Ich möchte die Luft herausnehmen und sage deshalb: ganz entspannt eine Anhörung im Innenausschuss des Hessischen Landtags.Das hat auch nichts damit zu tun,ob später einmal eine andere Gesetzesvorlage kommt oder nicht.Wir halten ganz entspannt eine Anhörung ab.Wenn wirklich Barrieren in einer größeren Zahl vorhanden sind, dann müssen diese weggerissen werden. Als Jurist hätte ich da einen Tipp. Wenn andere eine Dummheit gemacht haben – Herr Kollege Rudolph –, dann können clevere Juristen das wieder aushebeln.
Dann müssen wir das Problem dort lösen.Aber bitte, bitte – das ist meine sehr persönliche Einstellung zu diesem Thema – nicht das Thema Ausgrenzung der Behinderten in der Politik usw. dort problematisieren, wo es ganz offensichtlich nicht hingehört. Es gibt viel zu viele Bereiche, in denen wir darüber reden müssten. Hier aber scheint mir das falsche Gebiet ausgesucht worden zu sein. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Landesregierung ist der Auffassung, die hier bereits mehrfach geäußert wurde. Wir sind uns alle einig: Ein behinderter Mensch muss,egal wo er tätig ist – wir reden hier jetzt vom kommunalen Ehrenamt –,so gestellt werden,dass er seine kommunale ehrenamtliche Tätigkeit so wahrnehmen kann wie ein nicht behinderter Mensch. Darum geht es.
Es geht nicht um Ausgleich, es geht nicht um Ansprüche besonderer Art. Vielmehr geht es darum, dass die Nachteile, die ihm aus seiner Behinderung erwachsen, so ausgeglichen werden, dass er das Mandat in vernünftiger Weise wahrnehmen kann.Ich glaube,darüber sind wir uns alle einig.
Aus meiner derzeitigen Sicht brauchen wir sie nicht. Wir werden bei der Anhörung vielleicht hören, welche Sachverhalte es noch gibt. Der Kollege Haselbach hat bereits darauf hingewiesen:Die entscheidende Norm ist § 35a der Hessischen Gemeindeordnung. Dort ist eigentlich der gesetzliche Anspruch auf diesen Nachteilsausgleich geregelt. Das ist keine Frage einer Aufwandsentschädigung, sondern das ist ein Ausgleich für die durch die Behinde
Wenn es darüber hinaus noch weitere Besonderheiten geben sollte, dann bitte ich Sie, das einmal vorzutragen. Darüber können wir im Ausschuss diskutieren.
Ich habe mich noch einmal gemeldet, weil ich auf Folgendes hinweisen möchte. Es ist ständige Linie – ich nehme an, auch vor meiner Zeit –, dass das Innenministerium die Auffassung vertreten hat, dass, soweit Behinderte in ihrer kommunalpolitischen Tätigkeit einen besonderen Aufwand haben, die Kommunen aufsichtsrechtlich gehalten sind, diesen Aufwand auszugleichen.
Ich habe es gerade noch einmal nachgesehen. Die letzte Dienstbesprechung dieser Art war am 18.Dezember 2002, vor noch nicht gar zu langer Zeit. Dort wurden sämtliche Kommunen, um die es geht, ausdrücklich gebeten, vorzutragen, ob es Sachverhalte gibt, die bisher ungeklärt, vielleicht streitig oder in anderer Weise offen sind. Die Antwort, die mir bekannt ist, lautet: Nein.
Es gibt unterschiedliche Arten der Behinderung. Deswegen würde ich es bevorzugen, dass man dies gegebenenfalls durch Einzelfallregelungen lösen kann, auch durch aufsichtsrechtliche Regelungen. Denn dann hat man mehr Spielraum als bei einer gesetzlichen Regelung, die unter Umständen wiederum der Besonderheit nicht gerecht wird. Nach meiner Meinung gehört eine solche Regelung schon gar nicht in das Vergütungs- oder Aufwandsentschädigungsrecht. – Deshalb ist das aus meiner jetzigen Sicht vernünftig geregelt.
Ich biete ganz konkret an:Wenn es Sachverhalte gibt, von denen Sie sagen, da muss etwas geregelt werden, dann melden Sie sich bitte. Mir ist in den letzten vier Jahren kein einziger Fall bekannt geworden, in dem eine Kommune oder ein behinderter Abgeordneter oder eine Abgeordnete sich aus einem kommunalen Parlament gemeldet und gesagt hat: Ich habe hier ein Problem.
Für die Landesregierung entnehme ich daraus, dass diese Angelegenheit keiner gesetzlichen Regelung bedarf. Soweit uns keine besseren Erkenntnisse zuwachsen, empfiehlt die Landesregierung deshalb, dieses Gesetz hier nicht zu beschließen.
Im Übrigen halte ich es für richtig, hierzu eine Anhörung durchzuführen – ob dies ein wirkliches Thema ist oder ob es sich in der Sache längst erledigt hat. – Vielen Dank.
Herr Dr. Jürgens für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sie haben noch einmal das Wort. Ihnen stehen weitere fünf Minuten Redezeit zur Verfügung.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin einigermaßen erstaunt über den Gang der Diskussion. Wenn es wirklich so ist, dass das Anliegen von allen geteilt wird, dann sollte mich das freuen. Ich darf aber darauf hinweisen, wie das Problem in Kassel entstanden ist.
Die Einwände – nämlich dass es ausdrücklich einer gesetzlichen Regelung in der Hessischen Gemeindeordnung bedürfe – wurden dort von der Fraktion der CDU erhoben. Vielleicht haben wir den Fehler begangen, an dieser
Stelle die CDU ernst zu nehmen, indem wir gesagt haben: Na gut, dann ziehen wir daraus die Konsequenz und machen das,was Sie für nötig halten,nämlich eine gesetzliche Vorschrift.
Es wäre der Kasseler Stadtverordnetenversammlung, den Betroffenen, mir – es wäre allen lieber gewesen, wenn das nicht nötig gewesen wäre.
Das Verhalten der CDU-Fraktion, die den vorher gefundenen Konsens wegen rechtlicher Bedenken verlassen und gesagt hat, wir können das nicht machen, weil es nicht in der Hessischen Gemeindeordnung steht –
das war der Grund für den Entwurf,den wir hier vorgelegt haben. Wenn das eine verfassungswidrige Entscheidung sein sollte, dann hätten Sie vielleicht einmal Ihren Leuten in Kassel Bescheid sagen sollen, wie sie diese verfassungswidrige Entscheidung vom Tisch bringen.
Ich bin nicht daran interessiert, immer neue Paragraphen zu schaffen.Aber ich halte es nicht für zumutbar, dass diejenigen, die darauf angewiesen sind, so lange warten, bis die Juristen geklärt haben, was rechtlich machbar ist und was nicht.
Wenn wir das zur Klarstellung brauchen, dann sollten wir das tun.Wenn wir es nicht brauchen, weil es auch so läuft, dann bin ich auch damit einverstanden. Herr Haselbach, damit habe ich keine Probleme, überhaupt nicht. Dann aber muss auch gewährleistet sein, dass es läuft. Denn sonst tragen wir den Streit auf dem Rücken der Betroffenen aus, und das hat überhaupt keinen Sinn.
Herr Holler,das war Missverständnis.Gerne,dann kommen Sie bitte gleich. Ich dachte, Ihre Meldung gehört zum nächsten Tagesordnungspunkt. Sie haben das Wort, bitte sehr.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Kasseler wurden direkt angesprochen. Ich glaube, es ist richtig, wenn ich dazu Stellung beziehe.
Lieber Herr Dr. Jürgens, es ist keineswegs so, dass die CDU-Fraktion in Kassel das verursacht hat. Sie wissen, dass es eine Vorlage aus dem Rechtsdezernat der Stadt Kassel gibt,die sagt,es sei eine abschließende Regelung in der HGO getroffen, und aus diesem Grunde müsse man dort einen neuen Passus einführen. Das steht in der Vorlage des Rechtsamts.
Heute haben wir vom Innenministerium vernommen, dass das anders gesehen wird. Ich sage Ihnen an dieser Stelle zu: Wir werden das in Kassel offen diskutieren und
Insofern muss man sich die Vorlage des Rechtsdezernats der Stadt Kassel noch einmal kritisch anschauen. Die CDU-Fraktion in Kassel wird jedenfalls eine Regelung anstreben, die auf alle Fälle behindertenfreundlich ist. Das soll nicht die Frage sein. – Danke schön.
Ich darf Herrn Holler zu seiner ersten Rede gratulieren. Ich bin sicher, wir werden von Ihnen noch längere Reden hören, aber der Anfang ist gemacht. Herzlichen Glückwunsch.
Es ist vorgesehen, den Gesetzentwurf dem Innenausschuss zur weiteren Beratung zu überweisen. – Dem wird nicht widersprochen. Dann geschieht das so.
Erste Lesung des Gesetzesentwurfs der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Altenpflegegesetzes – Drucks. 16/176 –
Bevor wir dieses Gesetz durch die zuständige Staatsministerin Frau Lautenschläger einbringen lassen, darf ich darauf hinweisen,dass auf Ihren Plätzen ein Dringlicher Antrag der Fraktion der CDU betreffend Finanzkraft der Kommunen stärken – kommunale Selbstverwaltung sichern, Drucks. 16/225, vorgelegt wurde. Gibt es Widerspruch gegen die Dringlichkeit? – Das ist nicht der Fall. Dann wird dieser Dringliche Antrag Tagesordnungspunkt 69. Ich schlage vor, ihn gemeinsam mit den Tagesordnungspunkten 24, 33 und 37 aufzurufen. – Dem wird nicht widersprochen. Dann verfahren wir so.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn am 01.08.2003 die materiellen Bestimmungen des Bundesaltenpflegegesetzes in Kraft treten,