Protocol of the Session on April 26, 2005

Aber auch dies muss nach einheitlichen Kriterien geschehen, nämlich nach der Qualifikation, nach fachspezifischen Eignungen usw. Wichtig und sehr hervorhebungsbedürftig ist es hierbei, dass diese Verfahren transparent gestaltet werden, sodass jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin nachvollziehen kann, wo es bei ihnen gehakt hat und was sie sich gegebenenfalls noch an Zusatzqualifikationen aneignen müssen.

Ganz wichtig ist uns in diesem Bereich die Evaluation. Auch hier hat die Anhörung ergeben, dass die Evaluation nicht nur für die einzelne Hochschule wichtig ist, sondern hessenweit, weil die einzelnen Hochschulen voneinander lernen können. Wir befinden uns hier bundesweit in einem neuen Themenbereich. Es gibt natürlich verschiedene Möglichkeiten, Studierende auszuwählen, verschiedene Möglichkeiten, Auswahltests durchzuführen, und es gibt wiederum verschiedene Möglichkeiten der Validität dieser Tests, ob diese Tests hinterher eine Aussage daraufhin ermöglichen, ob die Studierenden die geeignetsten sind, ob sie mit Erfolg studiert haben usw., um das Ganze auszuwerten, weil über die Evaluation die Verbesserung der Auswahltests erreicht werden kann.

Frau Sorge, die Redezeit ist abgelaufen. Bitte zum Schluss kommen.

Herr Präsident, vielen Dank. Ich komme zum Schluss.

Wie Sie sehen, ist der fachliche Teil des Gesetzes gar nicht einmal das Problem. Das eigentliche Problem ist die Arroganz des Ministers,sind die Arroganz der Macht und die Unfähigkeit.

(Zurufe von der SPD)

Er hat ein weiteres Mal enttäuscht. Ein weiteres Mal musste mit unkonventionellen Verfahren gerettet werden, was er verbaselt hat. So haben wir in dieser Plenarrunde gleich zwei Lesungen des Gesetzes, was eigentlich unüblich ist. Herr Minister, es ist eine Farce. Aber eigentlich dürfte ich mich bei Ihnen schon über gar nichts mehr wundern. Dabei belasse ich es einmal.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Frau Sorge. – Frau Kühne-Hörmann, Sie haben für die CDU-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Vorredner haben schon ausgeführt, um welche Inhalte des Gesetzentwurfes es geht.An dieser Stelle will ich zunächst einmal feststellen, dass alle vier Fraktionen einhellig gesagt haben, dass sie die Grundsätze des Gesetzes und die Hochschulauswahlverfahren gut finden und unterstützen. Das halte ich an erster Stelle einmal fest.

(Beifall bei der CDU)

Das ist auch nicht verwunderlich, da es ein Bundesgesetz ist,bei dem Frau Bulmahn,SPD,und alle 16 Bundesländer einvernehmlich einen Entwurf auf Landesebene in Kraft treten lassen, dass diese Hochschulauswahlverfahren einheitlich geregelt werden und die Länder die Umsetzung betreiben sollen. Das halte ich ebenfalls fest.

Wir reden heute von einem Gesetzeswerk – das ist für die Kollegen, die sich nicht im Ausschuss befinden, sicher interessant –, das drei Paragraphen auf zwei DIN-A4-Seiten umfasst, also kein Werk ist, das nicht zu übersehen wäre.

(Nicola Beer (FDP):Warum sind dann so viele Fehler darin?)

Frau Sorge hat mit der Frage begonnen:Warum haben wir nicht angesprochen, dass dieses Verfahren besprochen werden muss? – Ich erinnere einmal daran, dass ich es gewesen bin, die im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst gesagt hat, dass dieses Gesetz bis Ende Mai beschlossen werden muss. Ich habe mit den anderen Fraktionen in einer Ausschusssitzung – ich erinnere mich noch ziemlich genau an die Zeit – etwa eine Stunde über das Verfahren diskutiert.Wir haben gemeinsam vereinbart

(Zuruf der Abg. Sarah Sorge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

das suchen wir heraus –, wann die erste Lesung stattfinden sollte und wie das Anhörungsverfahren stattfinden sollte. Wir haben den Termin der Auswertung der Anhörung festgelegt und haben mit den anderen Fraktionen und den Obleuten darüber geredet,wie wir in diesem Verfahren mit dem Gesetz umgehen können. Damals wurde das einvernehmlich so besprochen.

(Zuruf der Abg. Nicola Beer (FDP))

Es gab Kritik, aber alle Fraktionen haben sich darauf eingelassen. Das will ich an dieser Stelle einmal festhalten.

Ich komme nun zu dem, was Herr Siebel gesagt hat: hohes Gut der Verfassung, Gesetzgebungsverfahren. – Wir haben vorher ein Verfahren abgestimmt. Dann haben wir

die Fristen für die Stellungnahmen abgewartet und sind zunächst davon ausgegangen – auch Herr Siebel –, dass ausschließlich eine schriftliche Anhörung erforderlich wäre, weil das Gesetz so einvernehmlich beschlossen werden könnte und keine mündliche Anhörung erforderlich wäre.

Plötzlich war doch eine mündliche Anhörung erforderlich. Für die mündliche Anhörung war ein Termin vorgesehen. Wir hatten genügend Zeit in der Anhörung. Wir hatten vier Stunden eine Anhörung betrieben,in der jeder Einzelne befragt werden konnte. Dann haben wir die Anhörung ausgewertet. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass die Stellungnahmen der 30 Anzuhörenden jeweils zwei DIN-A4-Seiten betrugen – also nicht ein Umfang, den man in dieser Zeit nicht hätte lesen können.

(Nicola Beer (FDP): 80 Seiten Anhörung!)

Ich will auf das hinweisen, was Frau Beer gesagt hat: die Kapazitätsverordnung voll ausschöpfen. – Frau Kollegin, Sie haben in der Anhörung den Vertreter der Hochschulrektorenkonferenz danach gefragt. Er hat darauf geantwortet, dass allein diese Änderung nicht dazu führe, dass es dort freiheitlicher zuginge, sondern dass dazu vielmehr erforderlich wäre, die Frage zu klären, an welcher Stelle man das einziehen würde.Aus diesem Grund hat der Vertreter der Hochschulrektorenkonferenz als Fachmann gesagt:Allein diese Regelung, die Sie vorschlagen, würde im jetzigen Verfahren nichts bringen. – Deswegen verfolgen wir diese Regelung auf Rat eines wissenschaftlichen Vertreters auch nicht.

Ich komme weiterhin zu dem, was zur Verordnung gesagt worden ist. Es ist gesagt worden, dass der Minister die Verordnung nicht zur Verfügung gestellt habe. Man muss natürlich genau fragen, welche Verordnung man haben will. Er hat eine Verordnung zur Verfügung gestellt. Sie haben erst Wochen später in einer Ausschusssitzung darauf hingewiesen, dass es die falsche sei, weil Sie selber nicht gemerkt haben, um welche Verordnung es sich eigentlich handelt.

(Zuruf der Abg. Sarah Sorge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Frau Sorge, so war das. – Der Minister hat ebenfalls dargestellt, dass die hessische Verordnung, die bis zum 15.07. in Kraft treten muss, dem Ausschuss, sobald sie im Entwurf vorliegt, zur Verfügung gestellt wird. Wir reden von einem Gesetz, bei dem es um zwei Verordnungen geht. Es geht um eine Verordnung für die ZVS-begrenzten Studiengänge.Die muss bis zum 31.Mai dieses Jahres in Kraft treten. Das betrifft die Altabiturienten, die im ZVS-Verfahren an die Hochschulen gehen müssen.

Diese Vorgabe, die von der bundesgesetzlichen Regelung abhängig ist, gilt es einzuhalten. Deswegen ist es auch erforderlich, dieses Gesetz im jetzigen Plenum zu beschließen, weil ansonsten die Studierenden, die in diesen ZVSbegrenzten Studienfächern antreten, in Hessen benachteiligt würden. Im Interesse der Studierenden und der Hochschulen werden wir deshalb den Zeitplan für dieses Plenum einhalten.

Ich will an dieser Stelle noch darauf hinweisen – Frau Sorge hat es selber gesagt –, dass es bei aller Kritik, die Sie betrieben haben, so ist, dass die Hälfte der Änderungen im Antrag der GRÜNEN dem der CDU entspricht. Insofern ist der Konsens für dieses Gesetz einschließlich der Änderungen sehr breit, auch wenn Sie versuchen, das anders darzustellen.

Mir geht es darum, noch einmal zu erläutern, was uns in unserem Änderungsantrag wichtig war. Zum einen haben wir eingefügt, dass für die TU Darmstadt besondere Regelungen gelten, dass sie nämlich die Zulassungszahlen durch Satzung festschreiben kann.

Im zweiten Punkt des Änderungsantrags ist im Auswahlverfahren in § 4 Abs. 3 die Nr. 5 gestrichen worden, und zwar stand darin, dass das Ergebnis von Motivationserhebungen in schriftlicher Form als Kriterium benutzt wird. Wir wollen das streichen, weil es dazu führt, dass die Chancengerechtigkeit der einzelnen Teilnehmer nicht gewährleistet ist, die im schriftlichen Bewerbungsverfahren dafür sorgen können.

Das Dritte ist die Formulierung „gestaltet“. Wir haben weiter dafür gesorgt – ein Wunsch der Handwerker –, dass bei den Meistern von den einzelnen Hochschulen eine Quote festgelegt werden kann.Wir haben in einem letzten Bereich dafür gesorgt, dass Auswahlkriterien bei den Masterabschlüssen erfolgen können. Das war uns in diesem Zusammenhang wichtig.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, uns kommt es darauf an, die Hochschulen möglichst schnell in die Lage zu versetzen, Satzungen zu erstellen, die die Hochschulauswahl gewährleisten. Ab Wintersemester 2005/2006 dürfen die Hochschulen diese Auswahl betreiben. Die Hochschulen arbeiten mit Hochdruck an diesen Satzungen. Ich bin sehr gespannt darauf, wie die aussehen werden, weil die Hochschulen alle Gestaltungsmöglichkeiten haben, die wir ihnen geben können.

Deswegen: Behindern Sie das Verfahren nicht, sondern geben Sie sich jetzt einen Ruck, das Verfahren im Interesse der Studierenden und der Hochschulen unseres Landes mit zu beschleunigen.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Kühne-Hörmann. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich darf feststellen, dass die zweite Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der CDU für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen in Verbindung mit dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/3924, stattgefunden hat.

Es ist die dritte Lesung beantragt. Beide – der Gesetzentwurf und der Änderungsantrag – werden dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst zur weiteren Beratung zugewiesen. Die Sitzung wird im Anschluss an das heutige Plenum stattfinden. – Dem wird nicht widersprochen. Dann können wir so verfahren.

Ich darf in der Tagesordnung wie vorgesehen mit Tagesordnungspunkt 3 fortfahren, und rufe auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Errichtung der Investitionsbank Hessen (IBH-Gesetz) – Drucks. 16/3836 –

Wer bringt den Gesetzentwurf für die Landesregierung ein?

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Eigentlich der Finanzminister!)

Der Finanzminister – Herr Weimar, dann haben Sie das Wort.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ein bisschen mehr Freude zeigen!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Errichtung der Investitionsbank Hessen regelt ausschließlich die Umwandlung der derzeitigen IBH als Aktiengesellschaft in eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Damit unternimmt die Landesregierung einen wichtigen Schritt hin zur Optimierung der eigenen Förderinstrumente. Die IBH ist im Bereich der monetären Wirtschaftsförderung die zentrale Fördereinrichtung des Landes und darin sehr erfolgreich tätig, was sich in dem geleisteten Fördervolumen widerspiegelt.

Im Jahre 2004 konnte das Bilanzwachstum wiederum gesteigert werden und weist mit rund 402 Millionen € einen bisherigen Höchststand aus. Hiermit konnte ein wichtiger Beitrag zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Entwicklung in unserem Land geleistet werden. Allerdings ist im Förderbereich seit geraumer Zeit eine deutliche Verschlechterung der externen Rahmenbedingungen zu verzeichnen.

Von den Refinanzierungsinstituten wird sowohl für die Fortführung als auch für die gewünschte Ausweitung der Volumina eine bessere Bonitätseinstufung und Eigenmittelausstattung der IBH gefordert, was zukünftig eine deutliche Erhöhung der Refinanzierungskosten zur Folge hätte. An dieser Verschlechterung trägt die Bundesregierung eine zentrale Schuld. Sie ist verantwortlich für die miserable Konjunkturlage

(Reinhard Kahl (SPD): Was regelt das Gesetz ausschließlich?)

und hat im Wesentlichen die Verschlechterung der Refinanzierungsmöglichkeiten durch die KfW zu vertreten. Den offenbar durch das Bundesfinanzministerium geplanten Einstellungen der Rückbürgschaften werden wir entgegentreten und diesen Punkt auf der nächsten Wirtschaftsministerkonferenz zur Sprache bringen.

Für die erforderliche Stärkung der Haftungsgrundlagen der IBH standen dem vorliegenden Gesetzentwurf keine adäquaten Alternativen gegenüber. Eine Eigenkapitalerhöhung oder die Haftungsübernahme durch eine Garantieerklärung des Landes kam als Lösung nicht in Betracht. Die notwendigen Strukturverbesserungen sind dauerhaft nur durch die Umwandlung der IBH in eine Anstalt des öffentlichen Rechts zu gewährleisten.Insoweit konnte damit auch eine Gleichstellung der IBH mit den Fördereinrichtungen der anderen Bundesländer herbeigeführt werden.

Mit der vorgesehenen Umwandlung in eine Anstalt des öffentlichen Rechts übernimmt das Land auch ein stärkeres Engagement bei der IBH. Durch die Übernahme der Anstaltslast und der Gewährträgerhaftung schafft das Land die notwendigen Voraussetzungen für eine bessere Bonitätseinstufung und somit günstigere Refinanzierungsmöglichkeiten. Hinzu kommt, dass wir für die Erfüllung bestimmter Zahlungsverpflichtungen die Haftung übernommen haben. Damit haben wir sichere und zukunftsfähige Grundlagen für die erfolgreiche Fortführung bzw. Ausweitung der monetären Wirtschaftsförderung durch die IBH geschaffen.

Um etwaigen Bedenken gegen dieses zusätzliche Engagement zuvorzukommen: Die Haftung des Landes als Gewährträger ist gegenüber dem Eigenkapital der IBH sub