Also fragt er den Justizminister, ob gegen Frau Wolski ermittelt wird,nicht irgendwo ermittelt wird,sondern,wie er ja sagt, ob sie in das Verfahren ihres Ehemanns hineingezogen wird. Nun redet der Staatssekretär, der ja die Berichte der Staatsanwaltschaft kennt, wie wir mittlerweile wissen – er weiß also, um was es geht, er hat die Berichte gelesen und ist über den Stand der Ermittlungen informiert –, mit Herrn Grüttner zehn Minuten lang, wie er im Rechtsausschuss selbst angegeben hat. Das ist nun wirklich eine lange Zeit, um eine knappe Frage mit einem einfachen Nein zu beantworten, wie es uns der Justizminister weismachen will.
Nun ja, es ist also völlig klar, Herr Landau hätte diese Auskunft nicht geben dürfen. Das ist trotz aller juristischen Filibusterei klar und eindeutig. Er hätte diese Auskunft nicht geben dürfen. Er hätte an die Staatsanwaltschaft verweisen müssen. Er hätte die Auskunft aktenkundig machen müssen, und er hätte im Übrigen auch nach der Einwilligung von Frau Wolski fragen und sich diese vorlegen lassen oder bei ihr nachfragen müssen. Auch das hat er nicht gemacht.
Aber na ja, Staatssekretär, Staatsanwalt, Auskunft, Negativattest, Mitteilung – legal, illegal, schnurzegal. Schließlich gehört ja der Schwarzgeldpartei inzwischen der gesamte Staat. Da kann sich auch ein Staatssekretär um solche Kleinigkeiten wie die Rechtslage natürlich nicht kümmern.
Nun präsentiert Herr Grüttner seine Kandidatin mit den Worten,sie werde Offenbach neuen Schwung geben.Vielleicht hat er doch etwas von dem Ferrari gewusst.Wir wissen es nicht.
Dann kommt jedenfalls das Ganze an das Licht der Öffentlichkeit. Die Hessen-CDU hat nämlich nicht mit der Hessen-Presse gerechnet. Jetzt sieht plötzlich die Kandidatin, was sie vorher schon wusste.Alle Tatsachen, die wir jetzt aus der Presse entnehmen, wusste Frau Wolski schon vorher.Aber nicht das hat sie geschreckt, sondern die Tatsache, dass es veröffentlicht wurde. Nicht über die Tatsachen war sie erschrocken, sondern über die Veröffentlichung.Dann hat sie einen Rückzieher gemacht und wollte nicht mehr kandidieren.Also ist die CDU die Kandidatin los, die Schwarzgeldpartei erfolglos, Herr Grüttner ratlos und jetzt auch in der zweiten Reihe.
Er stellt fest: Der Staatssekretär hat seine Befugnisse überschritten.Von Rechts wegen hat er zu viel gesagt.
Hätte er gewusst,was Landau und Wolski wussten,„säßen wir heute nicht hier“, wie er im Rechtsausschuss gesagt hat. Heute schreibt er: Mich hat das doch am meisten geärgert.
Ist Frau Wolski, die als OB-Kandidatin ungeeignet ist, als Mitglied des Staatsgerichtshofs noch tragbar? Die Fragen werden uns – wie Sie sicherlich – auf der einen Seite und auf der anderen Seite noch eine Weile beschäftigen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Dr. Jürgens, wir haben eine Aktuelle Stunde zu einem sehr beachtlichen Verstoß gegen die Regelungen der Strafprozessordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes angesetzt. Aber ich muss Ihnen, bevor ich dazu jetzt hier für meine Fraktion noch einmal Stellung nehme,sagen,dass ich über die Ausführungen,die Sie hier gemacht haben, doch etwas erschrocken bin
und dass ich insbesondere die Tatsache, dass Sie die Kandidatur von Frau Wolski in dieser Art und Weise schildern, für anstandslos halte.
Wir waren uns Gott sei Dank in der Sondersitzung des Rechtsausschusses noch unabgesprochen darüber einig, dass es hier um ein politisches Problem und einen politisch-juristischen Vorwurf gegen die Landesregierung geht und dass die Tatsachen und die Gerüchte, die Fragen rund um die Sache Wolski für diesen Landtag keine Rolle spielen.
Vor dem Hintergrund, dass wir alle Frau Wolski hier im Landtag als eine sehr solide arbeitende, korrekte und ausgesprochen profunde Juristin kennen gelernt haben, finde ich die Tatsache, wie Sie jetzt hier, nachdem Sie es in der Rechtsausschusssitzung noch nicht getan haben,die Frage einer politischen Kandidatur in einer Stadt dieses Landes eingeführt haben, wirklich für anstandslos, und ich finde, dass Sie sich bei Frau Wolski dafür entschuldigen sollten.
Ich komme zurück auf den eigentlichen Anlass dieser Debatte, denn der eigentliche Anlass, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist ja nicht die Frage, wie die CDU nun in Offenbach dasteht und ob es ihr noch gelingen wird, einen Kandidaten oder eine Kandidatin ausfindig zu machen, um vielleicht sogar erfolgreich in die Oberbürgermeisterschlacht zu ziehen, sondern der eigentliche Vorwurf ist ein Vorwurf gegen die Landesregierung,gegen die sie tragende Partei, die CDU, dass nämlich sowohl in der Rechtsausschusssitzung am Montag als auch heute, sehr geehrter Herr Minister Wagner, durch Ihren doch sehr aufgeregten Auftritt der Eindruck nicht widerlegt werden
konnte, dass bei der CDU die Grenzen zwischen Staat und Partei zunehmend verschwimmen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Herr Kollege Wagner, Sie haben nicht darlegen können, warum Ihrer Meinung nach die einschlägige Kommentierung in dem für das Staatsexamen zugelassenen Kommentar von Meyer-Goßner für die StPO und das GVG in diesem Fall nicht anwendbar sein soll, wenn es um Personen der Landesregierung geht. Ich darf zitieren, dass nach § 478 für die Erteilung von Auskünften und die Akteneinsicht in entsprechenden Verfahren die Staatsanwaltschaft zuständig ist.Im Hinblick auf die Dienstaufsicht,die Sie ja jetzt bemühen, wenn Sie darstellen möchten, dass Herr Staatssekretär Landau quasi als oberste Spitze in der Kette von der Staatsanwaltschaft bis ins Justizministerium zu dieser Auskunft berechtigt gewesen wäre, heißt es in der Kommentierung zu § 147 ganz einfach – ich glaube, das ist ausreichend, um hier die Debatte zu bestreiten –: Das Justizministerium hat nicht das Recht, selbst die Funktionen der Staatsanwaltschaft wahrzunehmen; sein Gesprächspartner ist der Generalstaatsanwalt.
Sehr geehrter Herr Minister, liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Regelung hat einen guten Grund. Es ist nicht so, dass es sich hier, wie Sie es Ihrer Meinung nach darstellen, Herr Minister, nur um eine Lappalie handelt, quasi ein Handeln zugunsten der Betroffenen, sodass Sie von diesen Regelungen leichthin Abstand nehmen könnten, sondern diese Regelungen haben ihren Grund darin, dass es durchaus sein kann, dass sich in der Zwischenzeit, also in der Zeit zwischen dem Bericht und der Frage, wann die Auskunft zu erteilen war, also dem Bericht, den der Staatssekretär gelesen hat, der, wie man so schön sagt, die Hühnerleiter von der Staatsanwaltschaft über den Generalstaatsanwalt bis hin ins Justizministerium hinaufgegangen ist und der, wie er im Rechtsausschuss ausgeführt hat, drei Wochen zurücklag, bis zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung gegenüber Herrn Staatsminister Grüttner, durchaus noch etwas getan haben könnte,
dass möglicherweise die Überlegungen der Staatsanwaltschaft andere geworden wären und sich die Frage gestellt hätte, ob es denn auch im Hinblick auf die laufenden Ermittlungen sinnvoll ist, eine derartige Auskunft zu geben.
Die Möglichkeit, dies zu überprüfen, haben Sie damit der Staatsanwaltschaft genommen.Von daher bleibt es dabei, dass es richtig gewesen wäre, die Vorschriften unserer Gesetzbücher lege artis möglichst einzuhalten und eben nicht einmal schnell von Kumpel zu Kumpel eine Auskunft zu erteilen, weil es so viel einfacher ist und man sich zufällig besser kennt als den in dieser Sache zuständigen Staatsanwalt.
Hinzu kommt,Herr Minister,dass ich doch etwas erstaunt bin, wie schnell Sie darüber hinweggehen, dass Sie es jedem Staatsanwalt in diesem Land ankreiden würden, wenn er sich nicht vorher selbst vergewissert, ob das entsprechende Einverständnis vorliegt.
Ich zweifle gar nicht daran, dass Frau Wolski Herrn Grüttner gesagt hat: Na klar, Sie können über mich entsprechende Auskünfte einholen. – Nur denke ich, dass ein Staatsanwalt in Offenbach sich das doch hätte belegen lassen und die entsprechende Auskunftserteilung auch in den Akten vermerkt hätte. All das ist bei Ihnen in Ihrem Hause nicht geschehen.
Von daher bleibt für mich und unsere Fraktion nur der Schluss, gerade aufgrund der Tatsache, dass Sie in dieser Hinsicht keinerlei Unrechtsbewusstsein entwickeln, dass Sie nicht einmal das Gefühl dafür haben, dass hier nicht nach den Gesetzbüchern lege artis gearbeitet worden ist, dass die Grenzen zwischen Staat und Partei offensichtlich bei Ihnen nicht mehr zu existieren scheinen. Das halten wir für unser Land für ausgesprochen bedenklich.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das, was hier heute gemacht wird, ist im Grunde genommen an den Haaren herbeigezogen und auch Haarspalterei.