Das scheinen offensichtlich nicht alle erkannt zu haben. Ich sage sehr deutlich, weil ich mich persönlich angegriffen fühle: Ich lasse mich nicht zum Helfeshelfer von Diskriminierern machen.
Zur Sache. Meine Damen und Herren, ich denke, es ist gut, dass wir am Tag des so genannten Job-Gipfels über das völlig verkorkste Antidiskriminierungsgesetz sprechen. Es geht hier nämlich um ein grundsätzliches Problem. Es geht um unterschiedliche Auffassungen von Staat, staatlichem Handeln, von bürgerlichen Freiheiten und Lebenswirklichkeiten. Es geht, wie Sie eben mitbekommen haben, um gesellschaftspolitische Ideologien. Ihre guten Argumente, liebe Kollegen von Rot-Grün, werden nicht dadurch besser, dass Sie sie immer wieder gebetsmühlenartig wiederholen. Wie „wichtig“ Ihnen das Thema Antidiskriminierung ist, haben Sie nicht nur gerade eben gezeigt, sondern das sieht man auch daran, dass Sie die EU-Vorgaben erst mit etwa vier Jahren Verspätung umsetzen wollen.
Meine Damen und Herren, Sie richten scheibchenweise, mit einem Gesetz nach dem anderen, jede wirtschaftliche Betätigung zugrunde. Ihr so genanntes Antidiskriminierungsgesetz ist in Wahrheit ein ideologisch motiviertes Diskriminierungsgesetz gegen freie wirtschaftliche Betätigung.
Sie wollen Ihre Kultur der Antidiskriminierung rigide durchsetzen und schaffen es entgegen allen Beteuerungen, verheerende Rechtsunsicherheiten zu schaffen. Ihr Gesetz enthält dermaßen viele unbestimmte Rechtsbegriffe, dass Klarheit nur vor den Gerichten geschaffen werden kann.
Eines ist aber sicher: Weil das Gesetz über die Vorgaben der EU-Verordnung hinausgeht, wird es im Ergebnis die Bereitschaft, Arbeitsplätze anzubieten, ebenso senken wie den Wohnungsbau schädigen. Wer wird denn unter den gegebenen Voraussetzungen überhaupt noch Wohnraum oder Arbeitsplätze öffentlich anbieten? Ich sage Ihnen voraus,die Vielzahl der Diskriminierungstatbestände, die weit reichende Beweislastumkehr und die umfassenden Klagerechte für Interessenverbände werden zu einem Mehr an gesellschaftlichem Unfrieden und zu neuen Ungerechtigkeiten nach dem Motto führen: Wer den besseren Anwalt hat, hat die größeren Chancen. – Hier von „Gerechtigkeit“ zu sprechen, verbietet sich.
Meine Damen und Herren, bei diesem Gesetz handelt es sich um den massivsten Angriff auf die Vertragsfreiheit, den es in der Bundesrepublik Deutschland je gegeben hat.
Wenn sich in Zukunft ein Vermieter nicht mehr den Menschen aussuchen kann, mit dem er einen Mietvertrag schließt, wenn ein Arbeitgeber nicht mehr die Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer einstellen kann, die er oder sie für den Betrieb für geeignet hält, wenn Gerichte die Vermieterentscheidung und die Entscheidung des Personalvorstands ersetzen, dann zeigt das Ihre wahre gesellschaftspolitische Ideologie.
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. – Wir von der Union lehnen eine solche Ideologie ab. Wir stehen für eine an den Grundwerten orientierte Rechtspolitik. Wir stehen für eine Gesellschaft verantwortungsvoller Bürger. Das ist unsere Gegenposition zu Ihrer moralischen Bevormundung und, wie wir vorhin erleben mussten, zu Ihrer gespielten Toleranz.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist schon beschämend, mit welcher Polemik und Hetze die CDUFraktion diese Debatte führt und noch nicht einmal merkt, wie sie sich selbst – insbesondere durch Wortbeiträge wie den des Herrn Rhein – lächerlich macht und ins Abseits stellt.
Ich möchte daran erinnern, dass der größte Sozialverband Hessens, der VdK, sehr eindringlich in Richtung der Politik, aber insbesondere an Ihre Reihen gerichtet angemahnt hat, zu einer sachlich geführten Debatte zurückzukehren.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, sachlich auf einige Aspekte zu entgegnen, die insbesondere Herr Wintermeyer und Herr Rhein angeführt haben.
Sie behaupten, die Vertragsfreiheit werde immens eingeschränkt. Schon jetzt wird die Vertragsfreiheit z. B. durch Allgemeine Geschäftsbedingungen oder den Kündigungsschutz eingeschränkt. Außerdem betrifft dieses Gesetz keine Verträge,die auf einer besonderen Nähe,auf einem Vertrauensverhältnis basieren.
Sie sagen immer, wir würden weit über die Vorgaben des EU-Rechts hinausgehen. Sie können uns doch nicht wirklich vorwerfen, dass wir Rechtsverpflichtungen einlösen, dass wir EU-vertragstreu sind. Das können Sie uns doch wirklich nicht vorwerfen.
Sie wissen ganz genau, dass sich das Gesetz unter anderem an bereits bestehende arbeitsrechtliche Vorschriften, z. B. § 611a BGB, anlehnt und im Zivilrecht nicht in die Regelungsintensität, sondern – durch die Einbeziehung mehrerer Merkmale – nur in die Breite eindringt.
Sie behaupten definitiv etwas Falsches, wenn Sie von „Beweislastumkehr“ sprechen. Wenn Sie das Gesetz gelesen haben, wissen Sie genau, dass es nicht um eine Beweislastumkehr, sondern um eine von der EU vorgegebene Beweiserleichterung geht.
Sehen Sie sich doch einmal die Erfahrungen anderer Länder an, die diese Richtlinie bereits umgesetzt haben, wie z. B. die Niederlande, Belgien und Frankreich.
Das Bundesjustizministerium hat errechnet, dass wir – gemessen an eigenen und internationalen Erfahrungen – im Jahr eventuell 250 Klagen zu befürchten haben. Das würde eine halbe Richterstelle ausmachen.
Der letzte Satz: Im Kern ist dieser Gesetzentwurf insbesondere für die Betroffenen ein Perspektivwechsel für Diskriminierte. Sie sind nicht mehr nur Bittsteller und Opfer, sondern können selbstständig ihre Rechte einfordern und sie auch durchsetzen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Hofmann, was Sie eben gesagt haben, lässt einen wirklich am Verhalten im deutschen Parlamentarismus zweifeln.Wir haben hier nicht zum ersten Mal eine Debatte über dieses Thema. Wir haben wirklich viele Argumente zu diesem Thema vorgetragen. Sie haben keines
Meine Damen und Herren, vor vier Jahren haben Sie schon einmal diese – und das ist ein Zitat aus einem Zeitungskommentar – „volkserzieherische Maßnahmen“ vor der Bundestagswahl geplant. Das kam von Frau DäublerGmelin. Das wurde damals vom Bundeskanzler vor der Bundestagswahl zurückgezogen.
Frau Zypries hat im Jahr 2004 in einem Vortrag gesagt: „Lässt sich ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz überhaupt durchsetzen und rechtlich regeln? Ich glaube, nein.“
Frau Kollegin Hofmann, Sie haben wieder einmal vorgetragen, das bedeute keine weitere Bürokratie. Ich weiß nicht, ob Sie sich einmal den Haushaltsentwurf der Bundesregierung angeschaut haben. Sie hat für das Antidiskriminierungsgesetz und die Antidiskriminierungsstelle 5,6 Millionen c für Mitarbeiter eingestellt.
Ist das eigentlich nur fürs Büromaterial, oder wofür ist das, Frau Kollegin Hofmann? Wenn Sie das nicht als Bürokratie bezeichnen, dann verstehe ich Sie wirklich nicht.
Man kann diese Debatte ganz einfach herunterbrechen: Die GRÜNEN hatten eine Idee und haben die SPD gegeißelt.