Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich denke, die Altenpflegeausbildung – das ist in der Diskussion auch deutlich geworden – wird angesichts des demographischen Wandels in unserem Land immer wichtiger. Die Wahrscheinlichkeit, dass wir alle auf Unterstützung, Hilfe und Pflege angewiesen sein werden, steigt ständig an.
Deswegen sind wir uns im Grunde auch alle einig,dass wir für die Pflegeberufe ausreichendes und ausreichend qualifiziertes Personal benötigen. Wir brauchen eine gute Ausbildung. Wir brauchen eine hohe Attraktivität dieses Berufes, damit mehr junge Menschen sich für diese Berufe entscheiden.
All dies ist die Voraussetzung dafür, dass auch in Zukunft alte und pflegebedürftige Menschen in diesem Land in Würde leben können und auf hohem Niveau gepflegt werden können.
Vor diesem Hintergrund begrüßen wir als Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass es nun endlich eine bundeseinheitliche Regelung der Altenpflege gibt und die Klage von Bayern vor dem Bundesverfassungsgericht im Oktober letzten Jahres keinen Bestand hatte.
Das Bundesverfassungsgericht entschied ebenfalls, dass die Ausbildung zur Altenpflegehilfe auf Länderebene zu regeln ist.
Wir haben – das wurde hier bereits erwähnt – in Hessen seit 1997 bzw. seit 2000 ein Gesetz. Ich will jetzt nicht auf die Unzulänglichkeiten des Gesetzgebungsverfahrens Ihrer Vorgängerin im Jahre 2000 eingehen.
Aber es stellt sich natürlich die Frage, warum wir in diesem Fall, wo wir die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Oktober, eine Information seitens der Bundesregierung für die Länder bereits im Februar und eine erste Lesung im Bundestag im März hatten, jetzt wieder einen Gesetzentwurf so spät in den Landtag eingebracht bekommen,sodass eine mündliche Anhörung,aber auch eine schriftliche Anhörung für die Parlamentarier nicht mehr oder nur unter hohem Bemühen und mit Sondersitzung durchführbar wäre. Das ist ein Verfahren, dem wir so in dieser Form nicht zustimmen können und das wir ausdrücklich missbilligen.
Ich würde Sie auch bitten, gerade in solchen Bereichen, wo es letztendlich um marginale Änderungen und Übernahme von Bundesgesetzen geht, doch ein Verfahren in diesem Haus einzuhalten, das auch den Parlamentariern die Möglichkeit gibt, nachzuvollziehen, welche Änderungen vorgenommen werden.
Wir haben es im Pflegebereich mit einer katastrophalen Situation zu tun. Der eklatante Personalmangel ist bereits erwähnt worden. In hessischen Einrichtungen sind nur zu 65 % fachliche Personalanforderungen erfüllt, die der Personalpflegeverordnung entsprechen. Wir wissen, dass das eigentliche Bemühen der einzelnen Pflegekräfte um Qualität auf deren Kosten geht. Das heißt, hier ist Handlungsbedarf angesagt. Wir werden im Rahmen der Enquetekommission „Demographischer Wandel“ einbringen, dass dieses Thema „Zukunft der Pflege“ in Hessen ein wesentliches Thema sein wird.
Zurück zur Anhörung. Die Zusage von Frau Ministerin Lautenschläger, den Parlamentariern jetzt die schriftlichen Stellungnahmen der bereits befragten Institutionen zukommen zu lassen, begrüßen wir. Es scheint keinen großen Einspruch dagegen zu geben. Ich finde es einen sinnvollen Vorschlag, noch einmal die Pflegeschulen schriftlich zu fragen, inwieweit sie mit dieser Regelung einverstanden sind oder ob es von dieser Seite Einspruch gibt.
Allerdings steht es meiner Meinung nach ebenfalls an, dass wir eine ganze Reihe von grundsätzlichen Fragen im Zusammenhang mit der Altenpflegeausbildung und mit der Altenpflegehilfeausbildung zu klären haben. In welchem Rahmen wir das tun werden oder müssen, werden wir noch klären. Dazu gehört die Frage, ob die Altenpflegehilfe tatsächlich zu einer Verbesserung des Pflegeschlüssels in Einrichtungen geführt hat.
Dazu gehört die Frage, ob die Altenpflegehelferinnen eher die Altenpflegerinnen – also die Menschen mit dreijähriger Ausbildung – aus den Pflegeberufen oder den Einrichtungen verdrängt haben, sodass es zu einer Dequalifizierung der Pflege gekommen sein könnte. Dazu gehört die Frage, wie die Ausbildungsangebote angenommen werden und wie die Schulen mit den drei unterschiedlichen Ausbildungszeiten – d.h.Fachkraft,Umschülerinnen oder Helferinnen – zurechtkommen.
Wir haben letztendlich die Frage, inwieweit die Gehälter, die Altenpflegehelferinnen in den einzelnen Einrichtungen in Hessen gezahlt werden, überhaupt ausreichen, eine Familie zu ernähren, d. h. ob es sich nicht im Prinzip um unterbezahlte Berufe handelt, in denen die Menschen nicht ausreichende Gehälter erhalten, um eine Familie ernähren zu können. Es besteht auch die Frage, welche Schritte deshalb eingeleitet werden müssen.
Das heißt, wir brauchen im Prinzip eine Diskussion, die die Forderungen der Liga der Freien Wohlfahrtspflege, des Hessischen Städtetages, des Landkreistages, der Verbände der Pflegekassen, der Schulen, der Landesseniorenvertretung usw. noch einmal zusammenfasst, damit wir wissen, wie in Hessen die Pflegesituation in der Zukunft und vor dem Hintergrund der ständig zunehmenden älteren Bevölkerungsteile, die auf Hilfe und Pflege angewie
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Frau Schulz-Asche, Sie haben angeführt, Sie möchten hier nicht mehr nachvollziehen, wie die erste Änderung des Altenpflegegesetzes im Hessischen Landtag zustande gekommen ist.
sondern in der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf haben wir große Zustimmung gefunden, weil nämlich gerade in Hessen zum einen mit dem Altenpflegegesetz und zum anderen mit der ersten Änderung klare Vorgaben in den Raum gestellt wurden
(Zuruf der Abg.Petra Fuhrmann (SPD) – Gegenruf des Abg. Dr. Walter Lübcke (CDU): Frau Fuhrmann,Vorsicht!)
und die Ausbildungsbehörden und -institutionen genau Bescheid wussten, wie sie mit der Ausbildung der Menschen, die sich für diesen Beruf entschieden haben, umzugehen hatten. Wir haben gehört, es hat bis zum 01.01.03 gedauert, bis endlich einmal eine bundeseinheitliche Regelung
zu einem einheitlichen Ausbildungsziel und -inhalt und zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ausbildungsvergütung und der Refinanzierung vorgelegt wurde und nach dem Vorliegen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch in Kraft gesetzt werden kann.
Ich habe nur fünf Minuten Redezeit. Ich bitte um Verständnis. Anders die Opposition – die darf etwas länger reden.
Frau Staatsministerin Lautenschläger hat es schon gesagt. Durch das frühzeitige Handeln der Landesregierung bleibt es uns heute erspart, gravierende Änderungen an diesem Gesetz vorzunehmen,
da wir in den vorangegangenen gesetzlichen Bestimmungen schon auf die hier festgelegten Kriterien eine Antwort gefunden und diese auch umgesetzt haben. Das Hessische
Ich sage Ihnen, das ist schon eine gewisse Genugtuung. Es ist nicht das erste Gesetz, das derzeit auf Bundesebene verabschiedet wird und in dem die Vorstellung des Landes Hessen Niederschlag findet.
Wir haben gehört, in dem vorliegenden hessischen Entwurf gibt es zwei Fakten, die neu zu regeln sind. Das eine ist die Schaffung einer Rechtsgrundlage zum Erlass eines Rahmenlehrplanes. Die andere Regelung ist die Erleichterung des Zugangs zur Ausbildung in der Altenpflegehilfe. Der Rahmenlehrplan wird derzeit durch eine Kommission erarbeitet und rechtzeitig zum Ausbildungsbeginn – nämlich zum August – vorliegen, damit nach bundeseinheitlichen Kriterien eine Ausbildung erfolgen kann.
Die Regelung zur Erleichterung des Zugangs zur Ausbildung der Altenpflegehilfe wird Ausbildungsplatzsuchenden mit Hauptschulabschluss über die Helferausbildung den Zugang zum Pflegeberuf ermöglichen. Die Bundesregelung, dass dies nur mit dem Realschulabschluss möglich ist, ist – das glaube ich hier sagen zu können – realitätsfremd und belastet unseren Ausbildungsmarkt erheblich.
Die von der Hessischen Landesregierung angedachte Regelung sehe ich als förderlich an, da es gerade in den Pflegeberufen möglich ist, auch niedrigschwellige Angebote in den Pflegeeinrichtungen umzusetzen. Die Entscheidung wird in der Ausbildungsoffensive, die wir in den vergangenen Wochen gestartet haben, gewiss auch ihre Auswirkung finden, denn wir können jetzt schon feststellen, dass in Hessen mit rund 2.900 Auszubildenden die höchste Schülerzahl im Altenpflegebereich erreicht wurde.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die berufliche Altenpflege hat sich in den vergangenen 20 Jahren nach der Krankenpflege- und den Arzthelferberufen zum dritten großen Teilarbeitsmarkt in den personenbezogenen Dienstleistungen entwickelt.
Der gesellschaftliche Stellenwert der beruflichen Altenpflege ist offenkundig. Den brauchen wir eigentlich gar nicht mehr besonders herauszustellen. Er erhält angesichts der demographischen Entwicklung der Bevölkerung eine weiter wachsende Bedeutung. Von daher hat sich die Hessische Landesregierung der Notwendigkeit der Weiterentwicklung der Altenpflegeziele gestellt.
Liebe Frau Kollegin Schulz-Asche, sie wird dies auch in Zukunft tun. Sie werden feststellen, dass die Fragestellungen, die Sie hier in den Raum gestellt haben, in den kommenden Monaten zu Ihrer Zufriedenheit gelöst werden.
Meine Damen und Herren,es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Altenpflegegesetzes abgehalten.
Die Überweisung an den Sozialpolitischen Ausschuss ist vorgesehen. Dem wird nicht widersprochen? – Wir verfahren dann so.