Protocol of the Session on October 7, 2004

Herr Kollege Gotthardt, ich wollte gerade der Kollegin Wagner einen dritten Punkt sagen.

(Frank Gotthardt (CDU):Antworten Sie lieber auf meine Frage! Die kann man mit Ja oder Nein beantworten!)

Herr Kollege Gotthardt, ich rede gerade mit Frau Kollegin Wagner und nicht mit Ihnen.

Frau Kollegin Wagner, Sie haben in Ihrer Rede gesagt, dass Sie im Gegensatz zu mir keinen Beitrittskandidaten wollen, in dem ein bisschen gefoltert wird. Sie haben gesagt, im Gegensatz dazu seien Sie für ein Europa, in dem es überhaupt keine Folter gibt. Ich fand diesen Vorwurf, gerade an uns – das ging nicht nur an mich, sondern an die ganze Fraktion, dabei erinnere ich mich an die Debatte heute morgen und die Rede von Frau Kollegin Hölldobler-Heumüller –, extrem unfair.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP): Das habe ich doch nicht Ihnen persönlich gesagt.)

Denn ich glaube, dass gerade bei uns keinerlei Zweifel daran bestehen kann, dass wir nicht nur für ein Europa sind, in dem es überhaupt keine Folter gibt, sondern auch für eine Welt, in der es überhaupt keine Folter gibt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Frank Gotthardt (CDU): Wie war das mit der Richterin mit Kopftuch?)

Ich kann gerade für mich persönlich sagen, dass ich mich um Asylbewerber aus der Türkei gekümmert habe, als andere die Reste der NVA-Waffen an die Türkei geliefert haben. Ich glaube, dass man in diesem Zusammenhang sehr genau schauen muss.

(Zurufe von der CDU)

Herr Irmer, da lachen Sie. Sie verstehen das alles nicht. – Meine Damen und Herren, es ist wirklich ein Tiefpunkt des Parlamentarismus, den wir heute erleben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Das Wort hat Herr Abg. Dr. Jung.

(Zurufe von der SPD: Der Justizminister hat sich gemeldet!)

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Al-Wazir, ich halte es schon für abenteuerlich. Man kann in einer so wichtigen Frage durchaus unterschiedlicher Auffassung sein. Das hat der Kollege Walter deutlich gemacht.Aber wenn man in einer solchen Debatte, in der es um die Frage geht, ob wir dem Verfassungsgebot aus unserer Sicht Rechnung tragen, nämlich dafür zu sorgen, dass in Hessen im Hinblick auf die Beamten und die Lehrerschaft die Gleichheit und die Menschenwürde eine entsprechende Rolle spielen und deshalb das Tragen eines Kopftuchs verboten wird, behauptet, dass das ein Tiefpunkt des Parlamentarismus sei, dann richtet sich das gegen Sie selbst.

(Lebhafter Beifall bei der CDU)

Da Sie mich vorhin falsch zitiert haben, will ich aus der ersten Lesung, die Sie offensichtlich nicht mehr in Erinnerung haben, zitieren.

(Birgit Zeimetz-Lorz (CDU): Das ist zu lange her!)

Ich habe damals einen Artikel aus der Wochenzeitung „Die Zeit“ zitiert. Ich kann mich nicht erinnern, dass das ein Parteiorgan der CDU Deutschland oder der hessischen CDU wäre. In der liberalen Wochenzeitung „Die Zeit“ wurde damals Namo Aziz, ein islamisch engagierter Mann, wie folgt wiedergegeben:

Wer in Deutschland das Kopftuch an Schulen und Universitäten toleriert, der sollte auch die Einführung der von der Scharia vorgesehenen Strafen, die Auspeitschung, Amputation und Steinigung, in Betracht ziehen.

Das war das Zitat, das ich Ihnen vorgetragen habe.

Meine Damen und Herren, wer bestreitet denn – das haben Sie auch nicht bestritten, Herr Kollege Walter –, dass das Kopftuch ein politisches Symbol ist, das auch für den fundamentalistischen Gottesstaat steht, der auch die Scharia beinhaltet? Deshalb verstößt es gegen unsere Verfassung.

(Beifall bei der CDU – Jürgen Walter (SPD): Auch!)

Herr Dr. Jung, gestatten Sie Zwischenfragen? – Nein.

Herr Kollege Klemm, natürlich kann man sich über die Frage der Verfassung streiten und bei unterschiedlichen Auffassungen gegebenenfalls auch zu anderen Ergebnissen kommen. Ich kann mich sehr gut an die letzte Frage erinnern, da ging es um die Auflösung dieses Parlaments. Da sind Sie mit vielen Professoren angetreten und haben mit großer Verve gesagt, was wir alles vor dem Bundesverfassungsgericht erleben würden. Nur, wir haben vor dem Bundesverfassungsgericht gewonnen.Das will ich Ihnen ebenfalls in Erinnerung rufen.

(Beifall bei der CDU – Jörg-Uwe Hahn (FDP): Da war die FDP auch dabei! Da haben Sie auch die Hinweise der FDP ernst genommen!)

Herr Kollege Klemm, wir sind von dem überzeugt, was uns auch namhafte Verfassungsrechtler bestätigt haben. Das scheint hier in Vergessenheit geraten zu sein. Prof. Kirchhof, der im Verfassungsrecht kein Unbekannter ist, hat Folgendes formuliert: „Insgesamt ist der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion des Hessischen Landtags... verfassungsrechtlich ausgewogen und zur Lösung des Problems geeignet und angemessen.“

(Zuruf von der CDU: Hört, hört!)

Der ehemalige Bundesjustizminister und Verfassungsrechtler Prof. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig hat formuliert:

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Er hat es widerrufen!)

„Verfassungsrechtlich ist damit der vorgelegte Gesetzentwurf ohne Bedenken.“

Der Grundgesetzkommentator Rupert Scholz – wir kennen ihn alle, von Dürig bis Scholz – hat Folgendes formuliert: „Zusammenfassend ist festzustellen, dass die vom Land Hessen geplante gesetzliche Neuregelung in jeder Hinsicht verfassungsgemäß ist...“

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, wer hier behauptet, dass Verfassungsrechtler das Gegenteil dargestellt hätten, der sagt gerade die Unwahrheit.

(Beifall des Abg. Rudi Haselbach (CDU) – Zuruf des Abg. Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Es ist teilweise verfassungsrechtlich umstritten, aber es sind namhafte Verfassungsrechtler, die unsere Auffassung teilen.

Meine Damen und Herren, die Grundfrage, wo wir anderer Auffassung sind, ist die: Wir sind der Auffassung, man kann und darf nicht differenzieren, wenn es um Lehrerinnen geht, wo Sie offensichtlich zustimmen, und wenn es um Beamtinnen geht, wenn es um Polizeibeamtinnen geht, wenn es selbstverständlich auch um Richterinnen geht. Die Amtstracht ist eine Frage der Verordnung oder des Erlasses. Aber halten Sie es für richtig, dass in unserem demokratischen Staat eine Richterin mit islamischem Kopftuch über unsere Verfassung, über unser Recht und Gesetz entscheidet? Das ist falsch.

(Beifall bei der CDU – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist nur noch demagogisch!)

Meine Damen und Herren, wenn ich Ihr Argument von den Beamtinnen höre,die teilweise in den Hinterzimmern arbeiten, muss ich sagen: Beamte sind diesem Staat und unserer Verfassung verpflichtet. Sie werden nicht für Hinterzimmer eingestellt, sondern um diesem Staat in Treue zu dienen. Das ist die Auffassung nach dem Beamtenrecht.

(Beifall bei der CDU – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Warum sind Sie so demagogisch, haben Sie es nötig?)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir kommen zu dem Ergebnis, dass es im Interesse unseres Rechtsstaates, im Interesse unserer Verfassung, aber auch im Interesse eines friedlichen Zusammenlebens notwendig und richtig ist,

(Petra Fuhrmann (SPD): Das ist ja Hohn!)

auch in dieser Frage Klarheit zu schaffen und nicht zuzulassen, dass das islamische Kopftuch als Symbol sowohl von Lehrerinnen als auch von Beamtinnen in Hessen getragen wird. Deshalb ist unserem Gesetzentwurf zuzustimmen. – Besten Dank.

(Lebhafter Beifall bei der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Beantragt ist namentliche Abstimmung.

(Zuruf der Abg.Petra Fuhrmann (SPD) – Gegenruf des Abg. Hans-Jürgen Irmer (CDU)

Meine Damen und Herren, wir sind in der Abstimmung. Jetzt bitte ich um absolute Ruhe. – Wer dem Gesetzentwurf in dritter Lesung zustimmen möchte, sagt Ja, wer nicht, sagt Nein. Frau Kollegin Dörr beginnt mit dem Aufruf.

(Namensaufruf – Abstimmungsliste siehe Anlage)

Meine Damen und Herren, wir haben eine Differenz bei den Neinstimmen.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Dr. Franz Josef Jung (Rheingau) (CDU): 54 : 50! – Frank Gotthardt (CDU): Es müssen vier Stück fehlen! – Volker Hoff (CDU): Nehmt doch einen Mittelwert!)

Ich teile Folgendes mit: Mit Ja haben 54 Kolleginnen und Kollegen gestimmt, mit Nein haben 50 Kolleginnen und Kollegen gestimmt.