Protocol of the Session on May 15, 2008

Es wird angestrebt, den Haushaltsplanentwurf der Regellage des § 30 Abs. 1 LHO entsprechend in der Septembersitzung des Hessischen Landtags einzubringen,

damals war schon bekannt, dass es Landtagswahlen geben würde –

sodass eine rechtzeitige Verabschiedung vor Beginn des Haushaltsjahrs 2009 ermöglicht wird.

Es heißt weiter:

Dazu ist erforderlich, dass die Haushaltsvoranschläge meinem Haus

also dem Finanzministerium –

bis zum 28. März 2008 übermittelt werden.

Unsere konkrete Frage: Haben die Häuser ihre Haushaltsvoranschläge dem Finanzministerium bis zum 28. März zugestellt? Zwischen dem 28. März und dem 5. April liegen wenige Tage, in denen entschieden worden ist,dass es eine geschäftsführende Landesregierung geben wird. Es ging also um maximal fünf bis sechs Tage.

(Beifall bei der SPD)

Deswegen ist Ihre Behauptung, aufgrund der Landtagswahl seien Sie in Zeitverzug gekommen, nichts weiter als ein Märchen, wenn Sie Ihren eigenen Haushaltsaufstellungserlass einigermaßen ernst nehmen.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der LINKEN)

Der Kollege Kaufmann hat recht. Dem Ministerpräsidenten geht es an dieser Stelle, das ist offensichtlich geworden, nur um politische Taktik. Er will den Plan im Dezember vorlegen und es anschließend zu einem Bruch kommen lassen. Dann kann er sagen: Meine Damen und Herren, es gibt keine Mehrheit für den Haushalt dieser geschäftsführenden Landesregierung. – Auf diese Weise will er Neuwahlen erzwingen. Wenn wir Ihre Aussage ernst nehmen sollen, dass Sie eine vernünftige Zusammenarbeit zwischen Regierung und Parlament herstellen wollen, dürfen Sie so nicht handeln. Dann müssen Sie Ihre Hausaufgaben machen.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

In der LHO steht ja nur, dass der Haushaltsplanentwurf im September vorgelegt werden soll. Man kann darüber reden, ob das Ende September sein wird, vielleicht sogar Anfang Oktober. Aber eines steht auch in der Landeshaushaltsordnung verpflichtend und ist gültiges Gesetz in Hessen, dass nämlich der Haushaltsplan zu verabschieden ist, bevor das neue Haushaltsjahr beginnt. Es ist ja auch Sinn und Zweck einer Planung, dass man sie vorher festlegt, nicht erst dann, wenn das Haushaltsjahr schon begonnen hat. Dabei geht es natürlich auch um die freiwilligen Leistungen. Dabei geht es darum, ob soziale Einrichtungen Zuwendungen aus der Landeskasse bekommen. Sonst können wir nur sagen: Das ist eine perfide Fortsetzung der „Operation düstere Zukunft“. Damit wollen Sie im Grunde genommen soziale Einrichtungen gefährden.

(Beifall bei der SPD)

Deshalb sage wir klar:Wir verlangen einen auf dem Zeitplan der Landeshaushaltsordnung gründenden Entwurf des Haushalts 2009. Diesen hat die Landesregierung vorzulegen, und zwar nicht nach Gutdünken, sondern – nach den Regeln der Landeshaushaltsordnung – in Form eines gültigen Gesetzes in Hessen. Das Parlament muss ausreichend Zeit haben, diese Vorlage der Landesregierung zu beraten und zu beschließen. Deswegen haben Sie diesen Haushaltsplan vorzulegen. Der Landtag muss in der Lage sein, die Ansätze Ihres Haushaltsentwurfes auf Schlüssigkeit zu prüfen, gegebenenfalls zu korrigieren und eigene Ansätze in den Haushaltsplan hineinzuschreiben, denn dieses Parlament ist der Haushaltsgesetzgeber.

Die Fraktionen von CDU und FDP setzen mit dem Antrag, der heute mitberaten wird, ihre Finanzpolitik der

Luftblasen fort.In der Vorlage ist keine Rede von dem bestehenden strukturellen Defizit. Ich hätte gerne gewusst, Herr Kollege Milde,wie Sie das strukturelle Defizit sehen, das diese Landesregierung über Jahre hinweg zu verantworten hatte und zu verantworten hat. Da will man leider mit globalen Ansätzen jonglieren, um das schon in der mittelfristigen Finanzplanung gesetzte Ziel von „Nettoneuverschuldung null“ im Jahr 2011 zu erreichen.Wir wissen, das ist derzeit alles andere als Realität, sondern reine Kosmetik.

Ich sage für uns sehr klar: Wir sind für eine „Nettoneuverschuldung null“ so schnell wie möglich, aber ohne die Gestaltung von Politik aufzugeben. Das ist der Zusammenhang, den wir herstellen wollen. „Nettoneuverschuldung null“, Herr Kollege Milde, ist nicht erreicht, wenn man ein Defizit von 290 Millionen c ausweist. So sieht aber Ihre Finanzplanung aus.

(Beifall bei der SPD)

Das ist, um es ganz klar zu sagen, eine tiefrote Null. Deshalb ist es für uns selbstverständlich, auch im Hinblick auf Art. 142 der Hessischen Verfassung, dass wir für dieses Jahr, für das ein Haushaltsplan besteht, bei kostenwirksamen Anträgen oder Gesetzentwürfen für Deckung zu sorgen haben. Das haben wir bei unseren Gesetzentwürfen sehr deutlich gemacht.

Nur, für das Jahr 2009 gelten die üblichen Spielregeln. Da wollen wir einen Haushalt verabschieden, in dem genau die Politikansätze, die wir haben, auch finanzpolitisch abgesichert werden. Wir brauchen die Vorlage der Landesregierung, um den Haushaltsentwurf dahin gehend zu korrigieren, dass die Mehrheit in diesem Parlament ihre Ansätze in praktische Politik umsetzen kann. Deswegen müssen Sie diesen Haushaltsplanentwurf vorlegen.

Deswegen ist es für uns selbstverständlich, dass bei Anträgen auf Ausgaben auch die Deckung gewährleistet werden muss. Das ist eine Selbstverständlichkeit – um es noch einmal klar und deutlich zu sagen.

Wir fordern die Landesregierung noch einmal auf, ihren Haushaltsplanentwurf rechtzeitig vorzulegen. Umgekehrt fordern Sie nämlich, dass wir Sie, wenn wir einen Gesetzentwurf vorlegen, frühzeitig einbeziehen, was die Deckung der mit diesem Gesetzentwurf verbundenen Ausgaben betrifft.Wenn Sie das von dem Parlament in diesem Jahr – zu Recht – fordern, können wir zu Recht fordern, dass Sie erst einmal Ihre Hausaufgabe machen, sprich: einen Haushaltsplanentwurf vorlegen.

(Beifall bei der SPD)

Das ist keine Einbahnstraße nach der Devise: Die Landesregierung macht, was sie will; aber das Parlament hat sich an die Spielregeln zu halten.

(Zuruf von der SPD: Das läuft nicht mehr!)

Wir sollten uns daran gewöhnen, dass sich sowohl die Regierung als auch das Parlament an die geltenden Spielregeln halten müssen. Deswegen fordern wir in unserem Antrag – der in diesem Sinne mit dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN deckungsgleich ist –, dass der Haushaltsplanentwurf im September vorgelegt wird und dass das Versteckspiel mit globalen Mehreinnahmen aufhört, die Sie nicht belegen können.

Wir – das ist dann unsere Aufgabe – werden den Haushaltsplanentwurf so verändern, dass unsere politischen Vorschläge und unsere Politikansätze dort realisiert werden. Selbstverständlich werden wir nicht das Ziel aufge

ben, in absehbarer Zeit – dann auch realistischerweise – zu einem ausgeglichenen Haushalt zu kommen. Aber um das zu erreichen, haben Sie als Erstes Ihre Aufgabe zu erledigen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Kahl. – Nächster Redner ist Herr Kollege Dr.Wilken für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch wir von der LINKEN schließen uns eindeutig der Forderung an, die rechtzeitige Vorlage des Haushaltsplanentwurfs – sprich: im September – in diesem Parlament sicherzustellen. Ich glaube, ich muss jetzt nicht noch einmal aus dem Haushaltsaufstellungserlass zitieren. Das haben meine Vorredner bereits zur Genüge getan.

Aber, Herr Koch, die Begründung dafür, nämlich dass man den Haushaltsplanentwurf nicht rechtzeitig habe erarbeiten können, weil in Hessen unklare Verhältnisse geherrscht hätten,ist nun wirklich lächerlich.Wir hoffen nur, dass Sie sich, wenn Sie nicht vernünftig arbeiten konnten, in diesem Zeitraum auch keine Besoldung und keine Bezüge ausgezahlt haben.

(Zurufe von der CDU: Oh!)

Stattdessen strafen Sie mit Ihrem Vorgehen Ihr eigenes Versprechen Lügen, als geschäftsführende Regierung Partner des Parlaments zu sein.

Herr Kollege Milde, Sie haben sich hier vor wenigen Minuten darauf gefreut, endlich einen Sommerwahlkampf führen zu dürfen. Dazu sage ich eindeutig: Es kann nicht die Aufgabe der Mitglieder des Parlaments sein, sich darauf zu freuen, eventuell Neuwahlen organisieren zu müssen. Wir sind von den hessischen Bürgerinnen und Bürgern gewählt worden,und es ist unsere Aufgabe,in diesem Parlament Politik zu machen. Es ist nicht unsere Aufgabe – auch nicht, weil jetzt Sommermonate folgen –, nach Neuwahlen zu schreien. Das geht nicht.

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Kollege Milde, Sie haben weiterhin gesagt, dass wir, die Mitglieder des Parlaments, doch festlegen sollten, wie viel wir ausgeben wollen. Dem komme ich gern nach; denn noch wichtiger als die rechtzeitige Vorlage eines Haushaltsplanentwurfs ist uns, dass ein Entwurf vorgelegt wird, der in die richtige Richtung geht. Dann können wir, wie mein Vorredner ausgeführt hat, auch darüber debattieren, welche politischen Ansätze im Haushaltsplan enthalten sein müssen.

Wir dürfen selbstverständlich nicht nur über die Ausgabenseite reden, sondern wir müssen uns vor allen Dingen auch mit der Einnahmenseite unseres Haushalts beschäftigen. Dabei dürfen wir uns nicht nur auf die Steuerschätzungen beziehen, die natürlich enorm wichtig sind, wenn es darum geht, festzustellen, wie viel Geld wir haben.Wir werden aber auch wieder politisch gefordert sein, uns zu überlegen, wie wir zu einer anderen Einnahmensituation in den öffentlichen Haushalten – auch im hessischen Landeshaushalt – kommen können.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP):Wie denn?)

Wir werden nicht müde, zu sagen, dass neben der konjunkturellen Schwäche der letzten Jahre, die natürlich ebenfalls zur Schwächung der öffentlichen Haushalte geführt hat, ein wesentlicher Effekt die verfehlte Steuerpolitik – auch der damaligen rot-grünen Bundesregierung – seit dem Jahr 2000 war.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Im Landtag?)

Das Ergebnis ist, dass insbesondere reiche Haushalte von den Steuersenkungen profitiert haben. Durch die Reform der Körperschaftsteuer gilt das auch für den Unternehmenssektor. Dadurch gehen nach Angaben des Finanzministeriums des Bundes in Deutschland insgesamt – damit letztendlich auch dem hessischen Landeshaushalt – jährlich 11 Milliarden c verloren.

Es gibt keinen Zwang, Steuersätze für reiche Haushalte oder für Unternehmen zu senken. Auch für uns Hessen lohnt es sich immer noch, nach Skandinavien zu blicken. Dort haben wir nach wie vor gut ausgebaute Wohlfahrtsstaaten, die insbesondere durch hohe Spitzensteuern finanziert werden. Die Konsequenz ist dann eben auch, dass die öffentliche Hand in Finnland, Norwegen, Schweden und Dänemark ein quantitativ und qualitativ viel bedeutenderer Arbeitgeber ist als in Deutschland und damit natürlich auch in Hessen.

Wenn wir über Einnahmen reden – gestern haben wir über die Erbschaftsteuer diskutiert –, ist nach unserer Ansicht vor allem auch die Vermögensteuer in den Blick zu nehmen; denn das Aufkommen aus dieser Steuer fließt zu 100 % den Bundesländern zu.

Jetzt kommen wir zum hessischen Haushalt. Für uns Hessen würde ein Wiedererheben der Vermögensteuer auf einem Niveau, das dem unserer Nachbarländer entspricht, Folgendes bedeuten.

(Zuruf des Abg. Jörg-Uwe Hahn (FDP))

Es gibt einen Freibetrag von 500.000 c. Um das nicht nur in Euro, sondern auch in DM auszudrücken, sage ich: Nur die Millionäre sollen die Vermögensteuer zahlen. Bei einer 1-prozentigen Besteuerung würden nach Länderfinanzausgleich jährlich 1,2 Milliarden c mehr in den hessischen Landeshaushalt fließen.

Herr Kollege Milde,auch mir ist bekannt,dass wir das hier nicht beschließen. Aber wir sollten uns gemeinsam dafür einsetzen, dass wieder eine Vermögensteuer erhoben wird, damit die Einnahmenseite im hessischen Haushalt verbessert wird. Das ist unser Anliegen. Dabei hoffe ich auch auf die Stimmen der FDP.

(Beifall bei der LINKEN)