Protocol of the Session on October 13, 2005

Wir müssen in diesem Saal auch darüber sprechen,wie wir mit den Arbeitsplätzen im christlichen Abendland und in unserem Land Hessen umgehen.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sage Ihnen, welches die Alternative ist, damit das jeder hier im Raum weiß.Wenn die Videotheken an Sonntagen nicht geöffnet werden dürfen, werden die Menschen ihre Pläne für das Wochenende nicht ändern, sondern verstärkt in Geschäfte gehen,in denen Automaten stehen.Alle,die gegen den Gesetzentwurf sind, sind also gegen Arbeitsplätze für Menschen und für das Hinstellen von Automaten. Frau Kollegin Kölsch, das ist in einer Straße in Oberursel in 300 m Entfernung zu sehen. Da brauchen Sie gar nicht Ihr Gesicht zu verziehen; das ist die Folge.

Es gibt eine weitere Folge.Wenn wir in Hessen sagen,dass wir die Öffnung am Sonntag nicht wollen, werden die Menschen, die an der Grenze wohnen, nach RheinlandPfalz, z. B. nach Mainz, fahren und sich dort Videotheken suchen.

Ich sage Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren: Alle, die das Verbot der Öffnung von Videotheken an Sonntagen haben wollen, argumentieren sehr bigott, weil sie mit Videotheken etwas verbinden, was sie persönlich nicht mögen. Ich sage Ihnen: Ich mag es auch nicht. Aber ein Gespräch mit den Inhabern von Videotheken zeigt, dass das, was wir nicht mögen, gerade an Wochenenden fast überhaupt nicht ausgeliehen wird, sondern dass an Sonntagen dort, wo Videotheken geöffnet sind, zum allergrößten Teil – er liegt bei über 80 bis 85 % – schlicht und ergreifend Familienfilme ausgeliehen werden.

Deshalb darf man – ich sage das hier sehr bewusst, weil es mich ärgert – dieses Schmuddelimage, das Videotheken sicherlich einmal hatten, nicht als Begründung dafür nehmen, dass sonntags die Videotheken nicht geöffnet werden dürfen.

(Beifall bei der FDP)

Herr Kollege, die Redezeit ist zu Ende.

Frau Präsidentin, eine letzte Bemerkung.

Wenn Sie in Hessen das, was Sie heute mit der künftigen Koalitionsmehrheit in Berlin umsetzen wollen, wirklich umsetzen, werden Sie einen weiteren Markt für Tankstellen öffnen, weil gerade in der „Sonntags-FAZ“ nachzulesen war, dass dann verstärkt – die warten auf unsere Entscheidung heute – DVD-Automaten bei Tankstellen auf

gebaut werden, also wieder weniger Arbeitsplätze und mehr Automaten. Wir wollen mehr Liberalität und mehr Freiheit für die Bürger. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Frau Kölsch hat für die CDU-Fraktion das Wort. – Bitte, können Sie etwas leiser sein. Es ist einfach schwierig. Es wird niemand mehr hören, die Zuschauer schon gar nicht.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Hahn,ich verstehe Ihre emotionale Beteiligung. Aber ich würde es nicht ganz so dramatisch sehen, wie Sie das jetzt hier geschildert haben.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Es ist aber so dramatisch! Sie haben ja keine anderen Argumente!)

Wieso? Warten Sie doch bitte einmal ab.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Kommen jetzt neue Argumente?)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Berichterstatter hat gerade vorgetragen, dass im Innenausschuss dieser Gesetzentwurf für ein Siebtes Gesetz zur Änderung des Hessischen Feiertagsgesetzes mehrheitlich abgelehnt wurde. Wir können uns noch alle sehr gut daran erinnern. Als die FDP diesen Gesetzentwurf im Januar – es ist schon eine Weile her – eingebracht hat, haben wir ihn hier, ich möchte es einmal sagen, mehr oder weniger ernsthaft diskutiert.

Herr Hahn, für die CDU-Fraktion haben sich in der Anhörung keine Argumente ergeben, die eine Erweiterung des Angebots an Sonn- und Feiertagen für die Öffnung von Videotheken ab 13 Uhr und den Betrieb jedweder Autowaschanlage – das war noch Teil des Gesetzentwurfs – neben den Portalwaschanlagen rechtfertigen. Schon seinerzeit haben wir in unserer Begründung deutlich gemacht, dass es sich hier wirklich um eine grundsätzliche Entscheidung handelt, eine so genannte Grenzziehung. Würden wir hier zustimmen, bliebe es gar nicht aus – das können Sie nicht ausschließen, verehrter Herr Hahn –, dass wir uns schon bald mit weiteren Gesetzesänderungen beschäftigen würden.

Sie müssen einmal erklären: Mit welcher Begründung sollten wir dann der Buchhandlung und dem Musikladen, wo ich am Sonntag eine CD oder ein Buch kaufen möchte, oder dem Waschsalon an Sonn- und Feiertagen eine Öffnung versagen? – Die Summierung von Ausnahmegenehmigungen, z. B. auch die Zunahme von verkaufsoffenen Sonntagen – das erleben wir ständig –, wird am Ende dazu führen, dass man keinen sonntäglichen Charakter mehr hat. Fast alle der Anzuhörenden waren sich einig, dass der Schutz der Sonn- und Feiertage – begründet in Art. 139 Weimarer Reichsverfassung,in Art.140 unseres Grundgesetzes, aber auch in Art. 53 der Hessischen Verfassung – ein hohes zu schützendes Gut ist. Sehr überzeugend wurde dies von Herrn Prof. Möstl vorgetragen, indem er auf die dreifache Schutzrichtung hingewiesen hat.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Wir machen die Museen zu!)

Herr Hahn, lassen Sie uns doch begründen. – Geschützt werden soll z. B. auch jeder Einzelne, wie es in der Verfas

sung heißt, um sich aus dem Trott des Alltags seelisch zu erheben. Selbst wenn jeder für sich den Text der Verfassung anders auslegt, bleibt es dabei: Sonn- und Feiertage sind ein besonderer Schutzraum und haben für die Familie und jeden Einzelnen von uns sicher unterschiedliche, aber vielleicht auch eine besondere Bedeutung.

Ich darf wiederholen, was ich bei der ersten Lesung schon gesagt habe. Die CDU-Fraktion ist für eine Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten von Montag bis Samstag. Bereits bestehende Genehmigungen für Sonn- und Feiertage müssen aber die Ausnahme bleiben.Jede Kultur,jede Religion hat ihre Ruhe- und Feiertage. Wir sehen den Schutz des Sonn- und Feiertages aber auch und besonders vor dem Hintergrund unserer christlichen Kultur. Eine Öffnungszeit von 24 Stunden von Montag bis Samstag ist für Videotheken sicherlich ausreichend. Wir wollen, dass es bei der Ausnahmeregelung auch für die Portalwaschanlagen bleibt, auch wenn uns – daran werden Sie sich erinnern – in der Anhörung eine etwas absurde Erklärung gegeben wurde, dass wir mit der Möglichkeit, Autos am Sonntag zu waschen, Verkehrstote verhindern könnten. – Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion lehnt den Gesetzentwurf der FDP auch in der zweiten Lesung ab.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Marco Pighetti (SPD))

Für die SPD-Fraktion hat Herr Rudolph das Wort.

(Nicola Beer (FDP): Der geht auch nur ins Museum! – Jörg-Uwe Hahn (FDP): Der geht auf seine Feste!)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! – Ja, als direkt gewählter Abgeordneter, da haben Sie völlig Recht, Herr Kollege Hahn. Das brauchen Sie nicht. Das dürfen dann die beiden großen Parteien machen.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Dann kommt ihr jetzt Hand in Hand!)

Ich empfehle Ihnen, rüsten Sie einfach einmal ein bisschen bei dem Thema ab, weil Sie Ihren Ansatz, sich hierhin zu stellen und zu sagen: „Wenn wir die Videotheken“ – es ist Ihre Gesetzesinitiative – „auch an Sonn- und Feiertagen schon ab 13 Uhr öffnen würden, dann würden erst einmal Tausende von Arbeitsplätzen entstehen“,ernsthaft selbst nicht glauben. Deswegen rüsten Sie an der Stelle einmal deutlich ab.

(Beifall bei der SPD – Zurufe von der FDP)

Meine Damen und Herren, die Öffnung von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen geht in die gleiche Richtung. Sie haben es mit der Regelung in anderen Bundesländern begründet. Sie haben eben noch einmal vorgetragen, es sei erklärter Wille der Verbraucher. Na ja, so absolut und vermessen, wie Sie das darstellen, wäre ich schon mal nicht. Es mag sicher einzelne Verbraucher geben, die das wollen. Es ist aber kein Argument für uns, dass wir alles, was Verbraucher wollen, auch umsetzen.

(Zuruf des Abg. Florian Rentsch (FDP))

Ich weiß gar nicht, warum Sie so angestochen sind. Sie müssen schon zur Kenntnis nehmen, dass Sie jetzt in Berlin nicht mehr dabei sind. Das halten wir einmal als Fakt

fest. Seien Sie deswegen an der Stelle einmal ganz ruhig. Das ist so.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Ihr seid die Gewinner! – Weitere Zurufe von der FPD)

Herr Hahn, deswegen haben wir schon bei der Einbringung des Gesetzentwurfes unsere Bedenken geltend gemacht.Die Anhörung hat das bestätigt.Dabei waren nicht nur die Bedenken der Kirchen – das muss man nicht kleinreden, das kann man sehr ernst nehmen –, sondern auch andere Bedenken von Verfassungsrechtlern wichtig. Auch Ihre Behauptung, dass sich das Freizeitverhalten in der Bevölkerung in den letzten Jahren verändert habe, ist allein noch kein Rechtfertigungsgrund, das Gesetz und die Feiertagsruhe immer weiter auszuhöhlen. Im Kern geht es darum – das ist in der Tat eine Frage der gesellschaftspolitischen Auseinandersetzung –, die Sonntagsruhe aus kommerziellen Gründen weiter auszuhöhlen. Wir als sozialdemokratische Fraktion sagen: Dies halten wir für den falschen Weg.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, Kollegin Kölsch hat doch Recht.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Die Festzelte! – Nicola Beer (FDP): Festzelte ohne Bier, Kneipen ohne Wurst!)

Ich weiß gar nicht, warum, und verstehe jetzt Ihre Aggressivität nicht. Ihre dümmlichen Bemerkungen mit „Festzelte“ sind völlig entbehrlich. Man kann eine Auffassung haben und eine andere Position vertreten. Aber wenn Sie hier sagen: „Wenn wir das alles öffnen, ist das alles wunderbar“,

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Das soll logisch sein!)

dann sage ich, dass es Branchen gibt, wo ich mir das möglicherweise eher vorstellen könnte. Dann hielte ich es volkswirtschaftlich und gesellschaftspolitisch für sinnvoller, Buchhandlungen aufzumachen, und zwar nicht nur an Bahnhöfen.

(Beifall bei der SPD und demonstrativer Beifall der Abg. Nicola Beer (FDP))

Das ist dann eine andere Auseinandersetzung, generell alles aufzuheben. Das kann man machen. Freie Fahrt für freie Bürger in allen Lebenslagen. Nur, das ist nicht unsere Position. Das müssen Sie auch zur Kenntnis nehmen. Das müssen Sie nicht teilen.Aber Sie müssten wenigstens einmal intellektuell auch so redlich sein.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP):Abrüsten!)

Kommerzielle Gründe allein können für uns niemals ein Grund sein, eine Gesetzesänderung vorzunehmen. Herr Hahn, im Übrigen gibt schon jetzt die Gesetzeslage die Möglichkeit, Ausnahmen zuzulassen, wenn ein öffentliches Bedürfnis vorliegt.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Für Theater!)

Es gibt keine wirklich dringende Notwendigkeit für eine Änderung des Feiertagsgesetzes. Das ist historisch gewachsen. Da gibt es einen Zeitgeist; da muss man Veränderungen vornehmen, was auch gemacht wird. Aber pauschal alles aufzugeben macht für mich keinen Sinn. Ihre Behauptung mit Arbeitsplätzen – das ist ein Argument, das könnten Sie für alles bringen, und das könnte für alles herhalten. Das ist eine Behauptung, die Sie selbst nicht belegen können.

Meine Damen und Herren, die Öffnung des Feiertagsgesetzes – das hat die Anhörung glaubhaft deutlich gemacht – ist nicht das dringendste gesellschaftspolitische Ereignis in unserem Lande. Herr Hahn, das wissen Sie. Sie haben sich in letzter Zeit auf wichtige Anliegen wie Sitzmöglichkeiten in Bäckereien und Metzgereien kapriziert. Das ist sicherlich auch ein relevantes Thema. Dies gehört in die ähnliche Kategorie.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Ja, mehr Freiheit!)