Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es geht uns als FDP darum, die DNA-Analyse konsequent, aber verantwortungsvoll zu nutzen. Die DNAAnalyse im Strafverfahren ist ein Erfolgsmodell. Ich glaube, das ist unbestritten. Sie ist heute zur Bekämpfung der Kriminalität unverzichtbar, denn sie ermöglicht auch die Aufklärung lange zurückliegender Sexual- und Morddelikte. Letztendlich muss jeder Täter damit rechnen, früher oder später überführt zu werden.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die DNA-Analyse muss aber auch weiterhin verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Feststellung, Speicherung und künftige Verwendung des DNA-Identifizierungsmusters in das vom Grundgesetz verbürgte Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingreift. Daher sieht die Strafprozessordnung zu Recht hohe Hürden für die Speicherung von genetischen Daten vor. So dürfen nur die Daten von Personen gespeichert werden, die eine Straftat von erheblicher Bedeutung begangen haben und bei denen eine entsprechende negative Prognose besteht, dass sie künftig mit hoher Wahrscheinlichkeit solche Taten wieder begehen werden.
Eine uferlose Ausweitung und Speicherung des genetischen Fingerabdrucks bei allen Straftaten – wie jetzt von der CDU in ihrem Antrag verlangt – ist unverhältnismäßig. Daher wird dies von der FDP abgelehnt.
Die FDP möchte nicht so wie die CDU, dass wir eine Regelabspeicherung von Schwarzfahrern und Ladendieben bekommen. Meines Erachtens sind wir mit der Gleichstellung von daktyloskopischem und genetischem Fingerabdruck, die der Kollege Wintermeyer vorgenommen hat, gerade noch eine Fingerspitze breit vom totalen Überwachungsstaat entfernt.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, darüber hinaus zeigen eigentlich schon die vorliegenden Zahlen, dass eine so übermäßige Ausweitung auch nicht notwendig ist.Die Aufklärungsquote des BKA in den hier angesprochenen Tatgruppen liegt derzeit schon bei 90 %. Eine viel weitere Steigerung ist in diesem Bereich gar nicht möglich. Zudem müssen wir uns vor Augen führen, dass die Erhebung eines genetischen Fingerabdrucks weit kostspieliger ist als die eines daktyloskopischen. Von daher ist allein schon der Anspruch, jetzt gar keine daktyloskopischen, sondern nur noch genetische Fingerabdrücke zu nehmen, meines Erachtens eine Forderung, die die Kasse auch in Hessen sprengen würde.
Aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, auch die FDP ist der Meinung, dass wir über die Frage der erheblichen Bedeutung von Straftaten neu diskutieren müssen.
Unserer Meinung nach können auch mehrere, für sich genommen, einfachere Delikte, die aber in der Summe auftreten und als Ganzes dann eine erhebliche Bedeutung haben, solche Straftaten sein, die zu einer Speicherung in der entsprechenden DNA-Kartei Anlass geben sollten. Allerdings – das wiederum ist für uns wichtig – hält die FDP auch in diesem Zusammenhang am Richtervorbehalt fest, damit sichergestellt ist, dass die Maßnahme rechtsstaatlich einwandfrei verläuft und der Grundrechtsschutz der Betroffenen gewährleistet ist. Überall da, wo Grundrechte und der Kern der Persönlichkeit von Betroffenen berührt werden, ist der Richtervorbehalt nach unserer Meinung für die Anordnung einer Maßnahme unverzichtbar.
Von daher können wir eben die von der CDU beantragte Gleichsetzung von daktyloskopischem und genetischem Fingerabdruck nicht mittragen, denn letztendlich ist hier die Intensität des Grundrechtseingriffs grundverschieden. Vor allem ist auch das Missbrauchsrisiko beim genetischen Fingerabdruck ungleich höher, als das beim daktyloskopischen Fingerabdruck überhaupt der Fall sein kann.
Ich möchte aber in dem Zusammenhang noch einen weiteren Punkt ansprechen, der meines Erachtens in der augenblicklichen Debatte etwas untergeht. Es geht mir darum, dass wir gerade aufgrund der wichtigen Bedeutung der DNA-Analyse für die Kriminalitätsbekämpfung unsere Ermittlungsbehörden auch in die Lage versetzen müssen, dieses wichtige Instrument schnell und effektiv anzuwenden. Die schnelle Aufklärung von schweren Straftaten darf deswegen nicht unnötig behindert werden. Das heißt für uns gerade in den Ländern, in denen wir nicht nur für die Polizei, sondern auch für die Justizbehörden zuständig sind, dass wir sicherstellen müssen, dass die entsprechenden richterlichen Anordnungen, die benötigt werden, um derartige genetische Fingerabdrücke abnehmen zu können, zeitnah und unverzüglich erfolgen. Darüber hinaus ist auch die FDP in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten der Auffassung, dass der Richtervorbehalt bei anonymen Spuren verzichtbar ist.
Hier haben wir in der Vergangenheit auch schon gemeinsam mit der CDU Initiativen gestartet. Letztendlich muss man in diesen Fällen sagen, dass sich die Spuren bereits vom Spurenverursacher gelöst haben, sodass die Analyse nicht mit dem Grundrechtseingriff bei einer zwangsweisen Entnahme von Zellmaterial und der anschließenden Speicherung eines genetischen Fingerabdrucks gleichgesetzt werden kann.
Einen weiteren Punkt möchte ich aber herausheben, weil wir hierüber auch schon in der Vergangenheit in diesem Hause diskutiert haben. Es ist meines Erachtens darüber hinaus auch wichtig, dass wir in den Bundesländern zeitnah die entsprechenden Daten erheben, um sie der zentralen DNA-Kartei des Bundeskriminalamts zukommen zu lassen. Hier sind wir auch in Hessen leider noch in Verzug, was die retrograde Erfassung von DNA-Material betrifft.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, ich kann nicht ganz nachvollziehen, dass Sie heute schon die Erfassung von Hühnerdieben fordern, wenn Sie doch bei der Erfassung der schweren Jungs momentan noch nicht auf dem Stand der Zeit sind, den Sie haben könnten.
Das heißt, es gilt auch für uns in Hessen – es gibt insgesamt in den Ländern eben noch die zurückliegenden Daten, die wir brauchen könnten, um bereits begangene Straftaten in schweren, erheblichen Fällen aufklären zu können –, diese Fälle jetzt endlich aufzuarbeiten.
Zu guter Letzt möchte ich auch für die FDP – meine Fraktion im Deutschen Bundestag hat hier bereits einen Gesetzentwurf eingebracht, den ich nach der heutigen Diskussion, wie wir sie hier geführt haben, schon als fast einstimmig beschlossen ansehen kann – die Forderung erheben, dass wir für so genannte Reihen- oder Massenuntersuchungen auf freiwilliger Basis eine einwandfreie Rechtsgrundlage brauchen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesem grundrechtssensiblen Bereich darf es keinen rechtsfreien Raum geben. Unserer Meinung nach bedürfen diese freiwilligen Massentests einer richterlichen Anordnung, und das Gesetz muss abschließend die Straftatbestände festlegen, für deren Aufklärung ein solches DNA-Screening eingesetzt werden darf. Ferner müssen wir sicherstellen, dass die Daten, die hier erhoben werden, unmittelbar gelöscht werden, wenn sie für das Anlassstrafverfahren nicht mehr benötigt werden.Wir müssen uns in diesem Zusammenhang immer vor Augen führen, dass es sich letztendlich um so genannte freiwillige Massen-Screenings handelt, wo eine ganze Zahl von Unschuldigen mit in die Untersuchungen einbezogen wird.
Fazit für die FDP-Fraktion: Es geht darum, die DNAAnalyse konsequent zu nutzen wie auch Hindernisse für die Ermittlungsbehörden zu beseitigen. Nichtsdestotrotz bedeutet eine verantwortungsvolle Nutzung dieses Ermittlungsmittels auch, dass wir eben die verfassungsrechtlichen Grenzen, die diesem Mittel gesetzt sind, nicht außer Acht lassen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Erstens. Der hessische Innenminister, Volker Bouffier, und ich verfolgen seit langer Zeit die Absicht, im Interesse einer erfolgreicheren Verbrechensbekämpfung die Möglichkeit des Einsatzes der DNA-Analyse zu erweitern.
Zweitens. Wenn ich mir die Debatte am heutigen Nachmittag anhöre, muss ich zumindest feststellen, dass sich – mit Ausnahme der GRÜNEN – jedenfalls die SPD und die FDP zu diesem Thema bewegen. Was ich heute aus dem Munde der Sprecherinnen von SPD und FDP gehört habe, hätte ich vor einem Jahr noch nicht gehört. Das ist ein kleiner Lichtschimmer. Es reicht noch nicht aus, aber immerhin scheint bei Ihnen, wenn auch etwas verspätet, nach und nach und tröpfchenweise die Einsicht einzukehren, dass die DNA-Analyse ein ganz erfolgreiches Instrument bei der Verbrechensbekämpfung darstellt.
Ich will in dem Zusammenhang gleich sagen, damit ich es nicht vergesse: Frau Kollegin Beer, es geht gar nicht um die Schwarzfahrer und Ladendiebe. Die werden gegenwärtig in aller Regel auch nicht erkennungsdienstlich mit dem konventionellen Fingerabdruck behandelt.
Dann will ich, damit überhaupt keine Mär aufkommt, auch feststellen, Frau Kollegin Beer: Die retrograde Erfassung in Hessen ist so gut wie abgeschlossen. Hier sind Sie auch ein bisschen der Entwicklung, die wir in Hessen haben, hinterher.
Meine Damen und Herren, ich möchte klar und deutlich Folgendes feststellen: Der genetische Fingerabdruck ist für die Verbrechensbekämpfung ein Glücksfall.
Ich brauche – da scheinen wir uns alle einig zu sein – gar nicht die ganzen spektakulären Fälle,die wir allein in Hessen aufzählen können, im Sinne des Einsatzes der DNAAnalyse zur erfolgreichen Verbrechensbekämpfung aufzuführen. Ich will nur einen Fall herausgreifen, nämlich den Fall der 15-jährigen Schülerin in Fulda, die im Jahr 1976 ermordet worden ist. Der Täter ist im Jahr 2002 aufgrund einer DNA-Analyse überführt worden.
Meine Damen und Herren, das sind – das will ich gerne einräumen – spektakuläre und emotional belastende Fälle, Delikte, bei denen die Notwendigkeit der Speicherung von DNA-Mustern auch sofort einsichtig ist.Was mir nur an der Argumentation der drei Oppositionsfraktionen auffällt, ist, dass Sie in diesen Fällen nicht mehr von Grundrechtseingriffen sprechen, nicht mehr vom gläsernen Menschen sprechen, nicht mehr von der Missbrauchsmöglichkeit sprechen. Wenn Sie in Ihrer Argumentation konsequent wären, müssten Sie in dem Zusammenhang auch darüber nachdenken, ob es nicht Missbrauchsmöglichkeiten gäbe.
Meine Damen und Herren, ich möchte den bekannten Kriminologen und Leiter der Kriminologischen Zentralstelle hier in Wiesbaden,Herrn Prof.Dr.Egg,zitieren.Der
sagte in der letzten Woche, dass es eben nicht so sei, dass etwa ein Sexualtäter mit Exhibitionismus beginne und am Ende eine Vergewaltigung oder gar einen Sexualmord begehe. Er sagt wörtlich: Es sind eher Eigentumsdelikte, die Ausdruck einer sozial abweichenden Lebensführung sind, in deren äußerster Ausprägung es zu einem massiven sexuellen Übergriff kommen kann. – Prof. Dr. Egg plädiert dafür, die DNA-Probe im Erkennungsdienst dem traditionellen Fingerabdruck gleichzustellen.
Jenseits dieser spektakulären Fälle – Herr Kollege Wintermeyer hat bereits einige eindrucksvolle Zahlen vorgetragen – gibt es bis zum Jahr 2004 immerhin auch 2.148 Fälle, die mit der DNA-Analyse ermittelt worden sind und bei denen es um schwere Diebstahlsdelikte ging. Ich darf darauf hinweisen, dass mit dem Einbruchdiebstahl ein Bereich angesprochen ist, der mit bisherigen Methoden häufig wenig Aufklärungschance bietet, den Bürger aber in einem nicht unerheblichen Maß verunsichert. Die DNA-Analyse bewirkt hier eine nachhaltige Verbesserung der Strafverfolgung und des Schutzes der Bevölkerung vor Straftaten. Meine Damen und Herren von der SPD, von den GRÜNEN und von der FDP, deshalb frage ich Sie jetzt:Warum soll dieses zuverlässige und effiziente Mittel der Aufklärung von Straftaten nicht auf eine viel breitere Basis gestellt werden? Warum sollen nicht die bisher im Gesetz vorgesehenen Beschränkungen fallen gelassen werden? Warum soll nicht bei jeder Straftat, wie beim konventionellen Fingerabdruck geschehen, eine vorbeugende Erhebung des DNA-Musters möglich sein?
Meine Damen und Herren, es wird immer wieder die Furcht vor Missbrauch eingewandt. Ich frage aber: Ist das richtig? Verfassungsrechtlich völlig unbestritten, Frau Kollegin Beer, darf bei jeder Straftat eine erkennungsdienstliche Behandlung durchgeführt werden. Die Polizeibehörden dürfen also vom Beschuldigten Lichtbilder anfertigen, Fingerabdrücke nehmen und Körpermessungen an ihm vornehmen.
Es handelt sich dabei um Eingriffe, die bei nüchterner Betrachtung nicht hinter der Herstellung eines DNA-Identifizierungsmusters zurückbleiben. Mit dem genetischen Fingerabdruck wird gerade nicht – das ist das Missverständnis in der Diskussion – die Information des Gencodes, der Inhalt des menschlichen Bauplanes ist, genutzt und die Erbanlage des Straftäters offen gelegt. Vielmehr wird auch hier, wie beim herkömmlichen Abdruck der Kapillarlinien auf der Fingerkuppe, lediglich ein Muster hergestellt –
ein Muster, das sich aufgrund individueller Ausprägung in einem besonderen Maße zum Vergleich und zur Überprüfung von Übereinstimmung eignet,mehr nicht.Meine Damen und Herren, deshalb wiederhole ich: Die Untersuchung wird in Abschnitten der DNA vorgenommen, die keine Informationen über persönliche Eigenschaften des Betroffenen enthalten. Die Furcht vor dem gläsernen Menschen ist daher völlig unsinnig. Das Bundesverfassungsgericht – es wurde bereits erwähnt – hat am 14. Dezember 2000 Folgendes wörtlich festgestellt:
Der absolut geschützte Kernbereich der Persönlichkeit, in den auch aufgrund eines Gesetzes nicht eingegriffen werden darf, ist in diesem Zusammenhang nicht betroffen. Die mithilfe des allein festgestellten und gespeicherten DNA-Identifizierungsmusters erreichbare Codeindividualität wird in fo
Meine Damen und Herren, schon vor vier Jahren hat das Bundesverfassungsgericht das gesagt, was heute Kollege Bouffier und ich und das hessische Landeskabinett fordern. Durch die Nähe zum daktyloskopischen Fingerabdruck – warum soll die Gleichbehandlung der Methoden bedenklich sein? Zur Gefahr des Missbrauchs: Meine Damen und Herren, ich teile ein solches Misstrauen gegen unsere Strafvollzugsbehörden, also gegen die dem Innenminister Volker Bouffier unterstellte Polizei und gegen die Staatsanwaltschaften, die mir unterstellt sind, schon grundsätzlich nicht.
Ich füge hinzu: Wie der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft im „Focus“ dieser Woche zitiert wird, glaube auch ich, dass unsere Ermittler kein Interesse an einer in der Strafprozessordnung eindeutig untersagten Ausforschung der Erbanlagen von Menschen haben.
Immerhin hält auch Herr Wiefelspütz – das ist der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion – „das Bundeskriminalamt nicht für eine Filiale der Mafia, sondern für eine Einrichtung des Rechtsstaates“. Recht hat Herr Wiefelspütz.