Protocol of the Session on March 16, 2005

Wir sollten uns mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auseinander setzen. Ich fand es bemerkenswert: Wir haben drei Sprecher von der FDP gehört, aber zu den Ausgangsbedingungen haben sie nichts gesagt, nämlich dass das Bundesverfassungsgericht die Grundlage gesetzt hat und den Gesetzgeber aufgefordert hat, dass es im Vollzug der Steuergesetze endlich zu einer Änderung kommt, damit der Steuerehrliche bei der Veranstaltung Staat nicht der Dumme ist. Ich finde es bemerkenswert an der Debatte,dass Sie die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entweder nicht zur Kenntnis nehmen wollen oder der Öffentlichkeit bewusst verschweigen. Ich will aus dem Urteil von vor einem Jahr nur zwei, drei Sätze zitieren:

Wird die Gleichheit im Belastungserfolg durch die rechtliche Gestaltung des Erhebungsverfahrens prinzipiell verfehlt, kann dies die Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Besteuerungsgrundlage nach sich ziehen...

Weiter unten heißt es:

Verfassungsrechtlich verboten ist der Widerspruch zwischen dem normativen Befehl der materiell pflichtbegründenden Steuernorm und der nicht auf Durchsetzung angelegten Erhebungsregel.

(Zuruf des Abg. Florian Rentsch (FDP))

Das ist Juristendeutsch, aber es macht vieles deutlich. Ich werde es Ihnen noch übersetzen.

Ein strukturelles Vollzugsdefizit kann auch dann indiziert sein, wenn nach der Feststellung eines tatsächlichen Erhebungsdefizits an die Ermittlungstätigkeit der Finanzämter überzogene Anforderungen gestellt werden, um den Vollzug der entsprechenden Steuernorm zu erzwingen.

Meine Damen und Herren, das war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Herr Rentsch, Frau Wagner, das übersetze ich auf Deutsch: Der Staat muss alles tun, um die festgesetzte Steuerpflicht auch durchsetzen zu können. Sonst können wir uns die Steuergesetze in Deutschland abschminken. Dann brauchen wir sie nicht mehr, und schon gar nicht mehr auf Kapitalerträge. Deswegen ist es richtig, dass wir ein solches Kontenabfrageverfahren einrichten werden. Es ist übrigens auch ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit. Es kann nicht sein, dass der Steuerehrliche gegenüber dem Finanzamt seine Kapitalerträge angibt und diejenigen, die ihre Konten irgendwo haben, diese nicht angeben und am Ende nichts zu der Veranstaltung Staat beitragen.

Ich komme zu einem weiteren Punkt. Es gibt zwei Varianten: die Frage der Kapitalerträge, und dass andere Behörden ebenfalls verlangen können,dass nachgefragt wird,ob Konten bestehen. Meine Damen und Herren, das ist wichtig. Sie sollten einen Moment darüber nachdenken, ob es zulässig sein kann, dass Menschen beispielsweise Wohngeld beziehen, dass Menschen BAföG beziehen, dass sie Sozialhilfe beziehen,

(Zuruf des Abg. Florian Rentsch (FDP))

dass sie andere Sozialleistungsgesetze in Anspruch nehmen, aber gleichzeitig Vermögen oder hohe Kapitalerträge haben. Deswegen glaube ich, dass es im gemeinsamen Interesse derjenigen sein sollte, die an dieser Veranstaltung Staat noch ein gewisses Interesse haben – die Sozialdemokratie hat an der Veranstaltung Staat noch ein Interesse –, dass nur die Menschen Leistungen bekommen, die bedürftig sind, bzw. sich diejenigen an den Leistungen beteiligen, die dazu in der Lage sind.

(Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP): Wer bestreitet das denn?)

Genau dazu dient dieses Kontenabrufverfahren.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Die Behauptung, auch von Ihnen, Herr von Hunnius, vorgetragen, dass es flächendeckend erfolgen soll – das steht in Ihrem Antrag –, ist falsch. Die konkrete Formulierung

heißt: im Einzelfall aufgrund konkreter Umstände oder allgemeiner Erfahrung.

(Zuruf des Abg. Florian Rentsch (FDP))

Herr von Hunnius,ich erkläre Ihnen jetzt einmal,was „allgemeine Erfahrung“ bedeutet.Wir haben einen Untersuchungsausschuss. Da haben wir festgestellt, dass viele Steuerbürger Konten im Ausland eröffnet haben. Das war eine allgemeine Erfahrung,die in der Tat dazu geführt hat, dass man Konten zusammengeschaltet hat. Deswegen sage ich, dass dies in der Tat ein Anknüpfungspunkt ist. Bei jemandem,der Geld ins Ausland verschafft hat,würde ich in der Tat nachfragen, ob er beispielsweise auch in Deutschland weitere Konten hat, die er bei der Steuererklärung nicht angegeben hat – um Ihnen zu übersetzen, was „im Einzelfall“ bedeutet.

Meine Damen und Herren, es geht hier darum, dass geltendes Recht konsequent durchgesetzt wird bzw. wirklich nur die Bedürftigen in diesem Staat Leistungen erhalten, diejenigen, die es nötig haben. Das dient gerade den ehrlichen Bürgern.Wie ist es denn? – In Deutschland werden jedes Jahr Steuern in Milliardenhöhe hinterzogen. Es gibt sogar Schätzungen, die davon sprechen, dass jedes Jahr 50 Milliarden c hinterzogen werden. Meine Damen und Herren, der Staat braucht Geld. Was passiert also, wenn die nicht ehrlichen Bürger nicht zum Steueraufkommen beitragen? – Am Ende zahlt es doppelt und dreifach der ehrliche Bürger, zum einen dadurch, dass er es angibt, und zum anderen, weil wir die Steuern oder die Abgaben erhöhen müssen.

Der Bundeserlass,der seit wenigen Tagen – ich glaube,seit dem 10. März – in der Welt ist, der mit den Finanzministern der Länder abgestimmt ist, besagt, dass ein Kontenabruf weder willkürlich noch förmlich erfolgen wird, sondern dass es eine Benachrichtigung gibt.

(Roland von Hunnius (FDP): Nachträglich! – Gegenruf des Ministers Karlheinz Weimar: Vorher!)

Der Finanzminister wird es nachher vielleicht noch einmal aufklären. – In der Verwaltungsanweisung wird ausdrücklich festgestellt, dass der Betroffene in jedem Fall über einen durchgeführten Kontenabruf informiert wird. Wir kennen das übrigens aus anderen Feldern des Datenschutzes. Das ist ein ganz elementarer Punkt.

Ich finde auch interessant: Von der FPD wird allgemein behauptet, der Datenschutz sei berührt. Das haben Sie in Ihrem Antragstext ausgeführt.Es ist hochinteressant,dass Sie dazu heute nicht eine Textstelle in die Debatte eingeführt haben. Ich kann Ihnen sagen, warum. Sie werden keine Textstelle finden.An einer Stelle hat der Bundesdatenschutzbeauftragte gesagt, da gebe es ein Problem, weil im Gesetz nicht genau benannt werde, welche einzelnen Sozialbehörden um eine Kontenabfrage bitten könnten. Ansonsten hat es vom Datenschutzbeauftragten keine Kritik gegeben. Ich finde, diese Detailregelung ist durch den Anwendungserlass insoweit geklärt. Es ist zumindest auf jeden Fall klar, dass im Gesetz – das ist der entscheidende Punkt – genau benannt wird, welche anderen Behörden ein solches Kontenabrufverfahren über die Finanzämter durchführen können.

Ich stelle fest: Das war heute eine Debatte, die sich die FDP hätte schenken können,

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

wenn sie vor 15 Monaten im Bundesrat aufgepasst hätte. Ich möchte betonen, dass die Einführung der Kontenabrufmöglichkeiten im Interesse aller ehrlichen Steuerzahler liegt; denn für alle Steuern, die ein unehrlicher Steuerzahler nicht zahlt, und für alle staatlichen Leistungen, die aufgrund unwahrer Angaben zu Unrecht ausgezahlt werden, muss letztendlich die Allgemeinheit aufkommen. Das liegt auf der Hand. Die Forderung nach Aussetzung des Kontenabrufverfahrens und einer Neuausrichtung der Zugriffsmöglichkeiten sind entschieden abzulehnen. Sie würden mehreren Urteilen des Bundesverfassungsgerichts widersprechen. Im Übrigen ist die Kampagne, die losgetreten worden ist, eine, die die wahren Motive verschleiert, die vom Kollegen Mathias Wagner ausführlich erörtert worden sind. Es gibt leider Mitglieder in dieser Gesellschaft, die andere als Asoziale bezeichnen, die aber insgesamt gesehen Steuern in Milliardenhöhe hinterziehen.

(Petra Fuhrmann (SPD): Genau!)

Der volkswirtschaftliche Schaden und der Schaden für den Staat sind wesentlich höher als manche Beschimpfungen, die in andere Richtungen gehen. Das muss man an dieser Stelle auch einmal deutlich sagen.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Kollege Schmitt, Sie müssen langsam zum Schluss kommen.

Offenbar befürchten insbesondere diejenigen die Maßnahme, die Steuern hinterziehen und Leistungen erschleichen und Angst haben, erwischt zu werden.

(Zuruf des Abg. Florian Rentsch (FDP))

Wir jedenfalls wollen, dass es endlich aufhört, dass in dieser Gesellschaft der Ehrliche der Dumme ist und der Unehrliche davonkommt.Wir wollen,dass kriminelle Steuerhinterziehung enttarnt werden kann. Ich glaube, das ist ein Gebot der Stunde.

(Lebhafter Beifall bei der SPD und dem BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Schmitt. – Das Wort zu einer Kurzintervention hat Herr Kollege Denzin.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich denke, keiner in diesem Hause will Steuerunehrlichkeit schützen oder ihr Vorschub leisten.

(Beifall bei der FDP – Reinhard Kahl (SPD): Das war noch nicht so überzeugend!)

Herr Schmitt, Sie haben es vielleicht nicht verstanden. Es geht darum, dass Sie in einem zweiten wesentlichen und einschneidenden Gesetz die Beweislastumkehr einführen. Wir werden morgen früh über das Antidiskriminierungsgesetz sprechen, wo genau dasselbe eintritt. Wir haben hier eine Beweislastumkehr. Bisher gaben Sie die

Steuererklärung ab. Wenn sie nicht gestimmt hat, haben das Finanzamt, die Steuerbehörden und die Steuerfahndung alle Möglichkeiten, dem nachzugehen.

Es war gut, dass Sie die Begründung des Bundesverfassungsgerichts vorgetragen haben. Dann brauche ich es nicht mehr vorzutragen. Das Bundesverfassungsgericht hat nichts anderes gesagt,als dass wir ein vernünftiges und umsetzbares Steuerrecht machen sollen.

(Beifall bei der FDP)

Genau darum geht es. Die 118 Steuergesetze, die wir haben, sind doch nicht mehr handelbar. Das ist unser Problem. Deshalb ist der Auftrag, den uns das Bundesverfassungsgericht gegeben hat, ein ganz anderer.

Zu dem Verhalten der Kollegen im Bundestag: Die FDP hat diesen Gesetzentwurf im Ausschuss mit der gleichen Begründung abgelehnt. Im Vermittlungsausschuss hat die Bundesregierung zugesichert, dass sie eine Abgeltungssteuer einführt. Auf diese Zusicherung hin ist man einen Kompromiss eingegangen. Diesen Kompromiss hat die Bundesregierung nicht eingehalten. Das ist Fakt.

(Beifall bei der FDP)

Beschweren Sie sich deshalb nicht, wenn wir das hier zum Thema machen.

Ich will zu dem Einwand von vorhin erklären, warum wir die anderen zehn bürgerrechtseinschränkenden Gesetze, die ich hier vorgetragen habe, nicht einzeln erörtert haben. Das können Sie in Zukunft haben. Wir werden die GRÜNEN gerne bei jedem weiteren einschränkenden Gesetz hier vorführen.

Herr Kollege Denzin, Sie müssen zum Schluss kommen.

Wir haben dieses Gesetz zum Aufhänger genommen, weil das Land unmittelbar davon betroffen ist.

(Beifall bei der FDP)