Protocol of the Session on March 30, 2006

bestätigen sollten, nämlich dass hier entsprechende Vernehmungen, möglicherweise sogar unter Beteiligung deutscher Behörden, stattgefunden haben, auch diese Veränderungen die Zustimmung aller vier Fraktionen in diesem Hause finden werden. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Für die Landesregierung hat sich nun Herr Justizminister Banzer zu Wort gemeldet. Bitte sehr.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Dass man das, was in einer Gesellschaft Konsens ist, auch als einen solchen bezeichnet, ist genauso wichtig wie die unterschiedliche Betonung dessen, was man unterschiedlich sieht. Die absolute, sowohl juristische als auch politische, Ablehnung von Folter ist ein solcher Konsens in unserer Gesellschaft. Das zieht sich wie ein roter Faden durch sämtliche einschlägigen juristischen Normierungen: z. B. Art. 1, 2 und 104 Grundgesetz, unsere Hessische Verfassung, § 136a Strafprozessordnung, der Querverweis auf das hessische Sicherheits- und Ordnungsgesetz, die Europäische Menschenrechtskonvention oder die internationalen Abkommen zur Ächtung der Folter. In all diesen Gesetzeswerken und Vereinbarungen ist das absolut geklärt.

Deswegen glaube ich, dass über diesen Punkt kein Streit entstehen muss. Ich glaube auch nicht, dass es richtig ist, wenn man versucht, jemanden zu finden, der an dieser Stelle, fein ziseliert, Zweifel sät.

Auch meine ich, dass das, was an dieser Stelle über Herrn Schäuble gesagt wird, einfach nicht den Kern trifft. Es geht bei all diesen Diskussionen nämlich nicht um die Verwertung der durch Folter erlangten Aussagen.An diesem Punkt ist unsere Rechtsordnung abschließend geklärt. Vielmehr geht es um die Verwertung von Erkenntnissen, zu denen es durch die Folter möglicherweise kommt. Dort wird es ein wenig schwieriger. Natürlich hat jeder von uns die Sorge, dass man dadurch, auch wenn man dies nicht will, irgendwo, meinetwegen außerhalb Deutschlands,Methoden stärkt und stützt,durch die so etwas entsteht.

Bundesinnenminister Schäuble hat – ich zitiere das deshalb noch einmal, damit der Zusammenhang klar ist – Mitte Dezember 2005 der „Süddeutschen Zeitung“ und der „Stuttgarter Zeitung“ Interviews gegeben,in denen es um die Rolle der deutschen Geheimdienste und Sicherheitsbehörden im Kampf gegen den Terrorismus ging. Darin hat er erklärt:

Wenn wir sagen würden, Informationen, bei denen wir nicht sicher sein können, dass sie unter vollkommen rechtsstaatlichen Bedingungen zu erlangen waren,nutzen wir unter keinen Umständen,das wäre völlig unverantwortlich.Wir müssen solche Informationen nutzen.

Es geht dabei nicht um die Verwertung vor Gericht. Frau Zypries hat dann deutlich gemacht, worum es geht. Ich glaube, für jeden von uns wäre es jetzt sehr schwierig, schnell eine klare Antwort darauf zu finden. Frau Zypries hat das Problem sehr gut fassbar dargestellt.

Wenn wir z. B. die Information bekommen, dass in unserer Stadt,also in Wiesbaden,eine Bombe tickt,müssen wir doch nachschauen, wo diese Bombe versteckt ist, selbst wenn diese Information vielleicht aus einem Folterkeller stammt. Darum geht es. Diese Information nicht zur Kenntnis zu nehmen,weil sie möglicherweise durch Folter erlangt ist, würde kein Verantwortlicher vertreten wollen. Um diese Fragestellung ging es Innenminister Schäuble. Um diese Fragestellung ging es auch Frau Zypries.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Da kommen Sie aber schnell auf die schiefe Bahn!)

Das ist ein gefährliches Thema. Aber Sie müssen sich doch Folgendes sagen.Wenn wir nur durch ein möglicherweise durch Folter erlangtes Geständnis wüssten, dass in diesem Rathaus eine Bombe tickt – oder an irgendeiner anderen Ecke der Welt –, würden wir sie doch entschärfen lassen, statt zu sagen: Nein, wir nehmen diese Information nicht zur Kenntnis,weil sie uns auf einem falschen Weg zugegangen ist. – Das könnten wir nicht verantworten.

(Beifall bei der CDU)

Das müssen wir wissen. Trotzdem müssen wir die grundsätzliche Linie einhalten. Da gibt es keinen Konsens.Aber das Leben ist nicht immer so einfach, wie wir es uns vorstellen.

Ich bin aber auch dafür, dass wir jetzt nicht den Konsens, den wir an diesem Punkt haben, infrage stellen, nur damit wir ein bisschen Streit haben und sagen können: Da gibt es einen, der leichte Zweifel hat. – Der Bundesinnenminister und die Bundesjustizministerin sehen das interessanterweise genauso wie alle in diesem Landtag: Das Folterverbot ist absolut. – Ich bin stolz darauf, in einem Staat zu leben, in dem es keinen Streit darüber gibt.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Justizminister.

Es wurde beantragt, den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Rechtsstaat schützen – keine Verwertung von Foltergeständnissen, Drucks. 16/5072, an den Rechtsausschuss zu überweisen.

(Nicola Beer (FDP): Sofort abstimmen!)

Dann stimmen wir sofort darüber ab. – Wer dem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Haus. Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag einstimmig angenommen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 17:

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Beschäftigung wirksam fördern – statt unsinniger Kombilohnmodelle – Drucks. 16/5134 –

in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 32:

Dringlicher Antrag der Fraktion der FDP betreffend Bürgergeld bringt Arbeitsmarkt in Schwung – Drucks. 16/5307 –

dazu Tagesordnungspunkt 80:

Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion der CDU betreffend mehr Beschäftigung für gering qualifizierte Menschen – Drucks. 16/5441 –

Die vereinbarte Redezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion. Als erster Redner hat sich Herr Kollege Bocklet für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! 300.000 Arbeitslose im Land Hessen bei nur 30.000 offenen Stellen: Damit ist klar, wo das Problem liegt. Wir müssen in diesem Land mehr Arbeitsplätze schaffen. Uns allen stellt sich die Frage:Was ist der richtige Weg?

Ganz sicher ist, dass alle Kombilohnmodelle, die diskutiert und ausprobiert wurden, wenig oder nichts gebracht haben. In einer Untersuchung wird auf das Mainzer Modell und das Bielefelder Modell hingewiesen. Es gibt in Duisburg und Köln das Modell PLUSLohn. Es gibt Modelle in Gelsenkirchen, Hamburg und Bremen. Es gibt welche im Rhein-Sieg-Kreis, in Saarlouis, Baden-Württemberg und im Landkreis Bergstraße.Auch der hessische Kombilohn wurde ausprobiert. Die Studie kommt zu dem Schluss:

Es konnte kein empirischer Beleg erbracht werden, dass ein Kombilohn in Deutschland zu einem nennenswerten Aufbau von existenzsichernder Beschäftigung führt.

Für uns GRÜNEN lautet demnach das Fazit: Wir sollten die Finger von der Diskussion über die Einführung neuer flächendeckender Kombilohnmodelle lassen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auch Frau Lautenschläger hat am 30.September 2005 den Kombilohn gefordert. In einem Artikel der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ forderte sie ein weiteres Mal, ein entsprechendes Kombilohnmodell sei erforderlich und der Bund müsse die Voraussetzungen dafür schaffen.

Wir weisen nochmals darauf hin:Alle Kombilohnmodelle, die bisher ausprobiert wurden, waren extrem teuer. Pro Platz kostete das den Staat 40.000 c. Dabei wurden reguläre Arbeitsplätze gefährdet. Oder es werden die Tariflöhne, die bisher bestehen, ausgehöhlt. Denn der Arbeitgeber kann dann ohne Hemmungen niedrigere Löhne zahlen, weil er weiß, dass seine Arbeitnehmer ergänzende Sozialhilfe erhalten.

Es ist also eindeutig erwiesen:Die Kombilohnmodelle,die es derzeit gibt, sind Unfug. Das gilt auch, wenn man eines bundesweit einführen würde.

Ich komme jetzt zu dem spannenderen Teil der Debatte. Wir brauchen nämlich etwas anderes. Dabei geht es um die Frage: Wie können wir Anreize schaffen, damit Arbeitslose einen Job annehmen? – Das erreicht man schlicht und ergreifend, indem man auf der einen Seite den Nettolohn erhöht, den diese Menschen bei Beschäftigung in der Tasche haben. Auf der anderen Seite muss man für die Arbeitgeber die Arbeit billiger machen. Beides kann man nur erreichen, indem man die Lohnnebenkosten radikal senkt. Genau das schlagen wir GRÜNE vor.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben mit einem progressiven Modell dargestellt, dass das möglich ist. In diesem Modell würden auch die Minijobs aufgehen. Wir wollen die Lohnnebenkosten drastisch senken. Wir wollen, dass das durch Steuern finanziert wird.Bei 400 c soll die Belastung 10 % betragen.

Das steigt dann bis zu einem Einkommen von 2.000 c an. Erst ab diesem Betrag fallen die vollen Lohnnebenkosten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber an.

Damit würde für die Arbeitslosen ein Anreiz geschaffen, Arbeit anzunehmen. Für Arbeitgeber würde ein Anreiz gesetzt, mehr Arbeitsplätze zu schaffen. Denn die Arbeit wird damit billiger.

Nur ein solches Vorgehen ist sinnvoll. Die Subventionierung des Lohns hat keine Arbeitsplätze geschaffen. Vielmehr kam es zu einer Gefährdung der Arbeitsplätze.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Angesichts einer Redezeit von fünf Minuten kann ich nicht auf Fragen eingehen, die im Zusammenhang mit dem zweiten Beschäftigungsmarkt bestehen. Ich kann auch nicht auf Fragen eingehen, die um den Mindestlohn kreisen. Wir können uns aber heute mit der Frage beschäftigen:Was kann Hessen tun?

Es ist sicherlich nicht sinnvoll, eine neue Sau durch das Dorf zu treiben. Frau Ministerin Lautenschläger will das wieder auf Bundesebene tun. Sie will damit von den tatsächlich bestehenden Problemen ablenken.

Wir brauchen niedrige Lohnnebenkosten. Wir brauchen aber auch eine Qualifizierung der Menschen,die schon arbeitslos sind und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen könnten. Im Rhein-Main-Gebiet herrscht z. B. eine hohe Fluktuation. Dort sind jedes Jahr 100.000 Arbeitsplätze zu besetzen. Da müssen wir die Langzeitarbeitslosen fit machen und qualifizieren.

Wir haben schon gestern darüber diskutiert. Offensichtlich wird dort nicht genug gemacht, damit es zu einer aktivierenden Arbeitsmarktpolitik kommt. Dabei geht es um Fortbildungen und Umschulungen. Das haben wir gestern diskutiert.

Es wird auch zu wenig gemacht. Ich komme damit zu meinem letzten Punkt. Sie wissen sicherlich, dass in Hessen drei Ministerien dafür zuständig sind. Dies sind das Kultusministerium, das Sozialministerium und das Wirtschaftsministerium. In Hessen gibt es über 15 Förderprogramme. Dann fordert aber die CDU-Fraktion in ihrem Dringlichen Entschließungsantrag:

Aus Sicht des Landtags sollte es ein Ziel sein, die bestehenden Programme und bestehenden Maßnahmen zur Lohnergänzung

auf Bundesebene –

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