Ich will kurz auf das eingehen, was Herr Kollege Dr. Jürgens mit seinem juristischen Fachverstand gerade vorgetragen hat. Ich sage, das teile ich durchaus. Wir hatten im Ausschuss eine Diskussion über die Bestimmung der Gesundheitsstelle. Das war das letzte Beispiel, das Herr Kollege Dr. Jürgens genannt hat. Es ist eine sehr juristische Diskussion, das weiß ich. Aber ich will es trotzdem noch einmal erwähnen, weil es für uns wichtig ist.
Wir glauben schon, dass die Rechtsauffassung, die Herr Kollege Dr. Jürgens vertritt, richtig ist. Es gibt einen Unterschied zwischen der Formulierung im Bundesgesetz „durch Landesgesetz“ oder „aufgrund eines Landesgesetzes“. Deshalb ist es unserer Meinung nach rechtlich nicht möglich, dass, wie Sie es im Gesetzentwurf gemacht haben, durch Landesrecht eine Stelle bestimmt wird, nämlich der Kreisausschuss, der diese Entscheidung selbst treffen kann.Das ist unserer Meinung nach rechtlich nicht möglich. Ich bitte Sie, hier dazu Stellung zu nehmen.
Ein zweiter Punkt ist auch im Ausschuss diskutiert worden: die Evaluation. Wir haben bei diesen Programmen unserer Meinung nach nur eine Chance, wenn wir dazu kommen, sie sowohl bei den Arbeitsgemeinschaften als auch bei den optierenden Kommunen richtig zu evaluieren und zu benchmarken. Wir wollen, dass in diesem Bereich ein richtiges Benchmarking stattfinden kann. Deshalb sind wir auch dort auf Ihre Antwort gespannt,wie das Ganze auszusehen hat, obwohl wir wissen, dass die Landesregierung da nicht in der Bringschuld ist. Dort ist die Bundesregierung in der Bringschuld. Aber vielleicht haben Sie neue Informationen, die sagen, wie das Ganze auszusehen hat.
Ansonsten halten wir den Gesetzentwurf der Landesregierung für den richtigen Weg. Das will ich auch sagen.
Wenn diese Punkte geklärt werden, würde die FDP dem Gesetzentwurf zustimmen. Ansonsten wird sie sich enthalten.
Zum Änderungsantrag der SPD: Frau Kollegin Fuhrmann, ich habe Verständnis für diesen Antrag aus Ihrer Sicht.Aber ich darf Ihnen als optierende Kommune eines sagen.
Im übertragenen Sinne, Frau Kollegin Hinz. – Das Letzte, was wir in Wiesbaden brauchen, ist ein Beirat, der uns erklärt, wie wir unsere Politik – Hartz IV – zu machen haben. Das ist das Allerletzte.
Frau Fuhrmann, ich werde jetzt keine Fragen mehr zulassen. – Wir werden diesen Antrag ablehnen. Wir halten ihn für falsch.Wenn es so etwas auf der Basis der Freiwilligkeit gibt, unterstützen und begrüßen wir das. Aber als Verpflichtung für die optierenden Kommunen wollen wir das nicht haben. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe an manchen Stellen den Eindruck, dass wir wahrscheinlich in eine vierte, fünfte oder sechste Lesung dieses Gesetzentwurfs einsteigen müssen, um einigen Kollegen die komplexen Zusammenhänge des Sozialgesetzbuchs zu erklären.
Ich möchte noch zu einigen Punkten Stellung beziehen. Wer sich mit der Thematik auseinander setzt, der weiß
(Petra Fuhrmann (SPD): Dass Sie sehr schlecht gearbeitet haben! – Zuruf des Abg. Dr. Andreas Jürgens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
auch Sie, verehrter Herr Dr. Jürgens –, dass wir zum einen über das SGB II, zum anderen über das SGB XII beraten. Diese beiden Gesetze sind zu unterschiedlichen Zeitpunkten auf Bundesebene in Kraft getreten. Um einen kleinen Punkt zu dem SGB XII zu nennen: Die letzte Änderung des SGB XII ist am 14. Dezember 2004 in den Bundesgesetzblättern veröffentlicht worden. So weit zu dem, was Sie als „geordnetes Verfahren auf der Bundesebene“ bezeichnen.
Sehen wir uns weitere Punkte an, bei denen es um die Zuständigkeit und den Umfang des Verfahrens zwischen Bund und Ländern geht,was die Fach- und Rechtsaufsicht betrifft. Es handelt sich darum, dass das BMWA – das Bundeswirtschaftsministerium – dort endlich neue rechtliche Vorgaben macht. Ein Hinweis dazu: Das soll hoffentlich im Laufe des Dezembers 2004 endlich erfolgen.
Aus all diesen Gründen haben wir inzwischen Änderungen in unseren Gesetzentwurf aufgenommen. Auf Bundesebene sind diese Klarstellungen eben noch nicht erfolgt.
Ich gebe zu, dass mich der Antrag der SPD-Fraktion zu den Beiräten schon fast amüsiert.Im Übrigen ist es für die Arbeitsgemeinschaft gerade nicht verpflichtend, solche Beiräte einzurichten.Vielmehr haben wir alle angeschrieben und sie gebeten, solche Beiräte einzurichten. Diesen Beiräten sollen solche Personen angehören, die aus Sicht der Kommunen vor Ort mit eingebunden werden müssen. Aber ich gebe dem Kollegen Rentsch Recht. Das alles muss freiwillig sein, denn sonst wird es zu keiner vernünftigen Zusammenarbeit kommen. Dann wird das ein Alibigremium und hat nicht die Wirkung, die wir an dieser Stelle brauchen.
Frau Fuhrmann, wenn Sie sich hierhin stellen und uns erklären, welche Probleme aufgrund der Ein-Euro-Jobs auf uns zukämen, bitte ich Sie: Setzen Sie sich einmal mit den Mitgliedern Ihrer Bundesregierung auseinander und regen Sie an, dass die Statistik so gemacht wird, wie es das Land Hessen im Bundesrat beantragt, nämlich dass dort
eine vernünftige Regelung aufgenommen und klargestellt wird, dass es sich um zusätzliche Aufgaben handelt.
Die Krokodilstränen, die Sie jedes Mal am Rednerpult vergießen, sind nahezu lächerlich. Vergleichen Sie einmal unser Reformwerk mit dem, was die Bundesregierung macht.
Auch einen weiteren Punkt kann ich Ihnen nicht ersparen. Wir haben mit den Kommunalen Spitzenverbänden genau darauf geschaut, wie die Weitergabe der Mittel für die kommunale Arbeitsmarktpolitik funktioniert. Die Kommunalen Spitzenverbände kennen die Höhe dieser Mittel, und wir sind dabei, die Programme umzugestalten, weil all das ein halbes Jahr Vorlauf braucht.Wir haben das mit allen Spitzenverbänden in Hessen – ob es optierende Verbände oder Arbeitsgemeinschaften sind – abgesprochen. Zigfach ist in diesem Haus erklärt worden, dass die Mittel gleichberechtigt an beide Formen – sowohl an die Optionsform als auch an die Arbeitsgemeinschaft – weitergegeben werden.
Was machen Sie? Nichts. Sie sehen zu. Würden Sie sich vielleicht einmal dafür einsetzen, dass die Mittel dort, wo der Bund seine Aufgaben zu erfüllen hat, z. B. bei den Rehaleistungen, genauso gleichberechtigt an die optierenden Kommunen weitergegeben werden? Nichts davon ist geschehen. Wir haben bis heute keine Regelung auf der Bundesebene, und ich habe noch nie davon gehört, dass sich die SPD-Fraktion in diesem Hause an dieser Stelle für irgendeine hessische Kommune stark macht. Das ist der Skandal, Frau Fuhrmann.
Auf der Landesebene ist der Beirat längst eingerichtet; auf der kommunalen Ebene ist an alle die Aufforderung ergangen, sich zusammenzusetzen.
Zu der Sozialhilfekommission und zu dem Einwand, dass das Ehrenamt hier nicht mehr ernst genommen worden sei: Ich habe Verständnis dafür, wenn sich Kirchen und Wohlfahrtsverbände wünschen, dass ein solches Gremium weiter besteht.Aber wir haben im Vorfeld durchaus nachgefragt, in wie vielen Fällen dieses Gremium Änderungen bewirkt hat und wie oft es überhaupt getagt hat. Nur in ca. 1 % aller Anhörungsverfahren durch sozial erfahrene Personen ist eine Änderung der Entscheidung erfolgt bzw. hat es eine Abhilfe gegeben.
Vor diesem Hintergrund waren die Kommunalen Spitzenverbände einhellig der Auffassung, dass wir dort keine gesetzliche Regelung mehr brauchen. Aber vielleicht ist Ihnen entgangen, dass die Gremien nach wie vor auf freiwilliger Basis eingerechnet werden können. Sie stellen doch eine Menge Landräte. Wenn diese weiterhin der Auffassung sind, dass es notwendig ist, werden sie sie einrichten. So viel Verantwortungsbewusstsein können Sie auch Ihren Landräten zutrauen. Die Landräte werden sie freiwillig einrichten, wenn es vonnöten ist.
Ich komme gleich zum Schluss. – Wir sehen keine Notwendigkeit dafür, das an der Stelle weiterzuführen. Ich könnte Ihnen noch eine ganze Reihe von Punkten auf
zählen, die nicht auf Bundesebene geregelt sind. Es wäre dringend geboten, dass Sie dort mit uns an einem Strang ziehen.
Die letzte Änderung, die wir im Ausschuss vorgenommen haben, dient der kommunalen Seite – den Arbeitsgemeinschaften und den Optierenden –, wenn es darum geht, das Wohngeld möglichst schnell weiterzuleiten. Der Bund hat uns am 13. Dezember dieses Jahres mitgeteilt, er sei jetzt damit einverstanden, dass es zwei Auszahlungstermine gibt. Wir haben dies sofort mit aufgenommen, damit die kommunale Seite besser gestellt ist.
Überlegen Sie sich einmal, von wem diese Vorschläge gekommen sind. Sie sind sicherlich nicht von der SPD-Fraktion in diesem Haus gekommen. Vielmehr hat die Landesregierung mit dem Bund frühzeitig Gespräche geführt. Wir sind froh, dass der Bund uns noch in diesem Jahr die Möglichkeit gibt, zugunsten der kommunalen Seite zu handeln.
Ich bitte Sie ganz herzlich, uns in diesem Verfahren zu begleiten. Ich bin gerne bereit, Ihnen in jedem Ausschuss die Sachstände mitzuteilen und Ihnen zu erläutern, wie sich die Entwicklung in diesem Bereich gestaltet. Das ist das normale Verfahren.
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, CDU – Landräte und Beigeordnete aller Couleurs sind in den verschiedenen Gremien vertreten. Ich gehe davon aus, dass jede Fraktion in der Lage ist, sicherzustellen, dass es dort einen Meinungsaustausch gibt. Wir werden dafür sorgen, dass der Informationsaustausch sowohl bei den optierenden Verbänden als auch bei den Arbeitsgemeinschaften weiterhin reibungslos vonstatten geht.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 16/3448. Wer diesem Änderungsantrag seine Stimme geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Ich komme nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung,Drucks.16/3428. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist dieser Gesetzentwurf mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der FDP angenommen und zum Gesetz erhoben.
Meine Damen und Herren,ich frage Sie,ob wir dabei bleiben, nach der Mittagspause den Haushalt, Tagesordnungspunkt 14, zu beraten. – Das ist der Fall. Ich empfehle, im Anschluss daran Tagesordnungspunkt 75, die dritte Lesung des Gesetzentwurfs zur Verwaltungsstrukturreform, zu behandeln.
Bevor wir in die Mittagspause eintreten, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass jetzt im Kuppelsaal die Verleihung des Innovationspreises für berufliche Schulen der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände und des Hessischen Kultusministeriums stattfindet.
Meine Damen und Herren, ich eröffne die Sitzung wieder und heiße Sie noch einmal herzlich willkommen.