Protocol of the Session on December 15, 2005

„Ich halte diese Zahlen“, so fährt Herr Widmaier vom Haus am Maiberg fort, „für völlig illusorisch und jenseits der Realität.“ Ihr Anspruch,dieses Gesetz zu öffnen,halte ich an diesem Punkt für verfehlt. Sie werden es zwar auf dem Papier öffnen, aber die Kriterien führen in der Realität dazu, dass keine neuen Träger gefördert werden können.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Jetzt komme ich zu einem anderen Punkt. In Ihrer Presseerklärung vom 11. Oktober schreiben Sie: „Wir achten die Selbstständigkeit und das spezifische Profil der Träger.“ Jetzt komme ich zu einem Punkt, der sich erst in der ersten Lesung und in der Anhörung in seiner Dramatik entwickelt hat. Ich glaube, dass die Förderkriterien, die auf 250 Teilnehmer bei 1.500 Teilnehmertagen verschlimmbessert wurden, dazu führen, dass kleine Träger sterben. Dazu darf ich die Presseerklärung von pro familia vom 13. Dezember zitieren:

Wenn die quantitativen Vorgaben der Landesregierung zum neuen Jugendbildungsförderungsgesetz so, wie sie in der Anhörung des Sozialpolitischen Ausschusses dargestellt wurden, als Rechtsverordnungsentwurf beschlossen werden, müssen wir das Bildungswerk schließen.

Ich halte das für fatal.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Pro familia erwähnt in der Presseerklärung, dass dieses Bildungswerk bereits im Jahre 2003 eine Zuschusskürzung um 100 % zu verkraften hatte, nämlich bei der Landesgeschäftsstelle von pro familia, und sie das kleine Flämmchen mühselig am Brennen hielten,neue Konzepte zu entwickeln versuchten und ein weiteres Mal feststellen mussten, es wird nachgetreten. Pro familia ist offensichtlich keine von der Landesregierung gewollte Organisation. Es wird anscheinend alles darangesetzt, dass dieser Institution das Lämpchen ausgeblasen wird. Das verurteilen wir aufs Schärfste.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Das Bildungswerk von pro familia wird es dann bald nicht mehr geben. Das ist also davon zu halten, wenn die Sozialministerin sagt, die Landesregierung achte die Selbstständigkeit und das spezifische Profil der Träger.Wir kennen dieses Problem auch von der LAG „Soziale Brennpunkte“.Vielleicht erinnern Sie sich an den Namen.Auch da schien es so gewesen zu sein, dass ein Träger politisch nicht gewollt war und man alles daransetzte, seine Existenz zu beenden. Das verurteilen wir entschieden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Halten wir fest: Eine Öffnung wird zwar prognostiziert, sie wird aber nicht realitätstauglich sein. Bestehende Träger sind in ihrer Existenz bedroht und werden wahrscheinlich nicht weiter bestehen können. Ich halte zweitens fest: Zwei der Kriterien haben den Realitätstest nicht bestanden. Drittens. Politisch-emanzipatorische Ansprüche sind abgeschwächt worden. Viertens. Die finanzielle Rechtssicherheit der Träger gibt es künftig nicht mehr.

Ich kann für meine Fraktion nur resümieren, dass das Gesetz, das unter Rot-Grün in den Jahren 1997/98 novelliert wurde, verschlechtert werden soll. Das ist kein gutes Zeichen für die außerschulische Jugendbildung. Meine Fraktion wird diesen Gesetzentwurf deshalb ablehnen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Das Wort hat Herr Abg. Rentsch für die FDP-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Bocklet, ich teile Ihre Auffassung nicht unbedingt, dass das Gesetz verschlechtert wird. Es gibt Kritikpunkte, die wir schon relativ umfangreich diskutiert haben. Das Gesetz wird aber den freien Trägern das erste Mal die Möglichkeit geben, überhaupt an der außerschulischen Jugendbildung zu partizipieren. Das halten wir als

freie Demokraten für richtig. Der richtige Schritt ist, dass die Landesregierung hier eine Öffnung vornimmt.

Meine Damen und Herren, die FDP-Fraktion hat zu genau dieser Frage einen Änderungsantrag vorgelegt. Wir wollen eine Neufassung des § 8, in dem es darum geht, wie die freien Träger in den Genuss der zur Verfügung stehenden Mittel kommen können, wie sie an der außerschulischen Jugendbildung partizipieren können.Wir wollen, dass die Schwellen, die die Landesregierung gesetzt hat und in einer Verordnung regeln will, gesenkt werden. Wir haben das entsprechend formuliert. Der Kollege Bellino ist darauf eingegangen. Wir freuen uns, dass die Landesregierung unseren Vorschlag als richtig erachtet.

Frau Ministerin, ich finde es allerdings schade, dass die Landesregierung das in einer Verordnung und nicht im Gesetz regeln will.

(Beifall bei der FDP)

Ich finde das aus einem ganz einfachen Grund schade. Wesentliche Bestimmungen, so die Theorie, sollen im Gesetz und nicht in einer Verordnung geregelt werden.

(Beifall bei der FDP und der Abg. Petra Fuhrmann (SPD))

Dafür gibt es zwei Gründe. Erstens. Der Respekt vor dem Parlament gebietet es, dass wesentliche Bestimmungen nicht von der Exekutive, sondern von der Legislative beschlossen werden. Zweitens. Es ist auch eine Frage der Kontrolle durch das Parlament, dass solche Bestimmungen nicht durch die Exekutive erlassen werden. Aus diesem Grunde würden wir uns freuen,wenn Sie diesem Vorschlag folgen würden. Ich glaube, Sie vergeben sich nichts. Es wäre auch guter Stil,das so zu machen.Insofern wollen wir diesen Vorstoß noch einmal unternehmen, um Sie vielleicht zu überzeugen. Mittlerweile merke ich aber, dass unser Vorstoß wahrscheinlich nicht von Erfolg gekrönt sein wird.

Zweitens. Wir wollen im Rahmen der Novellierung eine Neufassung des § 1 erreichen. Wir wollen das aus folgendem Grund: Wir sind der Auffassung, dass die Kritik, die von der Kollegin Eckhardt und vom Kollegen Bocklet hier vorgetragen worden ist, richtig ist. Die Kritik an der von Ihnen vorgeschlagenen Änderung bei § 1 bezieht sich darauf, dass er in der vorgeschlagenen Fassung relativ rückwärts gewandt formuliert ist. Ich zitiere aus § 1 des Gesetzentwurfs:

Sie unterstützt junge Menschen, Werte zu erkennen, zu achten und zu leben. Sie trägt dazu bei, junge Menschen auf ihr Leben in Gesellschaft und Beruf sowie Partnerschaft, Ehe und Familie vorzubereiten.

Wie und in welcher Form junge Menschen ihr Leben gestalten, ob in einer Ehe oder in einer anderen Konstellation, wollen wir gern den jungen Menschen überlassen. An der Stelle sollte sich der Staat heraushalten, Frau Ministerin. Das Gleiche gilt für die außerschulische Jugendbildung.

(Beifall des Abg. Heinrich Heidel (FDP))

Der Vorschlag, der sowohl von den GRÜNEN als auch von der SPD gemacht worden ist, ist unserer Meinung nach sinnvoll. – Der Kollege Heidel ist von meinen Äußerungen überzeugt, was mich freut. Herr Kollege Heidel, es geht nicht darum, dass wir gegen Ehe und Familie sind, aber wir sind der Auffassung, dass der Staat an der Stelle

nicht unbedingt regulativ eingreifen muss. Das kann er den Menschen überlassen.

(Beifall des Abg. Heinrich Heidel (FDP))

Ich werbe sehr für Ehe und Familie, aber in der außerschulischen Jugendbildung hat das als Zielformulierung meines Erachtens nicht unbedingt etwas zu suchen, Frau Ministerin.

(Zuruf der Ministerin Silke Lautenschläger)

Deshalb ist der Vorschlag der Kollegin Eckhardt und des Kollegen Bocklet auf jeden Fall eine gute Möglichkeit, hier einen anderen Weg zu gehen. Die Formulierung in dem Gesetzentwurf halten wir für relativ rückwärts gewandt.

Der nächste Punkt betrifft die Qualitätskontrolle.Wir haben in der Anhörung von Trägern, die schon lange im Bereich der Jugendbildung tätig sind, und von Trägern, die jetzt aktiv werden wollen, verschiedene Situationen geschildert bekommen. Sie sagen, dass es auch um Bildung gehen muss, denn es heißt „außerschulische Jugendbildung“, nicht „Jugendsozialarbeit“. Ich will das hier noch einmal erwähnen, weil die Mittel für diesen Bereich nicht dafür gedacht sind, die Jugendsozialarbeit zu substituieren. In der Jugendsozialarbeit wird zwar eine ganz wichtige Arbeit geleistet, aber die Mittel für die außerschulische Jugendbildung dürfen nur für diesen Bereich verwandt werden. Es geht hier um außerschulische Jugendbildung, nicht um Jugendsozialarbeit. Die Jugendsozialarbeit ist grundsätzlich eine Aufgabe der kommunalen Träger.

(Beifall bei der FDP)

Frau Ministerin, deshalb stellt sich für uns die Frage – das haben wir von einem Träger ganz konkret vorgetragen bekommen –, wie wir in Zukunft sicherstellen wollen, dass die Frage der quantitativen und qualitativen Kontrolle sichergestellt wird. Wir wollen, dass die Mittel für diesen Bereich so eingesetzt werden, wie es im Gesetz vorgesehen ist. Das ist nur recht und billig. Es muss das gemacht werden,was im Gesetzt steht.Das ist in der Vergangenheit aber nicht immer der Fall gewesen. Ich denke, hier hat das Ministerium eine große Aufgabe, nämlich sicherzustellen, dass Projekte der außerschulischen Jugendbildung diesen Namen auch wirklich verdienen. Deshalb sind Qualitätskontrollen notwendig und wichtig. Wir erwarten, dass sie entsprechend durchgeführt werden.

(Beifall bei der FDP)

Die FDP könnte sich mit dem Gesetzentwurf grundsätzlich anfreunden. Das will ich nicht verschweigen.Als konstruktive Opposition können wir das so akzeptieren.

(Sarah Sorge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ihr seid auf Kuschelkurs!)

Ich habe „konstruktiv“ gesagt, Frau Kollegin Sorge. – Wir halten den Gesetzentwurf aber an den Punkten für schlecht, die ich eben genannt habe. Falls wir eine Änderung hinbekommen, könnten wir uns zu einer Zustimmung durchringen.Ansonsten werden wir uns bei der Abstimmung über den vorgelegten Gesetzentwurf enthalten.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Rentsch. – Für die Landesregierung hat sich Frau Staatsministerin Lautenschläger zu Wort gemeldet. Bitte, Frau Ministerin.

Her Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Änderungsvorschläge und die Anhörungen zum Gesetzentwurf haben eigentlich sehr deutlich gemacht, dass ein Modernisierungsbedarf beim Jugendbildungsförderungsgesetz besteht.

Herr Kollege Rentsch, ich fange gern bei Ihrem letzten Punkt an. Sie haben gesagt, Sie seien mit § 1 des Gesetzentwurfs nicht einverstanden, das sei ein rückwärts gewandt formulierter Paragraph. Ich finde diese Einschätzung zwar interessant, aber leider nicht zutreffend, denn Sie sollten im Gesetzestext weiterlesen. Sie haben nur die ersten beiden Sätze des § 1 Abs. 1 zitiert. Ich möchte gern zitieren, wie es dort weitergeht:

Außerschulische Jugendbildung soll junge Menschen in die Lage versetzen, ihre persönlichen und gesellschaftlichen Lebensbedingungen wahrzunehmen und an der Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens mitzuwirken. Sie wirkt auch auf den Abbau von gesellschaftlichen Benachteiligungen hin und befähigt zu Eigenverantwortung, Eigeninitiative und gemeinsamem Engagement.

Sehr geehrter Herr Kollege Rentsch, das ist weitaus mehr als die Vorbereitung auf Ehe und Familie, obwohl auch das ein Teil der gesellschaftlichen Aufgaben und der Jugendbildung ist. Es geht aber eben um deutlich mehr. Wenn man schon zitiert, dann sollte man wenigstens vollständig zitieren.

(Florian Rentsch (FDP): So viel Zeit hatte ich nicht!)

Ganz spannend wird es, wenn Sie zusätzlich noch Abs. 2 lesen. Denn dort wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch die Gleichstellung von Mädchen und Jungen eine ganz wichtige Rolle spielt, ein Leitprinzip ist. Gerade in der Jugendbildung sollen junge Menschen befähigt werden, diese Verantwortung tatsächlich so zu tragen und zu leben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit der Modernisierung dieses Gesetzes geht einher, dass wir natürlich geprüft haben, ob der alte Paragraph noch passt, dem die SPD nachhängt und der eher aus dem Siebzigerjahren stammt und eben nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Verantwortung steht, wie junge Menschen im gesellschaftlichen Leben begleitet werden.Wir halten es für den richtigen Weg, das zu modernisieren.

Herr Bocklet, Sie haben hier einen anderen Wunsch vorgetragen und gesagt, das müsse noch enger mit dem Bildungswesen verzahnt werden. Sicher ist das eine Möglichkeit. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, hier geht es ausdrücklich um außerschulische Jugendbildung, die von freien Trägern wahrgenommen werden soll.Unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität ist es uns sehr wichtig, dass die freien Träger entscheiden können, wie sie es machen. Möglicherweise arbeiten sie manchmal stärker mit Schulen zusammen. In der Anhörung wurde aber deutlich, dass sie sehr großen Wert darauf legen, als freie Träger außerschulische Jugendbildung zu machen und nicht in Schule eingebunden sind, sondern dass sie einen

weiteren Ansatzpunkt haben und weiterverfolgen, der durchaus neben der Schule steht. Das halten wir für richtig und wollen sie darin weiter unterstützen.

Herr Kollege Bellino hat es angesprochen: Die Landesregierung hat es bei diesem Gesetz nicht geändert, dass wir in diesem Jahr einen großen Betrag an Mitteln – immerhin 6,32 Millionen c – für die außerschulische Jugendbildung zur Verfügung gestellt haben. Daran wurden 35 öffentliche und 29 dem Jugendverbandsbereich zugeordnete Träger sowie fünf ergänzende Träger beteiligt.