Verabredungsgemäß wollen wir noch zwei Gesetzentwürfe aufrufen, und zwar ohne Aussprache den Tagesordnungspunkt 9:
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Bannmeile des Hessischen Landtags – Drucks. 16/3333 zu Drucks. 16/2825 –
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach der Auseinandersetzung zur Abendstunde hin jetzt ein Stück Harmonie. Der Ältestenrat empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Ältestenrat in der 50. Plenarsitzung am 23. November 2004 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Ältestenrat hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 7. Dezember 2004 beraten und ist einstimmig zu der Ihnen gerade vorgetragenen Beschlussempfehlung gekommen.
Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Lesung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Da sehe ich niemanden. Wer enthält sich? – Ebenfalls niemand. Damit einstimmig angenommen und zum Gesetz erhoben.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Aufnahme ausländischer Flüchtlinge – Drucks. 16/3354 zu Drucks. 16/3103 –
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich berichte über die Beschlussempfehlung des Sozialpolitischen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Aufnahme ausländischer Flüchtlinge.
Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Sozialpolitischen Ausschuss in der 52. Plenarsitzung am 25. November 2004 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 9. Dezember 2004 behandelt und ist einstimmig zu dem eben genannten Votum gelangt. – Vielen Dank.
Danke schön, Frau Eckhardt. – Als Erste hat sich Frau Schulz-Asche zu Wort gemeldet. Sie haben das Wort für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Redezeit beträgt fünf Minuten.
Die Harmonie ist schon angesprochen worden. Beim Thema Zuwanderungsgesetz ist das vielleicht nicht ganz
so nahe liegend. Hier handelt es sich aber tatsächlich um eine Anpassung von Landesrecht an die bundesgesetzlichen Regelungen. Wir haben aus der Regierungsanhörung erfahren, dass es von den Beteiligten wenige Einsprüche dazu gab. Trotzdem möchte ich bei aller Harmonie kurz auf die Bedenken eingehen, die angesprochen wurden.
Letztendlich ist es so, dass wir alle begrüßen, dass im Zuwanderungsgesetz auch die unerlaubt eingereisten Personen jetzt als Personengruppe aufgenommen sind und damit sichergestellt ist, dass diese Personengruppe, die oftmals schwer traumatisiert ist oder von sonstigen schrecklichen Erfahrungen geprägt ist, analog zu anderen Gruppen zugewiesen werden kann. Das heißt, dass auch hier auf Hausgemeinschaften und sonstige zwingende Gründe, vor allem auf gesundheitliche Gründe, Rücksicht genommen werden muss. In § 15a des Zuwanderungsgesetzes ist das entsprechend geregelt, sodass wir eingesehen haben, dass es hier nicht unbedingt einer gesonderten landesrechtlichen Regelung bedarf.
Zwei Punkte möchte ich noch anmerken, die auch in der Anhörung zur Sprache gekommen sind. Zum einen müssen wir immer wieder feststellen – das gilt für eine ganze Reihe von Bereichen –, dass die Landesregierung zu wenig versucht, hessenweite Qualitätsstandards vorzugeben. In allen Bereichen wie auch hier, wo die Gemeinden mit der Betreuung befasst sind, ist es schade, weil man tatsächlich wenige Vergleichsmöglichkeiten hat und kaum prüfen kann, inwieweit Qualitätsstandards im Einzelnen eingehalten werden.
Wir können noch einmal durchzählen. – Meine Damen und Herren, ein berechtigtes Anliegen, das auch in der Anhörung angesprochen wurde, das aber sicherlich nicht durch dieses Gesetz geregelt werden muss, ist die Unterbringung insgesamt. Wenn wir davon ausgehen, dass wir eine möglichst reibungslose, möglichst einfache und möglichst frühzeitige Integration von Migranten und Flüchtlingen wollen, die in unser Land kommen, dann müssen wir davon wegkommen, sie in Gemeinschaftsunterkünften, und auch noch für lange Zeit, unterzubringen, sondern dann müssen wir dafür sorgen,dass möglichst schnell die Integration durch eine Unterbringung in ganz normalen Wohnungen, in einer ganz normalen Umgebung stattfinden kann und nicht eine Isolation in Gemeinschaftsunterkünften stattfindet.
So viel dazu. Ansonsten werden auch wir diesem Änderungsgesetz zustimmen, da es, wie gesagt, keine besonde
ren eigenständigen Regelungen der Landesregierung enthält,die nicht durch das Bundesgesetz vorgeschrieben wären. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Zuwanderungsgesetz, das am 01.01.2005 in Kraft tritt, macht eine Änderung des Gesetzes über die Aufnahme ausländischer Flüchtlinge notwendig. Darauf hat die Kollegin SchulzAsche eben schon hingewiesen.
Im Zuwanderungsgesetz ist das Aufenthaltsgesetz enthalten, und danach werden auch unerlaubt eingereiste Ausländer auf die Länder verteilt. Entsprechend dem Königsteiner Schlüssel ist das Land verpflichtet, diesen Personenkreis aufzunehmen.
Meine Damen und Herren, das Zuwanderungsgesetz in seiner jetzt geltenden Fassung wurde nach langem Ringen auch von CDU und FDP im Vermittlungsausschuss mitgetragen. Insofern ist die Änderung des Landesaufnahmegesetzes eine Umsetzung des Bundesrechtes. Es wird den Regelungen des Asylverfahrensgesetzes angepasst.
Was die Berücksichtigung der familiären Beziehungen angeht, so ist das in § 15a des Aufenthaltsgesetzes geregelt, sodass es einer gesonderten Regelung nicht mehr bedarf.
Ich freue mich, dass der Sozialpolitische Ausschuss diesem Gesetzentwurf einstimmig zugestimmt hat,was leider nicht so oft der Fall ist. – Danke schön.
Vielen Dank, Frau Oppermann. – Frau Fuhrmann, Sie haben sich für die SPD-Fraktion zu Wort gemeldet. Bitte schön.
Meine Damen und Herren! Wie bereits von meinen beiden Vorrednerinnen erwähnt, handelt es sich um einen Gesetzentwurf, der im Ausschuss einstimmig verabschiedet wurde. Deswegen erspare ich mir grundsätzliche Ausführungen zum Thema. Ich möchte nur einen Punkt der Klarstellung halber anfügen.
Wir hatten als SPD-Fraktion Wert darauf gelegt, dass auf das eingegangen wird, was die AGAH in ihrer Stellungnahme angemerkt hatte, nämlich dass das Bestehen familiärerer Bindungen berücksichtigt werden soll. Nach den
Beratungen im Sozialpolitischen Ausschuss ist eine solche Änderung überflüssig, da – ich habe es heute noch einmal nachgelesen – es in § 15a des Zuwanderungsgesetzes ausdrücklich und zufriedenstellend geregelt ist.
So ist das, wenn man sich darauf verlässt, dass es keine Aussprache zu einem Tagesordnungspunkt gibt. Herr Präsident, vielen Dank.
Ich will auch nur eine kurze Anmerkung machen. Frau Ministerin, wir haben mit unseren kommunalen Vertretern relativ lang über die Frage diskutiert, ob die Erstattungspauschale, die den Kommunen gewährt wird, die Flüchtlinge aufnehmen, ausreichend ist. Ich bitte Sie, dazu noch einmal Stellung zu nehmen, weil uns einige kommunale Vertreter darauf hingewiesen haben, dass es in dem Bereich eine relativ starke Preissteigerung gegeben hat. Wir stellen uns schon die Frage, ob das ausreichend ist, was dort gezahlt wird. Das ist die einzige Frage, die wir an der Stelle haben.Ansonsten tragen wir, wie im Ausschuss besprochen, den Gesetzentwurf mit. Ich freue mich, dass das Ganze in der Vorweihnachtszeit so harmonisch abgehandelt werden konnte. – Vielen Dank.