Die Luftverkehrsprognose ist Bestandteil der Unterlagen, die dem Antrag der Fraport AG auf Planfeststellung beigefügt sind. Die Planfeststellungsbehörde wird dieses von der Antragstellerin vorzulegende Gutachten unter der Berücksichtigung der hierzu im Laufe des Verfahrens vorgetragenen Stellungnahmen und Einwendungen sowie der im Übrigen bekannten Tatsachen zu würdigen haben.
Hier ist damals von uns ein Problem angesprochen worden, zu dem bisher noch keine Klarstellung erfolgt ist.
Ich sage es noch einmal: Wir dürfen nicht den Eindruck erwecken, als gäbe es etwas, was im Laufe des Verfahrens nicht klar beantwortet werden könnte.
Ich komme zum Schluss. – Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder bleibt die Landesregierung bei dieser Aussage, die sie bei der Beantwortung der Großen Anfrage gemacht hat. Dann soll sie auch konkret sagen, dass sie eine Aktualisierung der Prognose nicht für zulässig hält. Dies mag vertretbar sein. Das unterliegt nicht meiner Bewertung.Wenn sie anderer Auffassung ist,dann ist es im Interesse aller Beteiligten zwingend geboten, eine solche Frage auch zu beantworten. Andernfalls darf man sich nicht wundern, wenn Irritationen bestehen und der Eindruck entsteht, Klarheit im Verfahren sei nicht gewährleistet.
Wir sind für Transparenz, wir sind für Rechtsstaatlichkeit, und dazu gehört auch die Beantwortung dieser Fragen. Wir bedauern, dass das bislang noch nicht geschehen ist. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich ganz bewusst nach dem Kollegen Posch gemeldet. Denn ich kann im Prinzip all das unterstreichen, was er gesagt hat – bis auf einen Punkt: Das ist die verhalten kritische Reaktion der SPD in der letzten Woche.
Herr Kollege Posch, die Position ist nicht verhalten kritisch, sondern die Position ist wie die Ihre, nämlich mittlerweile sehr besorgt – aufgrund der Art und Weise, wie in dem Erörterungsverfahren diskutiert wird und wie die Landesregierung reagiert.
Im Unterschied zu Ihnen bin ich mir nicht ganz sicher, ob die Entscheidung,die getroffen wurde – das Verfahren des Erörterungstermins einfach fortzusetzen –, eine gute Entscheidung war.
Ich kann es nicht beurteilen, ob man diesen Erörterungstermin unbedingt unterbrechen muss, um den Einwendern und den Anwälten die Gelegenheit zu geben, den Inhalt der Akten kennen zu lernen. Ich weiß aber: In zwei Jahren könnte ein Gericht zu dem Ergebnis kommen, und das ist nicht ganz weit weg, dass ein Erörterungsverfahren nur dann sinnvoll durchgeführt werden kann, wenn alle, die daran beteiligt sind, die Möglichkeit hatten, vor dem Erörterungsverfahren Einsicht in die Akten zu nehmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, da kommen wir zu einem Punkt, der nun in der Tat das, was ich mit dem Ausdruck „Besorgnis“ bezeichnet habe, zu begründen vermag. Denn diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts – dass in alle Umweltakten des Verfahrens Einsicht zu gewähren ist –, kam nicht ganz überraschend, denn das ist schlicht Anwendung europäischen Rechts.
Herr Wirtschaftsminister, ich frage, warum die Landesregierung wiederum eine relevante Verfahrensvorschrift schlicht nicht beachtet hat.Es ist unstrittig:Wenn Sie diese Verfahrensvorschrift beachtet hätten – Einsicht in alle Umweltakten –, dann hätten wir dieses Problem zum jetzigen Zeitpunkt nicht.Aber diese Richtlinie der Europäischen Kommission ist nicht ganz neu, sondern zwei oder drei Jahre alt. Das heißt, eine ordentlich arbeitende Verwaltung müsste sehen,dass die Entscheidung – Nicht-Einsichtnahme in die Akten – rechtswidrig ist. Wenn man in einem solch schwierigen Verfahren rechtswidrige Entscheidungen trifft, könnte es passieren, dass man in zwei oder drei Jahren von einem Gericht attestiert bekommt, dass das gesamte Verfahren wiederholt werden muss.
Sehr geehrter Herr Wirtschaftsminister, deshalb glaube ich, dass unsere Erörterung dieses Verfahrens heute Morgen vor allen Dingen Ihnen Gelegenheit geben muss, hier vor dem Landtag über Ihre Position zu berichten – warum wieder dieser Fehler begangen wurde,
Herr Kollege Posch hat das ja äußerst vorsichtig formuliert.Wenn man jetzt in diesem Verfahren Einwendungen macht, und dann wird irgendwann einmal entschieden, ob das zur Kenntnis genommen wird oder ob man mit dem Erörterungsverfahren noch einmal beginnen muss, dann könnte es möglicherweise sogar zwingend geboten sein, dass man den Einwendern jetzt sagt, wie man dann gedenkt, mit den Einwendungen umzugehen – ob die nur zur Kenntnis genommen werden oder ob das Verfahren möglicherweise wieder eröffnet wird.
Herr Wirtschaftsminister, ich glaube, dies hier ist ein guter Ort und ein guter Zeitpunkt, damit Sie dieses Haus über die wichtige Frage, wie es mit diesem Erörterungstermin weitergeht, informieren.
Ein zweiter Punkt ist die Prognoseentscheidung. Auch hier möchte ich mir gar nicht anmaßen,zu sagen,das muss oder das muss nicht sein. Beides klingt juristisch vertretbar.Aber ich glaube, eine Regierung, eine Verwaltung, die mit diesem Verfahren beschäftigt ist, kann das nicht irgendwie im luftleeren Raum stehen lassen, sondern sie muss einen Kurs steuern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mein Eindruck ist nicht, dass die Landesregierung in diesem Ausbauverfahren einen klaren Kurs steuert. Ich habe eher den Eindruck, dass die Landesregierung in diesem Dschungel der Vorschriften relativ orientierungslos herumtorkelt.
Dieses relativ orientierungslose Herumtorkeln, dieses fehlerhafte Verwaltungshandeln ist für den Ausbau des Verfahrens weitaus gefährlicher als die Kritik, die jetzt wieder vom Kollegen Kaufmann am gesamten Verfahren kommt, weitaus gefährlicher als all die Debatten, die gelegentlich auf der Straße geführt werden. Denn wir wis
sen, es werden Gerichte sein, die letztendlich entscheiden, ob das in Ordnung war oder nicht. Das Gefährlichste in diesem Verfahren sind Fehler, die im Verwaltungsverfahren gemacht werden.
Wenn die Menschen einen Anspruch darauf hatten, in die Akten Einsicht zu nehmen, um mit dem Akteninhalt in dem Erörterungsverfahren zu argumentieren, ihnen dies aber verwehrt wurde, dann muss dieses Erörterungsverfahren wiederholt werden. Wenn dies in drei Jahren geschieht, dann stehen wir wieder am Anfang des gesamten Verfahrens.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb abschließend der alte Satz: Auch in diesem Punkt ist mein Eindruck zunehmend, die schwarz-grüne Koalition ist am Wachsen. Die GRÜNEN wollen den Ausbau unmöglich machen, weil sie es nicht wollen. Diese Landesregierung gefährdet den Ausbau, weil sie es nicht kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, der Herr Wirtschaftsminister hat diesem Hause einiges zu berichten.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich gehe davon aus, dass der Kollege Kaufmann nachher noch alles zusammenfassen möchte. Deswegen spreche ich hier gerne vor ihm.
Herr Walter, immer wieder muss man daran erinnern – und auch ich will das noch einmal tun, auch wenn wir hier nur wenige Minuten über einen formalen, juristischen Punkt zu sprechen haben und auch wenn Sie hier immer wieder mit Krokodilstränen versuchen, eine Stimmung zu verbreiten, dass das alles äußerst dramatisch und schwierig ist, auch was die zeitliche Komponente anbelangt –, dass wir mit diesem Flughafenausbau längst fertig sein könnten,
wenn Sie die politische Kraft gehabt hätten, im letzten Jahrzehnt für diesen Ausbau zu sorgen und so zu streiten, wie Sie das heute angeblich tun.
Zum Verfahren selbst will ich sagen, ich bin sehr nah bei dem, was Herr Posch gesagt hat, nämlich dass es natürlich im Interesse aller Beteiligten liegt, hier ein rechtsstaatliches, sehr ordnungsgemäßes und ordentliches Verfahren zu praktizieren. Herr Kaufmann, der Versuch, den Sie dauernd machen, ist nichts anderes, als das Ziel zu diskreditieren, das wir alle politisch haben, und zwar über den Weg formaler und juristischer Knüppel, die Sie werfen.
An verschiedenen Stellen haben wir über die grundsätzlichen Fragen gesprochen. Muss ein solches Verfahren in dieser Form, in dieser Detailhaftigkeit und Ausführlichkeit stattfinden? Herr Walter, darin sind wir alle einer Meinung. Nach heutiger Rechtslage ist das so. Sie wissen, dass wir politisch etwas anderes wollen. Sie wissen, dass wir politisch dahin kommen wollen und müssen, dass solche Verfahren nicht zehn Jahre, sondern sechs oder fünf Jahre, oder möglicherweise nur vier Jahre dauern.
Heute aber arbeiten wir anhand des Status quo, den wir nun einmal haben. Dabei spielt das, was Sie zur europäischen Richtlinie gesagt haben, auch eine Rolle.