Protocol of the Session on September 21, 2005

Meine Damen und Herren, ich bitte um Aufmerksamkeit.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Studentenwerke bei den Hochschulen des Landes Hessen (Studentenwerksgesetz – StWG) – Drucks. 16/4352 –

Dazu rufe ich Tagesordnungspunkt 9 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz über die soziale Infrastruktur für Studierende in Hessen (Studierendenin- frastrukturgesetz – SIG) – Drucks. 16/4395 –

und Tagesordnungspunkt 70:

Erste Lesung des Dringlichen Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU für ein Gesetz über die Studentenwerke bei den Hochschulen des Landes Hessen – Drucks. 16/4445 –

Vereinbart ist eine Redezeit von zehn Minuten pro Fraktion. Ich eröffne die Aussprache und erteile zunächst Frau Abg. Sorge für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. – Entschuldigung, das ist verändert worden. Herr Kollege Siebel, bitte schön.

Immer in der Reihenfolge, wie die Initiativen eingegangen sind.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute in erster Lesung einen Gesetzentwurf der SPD-Fraktion über die hessischen Studentenwerke. Mit dem Gesetzentwurf wollen wir den Studentenwerken einerseits mehr wirtschaftliche, andererseits – las

sen Sie mich das aus sozialdemokratischer Sicht sagen – mehr soziale Verantwortung übertragen. Da es im Vorfeld dieser Diskussion in der Tat ein paar Debatten gegeben hat, lassen Sie mich dazu Folgendes sagen. Gerade dann, wenn es darum geht, Unterschiede in den dankenswerterweise jetzt vorliegenden vier Gesetzentwürfen zu demselben Thema herauszuarbeiten, ist es das gute Recht jeder Fraktion, dies auch ordentlich zu tun. Ich tue das hier für den Gesetzentwurf, den wir seitens der SPD-Fraktion eingebracht haben.

(Beifall bei der SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, für uns sind Studentenwerke zunächst einmal Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge. Das versuchen wir in dem Gesetzentwurf auch zu dokumentieren. Warum meinen wir, dass das gerade bei Studentenwerken der Fall sein sollte? Wir haben uns in einem einvernehmlichen Verfahren gemeinsam auf den Weg begeben, ein Hochschulsystem zu schaffen, das stärker von Wettbewerb unter den Hochschulen geprägt ist.Auf der anderen Seite haben wir uns auf den Weg begeben, dass wir auch stärker konsekutive Studiengänge an den Hochschulen einrichten wollen. Gerade in einem Bedingungsgefüge, wo Hochschulen stärker auf Konkurrenz ausgerichtet sind, ist es umso notwendiger, Studentenwerke zu haben, die für sozialen Ausgleich innerhalb der Hochschule sorgen. Das wollen wir mit unserem Gesetzentwurf dokumentieren.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Lassen Sie mich dies an zwei Beispielen verdeutlichen. Das erste: Wir haben, festgestellt auch durch Ihre Zahlen aus dem Ministerium, in der Tat hohe Abbrecherquoten. Wir kritisieren die Tatsache, dass wir in vielen Studiengängen nicht so viele Studierende zu einem erfolgreichen Abschluss führen, wie wir uns das eigentlich wünschen. Wir haben die Situation – auch das ist durch Untersuchungen verschiedener Institute, unter anderem des HIS, nachgewiesen –, dass konsekutive Studiengänge einen größeren Beratungsbedarf bedeuten. Genau das sind die Bedingungen, die unserer Ansicht nach dazu führen müssen, dass Studentenwerke, die sozialen Ausgleich herstellen, beispielsweise auch diese Beratungsfunktion in hervorragender Form wahrnehmen. Dafür haben wir mit unserem Gesetzentwurf gesorgt.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Zweiter Punkt. Für uns sind Studentenwerke Dienstleister an Hochschulen, und sie sind soziale Dienstleistungsunternehmen. Wir wollen, dass mehr potenzielle Kunden die Leistungen der Studentenwerke in Anspruch nehmen können. Ich nehme sehr aufmerksam und sehr positiv wahr, dass in allen Gesetzentwürfen, wenn ich es richtig überblicke, beispielsweise die Kinderbetreuung für Kinder von Studierenden als Aufgabe an die Studentenwerke übertragen werden soll.

In den Gesetzentwürfen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD und jetzt auch in dem Gesetzentwurf der CDU ist das, was wir in Hessen nicht haben, die Übertragung der Aufgabe der kulturellen Organisation durch Studentenwerke, aufgeführt. Wenn Sie den Bericht des Deutschen Studentenwerkes anschauen, werden Sie dort sehen: ein weißes Blatt für Hessen. – Wir haben jetzt die Voraussetzungen dafür geschaffen,dass auch dies möglich wird.

Ich will es ausdrücklich sagen, an dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gefällt mir sehr

gut die Aufnahme dessen, was sie dort Maßnahmen zur Gesundheitsförderung genannt haben. Das ist in der Tat ein Bereich, der momentan nicht als Aufgabe definiert war und jetzt Aufnahme finden soll.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Streit zwischen den Fraktionen besteht nun darin, wie diese Ziele am besten zu erreichen sind. Ich glaube, es ist unzweideutig,dass wir insgesamt eine stärkere Übertragung von Verantwortung und Entscheidungsbefugnissen wollen. Herr Minister Corts hat immer darauf hingewiesen, dass er es nicht zu seinen Kernaufgaben zählt – ich gebe ihm da durchaus Recht –, die Preise für die Fischbrötchen in den Mensen festzulegen. Wie Herr Präsident Klockner von der Fachhochschule Wiesbaden festgestellt hat, ist es auch so, dass die Bestellung und die Bestätigung der Wirtschaftsprüfer nicht unbedingt zu den Kernaufgaben eines Ministeriums gehören.Von daher ist die Tatsache unstreitig, dass wir dort, auch historisch gesehen, ein Stück Entstaatlichung darstellen wollen.

Aber wir haben in der Tat einen Kernunterschied, insbesondere zur FDP. Wir wollen nicht die Öffnungsklausel, wie Sie sie vorgesehen haben, die es privaten Anbietern ermöglicht, Aufgaben oder Teile von Aufgaben der Studentenwerke vollständig zu übernehmen.

(Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP): Das ist keine hoheitliche Aufgabe!)

Unabhängig von den Hoheitsaufgaben. – Frau Wagner, ich will es Ihnen an einem durchaus sehr konkreten Beispiel erläutern.Wenn wir es so machen, dass wir innerhalb der Studentenwerke den Privaten ermöglichen, die Rosinen herauszupicken, und das, was die soziale Daseinsvorsorge ist,nur noch den Studentenwerken überlassen,dann kommen wir zu einer ungünstigen Situation, die nicht mehr sozialen Ausgleich, sondern eine größere soziale Schere an den Hochschulen bedeutet. Ich kann Ihnen das im Mensabereich sehr konkret benennen. Wenn wir dem privaten Anbieter das High-Class-Menü übertragen, aber gleichzeitig sagen, dass die Studentenwerke für die Armenküche bei den Studierenden zuständig sind, dann ist das eine Situation, die zumindest wir nicht wollen. Aber dem würden wir mit dem Gesetzentwurf der FDP Vorschub leisten.

(Beifall bei der SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wollen, dass die soziale Balance erhalten bleibt. Deshalb stößt eine Öffnungsklausel, wie sie im Gesetzentwurf der FDP angelegt ist, nicht auf unsere Zustimmung. Da werden wir nicht mitmachen.

Ich will einen letzten Aspekt benennen.Wenn Studentenwerke Einrichtungen der sozialen Daseinsfür- und -vorsorge sind, dann bedürfen sie der finanziellen Unterstützung des Staates. Dem Bericht des Ministeriums – ich glaube, das ist ein oder eineinhalb Jahre her – über die Situation der Studentenwerke, Ausschussvorlage WKA/16/37, der übrigens eine der qualifizierten Voraussetzungen für unsere umfangreichen Beratungen gewesen ist, ist zu entnehmen, dass den Studentenwerken durch den Rückgang der Studierendenzahlen infolge des Studienguthabengesetzes 1,7 Millionen c weniger zur Verfügung stehen.Darüber hinaus werden zumindest für 2005 – insofern muss der Bericht neueren Datums sein – weitere 2,2 Millionen c wegen der angespannten Haushaltslage im Bereich der Studentenwerke gekürzt werden. Das ist in Ihrem Bericht so dargestellt.

Die Gesamtfinanzierung der Studentenwerke ist – ich will jetzt nur zwei Zahlen nennen – von 19,4 Millionen c im Jahr 1995 auf 16,1 Millionen c im Jahr 2005 deutlich zurückgegangen, und dies im Übrigen bei steigenden Studierendenzahlen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir dürfen als Gesetzgeber nicht einer Entwicklung Vorschub leisten, die es in einem Bereich der sozialen Daseinsvorsorge der Regierung einfacher macht, sich aus finanzieller Verantwortung zurückzuziehen, frei nach dem Motto: Wenn es ein Privater übernimmt, dann brauchen wir auch nicht mehr die Kosten dafür zu übernehmen. – Ich will der Ehrlichkeit halber hier sagen, dass ich dafür momentan keine Tendenz sehe; denn Minister Corts hat, abgesehen von den Kürzungen, von denen ich eben gesprochen habe und die von Ihnen hinterlegt sind, bisher keine Anstalten gemacht, bei der Grundförderung der Studentenwerke irgendwelche Abstriche vorzunehmen.

(Dr. Rolf Müller (Gelnhausen) (CDU): Wir waren uns doch einig! – Zuruf der Abg. Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP))

Herr Kollege Müller,Sie sagen,dass wir uns einig waren. Ich habe ganz am Anfang gesagt, es ist das gute Recht jeder Fraktion, die Unterschiedlichkeiten herauszustellen.

(Zuruf der Abg. Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP))

Frau Wagner, ich habe diese Unterschiede sehr sauber herausgearbeitet. Wer im Bereich der Studentenwerke, die nach unserer Auffassung für soziale Daseinsvorsorge zuständig sind, die Gewinne privatisieren und die Risiken sozialisieren will, der macht Studentenwerke nicht zu einer Angelegenheit des sozialen Ausgleichs, sondern der macht das Gegenteil. Wir wollen den sozialen Ausgleich an den Hochschulen, weil dies unter einer stärkeren Konkurrenzsituation dringend geboten ist. Das ist der Gegenstand dieser Diskussion. So viel zu Ihrem Einwand.

(Beifall bei der SPD – Zurufe der Abg. Dr. Rolf Müller (Gelnhausen) (CDU) und Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP))

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich weiß, dass sich im Ausschuss über unser Vorgehen, einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht zu haben, eine gewisse Verstimmung niedergeschlagen hat.

(Dr. Rolf Müller (Gelnhausen) (CDU): So ist es!)

Aber ich sage auch vor dem Hintergrund, dass wir in den vergangenen eineinhalb Tagen schon eine Reihe von Gesetzentwürfen beraten haben und am nächsten Tag, den wir noch vor uns haben, noch eine Reihe von Gesetzentwürfen beraten werden:Wenn sich die politische Konkurrenz und der politische Wettbewerb hier im Parlament an jedem Gesetz in der Form abspielen würden, wie es bei dem Studentenwerksgesetz der Fall ist,dass alle vier Fraktionen ihre Vorschläge auf den Tisch legen, dann kommen wir nicht nur weiter in dem Herausarbeiten von Unterschieden zwischen uns,

(Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP):Ach, woher!)

sondern wir kommen auch in der Sache weiter. Die Beispiele, die wir im Bereich Wissenschaft und Kunst jeweils dazu exerziert haben, sind ein guter Beleg dafür, wie Demokratie weiterkommen kann und nicht zurückfällt in ausschließliche Erklärungen, die wir hier austauschen.

Herr Kollege, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Ein letzter Satz. – Es geht bei den Studentenwerken in Hessen auch um die Tatsache, wie 1.000 Arbeitsplätze in den Studentenwerken in Hessen gestaltet werden.

Deshalb sage ich: Wir haben mit den vier Gesetzentwürfen eine Basis, auf der wir nach unserer Auffassung in der Tat zu einem guten und konsensuellen Ergebnis kommen können. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat Frau Abg. Sorge, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sehr geschätzter, werter, lieber Herr Kollege Siebel,

(Heiterkeit und Beifall)

ich bin froh, dass du dich hierhin stellst und ausdrücklich Teile unseres Gesetzentwurfes lobst und sie sehr begrüßt. Auch ich begrüße Teile der Gesetzentwürfe der anderen Fraktionen. Was ich allerdings ausdrücklich nicht begrüße, ist, dass wir heute unsere Positionen zum Studentenwerksgesetz debattieren, weil genau das kein Ruhmesblatt der hessischen Sozialdemokratie ist.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,der CDU und der FDP)

Alle Fraktionen – das sehen wir, wenn wir die Gesetzentwürfe lesen – sind sich in wichtigen Punkten der Weiterentwicklung der Studierendenwerke einig. Wir wollten uns nun nach dem Anstoß der FDP und nach der Anhörung, die sich extra nicht nur mit dem damaligen Gesetzentwurf der FDP, sondern generell mit der Zukunft der Studentenwerke befasst hat, unter uns Obleuten zusammensetzen und über die Chancen eines gemeinsamen Entwurfs diskutieren. Dass wir dann am Dienstag vor zwei Wochen in unsere Fraktionssitzungen hinein eine als Erinnerung getarnte Einladung zu einer Pressekonferenz zur Vorstellung des Studentenwerksgesetzentwurfs der SPD für denselben Tag um 12.30 Uhr bekamen, obwohl unser Obleutegespräch für 14 Uhr angesetzt war, das war – sehr vorsichtig ausgedrückt, Herr Kollege Siebel – sehr uncharmant.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,der CDU und der FDP – Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP): Eine Schande!)

Dass daraufhin insbesondere die Kollegin Beer das Obleutegespräch wütend abgesagt hat, war als erste Reaktion mehr als verständlich.