Herr Staatsminister, ich stelle weiter die Frage: Beabsichtigt Herr Staatsminister Riebel, in Zukunft mit dem Argument, das Sie vorgetragen haben, überhaupt an einer Sitzung des Europaausschusses teilzunehmen, wo sich der Europaausschuss darauf geeinigt hat, mittwochs um 14 Uhr zu tagen? Mit dem Argument, das Sie hier vorgetragen haben, würde es bedeuten, dass er immer an der Sitzung des Ständigen Beirats und von daher nicht mehr an den Europaausschusssitzungen teilnehmen wird. Gehe ich recht in der Annahe, dass dem so ist?
Herr Staatsminister Grüttner, darf ich aus dem löblichen Besuch von Herrn Riebel darauf schließen, dass er die uralte Idee, die schon mehrere meiner Vorgänger hatten, zu einem kulturellen Höhepunkt verdichtet, nämlich in Wiesbaden eine Zirkusakademie zu errichten?
Frau Kollegin Wagner, ich nehme die Zurufe nicht auf, die mich momentan erreichen und einen direkten Bezug zu diesem hohen Haus haben, weil ich diese auch seitens der Landesregierung als unangemessen zurückweisen würde.
Ich sage in diesem Zusammenhang auf Ihre Frage nur, dass wir versuchen, alle Arten von Kunst und Kultur, mit denen hessische Unternehmen oder Hessen bekannt werden sollen, über unsere Landesgrenze hinaus publik zu machen. Dazu bieten sich auch die Bundeshauptstadt Berlin und die hessische Landesvertretung an. Wir werden dieses nutzen. Aber ich glaube, aus einem Empfang der Hessischen Landesregierung für den Zirkus Sarrasani
Welche Maßnahmen hat sie bisher getroffen, um Belastungen mit MCPD in Produkten festzustellen bzw. zu vermindern und Verbraucher davor zu schützen, nachdem die Untersuchungsergebnisse von Baden-Württemberg zu der Substanz 3-Monochlorpropandiol (MCPD) in Lebensmitteln vorlagen?
Frau Abgeordnete, mit Schreiben vom 9. Mai 2003 hat das Ministerium für Ernährung und ländlichen Raum BadenWürttemberg die übrigen Bundesländer, das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sowie das Bundesinstitut für Risikobewertung über die vom Veterinäruntersuchungsamt in Stuttgart mitgeteilten Untersuchungsergebnisse von 3-Monochlorpropandiol im Brot informiert.
Zuvor, bereits mit Erlass vom 30.April 2003, hat das Hessische Sozialministerium das Staatliche Untersuchungsamt Hessen aufgefordert, dort eventuell vorhandene Erkenntnisse zu Gehalten an 3-Monochlorpropandiol im Brot mitzuteilen. Weiter wurde das Untersuchungsamt angewiesen, im Rahmen der dortigen Möglichkeiten erste orientierende Untersuchungen unterschiedlicher Brotarten – z. B. Schwarzbrot, Weißbrot, Roggenbrot, Weizenbrot, Toastbrot, Brötchen – vorzunehmen und aktuell über den Stand der Methodenimplementierung und die erzielten Ergebnisse zu informieren.
Mit Bericht vom 12. Mai 2003 teilte das Untersuchungsamt mit, dass dort zu diesem Zeitpunkt keine Erkenntnisse über die Belastung von Brot mit 3-Monochlorpropandiol vorliegen. Derzeit ist das Untersuchungsamt dabei, eine Methode, die dort für Sojasoße etabliert ist, für Brot und ähnliche Erzeugnisse zu adaptieren und zu validieren.
Nach heutigem Erkenntnisstand handelt es sich bei der Bildung von 3-Monochlorpropandiol im Brot um eine Reaktion natürlicher Inhaltsstoffe, ausgelöst durch hohe Temperaturen beim Backprozess.
Mit Erlass vom 30.April 2003 wurde dem Untersuchungsamt in einem zweiten Schritt aufgetragen, die auch denkbare Bildung von 3-Monochlorpropandiol in anderen Backwaren, wie Kuchen und Ähnlichem, in die Untersu
chung einzubeziehen. Sobald das Staatliche Untersuchungsamt Hessen eigene Untersuchungsergebnisse vorlegt, werde ich das Parlament und die Öffentlichkeit darüber informieren.
Im Augenblick gibt es noch keine Einschätzung des Gesundheitsrisikos.Wir können so belastete Lebensmittel im Augenblick noch nicht aus dem Markt nehmen. Es gibt eine Arbeitsgruppe des Bundes, der Länder und der Europäischen Union, in der man sich Gedanken darüber macht,welche Höchstgrenze anzustreben ist.Es scheint so zu sein, als ob eine Größenordnung von 2 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht festgesetzt wird. Das hieße bei einem 70-kg-Menschen 140 Mikrogramm.
Entspricht es den Tatsachen, dass in der JVA Butzbach Strafgefangene ohne Aufsicht durch Vollzugsbedienstete sicherheitsrelevante Daten, wie z. B. aktuelle Listen aller Vollzugsbeamten mit Namen, Adressen, Telefonnummern und Dienstbezeichnungen und Alarmpläne, im Auftrag der Anstaltsleitung drucken müssen, die dann teilweise in den Zellen der Strafgefangenen verblieben? Der Relativsatz bezieht sich auf die Unterlagen und nicht auf die Anstaltsleitung.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Abg. Dr. Jürgens, es ist nicht zutreffend, dass Gefangene in der Justizvollzugsanstalt Butzbach ohne Aufsicht mit dem Druck von sicherheitsrelevanten Unterlagen beauftragt sind. Gefangene dürfen ohne unmittelbare Beaufsichtigung nur Schriftstücke mit unbedenklichem Inhalt für den anstaltsinternen Gebrauch – z. B. Antragsformulare – auf
Anweisung drucken. Die Herstellung und die Vervielfältigung sicherheitsrelevanter Dokumente erfolgt durch Bedienstete.
In der Vergangenheit ist es einmal einem in der Druckerei Butzbach eingesetzten Gefangenen gelungen, an bereits gebrauchte Druckfolien mit Adressen von Bediensteten zu gelangen. Mit dieser Hilfe hat er an einem normalen Kopierer Kopien hergestellt. Diese im Vorhinein nicht erkennbare Missbrauchsmöglichkeit ist inzwischen abgestellt worden.
Eine dienstaufsichtsrechtliche Überprüfung hatte zum Ergebnis,dass nachteilige Folgen aus diesem Vorkommnis nicht eingetreten sind. Der Gefangene, der den Missbrauch begangen hat, wurde aus Sicherheitsgründen in eine andere Anstalt verlegt. Durch organisatorische Maßnahmen wurde sichergestellt, dass sich ein solcher Missbrauch nicht wiederholen kann.
Darf ich daraus schließen, dass Informationen, die aus dem Bereich der Strafgefangenen stammen und in denen behauptet wurde, dass gerade die Herstellung dieser Unterlagen im Auftrage der Anstaltsleitung geschah, unzutreffend sind?
Ich kann nur auf meine Antwort verweisen, dass ausdrücklich sicherheitsrelevante Druckvorgänge nicht durch Strafgefangene erfolgen – klare und deutliche Anweisung und klare und deutliche Praxis seit Jahrzehnten in den hessischen Gefängnissen.
Der Vorfall war – glaube ich – vor meiner Zeit. Deswegen würde ich gerne einmal nachfragen.Wurde dieses Auffinden von sicherheitsrelevanten Unterlagen, das offenbar bei dem einen stattgefunden hat, der verlegt worden ist, als besonderer Vorfall im Unterausschuss Justizvollzug gemeldet?
Bis wann ist mit einer Entscheidung der Regierung über die Vergabe des Biomasseleitprojektes „BIOREGIO-HOLZ“ zu rechnen?
Herr Quanz, die Ausschreibung des Biomasseleitprojektes „BIOREGIO-HOLZ“ ist erfreulicherweise auf großes Interesse gestoßen. Es haben sich zehn Regionen bzw. Landkreise beworben. Die Auswahl erfolgt nach vorher festgelegten Kriterien,die einer sorgfältigen Überprüfung bedürfen.Ich bin optimistisch,dass ich Ihnen noch vor der Sommerpause, wahrscheinlich noch in diesem Monat, das Ergebnis mitteilen kann.