Es ist verabredet worden, die zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz nicht durchzuführen, sondern den Gesetzentwurf an den Ausschuss zurückzuüberweisen, damit über die offenen Fragen diskutiert werden kann.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucks. 16/4027 zu Drucks. 16/3879, wird an den Ausschuss zurücküberwiesen.