Protocol of the Session on September 15, 2004

Wenn man das parlamentarische Verfahren und die Anhörungen ernst nähme, wäre es konsequent, zu sagen: Sie ziehen den Gesetzentwurf zurück. Nicht die CDU-Fraktion, sondern die Landesregierung legt einen neuen Gesetzentwurf für den Schulbereich vor.

Mit dem Vorschlag, das Kopftuchverbot auf alle Beamtinnen und Beamten auszuweiten, steht Hessen in Deutschland alleine. Frau Wagner hat das zu Recht gesagt. Man sollte sich durchaus überlegen, warum das so ist und ob die anderen 15 Bundesländer nicht doch einen besseren Weg gehen als Hessen. Der Preis ist, dass Sie vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht bestehen werden. Deswegen ist es bedauerlich, dass dieses gesellschaftspolitisch wichtige Thema mit dem vorgelegten Gesetzentwurf aus ideologischen Gründen und in parteipolitischem Übereifer – Ihr Beitrag hat das deutlich gemacht – in verfassungswidriger Weise behandelt wird.

Aber die Lehre, die Sie aus dieser Anhörung ziehen, lautet einfach:Augen zu und durch.Augen zu und durch – mit Ihrer knappen absoluten Mehrheit, unbelehrbar, wie Sie sind, versuchen Sie, diesen Gesetzentwurf allein aus ideologischen Gründen durchzupeitschen. Das ist schade. Ein wichtiges Thema so zu behandeln,wie Sie es tun,wird dem

Anliegen, das man zum Teil nachvollziehen kann, nicht gerecht. Sie versuchen, eine gesellschaftspolitische Spaltung herbeizuführen, um die Meinung innerhalb der eigenen Partei zu befriedigen. Das ist der falsche Ansatz, um Politik zu machen. Aber wir haben schon in der Vergangenheit leidvolle Erfahrungen damit gemacht.

(Beifall bei der SPD)

Herr Dr. Jung, man soll ja immer sagen, es ist nie zu spät. Wir kennen Sie als einen Fraktionsvorsitzenden,der intellektuell durchaus in der Lage zu sein scheint – –

(Lachen bei der CDU)

Nein, das war durchaus positiv gemeint. Ich kenne Herrn Dr. Jung. Er hat uns das Leben früher nicht immer leicht gemacht. Er ist durchaus in der Lage, vorauszuschauen.

Aber wenn es jetzt heißt, der Gesetzentwurf stehe auf ganz schwachen Füßen – das sagen alle Experten; ein, zwei oder drei Parteigänger sehen das möglicherweise anders –, können Sie doch nicht sehenden Auges in Ihr Unglück rennen wollen. Herr Dr. Jung, nehmen Sie Vernunft an, lassen Sie sich Zeit, und legen Sie dem Hessischen Landtag einen rechtlich einwandfreien Gesetzentwurf vor.

Die von Ihnen unterstellte Gefahr besteht in keiner Hinsicht. Für die SPD-Fraktion sage ich Ihnen zu, dass sie alle rechtlichen Regelungen mitträgt, die dem Anspruch auf eine weltanschaulich neutrale Schule gerecht werden. Frau Wagner hat bereits darauf hingewiesen. Aber das muss in einem sorgfältigen Abwägungsprozess geschehen.

Wir lassen uns jedoch nicht von unserer bisherigen Leitlinie abbringen, dass das für alle Religionen und Weltanschauungen gleichermaßen gelten muss. Das ist in der Tat ein wichtiges Gut. Junge Menschen, die sich mitten in ihrer Persönlichkeitsentwicklung befinden, müssen vor ideologischem Übereifer geschützt werden. Aber das gilt konsequenterweise für alle Seiten; denn manchen Ideologen oder Radikalen – wenn man das so unterstellt – erkennt man nicht unbedingt am Tragen eines Kopftuchs.Es soll auch Leute geben – Biedermänner –, die ganz seriös aussehen und trotzdem radikale Gedanken verbreiten, die für junge Menschen schädlich sind. Deswegen kann man es sich an der Stelle nicht so leicht machen.

(Beifall bei der SPD)

Ein breiter Konsens des Landtags wäre an dieser Stelle richtig und wichtig. Er ist nach meiner Auffassung – auch nach der Auffassung der ganzen Fraktion – durchaus machbar.

Zu dem FDP-Änderungsantrag. Er ist allemal besser als Ihr vorgelegter Gesetzentwurf. Wir halten ihn nicht für ganz optimal. Aber ich denke, wenn es darum geht, gemeinsam eine tragfähige Lösung zu finden, sind wir bereit, diesen Änderungsantrag zu unterstützen, weil er in der Tat besser ist.

Herr Dr. Jung, zum Schluss: Sendungsbewusstsein – Ihr Redebeitrag wirkte so sendungsbewusst an die eigenen Reihen gerichtet – um jeden Preis ist die falsche Antwort auf diese wichtige und sensibel zu behandelnde gesellschaftspolitische Frage. Da ich glaube, dass Sie aufnahmefähig sind, versuche ich es noch einmal.

Nehmen Sie Vernunft an, zeigen Sie sich einsichtig, und lassen Sie sich – wenn Sie die Opposition nicht überzeugt, einverstanden; das nehmen wir zur Kenntnis, und zwar

nicht, weil es richtig ist, sondern weil die Dinge eben so sind – von den sachlichen Argumenten, die in der Anhörung vorgebracht wurden, überzeugen. Ziehen Sie den Gesetzentwurf zurück, und lassen Sie die Landesregierung stattdessen einen sauber gearbeiteten Gesetzentwurf vorlegen. Dann beraten wir ihn. Ich bin sehr sicher, es wird eine breite Mehrheit im Landtag geben.

Dann erreichen wir alle etwas. Dazu gehört auch der Erhalt des Friedens in der Gesellschaft, insbesondere in den Schulen. Eine Spaltung ist der falsche Ansatz bei solch einem wichtigen Thema. Der Gesetzentwurf spaltet diese Gesellschaft. Deswegen können wir diese Politik nicht mitmachen. Sie ist falsch. Herr Dr. Jung, kehren Sie um. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Als nächster Redner hat Herr Abg.Al-Wazir, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Als das Bundesverfassungsgericht vor fast genau einem Jahr sein Urteil über die Frage verkündet hat, ob das Land Baden-Württemberg einer Kopftuch tragenden Lehrerin eben deswegen die Einstellung verwehren darf, gab es, wie fast immer bei Urteilen des Bundesverfassungsgerichts, sowohl Lob als auch Kritik. Oft wurde kritisiert,dass sich das Gericht um ein klares Ja oder Nein gedrückt und die Entscheidung stattdessen auf die einzelnen Länder verlagert habe. Ich kenne viele, die diese Kritik damals geäußert haben. Ich selbst habe mich dieser Kritik aus verschiedenen Gründen nicht angeschlossen.

Ich habe die Klagen noch gut im Ohr,wenn wieder einmal eine Entscheidung aus Karlsruhe nötig war, weil sich Bund und Länder nicht einigen konnten. Zu Recht wurde beklagt, dass die Gerichte kein Politikersatz sein sollten. Das ist völlig richtig. Das Bundesverfassungsgericht hat die Entscheidung,ob religiöse Symbole in den Schulen zugelassen sein sollen oder nicht, in die Hände der jeweiligen Gesetzgeber in den einzelnen Bundesländern gelegt.

Auf den ersten Blick mag es schwer verständlich sein,dass in bestimmten Fragen in Mainz eine andere Regelung gilt als in Wiesbaden. Aber die Bundesrepublik Deutschland ist aus gutem Grund nun einmal so aufgebaut.Wir sind ein föderaler Staat. Dazu gehört das Recht der einzelnen Bundesländer, im Zweifelsfall unterschiedliche Wege zu gehen.

Im Übrigen berührt die Frage der Zulassung religiöser Symbole in der Schule die Kernkompetenz der Länder, nämlich die Kulturhoheit. Damit unterliegt die Frage des Stellenwerts religiöser Symbole in der Schule originär unserer Entscheidung. Ich persönlich finde es auch logisch, dass eine solche Entscheidung im mehrheitlich katholischen Bayern anders ausfallen kann als im säkularen Brandenburg oder im säkularen und multireligiösen Berlin.

Aufgrund des Verhaltens – hier muss ich das große Aber hinzufügen – der Hessischen Landesregierung und der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, also angesichts mancher real existierender Parlamentarier, bin ich mir inzwischen aber nicht mehr sicher, ob die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht doch falsch war.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren von der CDU, Sie haben nämlich mit Ihrem Verhalten in den letzten Monaten gezeigt, dass Sie die Verfassung und das Verfassungsgericht nicht würdigen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Frank Gotthardt (CDU): Kein großes Vertrauen in den Föderalismus!)

Ich möchte das begründen. Das Bundesverfassungsgericht hat den Ländern nicht aufgetragen, ein Kopftuchverbot zu erlassen.

(Clemens Reif (CDU): Ausgerechnet Sie müssen das sagen!)

Das Bundesverfassungsgericht hat es den Ländern vielmehr freigestellt, ob sie sich für oder gegen ein Verbot religiöser Symbole in der Schule entscheiden. Ich wiederhole: religiöse Symbole, nicht etwa nur Kopftücher, in der Schule – nicht etwa für alle Beamtinnen und Beamten.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf der Abg. Birgit Zeimetz-Lorz (CDU))

Die CDU-Fraktion in diesem Hause und mit ihr fast alle Minister dieser Regierung – inklusive des Ministerpräsidenten –, die dieser Fraktion angehören, haben im Februar ein Gesetz eingebracht, das den Grundsätzen des Verfassungsgerichts und der Verfassung eklatant widerspricht.

(Clemens Reif (CDU):Das ist unter der Würde dieses Hauses!)

Sie haben nicht auf die Warnungen der anderen Fraktionen in diesem Hause reagiert. Sie haben nicht auf das katastrophale Echo in der juristischen Fachwelt reagiert. Sie haben nicht auf die Anhörung in diesem Plenarsaal reagiert, deren Ergebnisse für Ihren Gesetzentwurf vernichtend waren.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Frank Gotthardt (CDU): Sie haben trotzdem Recht! – Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Irmer (CDU))

In dieser Anhörung wurde Ihnen der Gesetzentwurf fachlich dermaßen um die Ohren geschlagen, dass einer Ihrer Abgeordneten sich nur noch durch die Beleidigung von geladenen Experten zu helfen wusste.

(Günter Rudolph (SPD): So ist es!)

Sie haben keinen einzigen juristischen Experten gefunden, der den Mut hatte, Ihren Gesetzentwurf öffentlich in der Anhörung zu verteidigen.

(Zurufe der Abg. Hans-Jürgen Irmer und Frank Gotthardt (CDU))

Lieber Frank, das ist der Unterschied zwischen deinem Fraktionsvorsitzenden und mir. Ich war bei der Anhörung dabei.

(Lebhafter Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Frank Gotthardt (CDU): Ich am Anfang auch! Du hast nicht zugehört! Dabei sein bedeutet nicht, physisch anwesend zu sein, sondern zuzuhören!)

Meine Damen und Herren, Herr Kollege Dr. Jung, Sie haben zwei Namen genannt.

Sie haben aber nicht die Experten genannt, die gesagt haben, dass das alles so nicht geht: Prof. Dr. Jestaedt, Prof. Dr. Battis, Prof. Dr. Sacksofsky, Prof. Dr. Wieland, Prof. Dr. Böckenförde, Prof. Dr. Stolleis, Prof. Dr. Hufen, Prof. Dr. Mahrenholz und Prof. Dr. Denninger. Ich glaube, deutlicher kann man nicht machen, was passieren würde, wenn Sie diesen Gesetzentwurf unverändert verabschieden würden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,der SPD und der Abg. Nicola Beer (FDP))

Um es zusammenzufassen:Die Verfassung interessiert Sie nicht. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts interessiert Sie nicht. Die Opposition interessiert Sie sowieso nicht, die von dem Gesetzentwurf Betroffenen erst recht nicht. Das Motto der CDU ist: Mehrheit ist Wahrheit.

(Zuruf von der SPD: Stahlhelm Irmer! – Frank Gotthardt (CDU): Das ist doch dein Argument!)

Herr Kollege Dr. Jung, die Spontis aus der Achtundsechzigergeneration hätten ein solches Verhalten früher mit dem Motto „legal, illegal, scheißegal“ umschrieben. Wir GRÜNEN hätten nie gedacht, dass wir die legitime Nachfolge der Spontis in den Reihen der Hessen-CDU finden würden.

(Lebhafter Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Birgit Zeimetz-Lorz (CDU): Uiuiui! – Zuruf des Abg. Dr. Rolf Müller (Gelnhausen) (CDU))

Meine Damen und Herren, Sie haben diesen Gesetzentwurf trotz aller Warnungen im Vorfeld so formuliert, dass nicht etwa nur die Schule und dort tätige Lehrkräfte betroffen sind, sondern alle Beamtinnen und Beamten. Das widerspricht eindeutig der Entscheidung des Verfassungsgerichts.

(Zuruf der Abg. Birgit Zeimetz-Lorz (CDU))