handelt.
Hat sie dafür gesorgt, dass zum Schuljahresbeginn 2008/2009 mehr Lehrerinnen und Lehrer für den gemeinsamen Unterricht zur Verfügung stehen, damit mehr behinderten Kindern ein gemeinsamer Unterricht mit nicht behinderten Kindern ermöglicht wird?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter, für das Schuljahr 2008/2009 sind im Haushalt 520,1 Stellen für die Beschulung im gemeinsamen Unterricht vorgesehen. Über eine Erhöhung zum Schuljahr 2009/2010 kann in den Beratungen für den Haushalt 2009 durchaus diskutiert werden. Ich glaube, wir sollten da sehr offen agieren. Eine endgültige Beschlussfassung über die Erhöhung der Stellen obliegt, wie Sie wissen, dem Haushaltsgesetzgeber.
Herr Kultusminister, der Stadtelternbeirat Frankfurt am Main hat kürzlich moniert,der gemeinsame Unterricht sei rückläufig; insbesondere werde an der Römerstadtschule und der Heinrich-Seliger-Schule immer weniger Kindern der gemeinsame Unterricht ermöglicht. Teilen Sie diese Einschätzung der Eltern,dass trotz zunehmenden Bedarfs an gemeinsamem Unterricht die Möglichkeiten des gemeinsamen Unterrichts in Hessen mehr und mehr rückläufig sind?
Im Schuljahr 1997/98 wurde der Stellenpool für zusätzliche Lehrer im gemeinsamen Unterricht auf 552 Stellen festgelegt. Für das kommende Schuljahr 2008/2009 sind im gegenwärtigen Lehrerzuweisungserlass 520,1 Stellen vorgesehen. Die Differenz – das ist ein Teil der Antwort – ergibt sich zum einen aus 15,4 Stellen als Umrechnung der durch die Arbeitszeiterhöhung gewonnenen Lehrerstunden.Bei Ausweisung einer geringeren Stellenzahl gibt es also nach wie vor eine gleichbleibende Stundenzahl. 16,5 Stellen erklären sich durch die Errichtung von neuen Beratungs- und Förderzentren. Das Gesamtstellenkontingent für die sonderpädagogische Förderung wurde also nicht vermindert; vielmehr haben Schwerpunktsetzungen in den Staatlichen Schulämtern bei der Vernetzung sonderpädagogischer Unterstützung vor Ort zu einer größeren Flexibilisierung der sonderpädagogischen Fördermaßnahmen insgesamt geführt.
Mit der landesweiten Errichtung von sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentren hat die Landesregierung einen besonderen Schwerpunkt in der Prävention durch individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern gesetzt. Diese präventiven Hilfen führten dazu, dass der Anteil der Kinder und Jugendlichen an Förderschulen in Hessen bei 4,28 % statt wie im Schnitt aller Bundesländer bei 4,85 % liegt. Daher glaube ich, dass wir mit diesen im Vorfeld angesetzten Maßnahmen das Ziel, um das es geht, nämlich möglichst viele Kinder im normalen Unterricht zu halten, ganz erfolgreich wahrnehmen können, wenn man das mit den Zahlen der anderen Bundesländer vergleicht.
Herr Minister, trifft es zu, dass in dem von Ihnen genannten Zeitraum die Anzahl der Lehrerinnen und Lehrer an den Förderschulen ungleich stärker gestiegen ist als die der Lehrkräfte im gemeinsamen Unterricht, die – wie wir gerade gehört haben – rückläufig ist?
Tatsächlich gibt es eine ganze Anzahl von neu einzurichtenden Förderschulen, die angemessen mit Lehr- und Erziehungskräften ausgestattet werden.Auch dort investiert das Land mit einer ganz erheblichen Anzahl von Stellen.
Ich glaube aber, Sie werden mir dabei zustimmen, dass es Schülerinnen und Schüler gibt, in deren Interesse es sinnvoll ist, auf einer Förderschule beschult zu werden. Grundsätzlich bin ich schon der Meinung, dass beispielsweise Schulen für praktisch bildbare Kinder oft sehr viel wirksamer werden können, als es die Integration in den gemeinsamen Unterricht vielleicht sein kann.