Wenn, wie es beispielsweise bei Asklepios der Fall ist, die Mitbewerber Zeithorizonte angeben, die bis zum Jahr 2020 reichen, sie für die Investition also zehn Jahre länger brauchen würden, kommt auch eine vorsichtige Einschätzung zu dem Ergebnis, dass das Investitionskonzept von Rhön, das eine zügige Durchführung zusagt, ein ganz erhebliches finanzielles Plus darstellt.
Hinzu kommt, dass Rhön bereit ist, von der zugesagten Investitionssumme insgesamt 30 Millionen c, d. h. 10 Millionen c für Marburg und 20 Millionen c für Gießen,speziell in Räume und Gebäude zu investieren, die überwiegend für Forschung und Lehre genutzt werden. Rhön hat sich verpflichtet, dafür keine Miete zu nehmen. Auch das ist eine zusätzliche finanzielle Verbesserung.
Mit diesem besonderen Akzent, den das Investitionskonzept von Rhön setzt und der es auch von allen anderen Bietern unterscheidet, unterstreicht das Unternehmen sein Interesse an Forschung und Lehre und an einer Entwicklung hin zur Spitzenleistung. Dabei hat Rhön als einziger der drei Bieter vertraglich zugesichert, 10 % des Gewinns vor Steuern, mindestens aber 2 Millionen c pro Jahr, als Drittmittel für die hochschulmedizinische Forschung in Gießen und Marburg zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie an die Diskussion der vergangenen Wochen anknüpfen, in der es um Exzellenzen ging, werden Sie feststellen, dass diese Summe der Höhe nach dem entspricht, was für zwei Graduiertenschulen zur Verfügung gestellt wird. In diesem bundesweiten Wettbewerb befinden wir uns ja. Das ist eine Zahl, auf die man deutlich hinweisen kann und die auch außerhalb des Exzellenzwettbewerbs eine Rolle spielt.
Was bedeuten die Investitionszusagen von Rhön konkret? Rhön wird in Gießen einen Neubau mit allen Funktions- und Bettenbereichen für alle notwendigen ambulanten und klinischen Strukturen errichten. Diese Neubaustrategie ist in der Tat geeignet, die Infrastruktur nachhaltig zu sichern und zu einer deutlichen Verringerung des logistischen Aufwands und der Betriebskosten zu führen. In Marburg sieht das Investitionskonzept von Rhön vor,die Strategie der Konzentration aller klinischen Einrichtungen auf den Lahnbergen mit dem Neubau einer so genannten Kopfklinik konsequent fortzusetzen. Auch Marburg erfährt im Zuge der Privatisierung einen Modernisierungsschub mit deutlichen strukturellen Verbesserungen nicht nur für die Krankenversorgung, sondern auch für Forschung und Lehre.
Gleichfalls pönalisiert – d. h. unter Strafe gestellt – und in einer als kurzfristig anzusehenden Zeitperspektive, nämlich bis 2012, hat sich Rhön verpflichtet, ein internationales Zentrum für Partikeltherapie zu errichten, in dem eine Protonen-/Schwerionentherapie zur Anwendung kommt. Mit diesem Konzept wird ein Zentrum für modernste Tumortherapie mit überregionaler, deutschlandweiter, wenn nicht sogar internationaler,Bedeutung errichtet.Das Universitätsklinikum Gießen und Marburg wird damit weltweit eine der ersten Partikeltherapieanlagen zur Verfügung haben, in der, kombiniert, Protonen- und Schwerionenbestrahlung möglich ist.
Das Zentrum bietet einen Anknüpfungspunkt für eine Schwerpunktbildung in der Forschung, und so hat die Frage des Standorts dieser Einrichtungen bereits einen gewissen, wenngleich kollegial ausgetragenen Wettbewerb der Dekane in Gießen und Marburg ausgelöst. Jedenfalls kann sich der um diese Anlage bildende Forschungsschwerpunkt auf eine hervorragende Expertise an beiden Standorten stützen.Sie eröffnet auch international gesehen einzigartige Forschungsmöglichkeiten.
Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass die Rhön-Klinikum AG zugesagt hat – ebenfalls pönalisiert –, mit einem Aufwand von 7 Millionen c ein überregionales hämatologisch-onkologisches Schwerpunktzentrum mit einem so genannten PET-Zentrum, also einem Positronen-Emissions-Tomographie-Zentrum, zu errichten. Diese Investition wird nicht nur Arbeitsplätze sichern. Sie wird auch neue qualifizierte Arbeitsplätze schaffen.Damit wird dem Universitätsklinikum Gießen und Marburg ein Wettbewerbsvorsprung bei der Krankenversorgung und in der Forschung verschafft werden.
Ich möchte mich jetzt an die Mitglieder der Opposition richten: Hätten wir dieses Thema gleich aufrufen können, dann hätten wir Ihnen schon früher sagen können, wie wir zumindest dort Arbeitsplätze schaffen. Sie hätten das verhindert. Die Stichworte dazu lauten: Flughafen und Privatisierung. Um nichts anderes geht es.
Alles in allem hat die Rhön-Klinikum AG Investitionen in einer Gesamthöhe von 367 Millionen c bis zum Jahr 2012 vertraglich zugesichert. Diese Investitionen sind pönalisiert.Davon werden,ebenfalls vertraglich zugesichert,260 Millionen c bis zum Jahre 2010 investiert werden.
Unter den herkömmlichen Bedingungen des Hochschulbaus in öffentlicher Hand wären solche Investitionen viel
leicht in der Höhe, aber nicht in diesem Zeitrahmen möglich gewesen. Das Land wäre auch nicht in der Lage gewesen, das Partikelzentrum in dieser Art zu errichten.
Ich bin mir sicher, dass das Universitätsklinikum Gießen und Marburg aufgrund dieses Investitionskonzepts in der kürzest nur denkbaren Zeit zu den modernsten Universitätskliniken in Deutschland gehören wird.
Vielleicht sollte man sich diese Zahl noch einmal ganz langsam vor Augen führen. Was bedeutet es, dass Investitionen in Höhe von 367 Millionen c vorgenommen werden? Wir haben jährlich Fördermittel für den Hochschulbau für die ganze Bundesrepublik in Höhe von 925 Millionen c. Darüber sprechen wir gerade in der Föderalismuskommission. Diese Mittel stehen zur Kofinanzierung in Höhe von 50 % zur Verfügung. Das heißt, es handelt sich um einen großen Schritt, den wir nie geschafft hätten. Das sollte man einfach einmal ganz entspannt festhalten.
Ich möchte dabei gar nicht erwähnen, dass die vorhergehende rot-grüne Bundesregierung die Fördermittel seinerzeit von 1,1 Milliarden c auf 925 Millionen c reduziert hatte. Das brauche ich an dieser Stelle gar nicht noch einmal zu erwähnen. Aber ich glaube, es war schon gut, diese Zahl einmal in eine Relation gebracht zu haben.
Erheblich für die Entscheidung der Landesregierung war auch, dass die Rhön-Klinikum AG die beste Kapitalausstattung bietet. Für die eingegangene Verpflichtung haftet sie mit allen Mitteln des Rhön-Klinikum-Konzerns. Bei dem einen oder anderen Bieter wäre das anders gewesen.
(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Und wie kommt so etwas bei einem börsennotierten Unternehmen wieder zurück?)
Zu den umfassenden Regelungen, die die Interessen der Arbeitnehmer berühren, gehörte als nicht verhandelbare Vorgabe des Landes insbesondere der Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen bis zum 31.Dezember 2010. Die Rhön-Klinikum AG ist diese Verpflichtung selbstverständlich eingegangen.
Bei der gemeinsamen Sitzung des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst gab es Unterschiede in der Bewertung des von der Rhön-Klinikum AG zugesicherten Sozialfonds. Es ist mir wichtig, an dieser Stelle auf Folgendes hinzuweisen: Die Entwicklung und das Anbieten eines Sozialfonds war Bestandteil des Bieterwettbewerbs. Es gab dazu keine spezifischen Vorgaben des Landes in den Verhandlungen. Hier waren die Bieter gefordert,Vorstellungen zu entwickeln.
Kein Bieter wäre aus dem Wettbewerb herausgefallen, wenn er keinen Sozialfonds angeboten hätte. Diejenigen Bieter, die einen Sozialfonds anboten – außer der RhönKlinikum AG war dies bekanntlich die Helios Kliniken GmbH –, haben sich damit einen Wettbewerbsvorteil gesichert, der allerdings bei der Gesamtwürdigung der Angebote nicht den Ausschlag gegeben hat. Dennoch hat die Landesregierung begrüßt, dass die Rhön-Klinikum AG das Angebot gemacht hat, einen Sozialfonds einzurichten. Seine nähere Ausgestaltung wird mit dem künftigen Betriebsrat auszuhandeln sein und in einer Betriebsvereinbarung festgelegt werden.
Die Rhön-Klinikum AG legt bei dem Sozialfonds ein besonderes Gewicht auf die Finanzierung von Fort-,Weiterbildungs- und Schulungsmaßnahmen, die es im Zuge der
Fortentwicklung des Klinikums geben soll.Sie hat den Sozialfonds so ausgestaltet, dass diejenigen, die sich eine solche Maßnahme finanzieren lassen, auf den Schutz vor betriebsbedingter Kündigung bis zum Jahre 2010 zu verzichten haben.
Die Rhön-Klinikum AG eröffnet damit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, deren Arbeitsplatz nach dem Jahr 2010 möglicherweise gefährdet ist, die Möglichkeit, durch eine entsprechende Weiterqualifizierung einen langfristig gesicherten Arbeitsplatz erhalten zu können. Das heißt, es geht um Arbeitsplätze, die über das Jahr 2010 hinaus existieren.
Ich halte es nicht für illegitim, die Wahrnehmung dieser Chance mit dem Verzicht auf den Schutz vor betriebsbedingter Kündigung bis zum Jahre 2010 zu verbinden. Ich bin dem stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der Rhön-Klinikum AG und dem künftigen Mitglied der Geschäftsführung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg,Herrn Meder,sehr dankbar,dass er vor wenigen Tagen noch einmal die Vorstellung der Rhön-Klinikum AG hinsichtlich des Sozialfonds präzisiert hat. Herr Meder hat diesem Zusammenhang ausgeführt, dass sein Unternehmen die Personalentwicklung langfristig betreibt. Mit der Einrichtung des Sozialfonds will die RhönKlinikum AG darauf reagieren, dass bestimmte Berufsgruppen in Zukunft im Krankenhaus weniger oder keine Beschäftigung mehr finden werden, gleichzeitig aber der Bedarf an qualifiziertem Personal in anderen Bereichen steigt.
Er wies darauf hin, dass der Bedarf an Personal in der medizinischen Dokumentation in Zukunft erheblich steigen wird.Dafür gibt es heute nur ganz wenige Fachkräfte.Mithilfe des Sozialfonds können Mitarbeiter auf die Erledigung dieser Aufgabe umgeschult werden. Um diese Umschulung zu erhalten, die aus dem Sozialfonds finanziert wird, müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch vor dem Jahr 2010 ihren alten Arbeitsplatz verlassen.
Ich bitte Sie, mir jetzt genau zuzuhören. Ich trage vor, was Herr Meder in diesem Zusammenhang ausgeführt hat – ich zitiere –:
Diese Beschäftigten geben faktisch ihren individuellen Kündigungsschutz auf, indem sie eine neue Stelle mit neuen Inhalten und qualifizierter Ausbildung erhalten.
So gesehen verlieren diese Mitarbeiter nicht ihren Arbeitsplatz, sondern dieser wird in einen neuen umgewandelt.
Ich bewerte den Sozialfonds positiv. Es handelt sich um ein zusätzliches gutes Angebot an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Niemand ist gezwungen, die Möglichkeiten zu nutzen, die mit dem Sozialfonds verbunden sind.
Die Helios Kliniken GmbH hatte ihren Sozialfonds anders konzipiert. Aber auch dort wäre die Umsetzung des Geplanten nicht anders als durch eine Betriebsvereinbarung denkbar gewesen.
Ich wehre mich entschieden gegen eine Polemik, die rhetorisch überhitzt abgegeben wurde. Das habe ich erlebt. Demnach wurde der von der Rhön-Klinikum AG angebotene Sozialfonds als ein Instrument bewertet, das sich gegen die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter richten würde. Das Gegenteil ist der Fall.
Ein weiteres Angebot im Zusammenhang mit dem Sozialfonds und den 30 Millionen c besteht darin, dass die Mittel, die nicht genutzt werden, als Rücklage in dem Unternehmen eingestellt werden. Auch das ist etwas, was herausgestellt werden sollte.
Zu den Zielsetzungen des Landes und den Rahmenbindungen gehörte auch, dass ein angemessener Kaufpreis erzielt werden sollte. Für die Landesregierung war aber nicht die absolute Höhe des Kaufpreises, sondern das Gesamtergebnis ausschlaggebend, das sich bei dieser Transaktion ergab. Die Landesregierung hat sich bewusst für die Rhön-Klinikum AG als strategischen Partner entschieden, obwohl das Angebot einen um rund 4 Millionen c niedrigeren Kaufpreis vorgesehen hat, als ihn ein Mitbewerber angeboten hat.
Insbesondere das überragende Investitionskonzept der Rhön-Klinikum AG war für die Entscheidung der Landesregierung ganz wesentlich. Ich habe das im Einzelnen schon erwähnt. Die für Forschung und Lehre vorgesehenen Leistungen, die Bereitschaft, spezielle Investitionen für Forschung und Lehre zu tätigen, auf Mietzahlungen für Forschung und Lehre zu verzichten, und anderes mehr führten klar und eindeutig zu der Entscheidung, die Rhön-Klinikum AG als strategischen Partner auszuwählen.
Dann kam es zu der Behauptung, die wir im letzten Jahr häufiger gehört haben.Es wurde behauptet,die Mittel,die sich aufgrund des Verkaufs ergeben würden – das wurde auf 100 Millionen c oder wie auch immer beziffert –, sollten in den Gesamthaushalt eingestellt werden, damit der Haushalt des Herrn Weimar saniert werden könne. Aber auch da haben sich die Mitglieder der Opposition geirrt. Wir haben etwas ganz anderes vorgeschlagen. Es soll eine Stiftung zur Förderung der Hochschulmedizin in Gießen und Marburg mit einem Stiftungskapital von 100 Millionen c eingerichtet werden.
Die Landesregierung möchte noch einmal unterstreichen, dass es ihr bei der Privatisierung des Universitätsklinikums primär nicht um fiskalische Effekte ging. Vielmehr ging es primär darum, eine Strategie zu wählen, mit der beide Standorte gesichert werden können.
Darüber hinaus soll eine grundlegende und substanzielle Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Krankenversorgung auf Spitzenniveau mit exzellenter Forschung und Lehre geschaffen werden. Mit den Leistungen der Rhön-Klinikum AG als Drittmittelgeber und den Erträgen der Stiftung werden der Hochschulmedizin in Gießen und Marburg, konservativ gerechnet, jährlich mindestens 6 Millionen c zusätzlich zur Verfügung stehen. Wie Sie wissen, ist das schon einmal wie ein sicheres Cluster. Da brauchen wir gar nicht bis Herbst zu warten. Vielmehr handelt es sich da um Mittel in einer Höhe, die man erhalten würde, wenn man ein Cluster aus der Exzellenzinitiative hat. Das ist dem Standort Gießen und Marburg schon sicher. Das wird also in keiner Weise von dem Landeshaushalt konsumiert werden.
Von den von mir genannten Zielen und Rahmenbedingungen der Privatisierung bleibt noch die Stärkung der Wirtschaftskraft der Region Mittelhessen übrig. Der wesentliche Beitrag dazu besteht darin, dass durch die Privatisierung rasch ein hochmodernes und leistungsfähiges Universitätsklinikum geschaffen wird, das national und international wettbewerbsfähig ist. Nur in einem leis
Die Rhön-Klinikum AG wird die regionalen Kooperationen fortführen, die es auf medizinischer Ebene gibt. In Zusammenarbeit mit den medizinischen Versorgungszentren, die es in Kliniken unterschiedlicher Versorgungsstufen gibt, wird das Erreichen eines abgestuften Versorgungskonzepts auf regionaler Ebene angestrebt. Die Rhön-Klinikum AG verfolgt dabei das Ziel, ein Portalkliniknetzwerk zu errichten. Damit soll in Hessen eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit medizinischen Leistungen unterschiedlicher Schweregrade und unterschiedlicher Versorgungsstufen gewährleistet werden. Dieses Konzept bietet die Chance, die medizinische Leistungsfähigkeit der medizinischen Versorgungszentren und kleinerer Kliniken in der Region zu verbessern.
Trotz aller Konkurrenz, die heutzutage natürlich auch bei der Krankenversorgung besteht, wird damit erkennbar, dass sich die Rhön-Klinikum AG als Partner versteht, der dazu beitragen will, die medizinischen Versorgungsstrukturen in der Region zu verbessern. Zugleich soll die Nachfrage nach medizinischer Versorgung überregional erschlossen werden. Damit werden über die Arbeitsplätze im Universitätsklinikum hinaus Arbeitsplätze in der Region gesichert. Zugleich wird die medizinische Versorgung verbessert.
Wenn der Landtag heute der Veräußerung von 95 % der Gesellschaftsanteile an der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH zustimmt, findet der Prozess der Privatisierung vorerst seinen Abschluss. Dass dieses Privatisierungsprojekt nicht nur ein hervorragendes wirtschaftliches Ergebnis darstellt, sondern auch wissenschaftspolitisch volle überregionale Anerkennung findet, kann überzeugender kaum als durch Folgendes belegt werden. Am vergangenen Freitag hat der Wissenschaftsrat eine Empfehlung beschlossen,der zufolge das Universitätsklinikum Gießen und Marburg in das Hochschulverzeichnis des Hochschulbauförderungsgesetzes aufgenommen werden soll.Wir sind sehr stolz darauf,dass diese Empfehlung aufgrund dieses uneingeschränkten positiven Ergebnisses zustande gekommen ist. Ich erlaube mir, drei Sätze aus der Zusammenfassung zu zitieren:
Der Wissenschaftsrat empfiehlt daher die Aufnahme der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH in das Hochschulverzeichnis des HBFG. Das nunmehr vorliegende gesetzliche und vertragliche Regelungswerk bildet einen geeigneten Rahmen, in welchem die Belange von Forschung und Lehre gegenüber dem privaten Klinikum gesichert sind.