Ich glaube, es ist nicht sehr sinnvoll, da ich annehme, Sie können alle lesen, dass ich jetzt die einzelnen Statistiken und Zahlen mündlich vortrage. Sie können ersehen, wie sich die Petitionen auf die einzelnen Ressorts verteilen.
Ich möchte nur eine Gruppe der Petitionen besonders hervorheben: die hier eingegangenen Ausländerpetitionen.Wir stellen zwar fest, dass sich auch die Zahl der Ausländerpetitionen im Abwärtstrend befindet – mit 52,9 % ist sie dennoch die größte Gruppe der Petitionen neben dem Zuständigkeitsbereich des Hessischen Sozialministeriums mit 10,34 %.Von diesen 52 % Ausländerpetitionen sind immerhin 43 % Petitionen von Petenten, die aus dem Gebiet des Kosovo in die Bundesrepublik Deutschland gelangt sind. Der Petitionsausschuss hat es daher für geboten gehalten, sich direkt vor Ort ein Bild über die allgemeinen Lebensbedingungen, die medizinische Versorgung und die soziale und wirtschaftliche Lage zu machen und dadurch für die weitere Ausschussarbeit bessere Entscheidungsgrundlagen zu erhalten.
Wir waren in der Zeit vom 16. Juli bis 22. Juli im Kosovo, in Mazedonien und Albanien. Einen ausführlichen Reisebericht hierüber werden Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, demnächst von uns erhalten. – Kollege Frömmrich nickt schon. Er weiß: Es ist eine sehr interessante, sehr informative Grundlage, um künftig bestimmte Vorgänge besser beurteilen zu können.
Die allgemeine ausländerrechtliche Situation war insbesondere durch das Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthaltes und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern geprägt. Dieses Gesetz ist zum 1. Januar 2005 in Kraft getreten. Eine Vorgriffsregelung auf das neue Zuwanderungsgesetz hatten wir nicht, sodass die Berichterstatter jeweils abwogen, ob in Einzelfällen bei Petitionen mit den Voraussetzungen langjähriger Aufenthalt, soziale Integration, gesicherter Lebensunterhalt, und wo dringende humanitäre und persönliche Gründe den weiteren Aufenthalt rechtfertigten, nicht doch die Beschlussempfehlung noch etwas zurückgehalten werden konnte.
Ende 2004 und verstärkt im Januar 2005 bis zum Ende des Berichtszeitraumes, also April 2005, lagen dem Ausschuss 130 Petitionen vor, in denen die Einsender eine Aufenthaltsgewährung nach § 23a Aufenthaltsgesetz, also nach der Härtefallregelung, begehrten. Hessen hat zur Erfüllung des § 23a eine Härtefallkommission eingerichtet. Sie wird ausschließlich im Wege der Selbstbefassung tätig. Wir, die Mitglieder des Petitionsausschusses, melden nach Beschlussfassung im Ausschuss an,wenn wir eine Eingabe in der Härtefallkommission beraten wollen. Ich selbst werde heute nicht auf die Arbeit der Härtefallkommission eingehen, da sie das Petitionsrecht selbst nicht berührt.
Um die Arbeit im Petitionsausschuss erfolgreich leisten zu können, haben wir weitere Kontakte zu Verbänden,
Vereinen und anderen Organisationen gehalten – und dies neben den Kontakten,die jede Berichterstatterin und jeder Berichterstatter selbst aufgebaut hat und pflegt, um so dem gesamten Gremium Informationen, die für die Tätigkeit von Bedeutung sind, zur Verfügung stellen zu können.
Auch der Kontakt zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg wird ständig aufrechterhalten, wie auch die Verbindungen zu den Kolleginnen und Kollegen in den Petitionsausschüssen der anderen Bundesländer und des Bundestages. Ich erinnere an den Besuch bei dem Petitionsausschuss in Bayern.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wie wichtig Öffentlichkeitsarbeit ist, haben wir in diesem Berichtszeitraum im Besonderen erfahren können. Der neu gestaltete Auftritt auf der Internetseite, die Präsenz des Petitionsausschusses beim Hessentag und die vierteljährlichen Bürgersprechstunden in den Regierungspräsidien Süd-, Mittel- und Nordhessen und demnächst am 06.02. in Kassel zeigen, dass viele Besucher das Beratungsangebot annehmen. Verstärkt habe ich als Vorsitzende dies noch mit der einmal monatlich stattfindenden Sprechstunde mit mir selbst im Haus.
Wir können so dem Auftrag der Verfassung, nämlich Mittler zwischen Bürger und Verwaltung zu sein, außerhalb rechtsförmlicher Verfahren ohne Formzwang, ohne Kosten für den Petenten noch mehr Rechnung tragen.
Ich habe den Tätigkeitsbericht vorgelegt, wie es die Geschäftsordnung fordert. Der Petitionsausschuss hat auch im vergangenen Berichtszeitraum die ihm gestellten Aufgaben gemeinsam bewältigt. Nicht die Belastung durch die Vielzahl von Petitionen, sondern die Belastungen in Einzelfällen, in denen wir das Anliegen der Petenten gut nachvollziehen können und gerne helfen würden, dies aber aufgrund der Gesetzeslage nicht können, zeigen uns immer öfter unsere Grenzen auf.
Die ständig wechselnde Gesetzeslage gerade im Sozialbereich und die sich noch im Fluss befindlichen Bestimmungen im Ausländerrecht werden weiterhin größere Anforderungen an uns stellen. Ich wünsche mir, dass wir trotz mancher unterschiedlicher Auffassung gerade bei den Petitionen unserer ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger auch in Zukunft eine gedeihliche und fruchtbare Zusammenarbeit im Ausschuss haben werden. Meine Erfahrung zeigt: So, wie das Petitionsrecht in Deutschland entwickelt ist und in der Bevölkerung wahrgenommen wird,hat es durchaus Vorbildcharakter weit über die deutschen und europäischen Grenzen hinaus. Wir sollten weiter für dieses Petitionsrecht in der Öffentlichkeit werben und den Menschen deutlich machen,dass es sinnvoll ist,es anzuwenden und vor allen Dingen sich an uns wenden. – Herzlichen Dank.
Herzlichen Dank. – Meine Damen und Herren, von allen Abgeordneten, die nicht im Petitionsausschuss sitzen: Diejenigen, die dem Ausschuss angehören, leisten für uns eine wirklich unglaubliche Arbeit.
Ich rufe zur Aussprache über diesen Bericht auf. Erste Rednerin ist Frau Waschke, SPD. Die Redezeit beträgt zehn Minuten.
(Clemens Reif (CDU): Jetzt kommt die Heulsuse der Nation! – Gegenruf des Abg. Michael Siebel (SPD): Das muss nicht immer sein!)
Wahrscheinlich liest er gerade Zeitung. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Heute liegt uns der zweite Bericht des Petitionsausschusses in der 16. Wahlperiode vor. Ich möchte mich zunächst an Frau Bachmann und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Petitionsreferates wenden.An dieser Stelle möchte ich für die SPD-Fraktion in diesem Hause, den Arbeitskreis, aber auch ganz persönlich einen herzlichen Dank für die sehr gute und konstruktive Zusammenarbeit sagen.
Sie bemühen sich bei jeder Petition, Lösungswege aufzuzeigen, wenn sie denn vorhanden sind. Derselbe Dank geht auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ministerien, hier insbesondere an Frau Ruf-Hilscher, die durch die hohe Zahl der Ausländerpetitionen besonders viel mit unserem Ausschuss zu tun hat.
Die Vorsitzende, Frau Dörr, hat in ihrem Bericht über unseren Besuch des Ausschusses für Beschwerden und Eingaben des Bayerischen Landtags gesprochen. Dieser Besuch hat uns tatsächlich sehr beeindruckt. Das System in Bayern ist für die Bürgerinnen und Bürger viel transparenter als unser System,denn die Petenten können ebenso wie die Medien an den Sitzungen teilnehmen. Der Ausschuss tagt öffentlich. Das bayerische System zeichnet sich durch sehr große Bürgernähe aus.
Das ist eine nicht zu unterschätzende Herausforderung an die Mitglieder dieses Ausschusses, denn sie müssen ihre Entscheidung gut begründen und sich unter Umständen auch mit den Betroffenen auseinander setzen. Daher macht dann auch die Ko-Berichterstattung Sinn. Die Petitionen werden in Bayern jeweils von einem Mitglied der Regierungsfraktion und einem Mitglied der Oppositionsfraktionen bearbeitet. Oft kommt man zu demselben Ergebnis, manchmal auch nicht. Dann muss man sich im Ausschuss einigen,oder die Mehrheit entscheidet.Das hat eine intensive Auseinandersetzung mit dem Fall zur Folge.
Beeindruckt hat uns auch die Tatsache, dass in Bayern lediglich 25 Petitionen auf der Tagesordnung standen. Nichtsdestotrotz hat auch der bayerische Petitionsausschuss 1.000 Petitionen bearbeitet.Bei uns waren es 1.450.
Aber auch hier gibt es Unterschiede in der Systematik. In Bayern gilt das Fachausschussprinzip. Viele Petitionen werden an die Fachausschüsse überwiesen, und diese entscheiden darüber. Petitionen werden in Bayern erst dann auf die Tagesordnung gesetzt, wenn sie entscheidungsreif sind, d. h. wenn sie abgearbeitet sind und eine Beschlussvorlage auf dem Tisch liegt. Bei uns erscheinen alle Petitionen auf der Tagesordnung.
Was mich bei diesem Besuch sehr beeindruckt hat, ist die Tatsache, dass der Ausschuss für eine an posttraumatischer Belastungsstörung erkrankte Frau einen Aufenthalt empfohlen hat und den Innenminister dabei um Unterstützung gebeten hat. Meine Damen und Herren, solange
ich Mitglied im Petitionsausschuss bin, hat dieser eine solche Entscheidung noch nicht getroffen. Deshalb haben wir in Hessen eine Härtefallkommission eingerichtet. In Bayern wird nach meinen Informationen die Einrichtung einer solchen derzeit vorbereitet.
Eigentlich wollte ich an dieser Stelle nicht auf die Arbeit der Härtefallkommission eingehen, weil sie nicht Bestandteil des Petitionsberichts ist. Da Frau Dörr einige Sätze dazu gesagt hat, möchte ich für unsere Fraktion auch etwas dazu sagen. An dieser Stelle möchte ich feststellen: Mit einem positiven Fall im vergangenen Jahr, den die Härtefallkommission entschieden hat, bewerten wir dieses Ergebnis nicht als sehr positiv. Wir könnten viel besser sein.
Damit bin ich gleich beim nächsten Thema, nämlich bei der Abschiebung von kranken Menschen.Auch in diesem Bereich sehen wir große Probleme. Derartige Fälle begegnen uns bei der Arbeit im Petitionsausschuss immer wieder. Manchmal habe ich den Eindruck, wir gehen viel zu schnell darüber hinweg.Aufgrund der Abschiebung einer pakistanischen Frau aus stationärer Behandlung wurde die Kommission „Abschiebung kranker Flüchtlinge und ethische Verantwortung der Diakonie Hessen und Nassau“ eingerichtet. Die Arbeit dieser Kommission erfuhr breite Unterstützung vieler relevanter Verbände in Hessen. Das kann man auch unschwer an der Zusammensetzung erkennen. Hier finden wir die evangelische ebenso wie die katholische Kirche, die Landesärztekammer Hessen, Rechtsanwälte, Fachleute aus dem Bereich Sozial- und Medizinethik. Den Vorsitz hat übrigens unser Kollege und ehemaliger Innenminister Gerhard Bökel übernommen.
Die Kommission kam zu dem Ergebnis – ich zitiere aus dem Abschlussbericht –, dass die Abschiebung schwer traumatisierter Flüchtlinge weder ethisch noch medizinisch, noch rechtlich zu verantworten ist, wenn hierdurch eine erhebliche Verschlechterung ihrer gesundheitlichen Situation droht.Alle Bundesländer sollten gutachterliche Standards, wie sie die Landesärztekammer Hessen vor Jahren vorgelegt hat und wie sie in Nordrhein-Westfalen per Erlass seit dem Jahr 2004 gelten, als verbindliche Leitlinie für Ärzte und Behörden übernehmen.Auch das war eine Forderung der Kommission.
Es reicht eben nicht, nach Aktenlage zu begutachten und die Flugtauglichkeit festzustellen.Es reicht auch nicht aus, einen Ärztebrief in der Heimatsprache abzufassen und einen Arzt zur Begleitung im Flugzeug mitzuschicken.
Wir sind der festen Überzeugung,dass dieses Problemfeld sehr differenziert und sensibel behandelt werden muss; denn es geht um kranke Menschen. Deswegen hatte die SPD-Fraktion in diesem Haus entsprechende Anträge und Anfragen eingebracht, aber leider hat die Mehrheit diese abgelehnt. Wir müssen uns dennoch weiterhin gemeinsam dieser Problematik stellen. Wir fordern Sie auf, in den Dialog mit der Ärztekammer,den Kirchen und den Flüchtlingsorganisationen zu treten, um Maßnahmen zu erarbeiten, die jedem Menschen und seinem Schicksal gerecht werden.
Meine Damen und Herren, zum Schluss möchte ich auf eine – wie ich finde – besondere Petition eingehen,die uns im November 2004 erreicht hat. Der Petent richtete sein Begehren übrigens an alle Landtage und an den Deut
schen Bundestag. Er forderte die Verbannung des Weihnachtsmanns aus dem öffentlichen Leben, und zwar mit der Begründung, es handele sich hierbei um eine Mogelpackung.
(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Da haben wir doch den Innenminister vorgeladen! Dann habe ich mich vertan!)
Ich meine, wir hatten den Weihnachtsmann vorgeladen, Herr Kollege. – Der Weihnachtsmann werde als „Geschenkonkel mit pädagogischen Ambitionen nicht nur eingesetzt, sondern als Erziehungshilfe missbraucht“.
Jeder von uns,der Kinder hat,kennt diese Drohung:Wenn du nicht brav bist, dann bringt dir der Weihnachtsmann nichts. – Der Petitionsausschuss befasste sich intensiv mit dem Widerstreit der Interessen, den besonderen Betroffenheiten der Abgeordneten, der Existenz und der Allgegenwart des Weihnachtsmanns, seiner Herkunft aus den USA, der Frage seiner Parteifähigkeit, den Aspekten des Gender Mainstreaming, der Organisation des finnischen Weihnachtsmanns, der Differenz zwischen Weihnachtsmann und Nikolaus, dem Anlass des Weihnachtsfests überhaupt und schlussendlich mit der möglichen Zuständigkeit des Innen-, des Justiz- und des Sozialministeriums. Am Ende folgte man der Beschlussempfehlung des Berichterstatters und erklärte die Petition für eine sachliche Behandlung als ungeeignet.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kaufmann, die Uhr hat ihren Geist aufgegeben. Das sage ich, weil Herr Kaufmann für den Managementbereich bzw. für das Equipment zuständig ist.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Hier werden Sie geholfen!)
Jeder muss wissen, wo seine Grenzen liegen. Das habe ich hierbei erkannt. Bei der Bedienung einer Eieruhr kann ich auf jeden Fall nicht mithalten, liebe Kolleginnen und Kollegen. – Zurück zu einem ernsten Thema.
Meine Damen und Herren, ich darf das aufgreifen, was die Frau Präsidentin vorhin gesagt hat. Die Arbeit, die die Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss leisten, ist sicherlich eine sehr umfangreiche und im Dienste der Bürger sehr wichtige Arbeit, auch wenn sie vielleicht bei