Dieter Franz
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Ich frage die Landesregierung:
Aus welchen Gründen soll der Südringgau-Schule in Herleshausen die Genehmigung für die Sekundarstufe I im Schuljahr 2008/2009 verweigert werden, obwohl im Schuljahr 2009/2010 die Zahl von 20 Schülerinnen und Schülern überschritten werden kann?
Gab oder gibt es Ausnahmegenehmigungen für andere Schulen in Hessen, wo dieser Sachverhalt in ähnlicher Form vorliegt?
Herr Präsident,meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 12. Dezember 2007 hat der Hessische Landtag mit den Stimmen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Hessische Glücksspielgesetz verabschiedet. Das war die Verabschiedung eines guten Gesetzes. Dieses Gesetz ist gut für die Destinatäre.
Die Verteilung der Spieleinsätze sichert für absehbare Zukunft dem Landessportbund, der Liga der Freien
Wohlfahrtspflege, dem Hessischen Jugendring, den Trägern der außerschulischen Jugendbildung und dem Ring politischer Jugend die in § 8 festgeschriebenen Mittel.
Wie die Kollegin Wissler schon eben betont hat, sind diese Mittel gedeckelt. Das ändert aber nichts daran, dass der Hessische Landtag in ausgewogener Verantwortung die Arbeit der Destinatäre immer unterstützt hat. Dies wird er auch in Zukunft unter Beweis stellen.
Das,was Sie hier formuliert haben – Sie seien hier die Partei, die die Ehrenamtlichen unterstützt, wir hätten das bisher in dieser Form nicht getan –, weise ich zurück.
Die gemeinwohlorientierte Arbeit ist für unsere Gesellschaft enorm wichtig und muss weiter finanziell unterstützt werden. Das ist keine Frage.
Es steht sicher außer Zweifel, dass die Verbände und Organisationen gerne mehr Finanzmittel hätten. Außer Zweifel steht aber auch, dass die gesellschaftlichen Probleme und Veränderungen weitere Aktivitäten und Initiativen erfordern. Zudem sind die Personal- und Sachkosten von Jahr zu Jahr gestiegen.Auch dies ist eine Tatsache.
Aber in der Vergangenheit haben die Destinatäre auch immer Verständnis für die finanzpolitischen Argumentationen des Landtags gehabt. Der Vorteil dieser Art der Verteilung war stets, dass der Hessische Landtag in dieser Frage fraktionsübergreifend argumentiert und gehandelt hat.
Zwar haben wir Sozialdemokraten mit dem Änderungsantrag Drucks. 16/8353 diese gemeinsame Linie ein wenig verlassen, doch sollten wir wieder das Ziel verfolgen, hier gemeinsam zu argumentieren und zu gemeinsamen Entscheidungen zu kommen. Das ist auch im Interesse der Verbände und Organisationen.
Vielleicht ist aber unser damaliger Antrag eine durchaus gute Grundlage für weitere Diskussionen im Innenausschuss. Den Wettlauf, wer das größte Füllhorn hat, um den Verbänden und Institutionen etwas zu geben, kann keiner in diesem Hause gewinnen. Das geht immer aus wie die Geschichte mit dem Hasen und dem Igel.
Wir sollten dieser Versuchung widerstehen.Vielleicht hätten die Destinatäre davon kurzfristig einen Vorteil, aber ich bin davon überzeugt, dass sie daran interessiert sind, langfristige Zusagen für ihre Einnahmen zu bekommen.
Eines aber muss man konstatieren, und das ist bei Ihnen vollkommen ausgeblendet worden: Herr Woltering von der Liga der Freien Wohlfahrtspflege hat bei der Anhörung formuliert, dass sich die Destinatäre in einer Risikogemeinschaft befinden. Denn es ist durchaus möglich, dass die Einnahmen nicht nach oben, sondern nach unten gehen.
Im Jahr 2006 hatten wir zwar mit einem Umsatz von 626,4 Millionen c eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr, wenn auch nur marginal; aber wenn die Zahlen stimmen, die ich für das Jahr 2007 habe, dann landen wir dort bei einem Umsatz von nur 542 Millionen c. Das ist natürlich auf Dauer ein Risiko für diejenigen,die mit dem Geld kalkulieren, das wir ihnen zuweisen. Sicherlich ist es richtig,dass diejenigen,die für die Destinatäre Verantwortung
tragen, ihr eigenes Finanzgebaren auf diesen Zahlen aufbauen.
Aufgrund meiner bisherigen Äußerungen wird Sie unsere Stellungnahme zum Gesetzentwurf der LINKEN nicht überraschen: Einer generellen Aufhebung der Deckelung werden wir unsere Zustimmung nicht geben.
Für die SPD-Fraktion betone ich nochmals:Wir sind an einer einvernehmlichen Lösung aller Fraktionen interessiert.
Nach meiner Meinung besteht auch kein Zeitzwang. Ob wir das jetzt im Rahmen der Beratungen im Innenausschuss machen oder ob wir das vielleicht in die Haushaltsberatungen 2009 einfließen lassen, das können wir im Innenausschuss diskutieren.
Wir sind zu einer einvernehmlichen Lösung bereit und würden uns freuen, wenn die Kolleginnen und Kollegen dieses Hauses das auch so sehen. – Danke.