Protocol of the Session on December 15, 2004

Ich glaube, die CDU versucht mit ihrem Antrag eine schlechte Werbekampagne.Wir sollten uns darin üben,die Realitäten zu verbessern und dafür zu sorgen, dass das bleibt, was Sie richtig gemacht haben, aber dass das korrigiert wird, was Sie falsch gemacht haben, sodass der Verbraucherschutz in den Verbraucherzentralen verbessert wird. Das ist eine Position, bei der wir alle zusammen gut fahren. – Ich bedanke mich.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Herr Staatsminister Dietzel.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): In Demut vor dem Parlament!)

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In dem Antrag der GRÜNEN ist von „Chaos“ und „fehlendem Gesamtkonzept“ die Rede. Ich habe nachgefragt und denke, dass man vor fünfeinhalb Jahren, als wir zusammen mit der FDP die Regierung übernommen haben, von einem konzeptionellen Verbraucherschutz überhaupt nicht reden konnte. Das möchte ich gleich am Anfang klarstellen.

(Beifall bei der CDU)

Damals waren die Zuständigkeiten auf mehrere Ressorts verteilt. Die Stellen in der Veterinärverwaltung waren ein Steinbruch; man hat bei ihnen gekürzt. Ich denke, dass wir dem jetzt etwas entgegenzusetzen haben; denn trotz der begrenzten Mittel sorgen wir für hohe Verbraucherschutzstandards in Hessen. Wir haben ein Verbraucherschutzprogramm aufgelegt, das von 2003 bis 2008 läuft.

Dort ist all das, was wir umsetzen wollen, aufgelistet. Wir sind auch der Auffassung, dass wir eine besondere Verantwortung für die Produktion von gesunden, einwandfreien und ökologisch unbedenklichen Nahrungsmitteln haben, die möglichst aus der Region stammen. Vor diesem Hintergrund und angesichts der Arbeit, die noch vor uns liegt, organisieren wir die Verbraucherschutzpolitik in drei verschiedenen Säulen.

Erste Säule:Verbraucherinformation und Verbraucherberatung. Logischerweise brauchen wir die Verbraucherzentrale und den Hausfrauenbund. Ich denke, dass hier trotz der Kürzungen, die wir vornehmen mussten, eine gute Arbeit geleistet wird. Wir unterstützen die Durchführung von Multiplikatorenschulungen bei der Deutschen Gesellschaft für Ernährung und haben am 8. Oktober 2003 ein Internetportal eingerichtet.

Zweite Säule. Wir haben im Jahre 2003 von der Europäischen Union die Genehmigung erhalten, das Gütesiegel „Geprüfte Qualität – Hessen“ zu führen. Das ist die umfangreichste Genehmigung für Qualitätserzeugnisse, die es in Deutschland – wahrscheinlich auch innerhalb der Europäischen Union – gibt. Diese Qualitätserzeugnisse werden von einem unabhängigen Gremium kontrolliert.

Dritte Säule: behördlicher Verbraucherschutz. Die Bündelung, die wir im Jahr 2003 durchgeführt haben, indem wir all das unter der Verantwortung eines einzigen Ministeriums zusammengefasst haben, wird den Erfolg der Verbraucherschutzpolitik noch verstärken.Wenn wir das entsprechend anbieten – private und staatliche Labore, lebensmittelrelevante Fachbereiche an den hessischen Hochschulen –, werden wir bei den Lebensmitteln in Hessen ein großes Maß an Sicherheit garantieren können.

Wir haben nicht nur diese drei Säulen geschaffen,sondern unabhängig davon auch einen Verbraucherschutzbeirat eingerichtet, der sich schon zu seiner ersten Sitzung getroffen hat. Er setzt sich aus Wissenschaftlern, Vertretern der Verbraucherverbände, Fachleuten aus der Land- und Ernährungswirtschaft sowie aus Vertretern der Jugendund Erwachsenenbildung und der Medien zusammen.Wir haben dort einen Pakt für sichere Lebensmittel geschlossen.

Aber wir waren auch ein Reparaturbetrieb. Das ist hier eben schon angesprochen worden. Die Zahl der Lebensmittelkontrolleure war unter 100 gesunken und ist jetzt wieder auf 135 – die alte Sollstärke – gestiegen.

(Zuruf der Abg. Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Darüber hinaus haben wir zur Überwachung von Tierarzneimitteln und zur Tierseuchenbekämpfung im Krisenfall 15 neue Tierarztstellen geschaffen. Die personelle Ausstattung bei den Ämtern für Veterinärwesen und Verbraucherschutz ist weitgehend konstant geblieben. Wir können sagen,dass kein Fachpersonal von der Meldung in die PVS betroffen ist.

Wir versuchen, die Lebensmittelkontrolle weiter auszubauen. Fünf Lebensmittelkontrolleure werden ab dem 01.01.2005 an der Akademie in Düsseldorf ausgebildet. Im nächsten Jahr nehmen wir die Ausbildung von Lebensmittelkontrolleuren erneut auf. 25 neue Lebensmittelkontrolleure werden ausgebildet. Das, was Sie hier im Sommer versucht haben, nämlich die Situation zu skandalisieren, zerstört die engagierte Arbeit der Lebensmittelüberwacher. Das bezieht sich auf die Pressemitteilungen, die herausgegeben worden sind.

Ich habe eindeutig gesagt, dass jede Arbeit finanziert wird. Es wird zunächst auf der Kreisebene abgeglichen, dann auf der Ebene der Regierungspräsidien und zuletzt beim Ministerium, sodass jede Kontrolle, die gemacht werden muss, auch durchgeführt wird.

Zu der Diskussion über importierte Produkte. Wir haben den Kundenservice am Frankfurter Flughafen verbessert, indem wir sechs zusätzliche Tierärzte eingestellt haben, die uns in Spitzenzeiten zur Verfügung stehen.

Die Kommunalisierung haben wir so geregelt, dass wir zentrale Steuerungsmöglichkeiten haben, um einen einheitlichen Standard anbieten und im Ernstfall das Krisenmanagement zentral über die kommunalen Grenzen hinweg organisieren zu können. Das wird uns in dem Fall sicherlich helfen.

Ich stelle fest: Es gibt kein Chaos in der hessischen Verbraucherpolitik. Die Defizite, für die die Vorgängerregierung verantwortlich war, haben wir abgebaut. Den Ämtern stehen für die Lebensmittelkontrolle genug Mittel zur Verfügung. Hessen verfügt über ein Konzept, das bundesweit anerkannt und selbst von den A-Ländern, also den SPD-geführten Bundesländern, nachgefragt wird. Ich komme daher zu dem Schluss, dass der Verbraucherschutz bei der Landesregierung in guten Händen ist.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat Frau Kollegin Hölldobler-Heumüller.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Jetzt kommt noch einmal die Demut!)

Die Demut kommt an anderer Stelle. – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Kollegin Apel, Sie haben hier einen geschichtlichen Exkurs abgeliefert. Er mag zu Ihrem Namen gut passen, aber mit den Anträgen hatte er relativ wenig zu tun. Sie sind mit keinem Wort auf die aktuelle Lage eingegangen. Das ist bezeichnend.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie haben Ihren eigenen Antrag nicht einmal begründet. Das fand ich sehr weise; denn nach meiner Rede war klar, dass er Unsinn ist.Wären Sie konsequent gewesen, hätten Sie ihn zurückgezogen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auch der Minister hat nicht wirklich zu unserem Antrag gesprochen. Herr Minister, lassen Sie mich eines ergänzen: Im April haben Sie uns zugesagt, dass wir das interne Organisationsgutachten der Kontrollstelle am Flughafen bekommen. Wir haben es bis heute nicht. Ich kann Ihnen versichern, das macht die Opposition äußerst misstrauisch, und wir fragen uns, was die hausinterne Organisationsuntersuchung festgestellt hat, nachdem der Landesrechnungshof schon ordentlich draufgehauen hatte.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zurück zu der Kollegin Apel. Sie konnten Ihre Aussage nicht belegen, dass Hessen noch nie einen solch großartigen Verbraucherschutzminister gehabt habe. Das ist verständlich; denn es gibt keine Belege dafür. Daher konnten Sie sie auch nicht vorbringen.

Ich komme noch einmal auf den Kollegen Heidel zu sprechen, dessen Rede von den Mitgliedern seiner Fraktion heftig beklatscht worden ist.

(Roland von Hunnius (FDP): Mit Recht! – JörgUwe Hahn (FDP): Wir klatschen bei Heinrich, so lange wir wollen!)

Irgendwann müssen Sie sich entschließen: Wenn Sie behaupten, wir hätten Panikmache betrieben, müssten Sie dem Regierungspräsidium Darmstadt und dem Regierungspräsidium Kassel das Gleiche vorwerfen. Beide Regierungspräsidien haben schriftlich bestätigt, das Geld sei alle, und es herrsche das Chaos.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ein weiterer Punkt. Sie sollten in den Ausschusssitzungen vielleicht ab und zu besser zuhören und nicht immer der Kollegin Apel auf den Leim gehen, die das Verbraucherschutzfenster so lobt.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Heinrich! Was ist mit Frau Apel? Wenn ich da was merke!)

Sie sagt immer, das Verbraucherschutzfenster stelle eine Art flächendeckenden Verbraucherschutz dar.Wir hätten schon längst eine Anfrage dazu gemacht, wenn die Anfragen schneller beantwortet würden. Aber zum Glück hat Frau Apel im Ausschuss die Zahlen genannt. Frau Apel hat gesagt, die Zahl derjenigen, die das Verbraucherschutzfenster besuchten, habe sich um 300 % erhöht. Wow. Dann hat sie auch erklärt, von welcher Grunduserzahl sie ausgeht. 90 User hatte das Verbraucherschutzfenster. Die Zahl der User hat sich jetzt auf 270 erhöht. An dieser Stelle weiß ich nicht, ob ich sagen soll: „Das Land hat 240.000 c zum Fenster hinausgeworfen“, oder: Wie gut, dass das Chaos auf diesen Seiten den Bürgern Hessens erspart bleibt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Jörg-Uwe Hahn (FDP): Was war jetzt mit Heinrich?)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/2616, wird an den Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz überwiesen. – Dem widerspricht keiner. Dann ist das so beschlossen.

Über den Dringlichen Entschließungsantrag der CDU, Drucks. 16/2652, müssen wir abstimmen.

(Dr. Franz Josef Jung (Rheingau) (CDU): Der geht an den Ausschuss!)

Der geht an den Ausschuss. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 25 auf:

Antrag der Fraktion der SPD betreffend keine Abschaffung des Widerspruchsverfahrens – Drucks. 16/2628 –

Die Redezeit beträgt fünf Minuten. Das Wort hat der Kollege Dr. Reuter für die Fraktion der SPD.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit unserem Antrag wollen wir deutlich machen, dass wir das, was vor einigen Monaten im damaligen zwei

ten Verwaltungsstrukturreformgesetz angedacht war, nämlich die generelle Abschaffung des Widerspruchsverfahrens, für den falschen Weg in die falsche Richtung halten.

(Beifall bei der SPD)

Mittlerweile wissen wir zwar,dass das,was als zweites Verwaltungsstrukturreformgesetz in der Regierungsanhörung behandelt wurde, das Parlament bis heute nicht erreicht hat. Eingedenk des alten Sprichworts, dass aufgeschoben nicht aufgehoben bedeutet, müssen wir damit rechnen, dass die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens uns in einem dritten, vierten, fünften oder sechsten Verwaltungsstrukturreformgesetz noch beschäftigen wird.

Dass die generelle Abschaffung des Widerspruchsverfahrens bei den Regierungspräsidien der falsche Weg ist, zeigen uns die Beispiele aus den benachbarten Bundesländern.