Protocol of the Session on December 13, 2004

Ich frage die Landesregierung:

Wann gedenkt sie die am 29. Juli 2004 – also vor vier Monaten – eingebrachte Kleine Anfrage betreffend Einsatz von Polizeihubschraubern zu Transporten, Drucks. 16/2572, zu beantworten?

Herr Innenminister Bouffier.

Herr Abgeordneter, die Beantwortung ist im Geschäftsgang. Ich gehe davon aus, dass sie noch in diesem Monat dem Haus zugehen wird.

Herr Schaub, Zusatzfrage.

Dann frage ich: Was hat zu diesen Verzögerungen geführt?

Herr Staatsminister Bouffier.

Herr Abgeordneter, es war die Fragestellung. Diese Kleine Anfrage ist sehr detailliert,und es musste unter anderem auch eine so genannte händische Auszählung aller Flugbücher der letzten Jahre durchgeführt werden. Das hat zu dieser Verzögerung beigetragen.

(Axel Wintermeyer (CDU):Was das kostet!)

Zusatzfrage, Herr Kollege Schaub.

Ich frage Sie:Welche Stellen müssen an der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage alle beteiligt werden?

Herr Staatsminister Bouffier.

Herr Abgeordneter,das mache ich jetzt aus dem Kopf und reiche es Ihnen schriftlich nach: natürlich das Landespolizeipräsidium, das Präsidium der Bereitschaftspolizei, die Flugstaffel in Egelsbach. Die weiteren Stellen sind mir im Moment nicht gegenwärtig, aber das reiche ich Ihnen schriftlich nach.

Frage 314, Herr Abg. Dr.Thomas Spies.

Ich frage die Landesregierung:

Der Staatsekretär im Wissenschaftsministerium hat am 16. November 2004 die Einrichtung des BSL-4-Hochsicherheitslabors an der Uni Marburg erneut zugesichert. Ist es der Landesregierung inzwischen auch gelungen, die angemessene Finanzierung sicherzustellen?

Herr Staatsminister Corts.

Meine Damen und Herren, Herr Abg. Spies, die Finanzierung der laufenden Kosten für den Betrieb des BSL-4-Labors, das an der Universität Marburg errichtet werden wird, ist noch nicht abschließend geklärt. Es zeichnen sich jedoch Lösungen ab.

So wird sich die Universität Marburg mit 250.000 c an den jährlichen Betriebskosten von geschätzt 500.000 c beteiligen. Das Sozialministerium wird sich in Höhe von 100.000 c daran beteiligen, sofern das BSL-4-Labor jene Leistungen übernimmt, für die das BSL-3-Labor in Dillenburg vorgesehen war. Der dann noch verbleibende Fehlbetrag in Höhe von 150.000 c soll durch eine Beteiligung Dritter, insbesondere der Fraport AG und möglicherweise auch des Bundes, erreicht werden.

Frage 315, Herr Abg. Rhein.

Ich frage die Landesregierung:

Trifft es zu, dass die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf zur Antidiskriminierungsrichtlinie der EU weit über das Ziel hinausschießt?

Herr Minister der Justiz.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Jetzt ist der Riebel einmal da!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich beantworte die Frage des Kollegen Rhein wie folgt:Das von der Bundesregierung angekündigte so genannte Antidiskriminierungsgesetz verstößt gegen den Grundsatz der Vertragsfreiheit, den Art. 2 des Grundgesetzes garantiert. Es widerspricht der Vertragsfreiheit, dem Einzelnen vorzuschreiben, welche Gesichtspunkte für den Abschluss oder die Gestaltung eines privatrechtlichen Vertrages maßgeblich sein dürfen. Erst recht ist es einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung fremd, wenn ein potenzieller Vertragspartner sich dafür rechtfertigen muss, dass er von einem Vertragsabschluss abgesehen hat.

Ebenso ist es einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung fremd,wenn ein potenzieller Vertragspartner im Wege der Beweislastumkehr gezwungen wird,darzulegen und nach

zuweisen, dass er nicht mit diskriminierender Motivation einen Vertragsabschluss verweigert habe.

Zusatzfrage, Herr Abg. Rhein.

Herr Staatsminister Dr.Wagner, kann es sein, dass ein solches Gesetz zu dem,was Sie alles vorgetragen haben,noch erhebliche Mehrkosten für die Wirtschaft und Mehrkosten für die Justiz verursacht, welche dann die Länder zu tragen haben,und dass dieses Gesetz weiterhin kleine und mittelständische Unternehmen – die überhaupt nicht die Vorkehrungen treffen können wie beispielsweise ein großes Industrieunternehmen – erheblich benachteiligt?

Herr Staatsminister Dr.Wagner.

Ich kann diese Zusatzfrage pauschal mit Ja beantworten. Ich füge noch hinzu, dass sicherlich ein Berufszweig Nutznießer dieser Regelung sein kann, nämlich der Berufszweig der Rechtsanwälte.

Zusatzfrage, Herr Abg.Al-Wazir.

Herr Staatsminister, der Abg. Rhein hatte danach gefragt, was an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Antidiskriminierungsrichtlinie der EU über das Ziel hinausschießt. Jetzt frage ich Sie:Welches sind denn aus Ihrer Sicht die wichtigsten Inhalte der Antidiskriminierungsrichtlinie der EU, und wie würden Sie die Ziele dieser Richtlinie erreichen?

Herr Justizminister.

Diese Frage will ich Ihnen gerne beantworten. Diese EURichtlinie sieht vor, dass lediglich eine Regelung wegen Rasse und ethnischer Herkunft stattfinden solle. Die Bundesregierung geht über diesen von der EU gesetzten Rahmen deutlich hinaus, indem sie gleichzeitig noch die Sachverhalte der sexuellen Orientierung, des Alters und der Behinderung aufnimmt.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das war keine Antwort auf meine Frage!)

Frau Abg. Hofmann mit einer Zusatzfrage.

Herr Wagner, ist Ihnen bekannt, dass der vorgelegte Entwurf zur Umsetzung dieser Richtlinie nicht jegliche Vertragsgestaltung bestimmen soll, sondern nur so genannte Näheverhältnisse?

Herr Justizminister.

Dies ist mir ausdrücklich bekannt, aber ich will Ihnen gerne zunächst einmal sagen, dass ein abschließender Gesetzentwurf noch gar nicht vorliegt – obwohl in der rotgrünen Koalition in Berlin seit vier Jahren darüber gestritten wird.

Des Weiteren möchte ich Ihnen ein ganz praktisches Beispiel nennen:Wenn der Vermieter als Eigentümer mehrerer Mietwohnungen in einem konkreten Fall bei einer zu vermietenden Wohnung zu entscheiden hat zwischen einem japanischen und einem italienischen Interessenten und sich für den Japaner entscheidet, dann kann es sein, dass der Italiener sagt: Du hast mich wegen meiner Herkunft benachteiligt. – Dann wird der Vermieter in diesem konkreten Fall beweisen müssen, dass er den Italiener nicht benachteiligt hat.Das kann nicht im Sinne von Art.2 des Grundgesetzes sein.

Deshalb halte ich das alles, was die Bundesregierung hier vorhat, für verfassungswidrig. Im Übrigen – das habe ich bereits zum Ausdruck gebracht – ist es eine Frage der Praxis einer erfolgreichen freien Wirtschaftsordnung.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie haben gerade sagt, es liege noch nichts vor!)

Herr Al-Wazir, Sie könnten vielleicht noch den Kollegen Rhein bitten, ob er für Sie eine Frage stellt. Die Sache ist ansonsten erschöpft.

Frage 316, Abg. Holler.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Erfahrungen liegen über die vom hessischen Finanzminister flächendeckend eingeführten Finanzservicestellen auch im Hinblick auf die Vernetzung mit den zuständigen Sachbearbeitern der Finanzämter vor?

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gute! Nächste Frage!)

Herr Finanzminister.

Herr Abgeordneter, so einfach ist es nicht.Als wir im Jahr 1999 anfingen, hatten wir in Darmstadt ein Modell über eine Finanzservicestelle – damals noch ZIA. Ich habe darum gebeten, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

bereit sind, diesem Modell zu folgen. Es ist uns mit Zustimmung der Personalvertretung gelungen, dieses Modell jetzt flächig umzusetzen. Wir haben im Moment 28 oder 29 ZIAs und werden im nächsten Jahr etwa elf fertig stellen. Im Jahr 2006 haben wir nur noch wenige Restanten, sodass wir im Jahre 2005 mit dem Programm im Wesentlichen zu Ende sind.