Zweitens soll es auch einige Landtagsabgeordnete geben, die im Landtag nicht sehr laut oder manchmal auch gar keine Position beziehen und sich an der Basis als solche orten. Diese sollten auch einmal darüber nachdenken.
Es liegt noch eine weitere Meldung für eine Kurzintervention vor. – Frau Schönhut-Keil, Sie haben das Wort.
Ich wollte einfach nur darauf hinweisen, dass wir uns hier im Punkt Opportunismus nicht belehren lassen müssen, Herr Kollege Denzin. Natürlich taugt dieses Thema überhaupt nicht zum Populismus.Man kann schon fast klammheimliche Freude darüber empfinden, dass die Leute, die schon zu rot-grünen Zeiten auf die Straße getrieben wor
den sind, nach dem Motto: „Wenn wir mit den Plätzen für den Maßregelvollzug nicht hinkommen, laufen die Vergewaltiger durch den Ort“, genau die Leute, die man damals auf die Barrikaden gerufen hat, immer noch auf der Barrikade standen, als die Regierung gewechselt hat.
Das zeigt relativ klar, dass dieses Thema nicht zum Populismus taugt. Wir tun alle gut daran, dieses Thema mit relativ gebremstem Schaum zu beraten. In diesem Sinne stimme ich Ihnen zu. Nur der Vorwurf – –
Meine Damen und Herren, wir haben jetzt gerade etwas geübt. Herr Quanz hat mir heute Morgen aus Versehen das Wort erteilt, das war nicht geschäftsordnungsgemäß. Ich habe jetzt Frau Schönhut-Keil das Wort erteilt, obgleich sie gar nicht hätte reden dürfen.Vielleicht gleicht es sich wieder aus.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Maßregelvollzug ist tatsächlich ein sehr sensibles Thema. Das Spannungsfeld zwischen Sicherung und Behandlung muss immer wieder neu hergestellt werden. Die Sicherung der hessischen Bevölkerung hat dabei auch für uns nach wie vor oberste Priorität. Um diese dauerhaft zu gewährleisten, ist es aber auch notwendig
danke, Frau Präsidentin –, dass weitere Kapazitäten bereitgestellt werden, die erforderlichen baulichen Sicherungsmaßnahmen erfolgen sowie durch geeignete Behandlungsmethoden der Maßregelvollzug so verbessert wird, dass die Betroffenen nach der Entlassung nicht wieder rückfällig werden.
Dieses Spannungsfeld zeigt sich im gesamten Bereich, aber selbstverständlich auch beim Thema Einweisungspraxis. Frau Kollegin Schulz-Asche, deswegen sind auch dort die Aufklärungsarbeit und die Weiterbildung des richterlichen Personals angedacht. Es finden Vorträge statt, um sicherzustellen, dass keine Falscheinweisungen vorgenommen werden. Es dauert jedes Mal eine sehr lange Zeit mit richterlichen Verfahren, um diejenigen, die
Wie die Antwort auf die Große Anfrage ausführt, hat das Land bereits erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Erweiterung bestehender Einrichtungen und den Neubau weiterer forensischer Kliniken sicherzustellen, sodass alle rechtskräftig verurteilten, psychisch kranken oder suchtkranken Straftäter aufgenommen werden können.
Herr Kollege Rentsch, ich möchte hier auch deutlich machen, dass wir zu Beginn der Legislaturperiode der CDU/FDP-geführten Regierung das erste Gutachten in Auftrag gegeben haben, das die Notwendigkeiten genau analysiert hat. Leider hat sich trotz dieses sehr ausführlichen Gutachtens herausgestellt, dass die Zahlen erheblich steigen. Das wiederum hat etwas mit der Frage des Standorts Heppenheim zu tun. Dort wäre diese größere Einrichtung, wie wir sie jetzt in Riedstadt brauchen, schlicht in diesem baulichen Maß nicht notwendig gewesen. Insofern hatte auch der Landeswohlfahrtsverband vorher keine endgültigen Entscheidungen getroffen. Es war eine Diskussion der Landesregierung. Nach den Änderungen, die wir dort vornehmen mussten, hat sich auch bei der Frage der Belegungszahlen herausgestellt, dass der Standort Riedstadt in Südhessen aus unserer Sicht und der des LWV der sinnvollere ist.
Für die Fälle nach § 63 StGB, also für die psychisch kranken Straftäter, wird neben der Erweiterung der Außenstelle der Klinik Haina in Gießen und dem Ausbau des Eichbergs in Riedstadt diese neue Klinik mit 162 Plätzen entstehen.
Für die Fälle nach § 64 StGB, also für suchtkranke Straftäter, wird in Bad Emstal eine forensische Klinik mit 84 Plätzen entstehen. Dann soll, wie auch vor Ort abgesprochen, Hadamar auf 235 Plätze erweitert werden.
Ich will noch einmal deutlich machen, dass die Maßnahmen in Bad Emstal laufen und eine finanzielle Absicherung besteht. Dort wurden von Anfang an alle Anstrengungen unternommen, um dies möglichst schnell umzusetzen. In Hadamar muss die Zentrierung auf dem Gelände sinnvoll gestaltet und sichergestellt werden, und die Sicherheitsvorkehrungen müssen ausgebaut werden. Die Gestaltung der Mauer ist zurzeit ein Thema in der öffentlichen Diskussion.
Bis zur Inbetriebnahme der Klinik in Bad Emstal wird im Zentrum für soziale Psychiatrie in Marburg auch übergangsweise ein Haus mit 20 Plätzen genutzt. Durch diese Maßnahmen werden erstmals wieder ausreichende Unterbringungskapazitäten zur Verfügung stehen. Das bedeutet aber, dass trotzdem aus unserer Sicht eine Änderung der bundesgesetzlichen Regelungen im Maßregelvollzug, und dort insbesondere für suchtkranke Straftäter in der Vollstreckungsreihenfolge, verfolgt werden muss.
Das ist ein Punkt,in dem die Länder Einigkeit erreicht haben und wir uns momentan in einem Bundesrats- und Bundestagsverfahren befinden. Es gibt eine große Einigkeit über den Punkt Vollstreckungsreihenfolge. Insofern gibt es zumindest Anlass zur Hoffnung, wenn das möglichst bald umgesetzt werden kann, dass es zu einer weiteren Entlastung der Kliniken und schulischen Maßnahmen der Richter führen kann.
Ein ganz wichtiger Punkt ist aus unserer Sicht, dass, genauso wie die Zusammenarbeit in der baulichen Konzeption von Sicherungsmaßnahmen sichergestellt wurde,
auch fundierte, wissenschaftlich ausgearbeitete Handlungskonzepte zur weiteren Sicherung beitragen. An der Stelle möchte ich deutlich machen: In der Zusammenarbeit mit Herrn Müller-Isberner – sie ist heute mehrfach genannt worden –, der sicherlich europaweites Renommee und Ansehen hat, konnten wir gute Konzepte vereinbaren. Bei den psychisch kranken Straftätern ist es gelungen, durch eine entsprechende Binnenfinanzierung bei der Behandlung sehr große Erfolge zu erzielen.
Obwohl in den letzten 20 Jahren der Anteil der Patienten mit einer Schwerstdelinquenz – das betrifft jetzt immer wieder Haina – um 250 % gestiegen ist, hat sich dies nicht negativ, weder auf die Verweildauer noch auf die Rückfallquoten, ausgewirkt. Der Lockerungsmissbrauch hat sich in den letzten 20 Jahren von 34,7 % auf nunmehr immerhin 0,3 % verringert. Die Zahl der schweren Delikte während der Behandlung liegt seit über fünf Jahren bei null. Das ist ein Erfolg, den die Einrichtungen vor Ort erzielt haben,der immer wieder neuer Anstrengungen bedarf.
Es hat aber auch etwas damit zu tun, dass wissenschaftliche Prognoseverfahren eingeführt werden, die ein Mehraugenprinzip beinhalten. Das bedeutet, dass nie ein Therapeut allein entscheidet. Dies wurde in den letzten Jahren eingeführt und hat zu einer weiteren maßgeblichen Verbesserung der Sicherung im Maßregelvollzug beigetragen.
Aber auch die Einrichtung von forensischen Nachsorgeambulanzen hat die Zahl der Wiederaufnahmen in die Klinik um 43 % verringert. Kamen 1984 noch 24 % überwiegend wegen erneuter Delinquenz in die Klinik zurück, so sind es heute nur noch 13 %, überwiegend wegen eines Verstoßes gegen Bewährungsauflagen.Der Maßregelvollzug steht sicher immer wieder im Licht der Öffentlichkeit, gerade weil er sich im Spannungsverhältnis zwischen Behandlung und Sicherung von Menschen befindet, die schwere Straftaten begangen haben. Das wurde eben mehrfach angesprochen. Es ist auch nicht immer einfach, vor Ort Überzeugungsarbeit zu leisten. Ich will aber sehr deutlich machen, dass sich die Landesregierung all diesen Diskussionen mit den Bürgern vor Ort gestellt hat.
Aber auch die Einführung von Forensikbeiräten an allen hessischen Forensikstandorten, die sozusagen ein Bindeglied zwischen der Klinik und der Bevölkerung darstellen, in denen relevante Fragen diskutiert werden, dient dazu, dass dort Aufklärungsarbeit geleistet werden kann und die Ängste der Bevölkerung ernst genommen und frühzeitig einbezogen werden.
Auch bei der Finanzierung des Maßregelvollzuges werden sicher neue Wege beschritten, wenn das kooperative Festpreismodell in der Klinik in Bad Emstal realisiert wird.
Weil es angesprochen wurde, will ich noch einmal die Frage des Wettbewerbs und des zuständigen Trägers im Maßregelvollzug deutlich machen. Herr Kollege Rentsch, Sie haben angesprochen, dass Sie auf der einen Seite kritisieren, dass die Landesregierung dort momentan nicht an andere Träger denkt. Wir haben in der vergangenen Legislaturperiode dort sehr bewusst eine Öffnungsklausel eingeführt. Diese Öffnungsklausel hat dazu gedient, dass sich die Zusammenarbeit mit dem LWV aus unserer Sicht deutlich verbessert hat.An dieser Stelle gibt es inzwischen viel mehr Abstimmung. Wir haben weitere Sicherungskonzepte an verschiedenen Standorten umsetzen können. Das waren ganz wichtige Punkte. Bei den bestehenden Maßnahmen war es sinnvoll – auch in Riedstadt, wo wir
die neue Einrichtung mit dem Träger planen, der vor Ort eine Einrichtung hat, bei dem die Kompetenz vorhanden ist und mit dem die Zusammenarbeit momentan auch gut funktioniert –, die momentanen Träger einzubinden und beizubehalten.
Ich will ganz deutlich in Richtung Opposition sagen: Aus meiner Sicht ist es theoretisch kein Problem,dort auch andere freie Träger, andere Unternehmungen einzubeziehen. Ich sage aber auch ganz deutlich: In Hessen steht das momentan nicht an.
Die rot-grüne Landesregierung in Schleswig-Holstein hat den Maßregelvollzug komplett privatisiert.Auch das kann aus unserer Sicht eine Option sein. Aber in Hessen wird dies momentan nicht diskutiert, weil wir in Zusammenarbeit mit dem Träger die Maßnahmen angegangen sind und die Zusammenarbeit gut funktioniert. Daher wollen wir sie fortzusetzen.
Frau Ministerin, die Redezeit ist um. – Ich bitte darum, dass der Geräuschpegel wieder etwas niedriger wird.
Ich komme sofort zum Ende. – Ich will damit nur deutlich machen:Es geht nicht um die Frage:Privatisierung Ja oder Nein? Es gibt eine Option im Gesetz, dass sie möglich ist. Wir haben uns an der Stelle entschieden, mit den bewährten Trägern an den Klinikstandorten weiter zusammenzu
arbeiten, auch beim Neubau der Kliniken, weil es dort gut funktioniert. Aber es wäre eine klare Fehlentscheidung, zu glauben, dass die Privatisierung, die jetzt in SchleswigHolstein schon längst beschlossen und umgesetzt wird, deswegen schlechter ist, weil es ein privater Träger ist.Wir haben in Hessen eine bewährte Zusammenarbeit. Aber die Option im Gesetz sollte offen gehalten werden, denn dadurch hat sich die Zusammenarbeit insbesondere mit dem LWV deutlich verbessert.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Meine Damen und Herren, damit ist die Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der FDP betreffend Maßregelvollzug in Hessen besprochen.
Es liegen keine Wortmeldungen vor. Daher bitte ich um Abstimmung. Wer diesen Beschlussempfehlungen zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle vier Fraktionen. – Herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Beratungszeit am heutigen Tage. Ich wünsche Ihnen die Vermehrung der Erkenntnisse aus dieser Plenarsitzung und einen wunderbaren Abend. Ich schließe die Sitzung.