Mark Weinmeister
Appearances
Last Statements
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Hessen ist nicht nur ein Land der Bildungsvielfalt, sondern vor allen Dingen ein Land der Wahlfreiheit. Neben dem vielfach gegliederten öffentlichen Schulsystem verfügen wir auch
über eine reichliche Schullandschaft in freier Trägerschaft. Wir als CDU sehen diese Schulen in freier Trägerschaft als wichtigen Faktor unseres Schulsystems an.
Sie sind nicht nur eine wichtige Ergänzung, sondern auch in besonderer Art und Weise ein Faktor der Weiterentwicklung unseres bestehenden Systems. Von den Schulen in privater Trägerschaft gehen immer wieder Impulse sowie neue Ideen für das staatliche Schulsystem aus; und es finden immer wieder Kooperationen statt, die beide Schulsysteme befruchten und beflügeln.Diese Qualität ist an den Schulen in privater Trägerschaft immer wieder anzutreffen. Davon kann ich mich in meinem Wahlkreis immer wieder überzeugen, denn dort gibt es drei Schulen in freier Trägerschaft, die eine hervorragende und qualitativ hochwertige Arbeit leisten.
Frau Henzler ist bereits auf die besonderen Formen der Schulen in freier Trägerschaft eingegangen. Die einzelnen Träger, wie beispielsweise die Montessori-Schulen, die Waldorfschulen sowie die Schulen in kirchlicher Trägerschaft, besitzen ganz unterschiedliche Arten der Ausprägung sowie der Inhalte, die immer wieder zu einer Belebung und Bereicherung des Schulsystems führen.
Dieser positive Beitrag, den ich soeben versucht habe zu skizzieren, wird von uns gewollt und anerkannt. Diese Breite aller Schulformen in allen Schulstufen und allen Ausprägungen, sei es bei den Grundschulen, Förderschulen, weiterführenden Schulen oder Berufsschulen, wollen wir in Hessen weiterhin in privater Trägerschaft haben.
Meine Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle insbesondere die Förderschulen erwähnen. Ich habe in den verschiedensten Pamphleten der LINKEN zum Thema Privatschulen lesen können, dass Privatschulen nur dazu da seien, den Reichen und denjenigen, die sich auf der Sonnenseite des Lebens befinden, nun auch noch eine eigene Schule zu geben. Die Armen, Behinderten und Benachteiligten würden hierbei vergessen.
Herr Kollege Wagner und ich hatten vor ein paar Wochen die Möglichkeit, an Förderschulen in privater Trägerschaft Gespräche zu führen.
Wir haben festgestellt, dass dort auch Schüler unterrichtet werden, die im normalen Schulsystem nicht mehr unterrichtet werden können. Seitens der Schulen ist uns gesagt worden, sie seien für viele Kinder, die behindert oder benachteiligt seien, die letzte Chance, aufgenommen bzw. gefördert zu werden. Daher kann man nicht behaupten, dass es lediglich um privilegierte Kinder geht, sondern Schulen in freier Trägerschaft helfen gerade auch den Kindern, die benachteiligt sind und unsere Unterstützung brauchen.
Wir, die CDU, stehen hinter den Schulen in freier Trägerschaft. Ich möchte noch einmal daran erinnern – Frau Henzler ist hierauf bereits eingegangen –, was im letzten Jahrzehnt in diesem Bereich alles passiert ist.
Als wir diese Regierung übernommen haben, hatte die rot-grüne Regierung im Jahre 1996 die Zuschüsse des Landes Hessen gekürzt. Wir haben diese Kürzungen zurückgenommen und die Zuschüsse für Schulen ohne be
sondere pädagogische Prägung von 72,5 auf 75 % erhöht. Wir haben die Anerkennungszeit von Schulen in freier Trägerschaft auf drei Jahre begrenzt; und wir haben zusammen mit der FDP – daran kann ich mich noch genau erinnern –
den Gastschulbeitrag, den es damals erst ab dem 20. Kind gab, bereits ab dem ersten Kind zur Verfügung gestellt.
Im Jahre 2006 haben wir dies mit einer CDU-Regierung weiterentwickelt.Wir haben die Gastschulbeiträge von 50 auf 75 % erhöht, und wir haben den Schulen zusätzlich 10 Millionen c Investitionszuschüsse zur Verfügung gestellt. Außerdem haben wir für bewährte Träger – auf der Besuchertribüne sitzen einige Vertreter von Schulen in freier Trägerschaft, die sich bewährt haben – die Anerkennungszeit von drei Jahren bei Schulneugründungen komplett gestrichen, sodass diese von vornherein gefördert wurden.
Ich möchte daran erinnern, dass wir in diesem Jahr in den Kulturpolitischen Ausschuss des Hessischen Landtags einen Antrag eingebracht haben, mit dem wir dem Versuch, auf Bundesebene die steuerliche Absetzbarkeit von Schulen in freier Trägerschaft zu minimieren bzw. über längere Zeit auslaufen zu lassen, einen Riegel vorgeschoben haben.Wir haben gesagt: Das wollen wir nicht.
Ich bin der FDP dafür dankbar, dass sie in Bezug auf die Berufsschulen einen Antrag eingebracht hat, da diesen die Möglichkeit zur steuerlichen Absetzbarkeit genommen werden soll. Das wollen wir nicht; und hierzu gibt es noch immer einen Kabinettsentwurf. Wir wollen, dass die steuerliche Absetzbarkeit auch in Zukunft für alle Schulen erhalten bleibt.
Wir haben für die Schulen in freier Trägerschaft im Jahre 1999 – in diesem Zusammenhang verweise ich lediglich auf die Zahlen – insgesamt 118 Millionen c ausgegeben. Wir haben im aktuellen Haushalt 480 Millionen c eingestellt. Das ist eine Steigerung, die in besonderer Art und Weise deutlich macht, wie sehr wir in den letzten Jahren hinter den Schulen gestanden haben.
Jetzt kommen wir zu der Frage, die Frau Henzler aufgeworfen hat, nach der Vergleichbarkeit, den Parametern und der Transparenz der Finanzierung. Ich glaube, wir waren uns in diesem Hause im alten Landtag bisher alle einig, dass wir dort in besonderer Art und Weise Nachbesserungen vornehmen müssen. Die Parameter, die, wenn ich es richtig im Kopf habe, seit 1972 unverändert sind, müssen auf den Prüfstand gestellt werden,und wir müssen auch dort zu neuen Bewertungen kommen. Das Berechnungssystem sollte überarbeitet werden, und die Gespräche mit den Trägern sollten, so auch unser Antrag, den wir heute in die Debatte einbringen, noch in diesem Jahr in Gang gesetzt werden. Von daher stehen wir dem Antrag der FDP positiv gegenüber, noch in diesem Jahr eine Anhörung zu diesem Thema durchführen zu lassen.
Denn uns liegt das so am Herzen, dass wir das noch in diesem Jahr machen sollten.
Aber vielleicht ist diese Anhörung noch viel wichtiger, als wir im Moment glauben. Denn – Frau Henzler hat darauf hingewiesen – es gibt eine neue Gefahr für die Schulen in privater Trägerschaft.
Es gibt eine deutliche Aussage der neuen Fraktion im Hessischen Landtag, der Fraktion DIE LINKE. Frau Cárdenas hat bei einer Podiumsdiskussion der IHK Wiesbaden am 04.09., in aller Öffentlichkeit, gesagt: „Wir sind gegen Privatschulen.“
Das macht doch wohl deutlich, welch Geistes Kind Sie sind und in welche Richtung Sie dieses System weiterentwickeln wollen. – Meine Damen und Herren, man könnte nun sagen, das hat nur Frau Cárdenas erzählt; das sei eine Einzelmeinung einer LINKEN. Aber dann schauen wir ein bisschen in der Republik herum.DIE LINKE im Land Brandenburg
hat im Kommunalwahlprogramm für dieses Jahr, 2008, ganz deutlich stehen: „Der Zuwachs an Privatschulen muss unbedingt begrenzt werden.Wir wollen keine weiteren Privatschulen.“ In der Zukunftswerkstatt Schule, den die Partei der LINKEN veranstaltet hat, hat Herr Prof. Dr. Werner Kienitz, der Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft Bildungspolitik der LINKEN ist, deutlich gesagt: „Die LINKEN müssen erkennen und sind wohl auch auf dem Weg dazu, dass der Einsatz für die Gleichheit der Bildungsmöglichkeiten zwei Stoßrichtungen braucht: den Kampf für die... staatliche Gemeinschaftsschule und gegen die Entwicklung der privaten Schulen, noch dazu auf Staatskosten.“
Das sind ganz deutliche Ausführungen dazu. Richtig kernig wird es aber,wenn man die linke Jugend anschaut.Der Landessprecher der linken Jugend [’solid], Fabian Bünnemann aus Nordrhein-Westfalen, hat gesagt: „Wir fordern ein generelles Verbot von Privatschulen.“
Meine Damen und Herren von den LINKEN, der Treppenwitz an der Geschichte ist eigentlich,
dass Sie, wenn Sie mit Ihren Vorstellungen einer Zwangseinheitsschule durchkommen, ein Konjunkturprogramm für Privatschulen erst auflegen und diese Schulen dann in besonderer Art und Weise fördern werden.
Meine Damen und Herren, ich habe es gesagt:Wir stehen zu unseren Schulen in freier Trägerschaft. Sie machen deutlich, dass Sie wieder einmal ein gebrochenes Verhältnis zum Rechtsstaat haben.
Denn das Freiheitsgebot in Art. 7 Abs. 4 des Grundgesetzes gewährleistet die Freiheit der Gründung von Privatschulen.Wir werden das auch in Zukunft garantieren.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Wagner, eines kann ich hier nicht stehen lassen. Sie haben eben gesagt, dass die Fraktion der LINKEN auf einem guten Weg sei. Ich glaube nicht, dass die jemals auf einem guten Weg war oder jemals auf einem guten Weg sein wird. Das ist von vornherein und prinzipiell ausgeschlossen.
Sie haben außerdem gesagt, Herr Kollege Wagner, es müsse sich niemand Sorgen machen. Dazu sage ich einfach: Ein gebranntes Kind scheut das Feuer. Wir müssen nur einmal in die Neunzigerjahre zurückschauen, als SPD und GRÜNE gemeinsam regiert haben – ohne den Druck der LINKEN.
Damals ist eine Novelle gemacht worden, mit der die Mittel für die Schulen in freier Trägerschaft gekürzt wurden, während wir in den Jahren 2000 und 2006 zwei Novellen gemacht haben, mit denen die Mittel aufgestockt worden sind bzw. die Situation dieser Schulen verbessert worden ist. Das sind die realen nackten Zahlen aus den letzten 20 Jahren im Lande Hessen. Daran kommen Sie nicht vorbei. Deswegen sagen wir:Wir passen ganz genau auf, was Sie hier machen wollen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die SPD ist in diesem Jahr bekanntlich angetreten, nach der Landtagswahl alle wichtigen Themenfelder in diesem Land zu beackern – ob es um Studienbeiträge, Veränderungen der HGO, Besoldungsfragen oder die Schulpolitik geht. Das alles sind ganz unbestritten wichtige Themenfelder.Heute kommt die Änderung des HPRG. Also muss das auch etwas ganz Wichtiges sein, wenn man kurz nach der Sommerpause dieses Änderungsgesetz einbringt, lieber Kollege Siebel.
Für wen ist das Ganze, was wir heute beschließen sollen bzw. was heute in das Verfahren geht, also interessant? Etwa für Studierende, für Schüler, Landesbedienstete, sozial Schwache oder für die kommunale Familie insgesamt? – Nein, der wirkliche Profiteur dieser Gesetzesän
derung ist die SPD selbst. Die Partei SPD ist der Profiteur dieser Veränderung.
Wir als Hessen haben im Jahr 2000 das in das HPRG hineingeschrieben, weil es unser Wille war, dass sich politische Parteien nicht an Rundfunkanbietern beteiligen sollen. Das hat die SPD-Bundestagsfraktion beklagt bzw. ein Normenkontrollverfahren in Gang gesetzt. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden.
Das war genau so, wie Kollege Siebel das beschrieben hat. Aber das, was dort entschieden worden ist, bietet einen weiten Spielraum für den Gesetzgeber – das haben Sie gesagt. Aber dass allein ein Hinweis auf Art. 17 des Aktiengesetzes das Entscheidende ist, wie Sie es in Ihrem Änderungsantrag festgelegt haben, das greift unserer Meinung nach zu kurz. Sie haben selbst darauf hingewiesen: Entscheidend ist nicht der nominale Anteil, sondern man muss sehen, wie groß der tatsächliche Einfluss der Parteien ist. Ich glaube, es ist einigermaßen bekannt, dass wir es für grundsätzlich problematisch halten, wenn sich Parteien an Rundfunkveranstaltern beteiligen.
Wir sind aufgrund der Erfahrungen in Hessen sehr misstrauisch geworden. Ich kann mich noch genau an das Jahr 2000 erinnern, als wir damals das HPRG geändert haben. Damals ist erst herausgekommen, dass sich die SPD nicht offen über die dd_vg an FFH beteiligt hat, sondern versteckt über die sogenannte Klaus Lage GbR,hinter der eigentlich die dd_vg, sprich: die SPD, gesteckt hat.
Wenn es denn wirklich alles so harmlos wäre, dann frage ich mich, wieso Sie das so verdeckt gemacht haben, wieso Sie sich getarnt haben und wieso das hier nicht offen und transparent aufgezeigt worden ist.
Wenn das wirklich alles so einfach wäre und ich mir die gesamten Medienunternehmen der Deutschen Druckund Verlagsgesellschaft, der dd_vg, anschaue, dann gehe ich mit dem Staats- und Medienrechtler Walter Schmitt Glaeser konform, der sagt: Hier besteht die Gefahr einer verwischten Gewaltenteilung.
Dieser Konzern, die dd_vg, ist wirklich über die gesamte Bundesrepublik beteiligt: 100 % an der „Westfälischen Rundschau“, an den „Cuxhafener Nachrichten“, an der „Niederelbe-Zeitung“, an der „Neuen Westfälischen“, an dem „Nordbayerischen Kurier“ anteilig mit 62 %, an der „Sächsischen Zeitung“ mit 40 %, an der „Frankfurter Rundschau“ mit 40 % und an der „Frankenpost“.
Ich kann sie gar nicht alle aufzählen. Was noch spannender ist als die Frage der direkten Beteiligung, ist die Frage der mittelbaren Beteiligung.
Die SPD bedient sich hier der Verlagsgesellschaft Erich Madsack. Das ist eine spannende Konstruktion.An dieser Gesellschaft ist die SPD nach eigener Darstellung im Geschäftsbericht mit 23 % beteiligt. Die Erich Madsack GmbH ist aufgrund der Gesellschafterstruktur aber so strukturiert,dass diese 23 % hinsichtlich der tatsächlichen Möglichkeit der Einflussnahme einem Anteil von 30 bis 40 % entsprechen.
Die Verlagsgesellschaft Erich Madsack ist beteiligt an Antenne Niedersachsen, Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland,Rheinland-Pfälzische Rundfunk GmbH,An
tenne Thüringen, Antenne Hörfunksender Halle, Antenne Sachsen, NiedersachsenRock 21, Antenne Mecklenburg-Vorpommern und Rockland Radio RheinlandPfalz. Das macht deutlich, dass die Sozialdemokraten über die dd_vg und ihre mittelbare Beteiligung an der Verlagsgesellschaft Erich Madsack überall ihre Finger im Spiel haben.
Wir sagen sehr deutlich, dass wir genau darauf achten werden, ob die Formulierung, die Sie in Ihrer Änderungsinitiative vorgeschlagen haben, wirklich im Sinne des Urteils des Bundesverfassungsgerichts ist. Wir haben daran starke Zweifel, und wir werden an der Stelle einen eigenen Änderungsvorschlag einbringen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Grundsätzliches zum Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben wir bereits in der ersten Lesung besprochen.Auch aus
der Anhörung hat sich für den Ausschuss für die grundsätzlichen Fragen des Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags kein weiterer Änderungsbedarf ergeben. Deswegen will ich auch nicht weiter auf den Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag eingehen.
Ich möchte allerdings etwas zu dem Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rahmen der HPRG-Novellierung sagen. Dies will ich sowohl zum Inhalt als auch zu der Art und Weise tun. Der Inhalt ist, so glaube ich, klar. Es geht um § 57 HPRG, zu dem wir bereits bei der letzten Novellierung im vergangenen Jahr eine zentrale Diskussion gehabt haben.
Es geht um die Frage, wie die Gelder der Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien eingesetzt werden. Wir haben damals die Meinung vertreten, dass wir eine Aufteilung von 70 % für die Bürgermedien und die Medienkompetenz und 30 % für die technische Infrastruktur im Bereich neue Medien und für die Stärkung des Medienstandorts Hessen einsetzen wollen.
Alle Ängste, die damals bestanden haben, dass die offenen Kanäle und die nicht kommerziellen Lokalradios damit nicht mehr existieren könnten, sind nicht eingetreten. Alle offenen Kanäle existieren weiterhin. Auch die nicht kommerziellen Lokalradios sind weiter on air. Die Grundförderung ist sogar für die NKLs angehoben worden. Ein sachlicher Grund, dass wir diesen Beitrag noch einmal ändern müssten, liegt also nicht vor. Aber es wird trotzdem gemacht.
Dass dabei die Antragsteller das Kind mit dem Bade ausschütten, wird natürlich nicht gesehen. Denn nach dem aktuellen Stand, wie es der Ausschuss beschlossen hat, ist überhaupt keine Vorgabe mehr im HPRG vorgesehen. Das bedeutet, im schlechtesten Falle könnte auch eine Mehrheit der Versammlung der Landesanstalt für privaten Rundfunk beschließen, dass wir überhaupt kein Geld mehr für Bürgermedien ausgeben, was ich im Moment nicht glaube.Aber man weiß nie, wie sich die Zusammensetzungen einmal ändern. Andererseits kann auch beschlossen werden, dass überhaupt kein Geld mehr für die Förderung der technischen Infrastruktur am Medienstandort Hessen und für neue Medien ausgegeben wird. Das wollen wir als CDU auf keinen Fall.
Wenn hier jetzt Gefahr in Verzug wäre, würde ich den Antrag noch verstehen. Aber wir haben mit dem Haushalt 2008 der Landesanstalt ganz deutlich festgestellt, dass die offenen Kanäle und die nicht kommerziellen Lokalradios weiterhin so bestehen können. Es gab in diesem Bereich keine Probleme. Falsch zugeordnete Titel, die von der Staatskanzlei beanstandet worden sind, sind trotzdem im Sinne der offenen Kanäle und der nicht kommerziellen Lokalradios genehmigt worden, weil man gesagt hat: Wir wollen die Meinungsbildung in der LPR so auch akzeptieren.
Jetzt kommen wir zu der Art und Weise, wie Sie vorgegangen sind, Herr Kollege Siebel. Das finde ich bemerkenswert.Wir haben gesagt, dass wir zu dieser Änderung, die erst im Laufe des Verfahrens dazugekommen ist, eine Anhörung haben wollen. Diese Anhörung ist uns mit der Mehrheit von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN einfach verweigert worden.
Der Hinweis, wir müssten heute den Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag verabschieden, ist richtig. Aber niemand hat Sie gezwungen, diese Änderung dort anzu
binden.Wenn es keine andere Möglichkeit mehr gegeben hätte,das für dieses Jahr irgendwo anzubinden,könnte ich Ihre Argumentation noch verstehen. Aber wir wissen, dass wir wahrscheinlich auch noch den Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag in diesem Jahr bekommen werden.Wir wissen auch, dass wir einen Auftrag vom Bundesverfassungsgericht haben, das HPRG in bestimmten Bereichen zu ändern. Und wir wissen, dass der Zwölfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag bald den Parlamenten zugeleitet wird.
All das wären Möglichkeiten gewesen, das anzuhängen. Ihre Aussage, es sei dringend notwendig, das heute zu machen, ist damit widerlegt. Deswegen ist es einfach eine schofelige Art und Weise, dass Sie uns diese Anhörung verweigert haben – und das kommt gerade von denjenigen, die uns fünf Jahre lang vorgetragen haben, was die Arroganz der Macht sei und was andere gemacht hätten. Das möchte ich an dieser Stelle doch noch einmal festhalten.
Deswegen glauben wir, dass die alte Regelung im Gesetz die richtige war. Damit konnten wir alle leben. Damit haben wir auch der Landesanstalt für privaten Rundfunk und neuen Medien den nötigen Handlungsspielraum gegeben, haben aber auch deutlich gemacht, was wir als Landtag wollen. Unseren Gestaltungswillen geben wir so aus der Hand. Das ist nicht in unserem Sinn. Deswegen werden wir dieser Regelung nicht zustimmen. Dem Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag stimmen wir zu.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Prinzipiell steht die CDU auch weiterhin zu G 8. Die Verkürzung auf acht Jahre ist und bleibt die Grundlage für die gymnasiale Bildung in diesem Bundesland.
Aber wir sind auch mit der Mehrheit in diesem Hause der Meinung, dass wir G 8 in Teilaspekten verändern müssen. Darüber haben wir in den letzten Wochen in diesem Hause ausführlich gesprochen.Ein Teilaspekt ist dabei die Wahlfreiheit der kooperativen Gesamtschulen zwischen G 8 und G 9.
Ich glaube, wir müssen uns als CDU nichts vorwerfen lassen. Wir haben bereits mit der Bad Wildunger Erklärung im Februar dieses Jahres deutlich gemacht, dass wir uns dies vorstellen können. Wir haben das mit unserer Initiative Anfang April dieses Jahres in diesem Landtag noch einmal deutlich gemacht.
Wir haben uns für diese Wahlfreiheit ausgesprochen. Liebe Frau Kollegin Henzler, deswegen sind wir uns im Ziel einig. Wir streiten auch nicht über den grundsätzlichen Weg.Die einzige Frage ist,ob wir es organisatorisch und zeitlich so hinbekommen, dass die Einführung der Wahlfreiheit zwischen G 8 und G 9 an den kooperativen Gesamtschulen möglichst ohne große Verwerfung bei den Schülerinnen und Schülern, den Eltern oder den Schulen vonstatten geht.
Das sage ich ganz ehrlich: Da haben wir unsere Zweifel. Das haben wir im Ausschuss bereits formuliert.
Es wird uns immer vorgeworfen: „Was habt ihr denn aus den Wahlergebnissen gelernt?“ – Ich denke, dass wir mit der Bad Wildunger Erklärung einiges gesagt haben. Woran ich mich in den Diskussionen erinnern kann – ich bin nun ein paar Tage in diesem Haus mit dabei –, ist, dass die Schulen gesagt haben: Ihr macht zu viel auf einmal, und ihr macht es zu schnell. Gebt uns doch ein bisschen mehr Ruhe und Möglichkeiten,die Veränderungen umzusetzen.
Jetzt kommen gerade die – liebe Frau Kollegin Henzler, Sie waren auch jemand –,die in den letzten fünf Jahren gesagt haben, wir sollten es nicht so schnell machen. Gerade die, die diese schnellen Veränderungen in den letzten fünf Jahren moniert haben, beschleunigen jetzt in einer Weise, wo wir uns überlegen, ob das wirklich im Sinne der Schule ist.
Sie haben es selber gesagt: Die rechtliche Grundlage haben wir noch nicht.Wir peitschen sie jetzt bis zu den Sommerferien durch, damit wir das dann umsetzen können. Da sind wir dabei.Wir wollen diese rechtliche Grundlage. Trotzdem bedeutet das, dass wir eine neue Abfrage bei den Eltern brauchen. Wir brauchen die Konferenzen, die Schul- und die Gesamtkonferenz. Wir brauchen ein Verfahren, das rechtlich einigermaßen sicher ist. Daraus ergeben sich neue Klassenbildungen. Sie haben es selbst gesagt: Die Förderstufen könnten dann so weitergeführt werden. Die Klassenbildung ist dann natürlich auch eine Frage der Lehrerzuweisung. Was es bedeutet, Lehrerzuweisungen im Nachhinein noch einmal zu verändern, wissen auch Sie.
Der Kollege Wagner hat gestern in der Debatte und auch in seiner Pressemitteilung zum Thema G 8 und G 9 auf die Frage, warum er bei den LINKEN oder der SPD nicht mitmacht, gesagt: Wir wollen keine unzureichend vorbereiteten Schnellschüsse. – Ich habe ein bisschen die Angst, dass das bei dem Thema Wahlfreiheit zwischen G 8 und G 9 bei den kooperativen Gesamtschulen auch so ist.
Wir müssen uns noch einmal ganz kurz an unser eigenes Selbstverständnis erinnern. Wir haben gemeinsam in diesem Landtag beschlossen, dass wir eine große Anhörung machen wollen. Wir waren uns alle einig, und wir haben gesagt, dass wir alle an einen Tisch bringen. Diese Anhörung findet am 16.06. statt. Bis dahin sind die parlamentarischen Beratungen schon komplett abgeschlossen. Deswegen sagen wir:Wir haben zugestimmt.Wir wollen, dass das umgesetzt wird.Wir glauben aber, dass es dort auch in einigen Schulen zu Verwerfungen kommen wird. – Zu mir sind schon Schulleiter gekommen, die genau das gesagt haben, was ich gerade vorgetragen habe. Sie sagen: Warum wird das schon wieder so schnell gemacht?
Frau Henzler, es ist gar keine Frage, dass es auch andere gibt, die das gern wollen. Deswegen sind wir auch mit dabei. Wir wollen nur Folgendes sagen. Ich weiß schon, was hinterher wieder kommt.Wenn es dann nicht so gelaufen ist,wie es sollte,war wieder das Kultusministerium schuld, weil da nicht ordentlich gearbeitet worden ist.
Ihren Vorwürfen von eben sollte man nachgehen. Aber, Frau Henzler, der Kultusminister hat doch im Ausschuss gesagt – und da waren wir uns alle einig –, er werde alles tun, damit diese Umsetzung bis zum August vonstatten
geht. Das Schuljahr fängt nun einmal schon am 4. August an. Das ist sehr, sehr früh.Wir sollten uns alle darüber im Klaren sein, dass es da zu Verwerfungen kommen wird. Es soll nicht hinterher heißen: Wir haben das Beste gewollt, aber das Kultusministerium hat es falsch gemacht. – Wir wollen das so.Wir haben dem zugestimmt, weil wir grundsätzlich die Wahlfreiheit zwischen G 8 und G 9 für die kooperativen Gesamtschulen wollen. Aber wir wollen, dass es ein ordentliches und fehlerloses Verfahren ist – ohne Holprigkeiten und ohne Steine auf dem Weg. Das wollen wir hoffen. Aber ich glaube eher, dass das im Endeffekt schwierig sein wird. Darüber sollten wir uns alle im Klaren sein und nicht hinterher auf das Kultusministerium schimpfen, sondern wir haben das alles so gewollt. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sowohl Herr Staatsminister Grüttner als auch Herr Kollege Siebel sind auf die wesentlichen Änderungen des Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags bereits eingegangen. Deswegen möchte ich das aufgreifen, was Herr Kollege Siebel am Schluss gesagt hat. Bei den Fragen zum Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag handelt es sich nicht um eine wirklich spannende Auseinandersetzung – diese wird erst mit dem Elften und vor allen Dingen mit dem Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag kommen. Da wird als erstrangiger Punkt zu diskutieren sein: der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sowie die folgende Frage: Wie weit darf sich ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk engagieren? Diese spannenden Fragen werden wir demnächst miteinander besprechen.
Herr Kollege Siebel, ich glaube, dass der Weg, der uns beim Gespräch am letzten Freitag aufgezeigt wurde, zu dem Herr Staatsminister Grüttner die Obleute eingeladen hatte – Sie haben bereits darauf hingewiesen –, ein wichtiger Anfang für das war, was in den nächsten Wochen und Monaten auf uns zukommen wird.
Der Zehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist vor allen Dingen ein Staatsvertrag für die Technik. Ich möchte auf zwei Punkte besonders eingehen, weil sie mir als Vertreter des Hessischen Landtags in der Landesmedienanstalt besonders am Herzen liegen. Es ist zum einen die Frage gestellt worden: Wie schaffen wir es, da wir einen immer größeren Anteil von Anbietern haben, die ihr Programm in bundesweiter Ausstrahlung anbieten wollen, diese mit der föderalen Rundfunkstruktur der Bundesrepublik Deutschland zusammenzubringen?
Die Diskussionen liefen damals auf zwei Modelle hinaus: Zum einen gab es die Frage, ob man nicht eine Bundesmedienanstalt schaffen sollte, wo alle Landesmedienanstalten zusammengefasst werden, sodass bundesweit nur noch eine einzige Medienanstalt vorhanden wäre. Dies
würde nach meiner Meinung dem föderalen Gedanken des Rundfunks und all dem, was dazugehört, nicht entsprechen. Nichtsdestotrotz ist dies in den letzten Wochen und Monaten ein Diskussionspunkt gewesen.
Zum anderen gab es ein Modell, das sich hernach durchgesetzt hat, wo wir gesagt haben:Wir wollen auch bei den Landesmedienanstalten die föderalen Strukturen erhalten. Wir wollen aber trotzdem ein zentrales Gremium schaffen, das eine bundesweite Regelung für die Zulassung sowie die Aufsicht gewährleistet. Das ist mit der Kommission für Zulassung und Aufsicht – kurz „ZAK“ – dann auch gelungen.
Auch die KEK hat sich verändert. Das ist eine spannende Veränderung gewesen, denn aufgrund der Frage, was mit Pro Sieben und Sat.1 passiere, gab es – ohne, dass wir daran direkt beteiligt gewesen sind – Diskussionen. Denn diese Frage stellte sich, da Springer einsteigen wollte, die KEK jedoch feststellte, dass sie aus grundsätzlichen konzentrationsrechtlichen Erwägungen einen Riegel vorgeschoben habe. Hinterher hatten die Direktoren der Landesmedienanstalten mitgeteilt: Wir können das zwar überstimmen, aber aufgrund der Tatsache, dass die KEK dichtgemacht hat,sind wir eigentlich vom Verfahren überrollt worden. – Denn Springer hatte bereits mitgeteilt:Wir sind da nicht mehr dabei.
Damals ist die Idee geboren worden, dass die Landesmedienanstalten und die Experten der KEK gemeinsam in einem Gremium organisiert sein sollten. Das ist jetzt gemacht worden. Es gibt sechs unabhängige Vertreter der Wirtschaft bzw. des Rechts sowie sechs Vertreter der Landesmedienanstalten, bzw. deren Direktoren, die diese Frage nun gemeinsam neu bewerten. Damit werden die Landesmedienanstalten frühzeitiger eingebunden. Ich glaube, dass dies zwei Veränderungen sind, die im Interesse der Landesmedienanstalten sind und die von uns mitgetragen werden.
Herr Minister, Sie sind auf die Plattformregelungen eingegangen, die neu verhandelt worden sind.Wir haben bereits im letzten Jahr große Verfahren zum DVB-H, zum Handy- bzw.TV-Empfang gehabt.Es handelte sich um die Plattform von Mobile 3.0, die den Zuschlag bekommen hatte. Hier gibt es nun klare Regelungen.
Herr Kollege Siebel, Sie haben bereits darauf hingewiesen, dass es nun auch bei Gewinnspielen einen Teilnehmerschutz gibt. In diesem Zusammenhang wird es folgende spannende Fragen geben: Wie verhält es sich mit der Aufsicht? Wie kann man dort die nötige Aufmerksamkeit gewinnen? Denn beim ursprünglichen Verfahren war es so, dass die einzelnen Privatsender von den jeweiligen Landesmedienanstalten, bei welchen sie ihre Zulassung beantragt hatten, auch beaufsichtigt worden sind. Das hatte oft dazu geführt, dass man das Gefühl hatte, dass die Landesmedienanstalten bei denjenigen Sendern, die bei ihnen gelistet waren, weniger genau hingeschaut haben als bei anderen. Das verändert sich nun durch die ZAK, die Kommission für Zulassung und Aufsicht. Ich hoffe, dass wir damit ein bisschen mehr die Möglichkeit haben werden, diejenigen, die an diesen Gewinnspielen im Fernsehen teilgenommen haben, zu schützen und diesen zu helfen. Das wäre in unserem Sinne.
Über die Einzelheiten können wir uns im Ausschuss noch einmal unterhalten. Wir werden diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen.