Ich darf alle Anwesenden sehr herzlich begrüßen, insbesondere auch die zahlreichen neuen Kolleginnen und Kollegen. Auf der Besuchertribüne begrüße ich unsere Ehrengäste und die Vertreterinnen und Vertreter der Religionsgemeinschaften, insbesondere die Bischöfe Herrn Prof. Dr. Hein und Herrn Prof. Dr. Tebartz-van Elst, bei denen ich mich ganz besonders für den festlichen ökumenischen Gottesdienst bedanken darf.
Ebenso herzlich danke ich der Hanauer Kantorei unter der Leitung von Kantor Christian Mause und dem Organisten der Marktkirchengemeinde, Herrn Hans Uwe Hielscher, für die musikalische Mitwirkung bei diesem Gottesdienst.
Gleichermaßen heiße ich die Repräsentanten des öffentlichen Lebens, des Konsularischen Korps und besonders auch interessierte Bürgerinnen und Bürger, die an der Sitzung teilnehmen, herzlich willkommen.
Ebenso herzlich begrüße ich die Vertreter von Presse, Rundfunk und Fernsehen, insbesondere den Intendanten des Hessischen Rundfunks, Herrn Dr. Reitze.
Ich freue mich zudem, den ehemaligen Landtagspräsidenten, Herrn Karl Starzacher, in unserer Mitte begrüßen zu dürfen.
Wir machen es so, dass ich jeweils eine gewisse Zeit zum Applaudieren einräume. Ich hatte gedacht, ich könne das zusammenfassen.Aber das gibt mir dann die Zeit, die erste halbe Stunde zu verkraften, in der wir nicht anfangen konnten.
Nicht zuletzt begrüße ich unter uns die Mitglieder der Landesregierung, an der Spitze Herrn Ministerpräsidenten Koch.
Ich darf aber auch den Präsidenten des Staatsgerichtshofs, Herrn Dr. Paul, sowie den Präsidenten des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, Herrn Reimers, begrüßen. Herzlich willkommen heiße ich ferner den Präsidenten des Rechnungshofs, Herrn Prof. Dr. Eibelshäuser.
Als Vertreter der Landeshauptstadt Wiesbaden begrüße ich in Vertretung von Herrn Oberbürgermeister Dr. Müller Frau Stadträtin Rose-Lore Scholz und in Vertretung von Frau Stadtverordnetenvorsteherin Thiels Herrn stellvertretenden Stadtverordnetenvorsteher Nickel. Ebenso begrüße ich die Repräsentanten der Kommunalen Spitzenverbände und des Landeswohlfahrtsverbands.
Leider ist es mir aus verständlichen Gründen nicht möglich, weitere Ehrengäste namentlich zu nennen. Ihnen, meine Damen und Herren, gilt mein herzlicher Gruß.
Wir haben am heutigen Tag eines ehemaligen Kollegen zu gedenken. Am 23. Januar 2008 ist im Alter von 66 Jahren der ehemalige CDU-Landtagsabgeordnete Ludwig Seiboldt nach schwerer Krankheit verstorben.
Geboren wurde er am 14.November 1941 in Frankfurt am Main. Nach dem Besuch der Volksschule absolvierte Ludwig Seiboldt zunächst eine landwirtschaftliche Ausbildung, die er 1960 mit der Gehilfenprüfung abschloss. Er besuchte von 1958 bis 1960 die Landwirtschaftliche Fachschule in Friedberg und im Anschluss die Höhere Landbauschule in Michelstadt.1962 graduierte er zum DiplomAgraringenieur. Danach folgten verschiedene Stationen im öffentlichen Dienst. Von 1977 bis 1979 war er Verwaltungsangestellter im Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft.
Von 1979 bis 1983 war er Mitglied des Hessischen Landtags. Seit dem 16. Januar 1984 war Ludwig Seiboldt Bürgermeister der Stadt Lich. Einige Tage nach dem Ausscheiden aus diesem Amt,das er für 24 Jahre ausgeübt hat, verstarb Ludwig Seiboldt. Ludwig Seiboldt war für seine Geradlinigkeit bekannt. Sein Engagement und seine Entschlossenheit im Dienst an den Bürgerinnen und Bürgern waren vorbildlich.
Herr Landtagspräsident Kartmann hat für den Landtag an der Trauerfeier teilgenommen. Unsere Anteilnahme gilt Ludwig Seiboldts Frau und seinen Angehörigen. Der Hessische Landtag wird ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren.
Ich bitte Sie nun zu einer kurzen Minute des Gedenkens. – Meine Damen und Herren, Sie haben sich zu Ehren des Verstorbenen von Ihren Plätzen erhoben. Ich danke Ihnen.
Meine Damen und Herren, in seinem Schreiben vom 1. April 2008 teilte mir der Hessische Ministerpräsident Folgendes mit:
Nachdem Herr Staatsminister Corts mit Ablauf des 31. März 2008 von seinem Amt als Hessischer Minister für Wissenschaft und Kunst zurückgetreten ist, habe ich Frau Staatsministerin Lautenschläger beauftragt, ab dem 1. April 2008 neben ihren Aufgaben als Hessische Sozialministerin geschäftsführend auch das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst zu leiten.
Vor dem Hintergrund des Rücktritts von Frau Staatsministerin Wolff mit Ablauf des 4.April 2008 habe ich Herrn Staatsminister Banzer beauftragt, ab dem 5. April 2008 neben seinen Aufgaben als Hessischer Minister der Justiz geschäftsführend auch das Hessische Kultusministerium zu leiten.
Außerdem zeige ich an, dass Herr Staatssekretär Dr.Walter Arnold zum 1. April 2008 wieder das Amt des Staatssekretärs im Hessischen Ministerium der Finanzen aufgenommen hat. Der gewählte Bewerber, Herr Dr. Walter Arnold, hat auf seine Anwartschaft auf das Mandat eines Abgeordneten des 17. Hessischen Landtags mit Ablauf
des 31. März 2008 verzichtet. Seine Nachrückerin ist Frau Margarethe Ziegler-Raschdorf, die ich hier besonders begrüße. – So weit die Mitteilungen des Ministerpräsidenten. Ich wünsche den beiden Ministern für die erweiterten Aufgaben eine glückliche Hand.
Wir hatten einige runde Geburtstage zu feiern:Am 17. Januar 2008 hatte Frau Abg.Elisabeth Apel Geburtstag.Am 9. März 2008 hatte Herr Abg. Frank-Peter Kaufmann Geburtstag. Herr Ministerpräsident Roland Koch hat am 24. März 2008 seinen Geburtstag gefeiert. Im Namen des gesamten Hauses gratuliere ich Ihnen recht herzlich und wünsche Ihnen persönlich alles Gute.
Meine Damen und Herren, heute um 12 Uhr ist ein bundesweiter Sirenenprobealarm geplant – das kommt heute also auch noch auf uns zu, hat aber nichts mit der ersten halben Stunde zu tun. Wie die Stadt mitteilt, wird eine Minute lang ein Heulton zu hören sein. Ich bitte Sie, sich überhaupt nicht davon irritieren zu lassen. Wir werden unsere Arbeit natürlich völlig unbeirrt fortsetzen.
Eröffnung der Sitzung durch den Alterspräsidenten und Konstituierung des Landtags (Art. 83 Abs. 2 HV, § 1 GOHLT)
Nach Art. 83 Abs. 2 der Verfassung des Landes Hessen tritt der Landtag kraft eigenen Rechts am 18. Tage nach der Wahl zusammen. Falls an diesem Tage die Wahlperiode des alten Landtags noch nicht abgelaufen ist, versammelt sich der neue Landtag am Tage nach dem Ablauf dieser Wahlperiode.
Ich frage ausdrücklich: Werden gegen die Einberufung oder gegen das Zusammentreten am heutigen Tag Bedenken erhoben? – Ich stelle fest: Das ist nicht der Fall.
Nach § 1 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Hessischen Landtags führt in der ersten Sitzung des neu gewählten Landtags das an Lebensjahren älteste Mitglied den Vorsitz, bis die neu gewählte Präsidentin oder der neu gewählte Präsident das Amt übernimmt.Die Kanzlei hat mir mitgeteilt, dass ich das älteste Mitglied des neu gewählten Landtags bin. Der Ordnung halber muss ich fragen, ob ein Mitglied des Hessischen Landtags vor dem 17. November 1939 geboren ist.
Es meldet sich niemand freiwillig. Dann ist dies offensichtlich nicht der Fall. Somit stelle ich fest, dass mir die Ehre zukommt, als Alterspräsident zu fungieren.
Nach § 1 Abs.2 der Geschäftsordnung ernenne ich die beiden jüngsten Abgeordneten zu vorläufigen Schriftführerinnen bzw. Schriftführern. Das sind nach Feststellung der Kanzlei Frau Abg. Lisa Gnadl, geboren am – das darf man bei diesem Alter sagen – 22. Mai 1981, und Frau Abg. Janine Wissler, geboren am 23. Mai 1981. Auch hier frage ich, ob ein Mitglied jünger ist als die beiden genannten Damen.
Nein, dafür kommt selbst nach dem Aussehen niemand in Frage. – Dann bitte ich Frau Abg. Gnadl und Frau Abg. Wissler, neben mir hier vorne Platz zu nehmen. Bitte schön, meine Damen.
Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Konstituierung des 17. Hessischen Landtags. Die Damen und Herren Abgeordneten werden jetzt nach einer Liste aufgerufen. Ich bitte Sie, nach dem Aufruf mit Ja zu antworten und sich zu erheben, da dies gleichzeitig eine kurze Vorstellung sein soll.Ich darf Sie,liebe Frau Gnadl,bitten, mit dem Namensaufruf zu beginnen. Die beiden Damen haben sich über den Ablauf abgestimmt. Bitte schön, Frau Gnadl.
Meine Damen und Herren, da 110 Abgeordnete des Hessischen Landtags anwesend sind, stelle ich gemäß Art. 87 der Verfassung des Landes Hessen die Beschlussfähigkeit fest und erkläre den Landtag für konstituiert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir nehmen heute im Auftrage der Bürgerinnen und Bürger unseres Heimatlandes Hessen zum 17. Mal nach 1945 die parlamentarische Arbeit auf.Die Legislaturperiode dauert fünf Jahre – in der Regel.