Protocol of the Session on May 15, 2008

Ein anderes Thema ist die Sorge, die berechtigte Sorge von Beteiligten, ob das einen Verein trifft, einen Zuwendungsgeber oder einen anderen. Da darf ich den Kollegen von SPD und GRÜNEN einfach vorschlagen: Im Haushaltsvollzugserlass, der für die ersten Monate notwendig werden wird, werden wir exakt die Formulierungen benutzen, die die rot-grüne Regierungskoalition in Hessen im Jahr 1996 benutzt hat. Sie hat allen Vereinen alle Möglichkeiten gegeben.

Lassen Sie uns doch über die Dinge streiten, die substanziellen Gehalt haben. Wir haben in der gängigen Staatspraxis des Bundes und aller Länder und in unserer Verfassung in Art. 140 genügend Regelungen, nach denen es möglich ist, im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung, dass Zuwendungsempfänger, deren Förderung im vorangegangenen Jahr bereits im Haushaltsplan enthalten war, als „gesetzlich bestehende Einrichtungen“ nach Art. 140 der Verfassung definiert werden.

Wenn das eine neue Erfindung von mir wäre, würde ich sagen:Lassen Sie uns darüber streiten.– Wenn Sie aber sehen, dass das seit 25 Jahren gängige Haushaltspraxis des Bundes und aller Länder ist, dann schlage ich vor, damit aufzuhören, irgendjemanden damit zu verunsichern.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Insbesondere sind Sie selbst so verfahren. Im Jahr 1996 hatte kein Verein Sorge, diese Mittel nicht zu bekommen. Ich biete Ihnen an,die gleiche Regelung wieder zu treffen.

Der dritte Punkt betrifft die globale Minderausgabe. Hier muss ich auf ein Missverständnis hinweisen, das muss ich mir parteipolitisch schon erlauben.

Globale Mehreinnahmen und Minderausgaben haben in mittelfristigen Finanzplanungen ihren Platz. Denn sie definieren Planungs- und Handlungsbedürfnisse fünf Jahre voraus. Das ist selbstverständlich. Problematisch – da würde ich Herrn Krüger zustimmen, aber da sind wir ein bisschen gefeit – sind globale Minderausgaben oder Mehreinnahmen in Haushaltsplänen. Dort gehören sie ausdrücklich nicht hin.

In der Amtszeit, die ich zu verantworten habe, hat es einmal eine einzige globale Minderausgabe von 15 Millionen c gegeben, und zwar im Jahr 2001. Diese globale Minderausgabe war in der Tatsache begründet, dass wir in den Hochschulen die neue Verwaltungssteuerung eingeführt haben und uns eine bestimmte Zahl nicht zur Verfü

gung stand. Diese Zahl ist im Nachtragshaushalt abgebildet worden. In keinem anderen Haushalt, den Karlheinz Weimar hier vorgelegt und den meine Regierung verantwortet hat, hat es jemals eine weitere globale Minderausgabe gegeben.

Ich sage Ihnen verbindlich zu: In einem Entwurf, den ich Ihnen mit meinem Kabinett hier vorlege, gibt es auch im Jahr 2008 keine globale Minderausgabe.

Meine Damen und Herren, die globalen Minderausgabenplanungen im Haushalt der rot-grünen Regierungen waren 1993 100 Millionen c, 1994 251 Millionen c, 1996 150 Millionen c, 1998 159 Millionen c, 1999 115 Millionen c.

Verschonen Sie uns vor solchen Streitigkeiten, sonst fangen wir wieder damit an, dass jeder aus der Geschichte erzählt. Gehen Sie davon aus, wir werden es ordentlich und korrekt machen. Sie erhalten einen Haushaltsplan ohne globale Minderausgabe. Aber natürlich wird die Finanzplanung weiterhin solche Teile enthalten. Das will ich Ihnen an dieser Stelle ganz normal und ruhig sagen.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP)

Dabei will ich auch auf Folgendes hinweisen:Wenn man in den strukturpolitischen Finanzplanungen von globalen Mehreinnahmen oder Minderausgaben spricht,dann definiert man Handlungsbedarf. Das ist ihr Ziel.

Beispielsweise haben wir im Jahr 2004 hier in Hessen eine Finanzplanung vorgelegt, in der der Finanzbedarf unter dem Gesichtspunkt des noch bestehenden Minderungsbedarfs bis zu einer Nettoneuverschuldung null für das Jahr 2008 auf den Betrag von 1,89 Milliarden c definiert worden ist.Am Ende haben wir dann für das Jahr 2008 einen Haushaltsplan vorgelegt, der eine Nettokreditaufnahme von 548 Millionen c enthielt. Daran sehen Sie: Das ist die Beschreibung eines Arbeitsbedarfs. Niemand behauptet, man könne das so planen, dass es Jahr für Jahr 100-prozentig exakt aufgeht. Das ist nicht möglich. Das ist der Respekt,den wir alle bei der Finanzplanung vor wechselnden Regierungen und dem Parlament haben. Aber diese Finanzplanungen geben notwendige Anhaltsdaten, jetzt bis zum Jahr 2011.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie werden auch jetzt wieder erleben, dass diese Planungen auch in den nächsten Jahren mit der gleichen Ernsthaftigkeit verfolgt werden. Das ist so, und das ist eine anspruchsvolle Zahl. Ich nenne sie noch einmal für das Protokoll: Es ist davon auszugehen, dass wir im nächsten Jahr auf ein Finanzierungsdefizit von rund 500 Millionen c, im übernächsten Jahr von rund 300 Millionen c kommen wollen. Wir wissen, je schneller die Konjunktur in Schwierigkeiten geriete, desto anspruchsvoller würde es, diese Herausforderungen durch alleinige Mehreinnahmen zu definieren.

Sie werden sehen – und haben das zu Recht gesagt –, im neuen Haushalt werden die globalen Minderausgaben von 250 Millionen c sehr viel leichter – nicht leicht, nicht unproblematisch, aber sehr viel leichter – zu erbringen sein als das, was wir darüber hinaus tun müssen, um das Ziel zu erreichen, das unterm Strich gilt, nämlich zu einer Nettoneuverschuldung in der eben genannten Größenordnung zu kommen. Das wird die Aufgabe und die Diskussion sein.

(Zuruf des Abg. Reinhard Kahl (SPD))

Meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kollege Kahl, die Wahrheit ist doch auch: Im Augenblick findet im Hessischen Landtag doch kein Wettbewerb darum statt, wie schnell man nicht vorhandene Mehreinnahmen durch Kürzungen ersetzen kann; sondern hier findet permanent eine Diskussion darüber statt, was man an zusätzlichen Ausgaben beschließen kann, unabhängig davon, ob es Mehreinnahmen globaler oder nicht globaler Art gibt oder etwas anderes. Das wird zusammenzubringen sein.

Deshalb sage ich auch: Das wird natürlich schon ein Stück weit in der Beratung des Haushaltsplans zusammenzubringen sein. Das ist ein zweites Kriterium, bei dem ich mir gewünscht hätte, dass wir hier ein Stück mehr in die Diskussion kommen. Vielleicht ist es möglich, dass der Ausschuss weiter darüber diskutiert.

Der Haushaltsplan,der jetzt aufgestellt werden muss,wird geprägt durch die Einnahme- und Ausgabesituation, wie sie von außen herbeigeführt wird, durch unsere inneren Strukturentscheidungen, aber natürlich auch durch die Entscheidungen, die der Hessische Landtag gerade diskutiert.

Es ist vergleichsweise einfach, einmal 30 Millionen c zusammenzubekommen. Es ist schon ein bisschen schwieriger, strukturell 100 Millionen c zusammenzubekommen. Aber das ist eine Aufgabe.Ob die lösbar ist,ohne dass sich dadurch die Nettoneuverschuldung erhöht, wird man sehen.

Sie reden aber nicht über 100 Millionen c,sondern Sie reden – wenn ich die Beratungen im Innenausschuss und auch hier im Landtag sehe, etwa zum Thema Personal – über beachtliche weitere dreistellige Millionenbeträge.

(Zuruf von der SPD: Sie auch!)

In den nächsten Wochen und Monaten werden wir sicher darüber reden müssen – ich glaube, es ist nicht illegitim, diesen Anhaltspunkt zu nehmen –, wie es um die Prognose über die Finanzentwicklung des Landes Hessen und die notwendigen Einflussnahmen auf die Einsparungen bei der Personalkostenentwicklung bis zum Jahr 2020 steht, die der sozialdemokratische Staatssekretär Suchan aufgestellt hat. Es wird zu klären sein, wie wir uns dazu verhalten.

Sicher, die „Operation sichere Zukunft“ – ob Sie sie mögen oder nicht – hat uns näher an diese Zahlen herangebracht, die damals von einem sozialdemokratischen Chef der Staatskanzlei entwickelt worden sind. Trotzdem haben wir nach wie vor diese Punkte nicht erfüllt. Gleichzeitig aber diskutieren Sie hier über den Wiederbeitritt zur Tarifgemeinschaft.

Ganz unabhängig davon, dass hier geklärt wird, ob der Tarifgemeinschaft beigetreten werden soll oder nicht, bleibt das die Entscheidung einer Landesregierung. Dabei aber reden wir über materielle Bedingungen.

Wir ringen also dabei nicht nur um die Frage, ob man formal beitritt oder nicht. Ich frage dazu:Worin kann für das Land Hessen der Sinn bestehen, sich von der eigenen Chance frei zu machen, zu verhandeln, und sich trotz unserer Schwierigkeiten an andere anzupassen?

Jenseits dieser taktischen Fragen bleibt es dabei: Das kostet Geld, und zwar nennenswert.Wir werden darüber hinaus eine Diskussion führen müssen – diese wird gegenwärtig in Bayern geführt, und auch das Land Hessen kann sich diese nicht ersparen –, dass wir das Beamtenrecht verändern müssen. Hierbei stellt sich die Frage: Bleiben

dafür Ressourcen, oder beschließen wir gerade Entwicklungen, die diese Ressourcen vernichten? In der Summe sind das 200, 300 oder 400 Millionen c, das ist jedenfalls fast so viel wie die gesamte Rate der prognostizierten Nettoneuverschuldung für das nächste Jahr und so viel, wie der Hessische Landtag – wenn ich nun die 100 Millionen c für die Studienbeiträge drauflege – im Augenblick möglicherweise zusätzlich als Optionen oder Wünsche in der Debatte hat.

Hieraus können Sie nun zwei Konsequenzen ziehen. Zum einen können Sie sagen: Wir wollen, dass die Haushaltsplanung des Landes von vornherein davon ausgeht, dass wir das alles ignorieren, weil wir schon längst fertig sind, bis Sie anfangen, zu beschließen. – Sie können zum anderen sagen:Wir wollen, dass Sie diese Prozesse begleiten. – Das heißt aber noch nicht, dass ich das alles in dem Sinne aufnehmen kann, dass man das alles durch Streichungen an anderer Stelle finanzieren kann. Hierzu fehlt mir zugegebenermaßen die Fantasie.

Dennoch ist es ein Prozess, den Sie selbst eingeleitet haben, und zwar unter dem Gesichtspunkt, Rahmenbedingungen für den Haushalt zu stellen, die extrem wichtig sind.Deshalb wäre es natürlich außerordentlich spannend – an dieser Stelle teile ich das, was Herr Kollege Krüger gesagt hat, ausdrücklich –, wie sich der Hessische Landtag in Bezug auf diese Frage im Vorfeld mehrheitlich verhält, indem er in Diskussionen klärt,wie die Randbedingungen aussehen sollen.Es stellt sich die Frage:Wie wichtig ist aus Sicht des Hessischen Landtags die Höhe der Nettoneuverschuldung? Denn allein diese Frage begrenzt jeglichen Spielraum.Sie definiert auch,ob von der Landesregierung bei den vorhandenen Bedingungen und über die jetzigen Einsparvorschläge hinaus zusätzliche Vorschläge gemacht werden müssen. Dann müssten Sie diese nicht selbst definieren. Das Schwarzer-Peter-Spiel kenne ich auch, aber wir lassen es einen Augenblick lang beiseite. Dennoch ist dies natürlich eine wichtige Randbedingung. Oder wollen Sie dies alles im Rahmen von parlamentarischen Beratungen später noch einmal neu schreiben? Damit würde die Geschichte darüber, wie ein Haushalt entsteht, relativ lustlos.

Da ich die Reden von Herrn Wilken sowie der übrigen Mitglieder dieses Hauses gehört habe, stelle ich fest, dass diese Frage offenkundig nicht beantwortet wurde: Es gibt einerseits die Strategie, möglichst hohe Schulden und damit Druck auf neue Einahmen zu machen. Das ist nach meiner Meinung falsch, dennoch ist es unkonventionell. Es stellt sich aber die Frage, ob diese Meinung jemand teilt, denn wenn diese niemand teilt, dann muss man innerhalb der anderen politischen Gruppierungen schauen, wo die Mehrheiten liegen. Das kann man in begleitenden Prozessen machen.Ich biete ausdrücklich noch einmal an, darüber in einem begleitenden Prozess zu reden.

Andererseits kann man versuchen, sich zu verstecken und mit der Regierung einen Hindernislauf zu machen. Hierfür werden wir in den nächsten Tagen ein Beispiel bekommen: Leo III. Die Diskussion über Fragen im Zusammenhang mit der derzeitigen Immobilienveräußerung macht nur Sinn, wenn es im Hessischen Landtag für eine grundsätzliche Ablehnung dieses Projekts keine Mehrheit gibt.

Wir erwarten von den Investoren, die es gibt – was diese jedoch zahlen, weiß am Anfang kein Mensch –, dass sie Millionen dafür ausgeben, um sich zu bewerben. Das werden sie tun, falls es um den Preis geht. Es würde aber kei

nen Sinn machen, dies zu tun, wenn man weiß: Es geht nicht, weil die Mehrheit des Hessischen Landtags dies nicht beschließen wird, da sie dieses Projekt nicht möchte. Daher werden wir Ihnen beispielsweise anhand eines Fragenkatalogs, den die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellt hat, präzise Randbedingungen benennen – in Form eines normalen Vorlagebeschlusses nach § 33 unserer Geschäftsordnung, um damit sozusagen die Ausschreibung dieses Projekts zu beginnen.

Wenn man dies nicht macht, dann wird man keine vernünftigen Ausschreibungsergebnisse bekommen. Das Risiko, dass diese Ausschreibung die entsprechenden Werte bringen wird, trägt die Landesregierung, die sie angesetzt hat. Das ist auch unser Job. Aber die Frage, ob es eine prinzipielle Bereitschaft hierfür gibt oder nicht, ist keine angemessene Rahmenbedingung für Versteckspiele. Hierzu gehört Offenheit. Die Frage wiederum, ob Sie dies beschließen werden oder nicht, hat elementare Auswirkungen darauf, wie die Haushaltsstruktur bis ins nächste Jahr hinein aussehen wird.

Herr Ministerpräsident, gestatten Sie mir den kurzen und freundlichen Hinweis, dass die vereinbarte Redezeit der Fraktionen abgelaufen ist.

Frau Präsidentin, ich danke Ihnen. Ich erlebe gerade die Wirkung der neuen Technik, da ich noch immer die Eieruhr von Herrn Kaufmann im Kopf habe,doch beginne ich, mich an dieser neuen Zeitanzeige zu orientieren. Ich werde die Zeit nicht überstrapazieren.

Es ist eine spannende Debatte, in deren Rahmen ich die Fraktionen sehr herzlich bitte: Ringen Sie hierüber im Ausschuss miteinander, und klären Sie, ob Sie sich dieser Debatte auf der Grundlage bestimmter Rahmenbedingungen, die zunächst noch sehr abstrakt sind, entziehen wollen oder nicht. Ihre Entscheidung wird aber Konsequenzen haben. Das ist keine Drohung; ich will Ihnen lediglich beschreiben, dass dies für das Haushaltsaufstellungsverfahren der Landesregierung materielle Konsequenzen haben wird. Dann wird es sich herausstellen, ob es für diesen Haushalt Mehrheiten gibt oder nicht.

Lassen Sie mich zum Schluss noch zwei Bemerkungen machen. Erstens. Es ist eine nicht mehr endende Debatte, und diese können wir nicht ganz unterdrücken, dessen bin ich mir sicher, zu fragen: Wer hat was zur Verschuldung beigetragen? Ich habe als Oppositionsführer natürlicherweise fröhliche Reden darüber gehalten, dass sich die Schulden Hessens zur Regierungszeit von Hans Eichel verdoppelt haben. Das ist so. Dennoch können Sie heute bedauerlicherweise lediglich davon reden, dass ich diese um 30 % erhöht hätte. Das ist aber nicht schlechter, schlimmer oder anders – –

(Zuruf des Abg. Reinhard Kahl (SPD) – Tarek AlWazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist kontrahöher!)

So ist das mit der Statistik.

(Lachen bei der SPD)

Die 30 % sind genauso blödsinnig wie die Verdoppelung. Wenn wir uns hierauf verständigen könnten, wäre das schon einmal eine Geschäftsgrundlage.

(Beifall bei der CDU)

Ich mache Ihnen noch ein Zugeständnis: Es ist in etwa gleich viel Geld gewesen, und zwar in Euro. Es ist damals wie heute die gleiche Summe gewesen. Ich bestehe aber darauf, dass ich hierfür ein Jahr länger gebraucht habe.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU)

Lassen Sie uns einen Teil dieser Debatte als interessante Geschichtsschreibung mitnehmen. Lassen Sie uns diese aber nicht als Schutzschild benutzen, um in einem veränderten Landtag, in dem es keine Mehrheitsstrukturen mehr gibt, die man beschimpfen könnte, diese Debatte fortzusetzen. Man kann natürlich darauf hinweisen, dass inzwischen 9 Milliarden c und dass allein in einem Jahr 1,5 Milliarden c Schulden angefallen sind, da wir, aufgrund einer ziemlich genialen Idee von Herrn Eichel, kurzfristig einen etwas unkonventionellen Ausfall der Körperschaftsteuer hatten.Aber was solls? Es ist passiert.

Ich habe diese Regelung damals für schlecht gehalten, so wie Sie wiederum andere Regelungen für schlecht halten. Das trägt aber nichts zur Klärung der Frage bei:Wie hoch darf die Nettoneuverschuldung aufgrund der politischen Mehrheit des Hessischen Landtags sein, die der nächste Haushalt ausweist? Muss ich dafür streichen und auf neue Projekte verzichten, oder muss ich mein Verschuldungsziel relativieren? Es wäre sinnvoll, dass hierüber debattiert wird, bevor man jede Einzelheit herunterbricht und bevor man anschließend versucht, einen bestehenden Haushalt in 1.000 Einzelteile aufzudröseln. Dafür besteht eine Chance.

Daher lade ich Sie ein,diese Debatte so zu führen,dass sie nicht unter der Prämisse steht: Wann wird der Landtag aufgelöst? Stattdessen sollte man mit dem wechselseitigen Risiko leben können, dass dieser bestehen bleibt. Es wird sich allen Beteiligten wechselseitig und tagesaktuell erschließen, ob dies eine Hoffnung von Frau Ypsilanti oder meine eigene ist. Die Behauptung, diese Landesregierung setze auf eine Auflösung des Landtags,unterstellt, dass eine andere Partei dieser Auflösung folgen will. Das wäre heute eine Neuheit.