Vielen Dank, Herr Gotthardt. – Ich eröffne die Aussprache und verweise darauf, dass der Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucks. 16/3372, den ich eben aufgerufen habe, in verbundener Debatte mit aufgerufen ist.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ab dem 1. Januar 2005 wird es vielen behinderten und pflegebedürftigen Menschen im Lande Hessen finanziell schlechter gehen, nämlich dann, wenn sie auf Leistungen der Sozialhilfe angewiesen sind und gleichzeitig über Einkommen verfügen. Die Einkommensgrenzen werden bekanntlich
vereinheitlicht und damit in vielen Fällen abgesenkt. Die Betroffenen müssen also einen größeren Anteil ihres Einkommens, wenn sie über ein solches verfügen, für die eigene Pflege und Betreuung einsetzen. Seit der letzten Woche muss jedem klar sein,wer die Verantwortung für diese Schlechterstellung trägt: die Hessische Landesregierung und die Mehrheitsfraktion, die sie trägt.
Das Bundesgesetz überträgt nämlich zum 1. Januar 2005 die Festsetzung der Einkommensgrenzen auf die Länder. Deswegen hatte meine Fraktion einen Antrag eingebracht, der für blinde und pflegebedürftige Menschen die Einkommensgrenzen, die bisher gelten, über den 01.01. 2005 erhalten sollte. Sie haben diesen Änderungsantrag im Ausschuss abgelehnt.Dadurch sorgen Sie dafür,dass es den behinderten, pflegebedürftigen und blinden Menschen schlechter geht. Das ist völlig unverständlich.
Die CDU-Mehrheit behauptet immer: Arbeit soll sich lohnen. – Sie sagen auch immer, die Eingliederung behinderter Menschen in das Arbeitsleben sei Ihnen besonders wichtig. Dann müssen Sie schon einmal erklären, warum Menschen, die trotz einer schweren Behinderung und täglichem Unterstützungsbedarf einer Beschäftigung nachgehen, künftig über ein deutlich geringeres Einkommen verfügen sollen. Sie müssen begründen, warum sich für diese Menschen eine Beschäftigung immer weniger lohnen soll, warum Sie das wollen. Sie müssen begründen, warum Sie diesen Menschen auf Dauer ein Leben auf Sozialhilfeniveau zumuten wollen. Damit bestrafen Sie gerade diejenigen behinderten und pflegebedürftigen Menschen, die sich nicht aufgeben, sondern aktiv einmischen und mitmachen, die arbeiten wollen und arbeiten.
Sie können hierbei nicht auf Berlin verweisen. Sie und niemand anders haben die Verantwortung dafür, welche Einkommensgrenzen künftig gelten. Es ist allein Ihre Entscheidung, dass es den betroffenen Menschen ab dem nächsten Jahr finanziell schlechter gehen wird.
Sie sind durch dieses Gesetz auch dafür verantwortlich, dass das Ehrenamt in Hessen künftig beschädigt wird.Die Landesregierung lässt keinen Augenblick aus, vollmundige Bekenntnisse zum Ehrenamt abzugeben. Dann soll dies jetzt auch – wie ich finde, völlig zu Recht – in die Hessische Verfassung übernommen werden. Wie sehen dann aber Ihre Taten aus? Sie schaffen jetzt erst einmal bewährte Formen institutionalisierter Ehrenamtlichkeit ab. Sie haben die Einwände,die in der Anhörung vorgetragen wurden, alle gehört. Trotzdem wollen Sie die ehrenamtliche Tätigkeit von sozial erfahrenen Personen in den Sozialhilfekommissionen und in den Widerspruchsverfahren mit einem Federstrich abschaffen. Damit sagen Sie denjenigen, die das bisher sehr engagiert gemacht haben: Eure Arbeit stört uns nur. Ihr Ehrenamtlichen habt bei uns nichts mehr zu suchen. Wir, die Fachleute, wollen ungestört von euch entscheiden können. – Das stärkt das Ehrenamt nicht, sondern beschädigt es. Sie sollten künftig in keinem Fall mehr behaupten, dass das Ehrenamt in Hessen einen hohen Stellenwert hat. Bei Ihnen hat es das jedenfalls nicht.
Wir diskutieren im Augenblick– das werden wir auch im Laufe der Plenardebatte noch tun – über die Zukunft des Landeswohlfahrtsverbandes. Teilweise wird von einer Zerschlagung geredet. Die Kommunen behaupten, sie wollen gern wesentliche Teile der Behindertenhilfe selbst übernehmen. Natürlich brauchen wir in nächster Zukunft eine breite Diskussion darüber, welche Aufgaben der
Landeswohlfahrtsverband als überörtlicher Träger der Sozialhilfe künftig wahrnehmen soll. Ich verstehe überhaupt nicht, weshalb Sie hier Vorfestlegungen in Ihrem Gesetzentwurf treffen wollen, die ohnehin erst zum 01.01. 2007 in Kraft treten. Warum nutzen wir die Zwischenzeit nicht für eine ergebnisoffene, fundierte Diskussion? Das kann ich überhaupt nicht nachvollziehen.
Sie nehmen vor allem – ich habe das schon in der ersten Lesung gesagt; durch die Änderungsanträge, die uns vor einer Viertelstunde verteilt worden sind, wird das noch einmal bestätigt – falsche Weichenstellungen vor. Nach Ihrem Vorschlag wäre die ambulante Eingliederungshilfe weiterhin eine Aufgabe des örtlichen Trägers und die stationäre und teilstationäre Hilfe eine Aufgabe des überörtlichen Trägers. Genau diese Trennung ist eine derjenigen, die sich in der Vergangenheit nicht bewährt haben. Sie hat dazu geführt, dass nach sachfremden Erwägungen und vor allem nach finanziellen Aspekten entschieden wurde, welche Hilfe den behinderten Menschen angeboten wurde und welche nicht. Das muss aufgelöst und darf nicht perpetuiert werden.
Sie haben in Ihrer Begründung keine nachvollziehbaren Gründe dafür geliefert, weshalb Sie Aufgaben der Eingliederungshilfe vom überörtlichen Träger auf den örtlichen Träger übertragen wollen. Am Mittwoch werden wir über das Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen diskutieren. Dabei wollen Sie die kommunale Ebene von allen Gleichstellungsverpflichtungen freistellen. Gleichzeitig wollen Sie hier, dass die gleichen kommunalen Gleichstellungsverweigerer wesentliche Teile der Behindertenhilfe übernehmen. Das kann doch wohl nicht wahr sein. Das macht doch keinen Sinn. Das ist ungefähr so,wie ich im Ausschuss gesagt habe,als wollte man den hessischen Staatsweingütern die Verantwortung für die anonymen Alkoholiker übertragen oder als würde man einem Schneemann anbieten, zur Erholung in das Solarium zu gehen. Solange sich die Kommunen der Gleichstellung verweigern, sind sie, wie ich finde, ungeeignet, Teile der Behindertenhilfe in eigener Regie zu übernehmen.
Den zweiten Teil des Ausführungsgesetzes, der sich auf das SGB II bezieht, nennen Sie nach wie vor Hessisches OFFENSIV-Gesetz. Unseren Änderungsantrag, das richtig zu stellen und es Hessisches Ausführungsgesetz zum SGB II zu nennen, haben Sie abgelehnt. Ihr großmäuliger Formulierungstrick kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass Sie hierbei längst in die Defensive geraten sind. Frau Ministerin Lautenschläger und Herr Staatssekretär Krämer sind beinahe täglich unterwegs bei den optierenden Kommunen, um Durchhalteparolen zu verbreiten, weil immer klarer wird, dass viele Kreise gar nicht übersehen haben, was sie sich mit der Übernahme aller Leistungen nach dem SGB II aufgeladen haben.
Ich glaube, wir werden das in der nächsten Ausschusssitzung, also morgen, im Zusammenhang mit den Änderungsanträgen noch einmal sehr ausführlich diskutieren müssen.
Ich hoffe sehr, dass die Bezieher des ALG II bei den optierenden Kommunen ab dem 01.01.2005 nicht schlechter
gestellt sein werden als in den anderen Kommunen.Wenn es doch so sein sollte, dann sage ich von dieser Stelle und jetzt schon ganz deutlich:Auch hierfür trüge die Hessische Landesregierung die Verantwortung.
Sie haben nicht aus sachlichen Gründen, sondern allein aus ideologischer Verblendung die Kommunen zur Option gedrängt.
Dann haben Sie lange Zeit, bis vor einer Viertelstunde, so getan, als gäbe es die Arbeitsgemeinschaften gar nicht. Sie sind in Ihrem Gesetzentwurf nämlich überhaupt nicht aufgetaucht. Erst in dem Änderungsantrag, der uns eben verteilt worden ist, nehmen Sie zur Kenntnis, dass es die Arbeitsgemeinschaften gibt. Bravo. Endlich sind Sie in der Realität angekommen. Seit 2003 steht das Gesetz im Bundesgesetzblatt. Jetzt hat auch die CDU-Mehrheitsfraktion verstanden,dass es Arbeitsgemeinschaften geben soll.Seit dem 30.Dezember 2003 – ich sage es noch einmal – steht das SGB XII im Bundesgesetzblatt,also seit fast einem Jahr. Sie haben lange Zeit geschlafen. Sie haben Ihren Gesetzentwurf erst spät vorgelegt:Am 7.Oktober hatten wir die erste Lesung. – Das ist erwähnt worden.
Damals habe ich auch auf die handwerklichen Fehler hingewiesen, die dieser Gesetzentwurf hat. Sechs Wochen später, am 18. November, haben wir eine Anhörung durchgeführt. Damals wurden die meisten unserer Einwände bestätigt. Vier Wochen später fand dann eine Ausschusssitzung statt. Noch immer wäre Zeit gewesen, alles Mögliche nachzubessern. Aber erst jetzt, eine Viertelstunde vor der zweiten Lesung, bekommen wir ein umfangreiches Antragspaket, das ich zwar kurz durchsehen konnte, aber eben nicht abschließend bewerten kann. Sie können nicht ernsthaft behaupten, dass es sich hierbei um ein ordnungsgemäßes Gesetzgebungsverfahren handelt. Das können Sie doch nicht allen Ernstes behaupten.
So dilettantisch, wie dieses Gesetzgebungsverfahren von Ihnen betrieben worden ist,dazu kann man nur sagen:Die Qualität des zu verabschiedenden Gesetzes ist Ihnen offensichtlich völlig egal. Dabei geht es um ein Gesetz, von dem Hunderttausende Menschen im Land Hessen existenziell betroffen sind. Ihnen ist die Qualität dieses Gesetzes egal, weil Ihnen diese Menschen egal sind. Das ist das Problem.
Nach kursorischer Durchsicht Ihrer Änderungsanträge kann ich sagen: Sie verbessern zwar ein paar Schreibfehler, die Sie im Gesetzentwurf gemacht haben, Sie bleiben aber bei einer offensichtlich rechtswidrigen Umsetzung des Bundesrechts, und Sie bleiben bei Fehlern, die Sie gemacht haben, weil Sie verschiedene Behörden gar nicht benannt haben. Wir werden das im Ausschuss noch beraten müssen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie wirklich wollen, dass ein derartiges legislatives Monstrum das Gesetz- und Verordnungsblatt erreicht.
Mein Fazit aus der ersten Lesung muss ich aufrechterhalten: zu spät, zu schlampig, zu vollmundig, unvollständig, ungenau, unzureichend. Die Versuche, mit unseren Änderungsanträgen wenigstens die schlimmsten Unzulänglichkeiten zu beheben, haben Sie im Ausschuss zurückgewiesen. Sie werden nicht ernsthaft erwarten, dass wir diesem
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Jürgens. – Herr Boddenberg, Sie haben das Wort für die CDU-Fraktion. Die Redezeit beträgt zehn Minuten.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, über kein Thema haben wir in diesem Jahr so oft und intensiv beraten wie über die Fragen des Arbeitsmarktes insgesamt, aber auch über die Fragen des Umsetzens der Beschlüsse, die vor einem Jahr in Berlin im Vermittlungsausschuss gefasst worden sind.
Herr Kollege Jürgens, ich will zunächst einmal zugestehen, dass es sich tatsächlich um eine sehr komplexe Materie handelt, weil wir Definitionen zu formulieren und sehr starke Trennungen zwischen bundesrechtlichen und landesrechtlichen Zuständigkeiten vorzunehmen haben.
Um einen Kritikpunkt gleich aufzugreifen: Sie fordern mit Ihrem Antrag eine Erhöhung der Einkommensgrundbeträge für die Freistellung. Wir lehnen diese Forderung deshalb ab, weil wir Verwaltungsvereinfachung betreiben wollen.Der Bundesgesetzgeber sieht in § 85 SGB XII ausdrücklich vor, dass eine einheitliche Einkommensgrenze für jedwede Form der Hilfe im Bereich der Gesundheit gilt:bei den Eingliederungshilfen,der Hilfe zur Pflege,der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialen Schwierigkeiten, der Hilfe zur Haushaltsführung usw. Genau das will der Bund erreichen,indem er dort vereinheitlicht.Wir werden diese Vereinheitlichung nicht ändern.
Herr Dr. Jürgens, ich will auch auf das eingehen, was Sie schon in der ersten Lesung gesagt haben. Sie haben sich darüber mokiert, dass in dem Ausführungsgesetz, aber auch im OFFENSIV-Gesetz eine Reihe von Definitionen vorgenommen wird, die aus unserer Sicht dringend notwendig sind.Wenn Sie beispielsweise meinen,dass die Definition, was eigentlich ein „kommunaler Träger“ ist, lächerlich sei – wir haben auch im Ausschuss über das Thema gesprochen –, dann sage ich Ihnen: Ich halte es zunächst einmal für notwendig, dass wir hier eine ganz klare Definition vornehmen, wenn es um die Umsetzung einzelner Maßnahmen geht, sei es in der Arbeitsgemeinschaft, sei es aber auch bei den optierenden Kommunen.
Sie haben es eben selber gesagt: Mit dem heute von uns vorgelegten Änderungsantrag tragen wir tatsächlich einigen Forderungen Rechnung, z. B. dadurch, dass wir die Grundsicherung im Alter ausdrücklich aus dem Leistungskatalog des LWV herausnehmen wollen. Ein weiteres Thema,das auch Sie mehrfach angesprochen haben,ist die Frage:Was sind eigentlich Arbeitsgemeinschaften,und wie werden sie konstituiert? Das haben wir in der heute vorgelegten Ergänzung ausführlich dargestellt. Vor diesem Hintergrund zu behaupten, wir hätten in der Anhörung nicht aufgepasst,ist Unsinn.Wir haben nicht nur sehr wohl zugehört,sondern Konkretes umgesetzt,das dort gefordert wurde – immer vorausgesetzt, dass es dem Grundkonsens des Gesetzgebers und der Landesregierung entspricht.
Wir haben nicht nur eine Anhörung zum Thema Umsetzung gehabt, sondern wir hatten auch eine sehr ausführliche Anhörung zum Thema Arbeitsmarkt insgesamt.
Ich will nur darauf hinweisen, dass wir im Zuge der Gesamtberatungen – nicht ganz zu Unrecht, aber vielleicht ein wenig zu früh – das Thema Arbeitsmarkt vor einer Woche im Ausschuss auf der Grundlage umfänglicher Stellungnahmen der unterschiedlichsten Träger, der unterschiedlichsten Wirtschaftsverbände und anderer Beteiligter thematisiert haben. Ich denke, wir sollten uns alle miteinander nun einfach vornehmen,das umzusetzen,was wir als Gesetzgeber jetzt vorgeben, was wir an Alternativen auf den Weg bringen.
Herr Dr. Jürgens, zum Thema Arbeitsgemeinschaft sage ich zum wiederholten Male: Es gibt am Ende doch nur eine einzige Statistik zum hessischen Arbeitsmarkt. Wir sind es doch, die ein fundamentales Interesse daran haben,dass der gesamte hessische Arbeitsmarkt am Ende im Vergleich besser dasteht als der in anderen Ländern. Deshalb ist es einfach unsinnig – es wäre auch im Sinne des Erfolges, den wir zeitigen wollen, völlig kontraproduktiv –, wenn wir z. B. den Arbeitsgemeinschaften, also den nicht optierenden Kommunen bzw. der Bundesagentur, keine Unterstützung zuteil werden ließen, wo es sinnvoll und gewünscht ist. Das wäre völlig unsinnig, und das entspricht auch nicht meinem Selbstverständnis von Politik. Am Ende geht es darum, die besten Wege und die beste Lösung zu finden.
Ich will nicht verhehlen, Frau Fuhrmann, dass wir immer gesagt haben, dass die Kommunen für die Zusammenlegung aufgrund der Nähe zu den betroffenen Menschen die bessere Ebene sind als das Land. Wir wollen aber abwarten, was sich im nächsten Jahr, möglicherweise bereits im Herbst, anhand der Zahlen als der bessere Weg erkennen lässt.
Meine Damen und Herren,Sie haben zu Recht gesagt,wir reden hier durchaus auch über einen Paradigmenwechsel in der Arbeitsmarktpolitik in Deutschland. Deshalb trägt der zweite Teil weiterhin die Überschrift OFFENSIV-Gesetz, ob es Ihnen passt oder nicht, Herr Dr. Jürgens. Wir wollen nämlich sehr deutlich sagen, was es eigentlich bedeutet, was im Grundkonsens – zumindest mit Teilen der rot-grünen Bundesregierung – beraten und beschlossen worden ist: Wir müssen jeden einzelnen Betroffenen mit seinen gesamten Möglichkeiten der Teilhabe am Arbeitsmarkt zunächst einmal erfassen und ihn in der Form fördern, dass wir ihm adäquate Angebote machen können. Das ist genau die Frage, die uns aus meiner Sicht in den nächsten Monaten noch sehr viel mehr beschäftigen wird. Am meisten wird uns die Frage beschäftigen: Bekommen wir genügend Angebote aus dem Arbeitsmarkt, gerade auch für einfachere Tätigkeiten?
Ich freue mich zunächst einmal, dass, wie in diesen Tagen zu hören war, die Zahlen durchaus erwarten lassen, dass es mehr der so genannten Ein-Euro-Jobs geben wird, als
ursprünglich veranschlagt worden war.Aber noch einmal: Da sind in erster Linie nicht die öffentlichen Träger und die Kommunen, sondern da ist die Wirtschaft gefragt, die wir im Gegenzug auffordern müssen, dass sie möglichst bald entsprechend viele Arbeitsplätze anbietet. Meine Damen und Herren, hier haben wir in den nächsten zweieinhalb Wochen noch einiges an Arbeit zu leisten.
Ich habe mich auch über die Tatsache gefreut, dass fast alle Anzuhörenden gesagt haben – wenn ich das so formulieren darf –,sie seien auf einem guten Weg.Sie werden das nicht bestreiten, das haben fast alle in der Anhörung gesagt. Das gilt für Fragen der Datenerfassung, wo man sich Sorgen machen musste, ob die gewaltigen Mengen an Daten in so kurzer Zeit in qualitativ brauchbarer Art und Weise übertragbar waren. Das gilt aber auch für die in Rede stehenden Arbeitsgemeinschaften, die dabei sind, sich zu konstituieren. Wir haben ja gehört, dass der Städtetag vorgetragen hat, nach seiner Auffassung werden auch die nicht optierenden Kommunen am Ende entsprechende Verträge mit der Bundesagentur geschlossen haben.
Ich glaube, jetzt sind die notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Ich bin der Hessischen Landesregierung ausgesprochen dankbar, dass sie durch die von ihr betriebene Politik des Förderns und Forderns nicht nur in Hessen, sondern auch auf Bundesebene offensichtlich unglaublich viel bewegt hat. Wir freuen uns jetzt auf die Umsetzung und hoffen, dass wir gemeinsam mit Ihnen entsprechende Erfolge werden feststellen können. – Vielen Dank.