Meine Damen und Herren, damit haben wir den Vorschlag gemacht – natürlich muss dann das Gesetz einen anderen Titel bekommen –, dass es kein Kopftuchverbot für alle Beamtinnen und Beamten in Hessen gibt,sondern ausschließlich für die Schule eine Begrenzung der Geltung dieses Gesetzes eintreten soll.
Wir wollen damit aber auch eine positive Haltung des Staates gegenüber Bewerberinnen artikulieren, von denen wir zunächst annehmen, dass sie sich aufgrund ihres Amtseids – darin ist doch die Verpflichtung auf die Verfassung und das Schulgesetz enthalten – positiv zu unseren Grundwerten bekennen.
Drittens glaube ich, in Übereinstimmung mit meiner Fraktion,dass mit unserer Formulierung der individuellen
Verhaltensüberprüfung in Einzelfällen genau diese Abwägung und die Angemessenheit der Beurteilung von religiösen und politischen Symbolen zum Ausdruck kommen.
Aus diesem Grund beantragt die FDP-Fraktion eine dritte Lesung dieses Gesetzentwurfs. Sehr geehrter Herr Ministerpräsident – ich spreche Sie ganz persönlich an – sehr geehrter Herr Justizminister Wagner, sehr geehrte Frau Wolff, sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender und liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, ich appelliere an Sie, noch einmal zu überdenken, ob Sie sich es politisch leisten können, in Karlsruhe keinen Bestand zu haben. Das ist doch auch für Sie eine politische Frage, die neben der inhaltlichen Frage von außerordentlicher Wichtigkeit ist.
Das, was die Juristen in der Anhörung gesagt haben, deutet darauf hin, dass Sie eine schwere Niederlage werden hinnehmen müssen.
Ich appelliere zweitens an SPD und GRÜNE, so wie das in Niedersachsen gelungen ist, in einer so entscheidenden Frage vielleicht noch die Chance einer einvernehmlichen Lösung zu finden. Deshalb beantragen wir, dass es eine dritte Lesung gibt. Es noch nicht zu spät, nutzen wir die Zeit, um zu einer guten Entscheidung für unser Land zu kommen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der von der CDU-Fraktion vorgelegte Gesetzentwurf sieht ein generelles Kopftuchverbot für den öffentlichen Dienst ohne Verfahrensvorbehalt und damit ohne Einzelfallprüfung vor. Herr Dr. Jung, am Ende der zweiten Lesung müssen wir leider feststellen, dass dieser Gesetzentwurf eindeutig verfassungswidrig ist und insbesondere nicht im Einklang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. September 2003 steht.
In diesem Urteil hat das Verfassungsgericht ausdrücklich erklärt, dass der freiheitliche Staat im Sinne des Grundgesetzes gekennzeichnet ist von der Offenheit gegenüber der Vielfalt weltanschaulich religiöser Überzeugungen, begründet auf ein Menschenbild, das von der Würde des Menschen und der freien Entfaltung der Persönlichkeit in Selbstbestimmung und Eigenverantwortung geprägt ist. Herr Dr. Jung, Ihre Rede war eher eine Kampfrede an die eigenen Reihen. Da kann man schon sehr zweifeln, ob dies im Einklang mit unserem Grundgesetz steht.
Dabei ist zu beachten: Dem ursprünglichen Ziel, einem durchaus berechtigten Anliegen, das Kopftuch als Symbol politischer und religiöser Einflussnahme aus dem Schulbetrieb zu verbannen – wobei ich nicht jede Formulierung übernehme, die Sie hier zum Kopftuch dargelegt haben –, erweisen Sie mit Ihrem Gesetzentwurf einen Bärendienst.
Die Absicht des Gesetzentwurfs ist nämlich nicht,ein Problem zu lösen. Ihr Redebeitrag hat insbesondere zu Beginn bestätigt, dass dieser Gesetzentwurf die gesellschaftliche Spaltung betreibt.
In Hessen gibt es schließlich noch keinen Fall, der ein solches Gesetz überhaupt notwendig gemacht hätte. Es handelt sich also schlicht und ergreifend um ein Gesetz auf Vorrat.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, in Art. 33 Grundgesetz ist geregelt, dass die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sowie die im öffentlichen Dienst erworbenen Rechte unabhängig von dem religiösen Bekenntnis sind. Weiter heißt es: „Niemandem darf aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnisse oder einer Weltanschauung ein Nachteil erwachsen.“
Bei der Einbringung des Gesetzentwurfs haben Sie bereits deutlich gemacht,dass das Grundgesetz ausdrücklich eine Wertentscheidung zugunsten der religiös-weltanschaulichen Qualität des Staates enthält.
Das Grundgesetz untersagt die Ungleichbehandlung von vergleichbaren Verhaltensweisen aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen. Die Bevorzugung einer Religionsrichtung, wie sie in Ihrem Gesetzentwurf enthalten ist, ist demnach schlicht unzulässig und verfassungswidrig.
Die zu dem Gesetz durchgeführte Anhörung war aufschlussreich und das Ergebnis eindeutig. Herr Dr. Jung, ich will Ihnen zugute halten, Sie waren nicht anwesend. Sie haben sicherlich wichtige dienstliche Termine gehabt, das kritisiere ich nicht. Ich nehme aber zur Kenntnis, dass Sie offensichtlich die Ergebnisse dieser Anhörung falsch übermittelt bekommen haben. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Ihre Kolleginnen und Kollegen haben es inhaltlich nicht verstanden oder bewusst falsch verstanden. Beides ist gleich schlimm und falsch.
Selten ist ein Gesetzentwurf von einer hochkarätigen Expertenrunde derart vernichtend bewertet worden. Die geplante Verbannung muslimischer Symbole, in diesem Fall des Kopftuchs, aus den Schulen ist zwar grundsätzlich zulässig. Das haben fast alle Verfassungsrechtler bestätigt. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf ist dies allerdings nicht machbar. Auch das war eindeutiges Ergebnis der Anhörung.
Es besteht eine breite Übereinstimmung in der Zielsetzung, nämlich Missbrauch abzustellen. Auch in anderen Bundesländern ist dies gelungen.Wir haben eben das Beispiel Niedersachsen gehört. Auch im Saarland ist es ge
Meine Damen und Herren, für ein Verbot des Kopftuchs im Schuldienst ist eine Einzelfallprüfung unerlässlich. Dies ergibt sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich der Abwägung zwischen den widerstreitenden Verfassungswerten. Dabei ist besonderer Wert auf die beamtenrechtlich notwendige Einzelfallprüfung zu legen, denn sie ist ein rechtstechnisches Dokument, um die erforderliche Abwägung im Einzelfall – auf die kommt es an – vornehmen zu können.
Vor diesem Hintergrund lässt auch Ihr Gesetzentwurf eine Verfahrensregelung hinsichtlich der Einzelfallprüfung vermissen. Das ist ein wichtiges Erfordernis, damit ein solches Gesetz Bestand vor höchsten Gerichten hat.
Dabei ist unstrittig, dass Lehrkräfte traditionell Dienstund Treuepflichten unterliegen. Das Recht auf negative Koalitionsfreiheit der Schülerinnen und Schüler und ihrer Erziehungsberechtigten sowie die Erziehungsrechte der Eltern auf der einen Seite und das Recht der Glaubensausübung der Lehrerinnen und Lehrer auf der anderen Seite kollidieren dabei miteinander. Hier bedarf es einer gründlichen Abwägung der Grundrechtseingriffe, wenn wir sie denn vornehmen. Mit den bisherigen Möglichkeiten des Beamtenrechts kann eine missbräuchliche Anwendung bereits jetzt untersagt werden. Auch das haben alle Juristen klar und eindeutig bestätigt.
Frau Kollegin Zeimetz-Lorz, deswegen bedarf es nicht eines verfassungswidrigen Gesetzentwurfs, wie Sie ihn vorlegen. Überwiegend einig waren sich die juristischen Sachverständigen hinsichtlich der Einbeziehung aller Beamtinnen und Beamten. Das Kopftuchverbot auf den gesamten öffentlichen Dienst auszuweiten wurde eindeutig als verfassungswidrig bezeichnet. Unsere Rechtsauffassung, die die Kollegin Faeser im Februar vorgetragen hat, wurde eindrucksvoll bestätigt.
Sie werden ein Waterloo erleben. Namhafte Juristen wie Prof. Dr. Battis, Prof. Dr. Stolleis, Prof. Dr. Denninger, Prof. Dr. Sacksofsky und viele andere – übrigens durchaus unverdächtig, der SPD nahe zu stehen – haben deutlich gemacht, dass die Ausweitung des Kopftuchverbotes auf alle Beamtinnen und Beamten und die Privilegierung christlicher Symbole gegenüber anderen religiösen Symbolen über den verfassungsrechtlichen Rahmen hinausgehen. Das Ergebnis müssten Sie intellektuell auch einmal zur Kenntnis nehmen.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Dr. Franz Josef Jung (Rheingau) (CDU))
Herr Dr. Jung, ich will auch nicht auf den Stil, wie Sie mit einer Anhörung umgehen, weiter eingehen. Es ist unerträglich: Am Dienstag machen Sie eine Pressekonferenz, und am Mittwoch im federführenden Innenausschuss soll angeblich diskutiert werden. Sie sind ja noch nicht einmal
bereit, sich inhaltlich mit Argumenten auseinander zu setzen. Auch das ist ein Stil: Mehrheit ist Wahrheit. – Das ist falsch.
Es ist kein Wunder, Sie mussten Ihre Rechtsaußen-Leute einholen – das war auch ein Teil Ihrer Rede. Es gibt aber auch noch abstrusere Forderungen aus Ihren eigenen Reihen, etwa die der hessischen Frauenunion, das Kopftuchverbot auch auf Schülerinnen und Studentinnen auszuweiten. Da mussten selbst Sie einschreiten und sagen: Das ist Unsinn. – Ja, das ist Unsinn.Aber das sind die Geister, die man gerufen hat und nun offensichtlich nicht mehr loswird. Herr Dr. Jung und die übrigen Mitglieder der CDU-Fraktion, nehmen Sie das zur Kenntnis.
Das war der Tenor der Anhörung. Im Übrigen habe ich es so verstanden, dass man nach der Gesetzeslesung und der Anhörung gemeinsam fragt:Was können wir verbessern? Was ist gut? Das ist meiner Meinung nach auch die Intention des FDP-Antrags.
Fast alle Sachverständigen – diejenigen, die an der Anhörung teilgenommen haben,werden das bestätigen – haben gesagt, der Gesetzentwurf sei weder politisch besonders klug noch mit dem Verfassungsrecht vereinbar. Er genügt weder den hohen verfassungsrechtlichen Anforderungen des Grundgesetzes noch den Bestimmungen der Verfassung des Landes Hessen.
Wenn man sie konsequent und vernünftig auslegt, reichen die Bestimmungen des Schul- und Beamtenrechts im Übrigen jetzt schon aus, um missbräuchlichen Bestrebungen entgegenzuwirken. Auch das kann man mit dem geltenden Recht leisten. Nur gibt es überhaupt noch keine Fälle, bei denen das geltende Recht angewandt werden kann. Herr Dr. Jung, deshalb hat man manchmal den Eindruck,als ob Sie hier einen Popanz aufzubauen und innerhalb Ihrer eigenen Reihen Gefahren auszumalen versuchten, die überhaupt nicht vorhanden sind.
Wenn man das parlamentarische Verfahren und die Anhörungen ernst nähme, wäre es konsequent, zu sagen: Sie ziehen den Gesetzentwurf zurück. Nicht die CDU-Fraktion, sondern die Landesregierung legt einen neuen Gesetzentwurf für den Schulbereich vor.