Wir haben als erstes Bundesland überhaupt in unserem Hessischen Wassergesetz die Möglichkeit zum Abschluss von Kompensationsvereinbarungen geschaffen. Demzufolge können sich die Wasserversorger jetzt mit denjenigen,die die Flächen bewirtschaften,auf Boden schonende und Grundwasser schonende Maßnahmen einigen. Diese Maßnahmen werden dann entsprechend vergütet.
Sie werfen der Landesregierung vor,keinen vorsorgenden Bodenschutz zu betreiben. Ich wollte Ihnen an drei Beispielen verdeutlichen,dass wir all das sehr konsequent abgearbeitet haben, was aufgelaufen war, weil Sie in der Zeit, in der Sie die Regierungsantwortung hatten, nicht gehandelt haben.
Wir sollten uns einmal anschauen, was diese Landesregierung während ihrer Regierungsverantwortung erreicht hat. Dazu kann ich nur sagen: Die Ausgaben für die Altlastensanierung betrugen in den Jahren von 1998 bis 2004 über 260 Millionen c. Für das Jahr 2005 wurden noch einmal zusätzlich 32 Millionen c bereitgestellt. Mit dem, was wir heute für die Altlastensanierung bereitstellen, nehmen wir unter allen westdeutschen Bundesländern eine Spitzensstellung ein. Das ist also anders, als es zu Ihrer Regierungszeit war.
Ich werde nicht müde, Folgendes zu betonen. Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass es nicht nur darum geht, darzulegen, was wir quantitativ für den Bodenschutz machen. Vielmehr wurde auch die Qualität unserer Bemühungen um den Bodenschutz international anerkannt. Ich erwähnte es bereits gestern.Gegen die weltweite Konkurrenz hat das Land Hessen den Phoenix Award erlangt. Diese Auszeichnung wurde erstmals an eine Institution außerhalb Nordamerikas verliehen.
Die Roten und die GRÜNEN fordern die Vorlage eines Gesetzentwurfs zum Bodenschutz. Den werden wir auch noch vorlegen.
Die Roten und die GRÜNEN fordern also die Vorlage eines Gesetzentwurfs zum Bodenschutz. Dazu muss ich sagen, dass wir hinsichtlich des Bodenschutzes längst weiter sind gegenüber dem, was man mit einem Gesetz erreichen kann. Wir betreiben nämlich seit Jahren Bodenschutz. Dieses Bodenschutzgesetz wird all das enthalten, was, seitdem diese Landesregierung Verantwortung trägt, seit Jahren schon längst umgesetzt wird. Wir werden den Entwurf eines Bodenschutzgesetzes vorlegen. Es wird all das,was schon seit Jahren hier läuft,nur noch in eine Form gießen. Es wird sich nichts ändern. Wir betreiben vorsorgenden Bodenschutz. Wir betreiben auch nachhaltigen Bodenschutz.
In aller Ehrlichkeit will ich auch sagen, dass wir auch die Anstrengungen, die Sie während Ihrer Regierungsverantwortung hinsichtlich des nachsorgenden Bodenschutzes begonnen haben, allerdings mit noch größerem Engagement, fortführen.
Ich bin wie meine Kollegen der CDU-Fraktion der festen Überzeugung,dass wir uns auf einem guten Weg befinden, der vorbildlich ist. Wir werden den Entwurf für ein Bodenschutzgesetz in angemessener Zeit vorlegen.
Ja. – Wir lassen uns nicht beirren.Wir haben schon viel in der Praxis mit Erfolg umgesetzt. – Vielen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich kurz fassen.
Die beiden vorgelegten Anträge der SPD und der GRÜNEN haben in einigen Punkten Nostalgisches. Da soll einiges aus den früheren rot-grünen Zeiten wieder auferstehen. Bei anderen Punkten ist es Sache des Wählers, zu bewerten, ob die Wahlversprechen der CDU auch eingehalten werden.Das macht der Wähler.Das brauchen nicht wir, die Mitglieder dieses Hauses, zu machen.
Der dritte Punkt, den ich zu diesen beiden Anträgen ansprechen will, ist Folgender:Trotz all dieser Diskussionen sollten wir nicht vergessen, dass auch die Europäische Union beabsichtigt, eine Richtlinie zum Bodenschutz zu veröffentlichen. Das ist schon seit längerem angekündigt. Nach den letzten Auskünften, die wir dazu erhalten haben, ist das aber noch nicht auf den Weg gebracht worden.
Lassen Sie mich ein paar Punkte aufgreifen, die aus Sicht der FDP wichtig sind. Wenn man die Anträge liest, entsteht der Eindruck, Altlastensanierung würde nicht mehr stattfinden. Dazu muss man ehrlicherweise feststellen: Die Sanierung von Altlasten – –
Altlastensanierung findet in großem Umfang statt. Ich denke, das können wir festhalten. Das ist auch gut so. Sie findet statt.
Ich möchte noch einen anderen Punkt ansprechen. Natürlich ist auch die FDP über das Nachfolgende verwundert. Sie ist unzufrieden mit dem, was aus dem Altenlastensanierungsfonds geworden ist. Wir hatten natürlich gedacht, dass man sich an die freiwilligen Vereinbarungen hält, die im Rahmen der Umweltallianz geschlossen wurden.
Wir hatten natürlich gedacht, dass das auch umgesetzt wird. Denn unserer Auffassung nach ist es immer besser, Vereinbarungen zu treffen oder Verträge abzuschließen, als zu Zwangsmaßnahmen zu greifen. Wir müssen aber feststellen, dass sich die hessische Wirtschaft zumindest zurzeit nicht entsprechend einbringt. Da gibt es für die Landesregierung eine Aufgabe. Dem muss sie nachgehen. In diesem Fall sollte sie vielleicht auch mit politischem Druck einmal der Frage nachgehen, inwieweit die Wirtschaft heute noch zu ihren damals getroffenen Aussagen steht. Denn der Gedanke, dass es zu Kooperationen kommen soll, war ein wesentlicher Bestandteil davon, wie wir die Umweltpolitik ab dem Jahr 1999 aufgebaut haben. Ich
Wir haben die Grundwasserabgabe seinerzeit abgeschafft, weil sie in der Tat eine Belastung der hessischen Unternehmen war. Sie wird zusammen mit der FDP nicht mehr eingeführt werden. Denn wir haben schon die Hoffnung, dass die Wirtschaft noch zu den damals abgeschlossenen Vereinbarungen steht.
Ich möchte eine letzte Bemerkung machen.Ich denke,wir werden das im Ausschuss noch eingehend beraten.Ich will trotzdem noch eine Bemerkung für die FDP-Fraktion machen.
Wir hoffen, dass uns die Regierung mit ausreichendem Zeitvorlauf den Entwurf eines hessischen Bodenschutzgesetzes vorlegt. Wir erwarten, dass wir ausreichend Zeit für die parlamentarische Beratung haben. Denn zu dem Themenkomplex, den Frau Kollegin Apel angesprochen hat – ich meine den im Zusammenhang mit der Kompensationsverordnung usw. –, ließe sich noch vieles sagen, was aber angesichts der zur Verfügung stehenden Redezeit jetzt nicht geht.
Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, nach derzeitigem Stand wird die FDP-Fraktion Ihre beiden Anträge nicht mittragen können. Derzeit würden wir sie ablehnen. Wir sehen aber der intensiven Beratung im Ausschuss positiv entgegen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Kollegin Apel, Ihre Argumentationsnot muss schon sehr groß gewesen sein. Denn ansonsten hätten Sie uns nicht mit so starken Sprüchen etwas zum Thema Bodenschutz erzählt.
Ich möchte zunächst einmal auf etwas hinweisen: Die grundwasserschutzorientierte Beratung wurde in Hessen von Gerhard Bökel in seiner Funktion als Landwirtschaftsminister eingeführt. Das ist durchaus nichts Neues.
Naturhaushalts, Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen, sowie die Archivfunktion des Bodens so weit wie möglich vor Beeinträchtigungen geschützt werden.
Dieses Zitat stammt aus dem Aktionsprogramm Umwelt der Hessischen Landesregierung. Darin werden die Zielsetzungen für den Umweltschutz bis zum Jahre 2010 beschrieben.
Entschuldigung, ich habe eben schon einmal darum gebeten.Vielleicht können Sie sich etwas danach richten.