Protocol of the Session on September 22, 2005

Kreis Bergstraße schon genannt worden sind. Der Beschluss gilt als Planentwurf, der in die Feststellung des Regionalplans Südhessen einfließt. Das ist das Entscheidende. Von den 96 Mitgliedern der Verbandsversammlung werden Elf aus dem Kreis Bergstraße kommen. Wer Mitglied wird, ist in der Vorlage geregelt. Das muss ich hier nicht ausführen.

Der Verband hat weit reichende Kompetenzen, die eine Umsetzung von Vorhaben ermöglicht, die die Wirtschaftsförderung, das Standortmarketing, Erholungseinrichtungen, Landschaftsparke und kulturelle Veranstaltungen betreffen. Derartige Vorhaben können nun in Eigenregie durchgeführt werden.

Das Ganze ist nicht gerade neu, werte Kolleginnen und Kollegen, sondern es ist eigentlich die Fortführung des Staatsvertrags vom 3. März 1969 zwischen Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen. Die Neuregelung ist am 26. Juli durch die Ministerpräsidenten unterzeichnet worden, aber sie bedarf der Zustimmung der Parlamente, also auch des Hessischen Landtags. Da ich keine großen Kontroversen erkennen kann, sage ich: Wir stimmen dem Staatsvertrag zu und bitten auch um Ihre Zustimmung. – Das soll es gewesen sein. Das war mein Beitrag zur Beschleunigung des Verfahrens.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU)

So schnell kann ein erfahrener alter Abgeordneter sein.

(Heiterkeit)

Nun hat der junge Abg. Mathias Wagner für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau jung gebliebene Präsidentin,

(Heiterkeit)

meine Damen und Herren! Auch meine Fraktion sieht den hier vorgelegten Staatsvertrag zur Stärkung der Rhein-Neckar-Region prinzipiell positiv. Sie wissen, wir treten dafür ein, die regionale Ebene zu stärken und dem Prinzip zu folgen, dass Verwaltungs- und Planungsstrukturen der Lebenswirklichkeit der Menschen entsprechen sollen, denn dafür sind Verwaltungen und Planungsebenen da. Sie sollen die Lebenswirklichkeit der Menschen abbilden und verbessern. Da wir in diesem Gebiet eine sehr starke Verflechtung haben, die eben nicht an den Grenzen von Bundesländern Halt macht, sind dieser Staatsvertrag und diese Form der Organisation der Planungsstrukturen richtig. Deshalb begrüßen wir sie.

Es ist schon angesprochen worden: Mit diesem Staatsvertrag wird die Zusammenarbeit in der regionalen Wirtschaftsförderung gestärkt. Die Ausgestaltung eines Landschaftsparks, regionale Erholungseinrichtungen, die Verkehrsplanung, das Verkehrsmanagement, die Energieversorgung, Kongresse, Messen, Kultur- und Sporteinrichtungen und das regionale Tourismusmarketing sind Ansätze, wie man diese europäische Metropolregion weiter stärken kann und wie wir Strukturen schaffen können, die das auch leisten.Deswegen sehen wir das rundweg positiv und

werden dem Gesetzentwurf zustimmen, der den Staatsvertrag implementiert.

Lassen Sie mich aber noch einige wenige Punkte ansprechen, wo wir weiteren Diskussionsbedarf sehen. Wir haben heute nur die Möglichkeit, Ja oder Nein zu sagen. Deshalb spreche ich von Diskussionsbedarf.

Ich denke, es macht schon Sinn, darüber zu diskutieren, wie die Verbandsversammlung zusammengesetzt ist, denn hier findet sich ein sehr starkes Übergewicht von Bürgermeistern, Landräten und Oberbürgermeistern. Es bleiben zwar ein paar Plätze für Leute aus den Gemeinde- und Stadtparlamenten frei, aber das ist eigentlich nicht unsere Vorstellung davon,wie man demokratische Prozesse in einer Region organisiert.

Deshalb sind wir der Meinung, dass wir uns in der weiteren Diskussion einigen sollten, diese Verbandsversammlung direkt vom Volk wählen zu lassen und so die regionale Verankerung dieser Strukturen weiter zu stärken.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auch sehen wir weiteren Diskussionsbedarf, was das Verhältnis der Rhein-Neckar-Region zur Region Starkenburg angeht. Es darf nämlich nicht sein – der Landrat des Kreises Bergstraße hat eine gewisse Tendenz dazu –, dass man eine regionale Zusammenarbeit aufbaut und eine schon vorhandene regionale Zusammenarbeit, nämlich in der Region Starkenburg, wieder abschafft.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das darf nicht der Zweck dieser Zusammenarbeit sein. Wir sehen weiteren Diskussionsbedarf bei der Frage, wie man das Verhältnis dieser beiden Regionen ausgestalten kann und wie es einem gelingt, dieses Verhältnis aus parteipolitisch motivierten Aktionen herauszuhalten. Ich glaube, die Landesregierung muss ein sehr wachsames Auge darauf haben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Letzter Punkt. Die Landesregierung ist generell gefordert, was den Verwaltungsaufbau in unserem Land angeht. Die Ziele des Staatsvertrags Rhein-Neckar entsprechen dem, was die GRÜNEN richtig finden. Wir intensivieren die regionale Zusammenarbeit. Wir übertragen dieser Verbandskammer sehr viele Kompetenzen. Das finden wir richtig.

Mit dem Ballungsraumgesetz und dem Gesetz für den Planungsverband macht die Hessische Landesregierung im Ballungsraum Rhein-Main aber genau das Gegenteil. Aufgrund dieser Gesetze wurden der regionalen Ebene – dem Planungsverband – Kompetenzen entzogen. Durch die anstehende Novelle werden ihr weitere Kompetenzen entzogen.

Das ist zumindest widersprüchlich. Man muss sich entscheiden, was man will. Ich habe deutlich gemacht, was meine Fraktion will. Wir wollen eine Stärkung der regionalen Ebene. Wir wollen die Entscheidungen weitgehend auf die regionale Ebene verlagern, aber nicht zulasten der Kommunen. Vielmehr wollen wir auch die Kommunen stärken.

Wir glauben, dass wir, wenn es zu diesem Mix aus regionaler Ebene und Stärkung der kommunalen Ebene kommt, auf die mittlere Ebene der Regierungspräsidien und perspektivisch auch auf die Landkreise verzichten könnten. Dann brauchen wir aber auch ein direkt gewähltes Parlament für die Region. Über diese Punkte sollten

wir, bei aller Zustimmung zu dem Staatsvertrag, in den weiteren Wochen, Monaten und Jahren noch reden. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Dann wird der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Staatsvertrag der Länder Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz über die Zusammenarbeit bei der Raumordnung und Weiterentwicklung im Rhein-Neckar-Gebiet, Drucks. 16/4360, zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Hauptausschuss überwiesen. – Das ist so beschlossen.

Bevor wir in die Mittagspause eintreten,darf ich Sie daran erinnern,dass im Saal 230 M eine gemeinsame Sitzung des Hauptausschusses und des Innenausschusses zur Vorbereitung der zweiten Lesung des Pressegesetzes stattfindet.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die wird gestrichen, weil es noch nicht eingebracht ist!)

Klären Sie das bitte untereinander. Der Ausschussvorsitzende hat mich gebeten, darauf hinzuweisen, dass jetzt eine Sitzung im Raum 230 M stattfindet.

Wir treten in die Mittagspause ein und setzen die Plenarsitzung um 14 Uhr mit der Beratung über den Tagesordnungspunkt 69,Wohnen im Alter, fort.

(Unterbrechung von 13.03 bis 14.01 Uhr)

Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie zur Fortsetzung der Plenarsitzung des Hessischen Landtags. Ich rufe Tagesordnungspunkt 43 auf:

Antrag der Fraktion der CDU betreffend Förderung und Stärkung des Wohnens im Alter – Drucks. 16/4399 –

verbunden mit Tagesordnungspunkt 69:

Dringlicher Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend nachfragegerechtes Wohnen im Alter sicherstellen – Drucks. 16/4443 –

Zunächst hat Frau Dörr zur Begründung des CDU-Antrags das Wort. Die Redezeit beträgt zehn Minuten je Fraktion.

(Petra Fuhrmann (SPD): Sie haben das Nachsehen, Sie stehen vor leeren Bänken!)

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Frau Kollegin Fuhrmann, die Bänke sind leer – anscheinend ist es nicht so attraktiv, über Alter und die Folgen zu sprechen.

(Michael Siebel (SPD):Aber die Herzen sind voll!)

Aber wir werden gleich hören, dass es uns in Zukunft nicht erspart bleiben wird, dieses Thema hier sehr intensiv zu beleuchten. Denn die demographische Entwicklung der Bevölkerung und die damit verbundene Problematik sind unübersehbar.

Nach Daten des Statistischen Landesamtes und der Arbeit in der Enquetekommission wissen wir, dass wir noch bis zum Ende der Neunzigerjahre bei Lebendgeburten mit einer Größenordnung von 61.000 rechnen konnten; im Jahr 2003 waren es nur noch 54.000; und wir stellen fest, dass wir im Jahr 2004 mehr ältere Menschen haben, die sterben, als Kinder, die geboren werden.

(Michael Siebel (SPD): Ich dachte, wir haben eine Enquetekommission, die das bearbeitet?)

Das ist schon ein Zeichen, das die Alarmglocken erheblich klingen lassen muss.

Wir stellen aber auch fest, dass sich die Lebenserwartung in Hessen erheblich steigern wird. Wir können der Statistik entnehmen, dass bis zum Jahr 2050 Frauen rund 88 Jahre und Männer rund 83 Jahre alt werden. Wir stellen auch fest, dass sich die einzelnen Altersgruppen weitaus stärker als die Gesamtbevölkerung verändern. Es wird im Altersaufbau eine deutliche Verschiebung zugunsten Älterer und zulasten der jüngeren Generationsgruppe geben.

(Michael Siebel (SPD): Das ist doch Gegenstand des Zwischenberichts der Enquetekommission!)

In Hessen werden wir in gut vier Jahrzehnten mehr als doppelt so viele ältere wie junge Menschen haben.

(Unruhe – Glockenzeichen der Präsidentin)

Wenn wir die Anzahl der Pflegebedürftigen beleuchten, stellen wir auch hier fest, dass es einen stetigen Anstieg gibt: von derzeit 155.000 auf prognostizierte 330.000 im Jahr 2050. Diese steigende Lebenserwartung führt natürlich dazu, dass dem Alter als Lebensphase eine weitaus höhere Bedeutung zukommt, verbunden mit den vielen Möglichkeiten der persönlichen Entfaltung und Weiterentwicklung.