Sehr verräterisch fand ich die Worte der Staatssekretäre Leonhardt und Arnold in der Anhörung zu dem Thema: Was gehört in das Gesetz, was gehört in die Verträge? Die Antwort lautete:Gesetze kann man ändern,bei Verträgen ist das nicht so. – Da kann ich mich nur wiederholen. Es geht doch nicht darum, dass wir als Abgeordnete die Freiheit von Forschung und Lehre gefährden. Ich frage mich wirklich, was Sie für ein Demokratieverständnis haben. Das Wesentliche an der Gesetzesberatung ist doch, dass diese in der Öffentlichkeit stattfindet und dass die Abgeordneten des Hessischen Landtags genau dort über diese Regelung abstimmen können.
Ein Letztes, Frau Oppermann. Sie argumentieren hier, dass Sie den Gesetzentwurf zum Vorteil der Leute in der Region jetzt verabschieden wollen. Ich kann nur wiederholen, was Herr Ebsen in der mündlichen Anhörung gesagt hat und was ich wirklich sehr erschreckend finde. Seine Argumentation war, dass das Gesetz verfassungsgemäß sein könne, weil das Land nicht verpflichtet sei, zwei oder drei Universitätsklinika vorzuhalten. Für den Fall, dass die Freiheit von Forschung und Lehre beeinträchtigt werde, sei das Universitätsklinikum Mittelhessen eben kein Universitätsklinikum mehr, die universitäre Ausbildung gehe dann eben nach Frankfurt. Wenn das die Botschaft ist,Frau Oppermann,die Sie in Ihre Region bringen wollen, dann muss ich sagen: Ich verstehe Sie einfach nicht.
Ich komme zum Ende, Herr Präsident. – Frau Beer hat es schon gefordert, und auch ich halte es für dringend erforderlich, dass wir die Entscheidung über den Gesetzentwurf so lange aussetzen, bis der Wissenschaftsrat entschieden hat und bis die Verträge offen liegen. Erst dann können wir über diesen Gesetzentwurf in dritter Lesung entscheiden.
Herr Präsident,liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Corts, um hier ein bisschen die Unruhe aus dem Saal zu nehmen: Ich habe nichts dagegen, wenn von hier vorne aus auch gelächelt wird und ein verbindlicherer Ton angeschlagen wird, Frau Kollegin Sorge. Ich glaube, dass das einer sachgerechten Debatte durchaus zuträglich sein kann.
Man muss aber inhaltlich an der Sache bleiben. Man darf hier nur zutreffende Tatsachen darstellen. Herr Corts, wenn Sie versucht haben, hier den Eindruck zu erwecken, als wolle die FDP-Fraktion mit ihrer Forderung,in diesem Hause erst dann endgültig zu entscheiden, wenn der Wissenschaftsrat am 27. Januar sein Votum abgegeben hat, den Bieter auf eine endlose Bank schieben und ihm womöglich irgendwelche finanziellen Nachteile bescheren, dann muss ich Ihnen sagen: Das ist mitnichten so. Das müssten auch Sie als Jurist wissen, zumindest dann, wenn Sie einmal als Rechtsanwalt an Vertragsverhandlungen teilgenommen haben.
Das ganze Problem können Sie über vertragliche Klauseln abwickeln. Das ist eigentlich auch üblich, zumindest bei den Verträgen, die über unsere Kanzlei laufen. Sie können sogar so weit gehen, wenn Sie dieses Wochenende den Bieter aussuchen, die Verträge auf der Basis, die gefunden und ausgehandelt wurde, schon protokollieren zu lassen, denn es gibt Möglichkeiten – sei es über auflösende Bedingungen, sei es über ein Rücktrittsrecht –, den Vertrag unter die Bedingung zu stellen, dass dieses Gremium abschließend zustimmt. Sie können sogar, wenn Sie das Rücktrittsrecht wählen, schon das Registerverfahren einleiten, weil man gegebenenfalls die Eintragung im Register wieder löschen kann.All das lässt sich rechtlich auf die Reihe bringen, ohne dass Sie sich den Tort antun müssen, in diesem Hause – in meinen Augen grob fahrlässig – endgültig zu entscheiden, bevor der Wissenschaftsrat in seinem Plenum am 27. Januar ein Votum abgibt.
Dieses Votum ist für uns schon deshalb bedeutend, weil es den Unterschied zwischen universitärer Einrichtung und Kreisklasse ausmacht. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Nach meiner Einschätzung möchte der private Bieter ein Universitätsklinikum erwerben. Er ist interessiert daran, auf Forschung und Lehre zugreifen zu können.Wenn Sie ihm nur noch ein Kreiskrankenhaus anbieten können, dann werden Sie diese Privatisierung nicht zum Erfolg führen können.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in dritter Lesung. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung
der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Dann stelle ich fest: Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der FDP-Fraktion mehrheitlich angenommen worden und somit zum Gesetz erhoben.
Große Anfrage der Abg. Siebel, Pfaff, Becker (Nidda), Bökel, Frankenberger, Grumbach, Habermann, Hoffmann, Klemm, Schaub, Schmitt (SPD) und Fraktion betreffend Telefongewinnspiele und Verbraucherschutz – Drucks. 16/4465 zu Drucks. 16/3803 –
Die vereinbarte Redezeit beträgt zehn Minuten je Fraktion. Das Wort hat Herr Kollege Siebel für die Fraktion der SPD.
Herr Kollege Siebel, einen Augenblick bitte. – Meine Damen und Herren, bitte sitzen oder gehen, aber bitte schnell. – Meine Damen und Herren, das Wort hat der Kollege Siebel.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die SPD-Fraktion hat sich mit dieser Großen Anfrage einer Entwicklung angenommen, die für die deutsche Medienlandschaft eine ernsthafte Bedrohung und für den Verbraucherschutz eine riesige Herausforderung darstellt.
Es geht darum, wie wir mit dem Thema Telefongewinnspiele und Verbraucherschutz umgehen. Ich will versuchen, das einmal an einem Beispiel deutlich zu machen, denn vielleicht gehört der eine oder andere von uns nicht zu den regelmäßigen Sehern derartiger Sendeformate,um die es hier geht. Ich will versuchen, Ihnen ein solches Beispiel zu dokumentieren.
Beispielsweise gibt es bei 9Live Einblendungen von Texten, mit denen man solch interessante Aufgaben lösen muss wie etwa:
Klaus aus Augsburg hat 151 Tiere, 53 Fischotter, 67 Esel und eine Echse. Klaus’ Echse muss heute zur Therapie. Sie mag Otter gerne, was Klaus natürlich nicht stört, sonst müsste meine Sekretärin, die alles macht, neun Tigerhaie kaufen gehen.
Dann rufen beliebig viele Leute an, die befinden sich in Telefonschleifen und müssen so Gebühren für die Lösung einer Aufgabe bezahlen, die von den Sehern und Hörern gar nicht gelöst werden kann – beispielsweise weil das Wort „Tier“, von hinten gelesen, aufgelöst werden muss, weil unterschiedliche Buchstaben zusammengesetzt werden müssen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, all dies findet tagtäglich statt, auch jetzt im deutschen Fernsehen, beispielsweise bei 9Live. Dieser Sender ist innerhalb kürzester Zeit in eine beträchtliche Gewinnspanne geraten und verdient Millionen Euro damit – ich sage das bewusst –,
dass Rezipienten solcher Fernsehveranstaltungen abgezockt werden – durchaus vor dem Hintergrund, dass sie gar nicht wissen, was da mit ihnen passiert. Das ist eine Form des Ausnehmens von Leuten, die nach meiner Ansicht in unserer Medienwelt eigentlich nicht geschehen soll, wenn wir damit verantwortlich umgehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb muss ich sagen, dass ich mich zwar auf der einen Seite bei der Hessischen Landesregierung für diese Beantwortung der Großen Anfrage ganz herzlich bedanke – im Wesentlichen ist sie vor dem Hintergrund von Stellungnahmen sowohl der Landesanstalt für privaten Rundfunk als auch des Hessischen Rundfunks zusammengetragen worden. Aber meinerseits muss ich sagen, dass ich mit der Konsequenz dieser Antwort auf unsere Große Anfrage, die sich im vorletzten Absatz wiederfindet und die ich mit freundlicher Genehmigung des Präsidenten zitieren darf, nicht einverstanden bin. Dort steht:
Zur generellen medienrechtlichen Beurteilung von Gewinnspiel-Elementen in Rundfunkprogrammen bleibt festzuhalten, dass die Landesregierung in dieser neuen Finanzierungsform privater Rundfunkprogramme keinen Verstoß gegen das Hessische Privatrundfunkgesetz oder eine rundfunkstaatsvertragliche Regelung zu sehen vermag.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will versuchen,aus dieser Antwort auf die Große Anfrage heraus zu entwickeln, dass nach meiner Ansicht in der Tat ein gewisser Handlungsbedarf besteht, und ich will auch sagen, wo er besteht.
Erstens. In der Antwort ist angekündigt, dass seitens der Landesanstalt für privaten Rundfunk eine Erhebung gemacht worden ist und sie Ergebnisse und Konsequenzen aus einem Erfahrungsbericht vorlegen soll; dieser Ergebnisbericht sollte bis Ende 2005 vorliegen. Er müsste also eigentlich – wir haben jetzt Ende 2005 – inzwischen vorliegen. Da die Formulierung dieser Antwort ein bisschen früher erfolgt ist als unsere Debatte heute darüber,bin ich sehr gespannt, ob die Landesregierung heute vor dem Hintergrund dieses Papiers der Landesanstalt bereits Konsequenzen ziehen kann oder wie sie im weiteren Verfahren
wenn ich das eben hinten richtig verstanden habe, dann liegt dieser Bericht noch nicht vor –, wenn der Bericht vorliegt, mit diesen Konsequenzen umgeht.
Zurzeit ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk nur marginal betroffen,aber natürlich besteht die Gefahr,dass diese Tendenz privater Finanzierungsmechanismen auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk Platz greifen könnte. In der Antwort auf die Große Anfrage heißt es: „Neben das Kerngeschäft Werbung treten hierbei neue Erlösformen wie Paid-Content und Merchandising.“
Meine Damen und Herren, wenn es so ist, dass es in Zukunft sozusagen zu einem integralen Bestandteil privaten Rundfunks gehört, dass solche Formen zusätzlicher Finanzierung normal werden, dann müssen wir uns vor dem Hintergrund, wie wir verantwortlich mit Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk umgehen, mit diesem Problem auseinander setzen. Hier sehe ich eine Gefahr. Ich glaube, dass wir dort – durchaus auch im Hinblick auf unsere gesetzgeberischen Kompetenzen – eine Verantwor
Meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb plädiere ich dafür, insbesondere bei den Privaten sehr genau hinzusehen. Ich meine, als erste Folgerung aus der Antwort auf diese Große Anfrage – und möglicherweise dem Erfahrungsbericht der Landesanstalt für privaten Rundfunk – sollten Konsequenzen im Hinblick auf die in Aussicht gestellte Novellierung des Hessischen Privatrundfunkgesetzes gezogen werden.
Unter den Obleuten für den Medienbereich im Hauptausschuss haben wir uns darauf verständigt,dass wir sämtliche Initiativen in diesem Zusammenhang – die teilweise auch bereits als Gesetzesinitiativen vorliegen – zusammenfassen wollen. Ich würde mir sehr wünschen, dass die Hessische Landesregierung im Kontext der Novellierung des Hessischen Privatrundfunkgesetzes dieses Problem mit aufnimmt, denn es ist ein ernsthaftes Thema, das auch etwas mit dem Verbraucherschutz zu tun hat.
Zweitens. In der Antwort wurde sehr gut herausgearbeitet, in welchem Umfang – beispielsweise bei 9Live, ich habe ein Beispiel genannt, oder beim DSF, bei Sat.1 in „Quiz Night“ oder bei Kabel eins im „Filmquiz“ – solche Formen der Finanzierung des privaten Rundfunks stattfinden. In dieser Antwort ist ebenfalls niedergelegt, dass zumindest die Mehrwertdienstanteile an den TV-Vollprogrammen mit einem zehnprozentigen Anteil am Gesamtgewinn zu rechnen haben, bei Spartenprogrammen durchaus mit einem Anteil von 20 bis 40 %. Das ist in der Tat ein erheblicher Finanzierungsanteil, der in der Zukunft über diese Mehrwertdienste zu erzielen ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb halte ich es für wichtig – das ist meine zweite Folgerung –, dass wir uns in diesem Zusammenhang nicht nur die medienrechtlichen Zusammenhänge anschauen, sondern in der Tat dabei den Fokus auf die verbraucherrechtlichen Fragen lenken. Das ist einer der großen Bereiche, denen sich der Verbraucherschutz in Zukunft zuwenden muss. Insofern wäre es gut, wenn die Verbraucherschutzorganisationen auch in diesem Sinne nochmals Aufklärung betreiben könnten; meiner Ansicht nach müssten sie das auch tun.
Ich möchte einen dritten und letzten Punkt herausarbeiten.Auch der hat durchaus etwas mit gesetzlichen Bedingungen zu tun. Wir haben in der Tat ein Bundesgesetz – das Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190und 0900-Nummern. Dort sind Festlegungen getroffen, und wir müssen genau hinschauen, ob diese Festlegungen verschärft werden müssen. Insbesondere müssen wir darauf achten, dass es dort zu einer ordentlichen Kontrolle kommt. Dies ist Aufgabe der dafür zuständigen Gremien.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte aber einen Punkt nochmals besonders herausarbeiten – ich glaube, der ist bei uns auch Konsens.