Zum anderen leiden wir in Deutschland generell daran, dass die Technologiefolgenabschätzung eine Technologiechancenabschätzung bei weitem überlagert.
Bei dem zweifellos notwendigen Blick auf die Risiken neuer Technologien verlieren wir allerdings häufig die möglichen Chancen aus den Augen. Zu oft wurden in Deutschland entwickelte Technologien von ausländischen Firmen im Ausland auf den Markt gebracht. Damit berauben wir uns einer Chance, neue Arbeitsplätze in Deutschland entstehen zu lassen. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund der katastrophalen Arbeitslosenzahlen nicht akzeptabel. Das Gesetz soll in Zukunft auch an dieser Stelle ein Stück weit Abhilfe schaffen. Es gilt, dass die Hochschulabsolventen mit Hilfe der Hochschulen ihre Ideen in die Praxis umsetzen können und damit auch neue Arbeitsplätze schaffen.
Somit wird auch der Wissenschafts- und Technologiestandort Darmstadt weiter ausgebaut.Mit dem neuen Gesetz entlassen wir die TUD allerdings nicht in die Beliebigkeit. Im Gegenteil, die Ziele sind klar definiert. Der Weg dorthin ist jedoch frei.Alle Entwicklungsprozesse,an denen die Hochschule beteiligt ist, müssen regelmäßig evaluiert, d. h. auch kritisch untersucht werden.
Dies gilt auch für die vereinbarte Einführung des Masterabschlusses für den Studiengang Lehramt an Berufsschulen.Wir wollen der TU Darmstadt die Möglichkeit geben, die Qualität und die Chancen, die der Masterstudiengang für das Lehramt bietet, modellhaft zu erproben. Nach einer erfolgreich beendeten Erprobungsphase kann das neue Gesetz als Modell für andere Hochschulen in Hessen – auch in ganz Deutschland – dienen. Die Verbesserung unserer Hochschulen ist unser aller Anliegen.
Ich freue mich daher, dass wir die TU Darmstadt gemeinsam zu einer Modellhochschule umbauen. Mein Dank für die konstruktive Mitarbeit gilt Herrn Minister Corts, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in seinem Ministerium, der TU Darmstadt und den Mitgliedern des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst.
Dass alle Landtagsfraktionen dem TUD-Gesetz positiv gegenüberstehen, ist ein richtiges und wichtiges Signal für unser Land, zeigt es doch, dass wir alle die besondere Bedeutung der Hochschul- und Forschungspolitik in unserem Land erkannt haben und uns zielführend und konstruktiv in diesem Bereich engagieren.Es war von Anfang an unser Ziel, dass die TU Darmstadt mit einer breiten politischen Unterstützung in die Zukunft geht. Deshalb freue ich mich, dass alle Fraktionen unserem Entwurf zustimmen.Wir danken Ihnen dafür. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Reißer. – Als aufmerksamen Zuhörer begrüße ich herzlich den Präsidenten der Technischen Universität Darmstadt,Herrn Prof.Wörner.Herzlich willkommen.
Wie nett von Ihnen, Herr Präsident, vielen Dank. – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Was lange währt, wird endlich gut. Schließlich haben wir doch einen gemeinsamen Änderungsantrag aller vier Fraktionen zustande gebracht. In diesem Änderungsantrag finden wir unsere Positionen wieder, und in einem Punkt geht er sogar auf sehr erfreuliche Art über unsere ursprünglichen Forderungen hinaus.
Ich könnte mich lang und breit darüber auslassen, wie es dazu gekommen ist. Das lasse ich jetzt aber. Das Verfahren war allerdings nicht besonders professionell; das kann ich dazu sagen.Aber wir haben es geschafft, dass der Entwurf für ein TUD-Gesetz nun auf einer breiten Basis steht.Wenn ich mich an die zweite Lesung erinnere, stelle ich fest, dass es seitdem eine wirklich erstaunliche Entwicklung gegeben hat. Noch im Oktober sah es so aus, als ob ein Konsens zwischen allen vier Fraktionen nicht möglich wäre. Soweit ich es beurteilen kann, sind jetzt aber doch alle recht zufrieden.
Bei der letzten Lesung hat es daran gehakt, dass wir die Interessen der Statusgruppen im Hochschulrat vertreten haben wollten. Für uns war es wichtig, dass eine Optimierung der Strukturen in der TUD nicht auf Kosten der demokratischen Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte geht.
Da der Hochschulrat mit viel mehr Kompetenzen ausgestattet wurde, muss er den verschiedenen Interessengruppen in der Hochschule verpflichtet sein. Mit den vorgesehenen Befugnissen wird der Hochschulrat zu einem kontrollierenden und zugleich mitbestimmenden Hochschulorgan, in dem beispielsweise auch die Interessen der Stu
Frau Kühne-Hörmann, Sie haben unseren damals sehr weich formulierten Vorschlag abgelehnt, da Sie die Interessenvertretung offenbar mit einer körperlichen Anwesenheit verwechselt haben. Das war damals nicht so gemeint, und ich habe auch immer wieder versucht, es zu erklären.
Jetzt gibt es einen Kompromiss, der sogar über unsere Forderungen hinausgeht.Zukünftig werden Hochschulrat und Senat mindestens einmal im Jahr Angelegenheiten beraten, die für die Hochschule von grundsätzlicher Bedeutung sind. Damit ist unserer Meinung nach die Beteiligung der Statusgruppen, die im Senat vertreten sind, gewährleistet. Es ist gut, dass hier eine Vernetzung stattfindet und dass damit die Entscheidungen auf eine breitere Basis gestellt werden. Dies ist vor allem für die Umsetzung der Entscheidungen des Hochschulrats innerhalb der Hochschule unerlässlich.
Diese Regelung verbuchen wir als unseren Erfolg in diesem Gesetzgebungsverfahren. Ebenfalls erfreulich ist, dass der Kreis derjenigen, die von einer Benennung als Mitglied des Hochschulrats ausgeschlossen bleiben, um Ministeriumsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sowie um Mitglieder der Landesregierung erweitert worden ist.
Erfreulich ist an dem Änderungsantrag auch der Passus, der den erstmals von einer Universität geforderten Studienerfolg definiert. Natürlich kann eine Universität nicht den Erwerb eines Abschlusses garantieren. Sie kann nur die Voraussetzungen dafür schaffen, dass es jedem Studierenden und jeder Studierenden gelingen kann, einen Abschluss zu machen. Die TUD kann sich dazu verpflichten, für solche Studienbedingungen zu sorgen; denn in ihrer Macht kann es lediglich stehen, den Erwerb eines Abschlusses zu ermöglichen.
Bei der Konsensfindung hat es parteiübergreifend breite Bemühungen gegeben. Besonders der Präsident der TUD, Prof.Wörner, hat stets versucht, einen Konsens herbeizuführen.
Mit unseren Vorstellungen, die Verpflichtung zu einer systematischen Personalentwicklung zu verankern, konnten wir uns leider nicht durchsetzen.Wir sind jedoch nach wie vor der Auffassung, dass gerade eine autonome Hochschule ihre wichtigste Ressource, nämlich ihr Personal, planvoll fördern muss. Auch unsere Forderung, bei der Freigabe von Personalentscheidungen die Frauenförderung und Gender Mainstreaming zum Bestandteil der Zielvereinbarung und damit der Hochschulentwicklung zu machen, um in diesem wichtigen Bereich weiterzukommen, fand leider keinen Anklang.
Mit Sorge betrachten wir auch die Entwicklung bei der Möglichkeit, Professorinnen und Professoren als Angestellte zu beschäftigen. Hierzu benötigt die TUD nämlich zunächst einmal mehr Geld. Fakt ist aber, dass wir in diesem Haushalt den so genannten Strukturausgleich haben. Das habe ich gestern erklärt. Die TUD bekommt aus diesem Grund weniger Geld, nämlich 44,4 Millionen c. Die TUD ist aber jetzt nicht nur mit neuen Rechten, sondern
auch mit vielen Pflichten ausgestattet. Sie muss daher die Mittel erhalten, um diese erfüllen zu können.
Der Präsident der TUD hat es bereits angekündigt: Die Finanzsituation der Universität wird eher dazu führen, dass die Zahl der Professorinnen und Professoren reduziert wird. Es sieht also ganz danach aus, als ob der Professor oder die Professorin im Angestelltenverhältnis zunächst nur eine auf dem Papier existierende Möglichkeit wäre.
Nicht umgesetzt wurde auch unsere Forderung, bei Berufungen eine Abweichung des Präsidiums von einzelnen Bestimmungen des § 72 HHG – nicht mit Zustimmung des Hochschulrats, sondern mit Zustimmung des Senats – zuzulassen.Wir sind immer noch der Meinung,dass es sich hierbei um Entscheidungen handelt, die der Senat, fachlich gesehen, viel besser beurteilen könnte.
Wir hätten uns in dem TUD-Gesetz insgesamt eine stärkere Rolle des Senats gewünscht. Wir hätten es auch gerne gesehen, wenn der Senat den Rahmen für die Verteilung der Mittel innerhalb der Hochschule setzen könnte.
Wir begrüßen die Änderungen, die der Gesetzentwurf im Zusammenhang mit der begleitenden Evaluation erfahren hat. Ursprünglich war geplant, dass ein Evaluationsbericht erst nach vier Jahren vorgelegt wird. Unser Änderungsantrag sah einen Zwischenbericht nach zwei Jahren und die Übertragbarkeit der dort enthaltenen Aussagen auf andere Hochschulen vor.
Vor diesem Hintergrund sind wir hoch zufrieden, dass die Präsidenten jetzt jährlich gegenüber dem Parlament über den Stand der Evaluation berichten und dass die Evaluationsergebnisse laufend daraufhin überprüft werden, ob eine Übertragung der Regelungen auf die anderen Hochschulen sinnvoll ist.
Damit wird auch früher das ermöglicht, was wir uns alle wünschen: eine für den Wettbewerb fit gemachte Universität. Möglichen Fehlentwicklungen kann mit dem jetzigen Konzept dabei rechtzeitig entgegengesteuert werden, und die anderen Universitäten profitieren frühzeitig von den gemachten Erfahrungen. – Ich betone noch einmal, es war ein beschwerlicher Weg, der manchmal drohte, in die falsche Richtung zu gehen. Aber sind schließlich angekommen – ich glaube, ich kann auch für meine Kolleginnen sprechen: zu unserer aller Zufriedenheit. Wie ich bereits dargestellt habe, gibt es Punkte, die wir nicht verwirklichen konnten. So ist es nun einmal, wenn man Kompromisse schließt.
Eine kleine Spitze möchte ich mir doch noch erlauben. Dass die Öffnung der Lehrerstudiengänge auf Bachelorund Master-Abschlüsse über das TUD-Gesetz wenigstens für die TUD und zunächst nur für berufliche Schulen erfolgt, findet unsere Zustimmung. Dass Sie das jetzt zulassen, bei anderen Hochschulen und für andere Lehrämter nicht, das ist allerdings ungerecht gegenüber den anderen Hochschulen, und das ist mir absolut unverständlich.
Meine Damen und Herren, Herr Corts, da das bei der TUD geht, im Lehrerbildungsgesetz aber nicht geht, das finde ich, ehrlich gesagt, ziemlich peinlich. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die FDP hat sich immer für mehr Autonomie für die hessischen Hochschulen eingesetzt und hat hierfür gekämpft. Der Name Ruth Wagner als Wissenschaftsministerin ist hier Programm. Von daher hätten wir an sich gerne nach dem erfolgreichen Quasi-Probelauf des 2000er-Hochschulgesetzes der TUD noch weit mehr Autonomie eingeräumt, als dies mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Fall ist. Ich habe hier bereits für meine Fraktion ausgeführt, dass, wenn es nach unseren Wünschen gegangen wäre,wir der Technischen Universität Darmstadt die volle Dienstherreneigenschaft und ein eigenes Haushaltsrecht sowie mehr Autonomie im Hinblick auf die Studentenwerke übertragen hätten.
Außerdem – was mir an dieser Stelle wichtig ist – haben Gespräche in Darmstadt mit der Hochschulleitung und an der Hochschule gezeigt, dass die Technische Universität Darmstadt bereit und in der Lage gewesen wäre, dieses Mehr an Autonomie auszufüllen.
Wir haben in diesem Hause für dieses Anliegen leider keine Partner gefunden, keinen Partner in der Regierungsfraktion CDU, aber auch leider keinen Partner in den beiden anderen Oppositionsfraktionen. Da der heute in dritter Lesung vorliegende Gesetzentwurf mittlerweile durch die Änderungsvorschläge der FDP besser ist als der ursprüngliche Gesetzentwurf, wird auch die FDP-Fraktion diesem Gesetzentwurf, wie schon in der zweiten Lesung, zustimmen. Immerhin, ein zaghafter Schritt in die richtige Richtung ist besser als gar kein Schritt in die richtige Richtung. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, aber wir werden nicht locker lassen, auch die noch verbleibenden Widerhaken auf dem Weg zur vollständigen Autonomie mit der Zeit aus dem Weg zu räumen.
Uns ist die Zustimmung deswegen nicht schwer gefallen, weil es uns im Rahmen der Beratungen zwischen den Obleuten der vier Fraktionen gelungen ist, noch eine ganze Reihe von Punkten an diesem Gesetzentwurf zu verändern, die uns wichtig waren.
Der erste Punkt betrifft – das ist schon vom Kollegen Siebel quasi zitiert worden – unseren Vorwurf des nach wie vor vorhandenen Gängelbandes. Wir haben es geschafft, im Hinblick auf die Streichung der Formulierung im Gesetzentwurf, dass die TUD eine staatliche Einrichtung sei, und im Hinblick darauf, dass auch die Bestimmung gestrichen worden ist,dass Mitglieder der Landesregierung und Mitarbeiter der Ministerien im Hochschulbeirat der Technischen Universität Darmstadt sitzen dürfen, dass dieses Gängelband an zwei Punkten entfernt wird und an diesen Stellen nicht weiter der verlängerte Arm des Ministeriums in die Hochschulen hineinregiert. Auch die bereits schon erwähnte begleitende Evaluation durch das Parlament ist ein Vorschlag, der sich in dem Änderungsantrag der FDP befunden hat.
Der zweite Punkt ist mir ebenso wichtig. Wir können uns damit einverstanden erklären, dass in dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf endlich eine Koppelung zwischen den Pflichten, die der TUD auferlegt werden, und der Frage
der Angemessenheit der der Universität zur Verfügung gestellten Mittel geschaffen wird. Sicherlich, wir als FDP hätten es besser gefunden, der Hochschule das vorhandene Geld zur Verfügung zu stellen.