Gerne lasse ich am Ende meiner Rede Zwischenfragen zu. Darüber hinaus gibt es ja noch die Möglichkeit der Kurzintervention. Denn ich möchte in meiner Rede noch sehr viel darstellen.
Da Herr Rhiel offensichtlich keine vernünftige Energiepolitik auf die Reihe bringt – das schafft auch Herr Dietzel mit seiner Biomasse nicht –,
(Heiterkeit bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Frank Gotthardt (CDU) – Beifall bei Abgeordneten BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Ich möchte auf die symbolische Politik des Herrn Rhiel zu sprechen kommen. Was steckt denn hinter dem Vorstoß
Hessens zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts? Da gibt sich der große Minister mit markigen Sprüchen als Verbraucherschützer,mit den Worten,Wettbewerb sei der beste Verbraucherschutz. Nachdem er seit immerhin eineinhalb Jahren im Amt ist, gibt er nun vor, sein Herz für die Verbraucherinnen und Verbraucher entdeckt zu haben. Dann sollte man sich aber auch einmal ansehen, wie er diese Initiative begleitet und welche Begründung dazu im Bundesrat abgegeben wurde. Auf den Seiten, auf denen das schwarz auf weiß festgehalten wurde, werden Sie keine Aussagen über den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher finden.Vielmehr werden Sie dort Aussagen über den Schutz der Netzbetreiber finden. Das ist nicht der richtige Weg.
Ich möchte das beweisen. Ich habe mir ein Zitat aus der Begründung zu dieser Bundesratsinitiative herausgesucht. Ich möchte es jetzt sinngemäß anführen. In seinen Ausführungen zu dem Gesetzentwurf sagt Minister Rhiel, Netzbetreiber müssten dann stets damit rechnen, auch innerhalb von Wirtschaftsperioden durch Verfügung zur Änderung ihres Entgeltes gezwungen zu werden. Sie müssten sogar rückwirkend Korrekturen des Erlöses aufgrund von Vorteilsabschöpfungen hinnehmen.
Was kritisiert Herr Rhiel damit eigentlich? Er kritisiert, dass Netzbetreiber künftig zur Rechenschaft gezogen werden sollen, wenn sie die Verbraucherinnen und Verbraucher ohne vernünftigen Grund zur Kasse gebeten haben. Das läuft nämlich unter Abzockerei. Herr Rhiel würde das aber akzeptieren.
Dass Minister Rhiel hier in die Bresche springen will, hat mit Verbraucherschutz nichts, aber auch überhaupt nichts zu tun. Jetzt fehlt wirklich nur noch eine Bemerkung, dass die anderen Stromanbieter Vorteile hätten, wenn einer Strafe zahlen müsse, damit könne die Wahl der Stromanbieter beeinflusst werden, die die Verbraucherinnen und Verbraucher vornehmen würden. Das wäre das i-Tüpfelchen auf dem Ganzen.
Herr Minister Rhiel setzt aber noch einen drauf. Er fordert sogar den stärkeren Schutz der Netzbetreiber. Auch hier möchte ich Ihnen ein Zitat aus der Begründung der Bundesratsinitiative anführen. Er sagte:
Im Gegenzug zur Einführung einer Genehmigungspflicht für Netzentgelte und Ausgleichsleistungen ist klarzustellen, dass genehmigte Entgelte nicht Gegenstand von Missbrauchsverfahren sein können. Dies schafft Rechtssicherheit für die Netzbetreiber,
ebenso wie die Klarstellung, dass rückwirkende Vorteilsabschöpfungen durch die Regulierungsbehörde nicht infrage kommen.
Für die Praxis bedeutet das aber,dass es die Netzbetreiber bei der Genehmigung nur geschickt anstellen müssen, um die Gewinne aus ihrem Monopol zu sichern.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Minister Dr. Alois Rhiel: Sie haben es nicht ver- standen!)
Damit schützt Herr Minister Rhiel nicht die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern die Netzbetreiber.
Meine Damen und Herren, wir brauchen mehr Wettbewerb im Stromnetz wie auch im Gasnetz. Wir brauchen eine stärkere Kontrolle, und das fordern wir vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schon seit Jahren. Das derzeitige Modell der Überwachung der Endpreise für die privaten Stromverbraucher durch die Bundesländer ist gescheitert, das muss man sagen. Immer stärker werden Stromanbieter durch die Netzbetreiber diskriminiert. Die aktuelle Preistreiberei der großen Stromoligarchen zeigt außerdem,dass schnell gehandelt werden muss,um eine weitere ungerechtfertigte Belastung für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu verhindern. Die Dreistigkeit, die hier von den Stromoligarchen an den Tag gelegt wird, ist unglaublich. Deshalb muss das Energiewirtschaftsgesetz schnell vollzogen werden. Die Diskussion läuft schon sehr lange, und die Länder dürfen hier nicht blockieren, sondern müssen konstruktiv in diesem Bereich mitarbeiten.
Ganz klar ist: Ziel des neuen Energiewirtschaftsrechts ist es, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, den Energiemarkt transparenter, umwelt- und verbraucherfreundlicher zu machen sowie den Netzzugang – das ist uns besonders wichtig – gerade im Hinblick auf erneuerbare Energien zu erleichtern und diskriminierungsfrei zu gestalten.
Wir glauben auch, dass die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, die um die Bereiche Strom und Gas erweitert werden soll, das richtige Instrument dafür ist. Wir glauben, dass dort eine hohe Kompetenz besteht, gerade diesen Fällen konsequent nachzugehen.
Wichtig ist, dass die Netzeigentümer ein Verfahren und die Kriterien für die Berechnung der Netzentgelte bekommen. Dies muss vorgegeben werden, und das ist der Hauptknackpunkt. Das ist die Grundlage für mehr Transparenz und wird von uns deshalb auch ausdrücklich begrüßt. Denn eine Ex-ante-Variante allein, wie sie von Herrn Rhiel immer wieder postuliert und gefordert wird, schafft keine niedrigeren Strom- und Gaspreise. Nur vernünftige Regelungen zur Kostenkalkulation können niedrigere Netzdurchleitungsentgelte bewirken.
Ich möchte an dieser Stelle auch nicht über Ex-ante- oder Ex-post-Regulierung streiten. Beide Verfahren haben Vor- und Nachteile.Wichtig ist, dass die Kriterien und die Regeln des Verfahrens für die Berechnung der Netzentgelte festgehalten werden.
Meine Damen und Herren, vordergründig ist es natürlich logisch, eine Überprüfung vor einer Genehmigung vorzunehmen. Das kennt man aus vielen Bereichen. Da es aber über 1.700 Stromanbieter gibt, besteht der Vorteil einer nachgelagerten Prüfung darin, dass die Regulierungsbehörde das Ganze schrittweise tun kann und nicht sofort alle 1.700 Stromanbieter prüfen muss.Damit kann die Regelung schnell greifen.Gleichzeitig ist vorgesehen – das ist besonders wichtig –, im Jahre 2007 eine Evaluierung vorzunehmen. Dann kann sich das System wieder ändern.
Es ist ganz wichtig, dass die Länder nicht weiter durch falsche Aussagen das Energiewirtschaftsrecht torpedieren und immer wieder darauf hinweisen, dass gerade die umweltbezogenen Abgaben diese Preissteigerungen ausmachten. Schließlich entspricht dies nicht der Wahrheit.
Nein, es ist nicht so, Herr Minister Rhiel. Sie als Minister sind hier gezwungen, die Wahrheit zu sagen.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Lachen bei der CDU – Minister Dr. Alois Rhiel: Das werde ich Ihnen aber nachweisen!)
Ich werde es einmal darstellen. Da können Sie sich noch so aufregen, selbst wenn Sie heute Geburtstag haben. An den Zahlen, schwarz auf weiß, lässt sich nun einmal nichts drehen, Herr Minister, so lieb Ihnen das wohl wäre.
Gehen wir von einem durchschnittlichen Strompreis von 18 Cent pro Kilowattstunde aus. Das ist der so genannte Arbeitspreis. Da betragen die umweltbezogenen Abgaben gerade einmal 2,8 Cent.
Wo Sie da die 40 % errechnen wollen, das möchte ich wissen. Da greift bei Ihnen wirklich PISA, weil die Mathematik nicht stimmt.
Die Erneuerbare-Energien-Umlage betrifft 0,4 Cent, das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz 0,3 Cent, die Ökosteuer 2,1 Cent, und das macht summa summarum 2,8 Cent pro Kilowattstunde. Das sind nicht 40, sondern 15 %.
In Ihrer Kalkulation kommen noch die Mehrwertsteuer und die Konzessionsabgabe vor. Das schreiben Sie alles Rot-Grün zu.Aber wer hat es denn zu verantworten? Das war damals nicht Rot-Grün, das war unter einer anderen Regierung.
Die umweltbezogenen Abgaben machen keine 40 % aus. Sie sind ein geringer Teil dessen, was im Nettostrompreis verankert ist. Ich sage Ihnen: Es ist auch der richtige Weg, dass so etwas verankert wird. Denn gerade zur Senkung der Rentenbeiträge haben Sie immer noch keine Antwort. Wir sind froh, dass ein Teil der Ökosteuer dazu beiträgt, diese Beträge unter 20 % zu halten.
Meine Damen und Herren, es ist eine richtige Entscheidung gewesen. Wir sind stolz darauf. Wir sehen nicht ein, dass Sie immer wieder versuchen, diese Märchen in die Bevölkerung hineinzutragen.
Sie wissen ganz genau: Das eigentliche Problem sind nicht die umweltbezogenen Abgaben. Das eigentliche Problem sind die überhöhten Netzentgeltforderungen. Dies ist nicht in Ordnung.Von 18 Cent pro Kilowattstunde gehen 6 Cent alleine in die Netznutzung hinein. Das ist in keiner Weise gerechtfertigt. Es gab seit langer Zeit keine Erhöhung der umweltbezogenen Abgaben, die es gerechtfertigt hätte, eine solch hohe Erhöhung vorzunehmen. 30 % des Nettostrompreises alleine für die Netznutzung, das ist nicht akzeptabel. Hier müssen wir eingreifen, und ich hoffe, dass auch Herr Rhiel an unserer Seite steht.
Deshalb ist für uns die Frage der Netznutzung der Ansatzpunkt. Wir stehen dazu, dass das Geld für einen zu
kunftssicheren Umbau der Stromversorgung zur Verfügung steht. Neben der Energieversorgung muss auch die Energieverteilung modernisiert werden. Aber das ist nichts Neues, das tun die Stromversorgungsunternehmen schon im Rahmen der Instandhaltung. Auch das Lastmanagement in den Netzen ist keine grüne Erfindung, sondern seit der ersten erfolgreichen Fernübertragung von Drehstrom im Jahre 1891 von Lauffen am Neckar nach Frankfurt eine wichtige Aufgabe des Netzbetreibers.
Wir stehen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz, wir stehen zur Ökosteuer, und wir stehen zur Kraft-WärmeKopplung; denn das zeigt die richtige Richtung in eine zukunftsfähige, sichere Energie.
Wir lehnen es ab,dass mit fadenscheinigen Begründungen Monopolunternehmen die Verbraucherinnen und Verbraucher abzocken wollen; denn nichts anderes geschieht hier.
Meine Damen und Herren, wir brauchen in Hessen die Energiewende. Deshalb setzt sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für eine zukunftsfähige und innovative Energiepolitik in Hessen ein mit den Schwerpunkten Energiesparen, Energieeffizienz, risikoarme Technologien und Nutzung regenerativer Energieträger statt CDU-Schaumschlägerei im Bundesrat.