spruch führt dazu, dass das Gesetz zur Durchführung einer dritten Lesung in den Landtag zurückkehrt, wobei die Landesregierung auf die in der Verfassung dargelegten Fristen insofern verzichten wird, dass wir die dritte Lesung noch vor der Sommerpause erreichen. Der Ältestenrat hat dazu beschlossen, dass eine Sondersitzung des Hessischen Landtags am Dienstag, dem 17. Juni 2008, um 14 Uhr,stattfindet.Dies teile ich Ihnen mit.Die Einladung wird Ihnen zugehen.
Das war die Mitteilung aus dem Ältestenrat. Ansonsten hat der Ältestenrat gesagt, dass wir in der Tagesordnung wie gehabt fortfahren. Das bedeutet, dass wir jetzt mit Tagesordnungspunkt 13 fortfahren.Wir haben noch vier Tagesordnungspunkte mit jeweils insgesamt 30 Minuten Redezeit. Sie können sich darauf einstellen und hinterher noch ein bisschen abräumen. Ich gehe davon aus, dass wir gegen 21.45 Uhr die Sitzung schließen könnten, wenn wir vernünftig weiterarbeiten.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zum Zehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zehnter Rundfunk- änderungsstaatsvertrag) und zur Änderung rundfunkrechtlicher Vorschriften – Drucks. 17/230 zu Drucks. 17/45 –
Die vereinbarte Redezeit beträgt fünf Minuten. Zuvor aber ergeht der Bericht von Frau Kollegin Hofmeyer als Berichterstatterin.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Hauptausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 17/202 in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Hauptausschuss in der 3.Plenarsitzung am 22. April 2008 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 21. Mai 2008 mit dem Gesetzentwurf befasst und ist einstimmig zu der Beschlussempfehlung gekommen.
Zuvor hat der Hauptausschuss den Antrag der CDU auf Durchführung einer Anhörung zu dem Änderungsantrag Drucks. 17/202 mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der LINKEN gegen CDU und FDP abgelehnt. Der Änderungsantrag Drucks. 17/202 wurde sodann mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN gegen CDU bei Enthaltung der FDP angenommen. – Danke schön.
Vielen Dank, Frau Kollegin Hofmeyer. – Ich eröffne die Aussprache.Wer wünscht das Wort? – Das Wort hat Herr Kollege Weinmeister.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Grundsätzliches zum Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben wir bereits in der ersten Lesung besprochen.Auch aus
der Anhörung hat sich für den Ausschuss für die grundsätzlichen Fragen des Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags kein weiterer Änderungsbedarf ergeben. Deswegen will ich auch nicht weiter auf den Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag eingehen.
Ich möchte allerdings etwas zu dem Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rahmen der HPRG-Novellierung sagen. Dies will ich sowohl zum Inhalt als auch zu der Art und Weise tun. Der Inhalt ist, so glaube ich, klar. Es geht um § 57 HPRG, zu dem wir bereits bei der letzten Novellierung im vergangenen Jahr eine zentrale Diskussion gehabt haben.
Es geht um die Frage, wie die Gelder der Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien eingesetzt werden. Wir haben damals die Meinung vertreten, dass wir eine Aufteilung von 70 % für die Bürgermedien und die Medienkompetenz und 30 % für die technische Infrastruktur im Bereich neue Medien und für die Stärkung des Medienstandorts Hessen einsetzen wollen.
Alle Ängste, die damals bestanden haben, dass die offenen Kanäle und die nicht kommerziellen Lokalradios damit nicht mehr existieren könnten, sind nicht eingetreten. Alle offenen Kanäle existieren weiterhin. Auch die nicht kommerziellen Lokalradios sind weiter on air. Die Grundförderung ist sogar für die NKLs angehoben worden. Ein sachlicher Grund, dass wir diesen Beitrag noch einmal ändern müssten, liegt also nicht vor. Aber es wird trotzdem gemacht.
Dass dabei die Antragsteller das Kind mit dem Bade ausschütten, wird natürlich nicht gesehen. Denn nach dem aktuellen Stand, wie es der Ausschuss beschlossen hat, ist überhaupt keine Vorgabe mehr im HPRG vorgesehen. Das bedeutet, im schlechtesten Falle könnte auch eine Mehrheit der Versammlung der Landesanstalt für privaten Rundfunk beschließen, dass wir überhaupt kein Geld mehr für Bürgermedien ausgeben, was ich im Moment nicht glaube.Aber man weiß nie, wie sich die Zusammensetzungen einmal ändern. Andererseits kann auch beschlossen werden, dass überhaupt kein Geld mehr für die Förderung der technischen Infrastruktur am Medienstandort Hessen und für neue Medien ausgegeben wird. Das wollen wir als CDU auf keinen Fall.
Wenn hier jetzt Gefahr in Verzug wäre, würde ich den Antrag noch verstehen. Aber wir haben mit dem Haushalt 2008 der Landesanstalt ganz deutlich festgestellt, dass die offenen Kanäle und die nicht kommerziellen Lokalradios weiterhin so bestehen können. Es gab in diesem Bereich keine Probleme. Falsch zugeordnete Titel, die von der Staatskanzlei beanstandet worden sind, sind trotzdem im Sinne der offenen Kanäle und der nicht kommerziellen Lokalradios genehmigt worden, weil man gesagt hat: Wir wollen die Meinungsbildung in der LPR so auch akzeptieren.
Jetzt kommen wir zu der Art und Weise, wie Sie vorgegangen sind, Herr Kollege Siebel. Das finde ich bemerkenswert.Wir haben gesagt, dass wir zu dieser Änderung, die erst im Laufe des Verfahrens dazugekommen ist, eine Anhörung haben wollen. Diese Anhörung ist uns mit der Mehrheit von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN einfach verweigert worden.
Der Hinweis, wir müssten heute den Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag verabschieden, ist richtig. Aber niemand hat Sie gezwungen, diese Änderung dort anzu
binden.Wenn es keine andere Möglichkeit mehr gegeben hätte,das für dieses Jahr irgendwo anzubinden,könnte ich Ihre Argumentation noch verstehen. Aber wir wissen, dass wir wahrscheinlich auch noch den Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag in diesem Jahr bekommen werden.Wir wissen auch, dass wir einen Auftrag vom Bundesverfassungsgericht haben, das HPRG in bestimmten Bereichen zu ändern. Und wir wissen, dass der Zwölfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag bald den Parlamenten zugeleitet wird.
All das wären Möglichkeiten gewesen, das anzuhängen. Ihre Aussage, es sei dringend notwendig, das heute zu machen, ist damit widerlegt. Deswegen ist es einfach eine schofelige Art und Weise, dass Sie uns diese Anhörung verweigert haben – und das kommt gerade von denjenigen, die uns fünf Jahre lang vorgetragen haben, was die Arroganz der Macht sei und was andere gemacht hätten. Das möchte ich an dieser Stelle doch noch einmal festhalten.
Deswegen glauben wir, dass die alte Regelung im Gesetz die richtige war. Damit konnten wir alle leben. Damit haben wir auch der Landesanstalt für privaten Rundfunk und neuen Medien den nötigen Handlungsspielraum gegeben, haben aber auch deutlich gemacht, was wir als Landtag wollen. Unseren Gestaltungswillen geben wir so aus der Hand. Das ist nicht in unserem Sinn. Deswegen werden wir dieser Regelung nicht zustimmen. Dem Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag stimmen wir zu.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Weinmeister, auch ich will zu dem Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag nichts mehr sagen. Ich möchte nur Bezug nehmen auf das Thema Anhörung. Ich hatte zu dem Thema Zehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag im Ausschuss angeregt, eine Anhörung zu machen. Wir haben uns dann einvernehmlich darauf verständigt, darauf im Kern zu verzichten und die Unterlagen der Staatskanzlei – das waren drei Blätter – zu erhalten. Es gab noch einmal einen Nachtrag, der etwas umfangreicher war. Aber das war nicht so substanziell, dass das hätte notwendig sein können.
Ja, Moment. Nicht so aufgeregt. Ich will dazu etwas sagen. – Herr Weinmeister, Sie tun so, als hätte es zu diesem Thema bei der letzten Kernnovelle des Privatrundfunkgesetzes keine sehr ausführliche Diskussion gegeben. Ich möchte Ihnen da noch einmal ein bisschen nachhelfen, ohne allzu böse zu werden.
Es war relativ offensichtlich, dass es eine sehr unterschiedliche Einschätzung a) seitens der Landesregierung in dieser Frage der Finanzierung gegeben hat und b) seitens der Kolleginnen und Kollegen aus dem ganzen Haus,
auch bei der CDU-Fraktion, die sich doch sehr intensiv mit ihren nicht kommerziellen Lokalradios identifiziert und auseinandergesetzt haben.
Im Kern geht es darum: Wollen wir nicht kommerzielle Lokalradios und die Bürgerradios in einer hinlänglichen finanziellen Ausstattung, oder wollen wir – das war damals das Begehren der Landesregierung – die Mittel der Landesanstalt für privaten Rundfunk unter anderem auch für Dinge verausgaben, die vormals in anderen Teilen des Staatshaushalts veranschlagt waren? Das war der Kern der Auseinandersetzung.
Wir haben jetzt gemeinsam mit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Änderungsantrag eingebracht, in dem wir die Finanzierungsvoraussetzungen für die Bürgerradios in Hessen wieder auf gute Füße stellen wollen. Wenn Sie Angst davor haben, dass die Landesanstalt möglicherweise irgendwann die Mittel für die NKLs in Gänze – –
Sie schüren hier doch nur Angst.Tun Sie das doch nicht. Sie sind doch die verantwortlichen Vertreter der gesellschaftlichen Gruppen – ich weiß nicht, ob Sie es persönlich sind –, die nach meinem Verständnis sehr genau darauf achten werden, dass die NKLs gut ausgestattet werden. Das ist der Kern dieses Gesetzes.
Wenn der „Omnibus“-Teil zum Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag heute eine Mehrheit findet – ich hoffe, dass er eine findet –, werden sich die NKLs sehr darüber freuen, weil sie eine verlässliche Grundlage haben und weil sie von diesem Hessischen Landtag das Signal bekommen: Ja, ihr Bürgerradios seid willkommen, und wir verstehen euch als einen Teil der offenen Kommunikation hier im Land. – Insofern ist dieses Gesetz auch ein Beitrag zu einer demokratischen Kommunikation in Hessen. Wir wollen diese ausreichend finanziert wissen.
In diesem Sinne bitte ich den Hessischen Landtag um Zustimmung zu dem Gesetz in seiner Gänze. Für meine Fraktion signalisiere ich sowohl Zustimmung zu dem Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag – das ist nicht ganz unwesentlich – als auch zu dem Änderungsantrag, den wir als Fraktion in dem Sinn eingebracht haben:Es leben die Bürgerradios, und sie sollen in Hessen gut leben.
Herr Präsident,meine Damen und Herren! Als Neuling in diesem Hause lerne ich täglich dazu – heute besonders viel.
Aber ich will noch einmal in Erinnerung rufen, was wir meines Wissens bei dem Verfahren bezüglich dieses Änderungsantrags gemacht haben und warum ich meine, dass das ein vollkommen demokratisches Vorgehen gewesen ist.
Der Zeitdruck, unter dem wir mit der Verabschiedung des Änderungsvertrags stehen, ist nicht von diesem Haus vorgegeben, wie wir alle wissen. Ich habe das bisher als ein vollkommen demokratisches Vorgehen empfunden. Der Änderungsvertrag wird eingebracht, es gibt die Übereinkunft im Ausschuss, eine begrenzte schriftliche Anhörung zu machen, und dann wird im Ausschuss darüber debattiert.Daraus ergeben sich ein Änderungsantrag,der ebenfalls diskutiert wird, und eine Beschlussempfehlung, die dann zur zweiten Lesung gegeben wird.
Das ist für mich ein ganz normaler Vorgang.Alles andere würde ich mit dem Begriff „verschleppen“ bezeichnen.
Zweitens. Zum Inhaltlichen. Ich habe bereits in der ersten Lesung des Vertrags gesagt, dass es uns darum geht, eine Stärkung regionaler, lokaler, auch privater, offener Ausbildungskanäle und Campuskanäle zu erreichen. Ich sehe diesen Änderungsantrag, so, wie wir ihn im Ausschuss beschlossen haben, durchaus als eine Stärkung dieses Anliegens an. Herr Kollege Weinmeister, mit der Äußerung „schofeliges Vorgehen“ wäre ich heute als CDU-Mitglied etwas vorsichtig.