Ich bedauere aber nach wie vor das Durcheinander,das es bei Rot-Grün in Berlin dazu gibt. Ich habe das eingangs schon erwähnt. Ich sage das auch noch einmal zum Schluss meiner Rede.
Damit wir uns im Klaren sind, worüber wir reden, füge ich hinzu:Wir müssen abwägen. Denn es gibt den Auftrag des Staates, Kriminalität zu bekämpfen. Dieses Ziel zu erreichen ist notwendig. – Ich sage: Als Vertreter des Rechtsstaates dürfen wir nicht Toleranz gegenüber denjenigen üben, die diesen Rechtsstaat bekämpfen und abschaffen wollen.
Auf der anderen Seite ist natürlich sicherzustellen – das ist genauso ernst zu nehmen, dafür hat sich Herr Kollege Hahn in besonderer Weise verwendet –, dass die Grundrechte unserer Bürger geschützt bleiben.Deshalb ist diese fein säuberliche Abwägung vorgesehen. Deshalb steht am Schluss die richterliche Entscheidung, die in völliger richterlicher Unabhängigkeit getroffen wird. Dabei geht es um die Frage, ob eine Wohnraumüberwachung angeordnet werden darf oder nicht.
Obwohl es fast schon nicht mehr passt, will ich eine Fußnote machen. Frau Kollegin Hofmann, bei allem Respekt Ihnen und Ihrer Meinung gegenüber möchte ich doch sagen: Ich glaube, wir werden miteinander weiterkommen, wenn wir unsere kontroversen Standpunkte sachlich miteinander diskutieren. Sie sollten den Mitgliedern der CDU aber nicht unterstellen, sie wollten einen Überwachungsstaat.
Das ist so weit fern jeglicher Realität.Das ist so weit überzogen, dass Sie sich damit nicht nur bei der Mehrheit dieses Hauses unglaubwürdig machen, sondern gewiss auch bei der Mehrheit der Bevölkerung.
(Tarek Al-Wazir und Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Seit wann gilt denn das? – Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das geht nur, wenn das dann auch in Zukunft immer gilt!)
Meine Damen und Herren, wir haben das hier noch einmal abgeklärt. Das gilt auch in der Aktuellen Stunde. Der Minister hat 7 Minuten und 12 Sekunden über die normale Redezeit hinaus gesprochen. Die sich daraus ergebene zusätzliche Redezeit steht allen drei Oppositionsfraktionen zu.
(Dr.Franz Josef Jung (Rheingau) (CDU):Herr Präsident, das ist aber nicht bei einer Aktuellen Stunde der Fall! – Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir haben nichts dagegen! Das muss dann aber immer gelten!)
(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Jetzt vertrödeln wir noch mehr Zeit! – Frank Gotthardt (CDU): Kommt, lasst sie reden! Wir klären das später!)
Die Aussprache in der Aktuellen Stunde dauert höchstens 60 Minuten. Dabei bleibt die von Mitgliedern und Beauftragten der Landesregierung in Anspruch genommene Redezeit unberücksichtigt. Nehmen die Mitglieder und Beauftragten der Landesregierung zusammen mehr als 15 Minuten Redezeit in Anspruch,
Das gilt auch für die Aktuelle Stunde. Es gibt natürlich eine Vereinbarung der Fraktionen, das ist auch klar.Aber wenn jetzt aufgrund der Geschäftsordnung,wie sie ist,von Frau Kollegin Beer das für die FDP-Fraktion so begehrt wird, dann muss ich das für alle drei Fraktionen zulassen.
Wir werden es jetzt nicht klären können. Mir wäre es anders auch viel lieber gewesen, jeder hätte fünf Minuten gesprochen.Aber es läuft nicht immer so, wie ich es gerne habe. Deshalb muss ich mich damit abfinden. Ich gebe jetzt, damit wir nicht noch weitere Zeit verlieren, Frau Kollegin Beer für zwei Minuten das Wort.
(Frank Gotthardt (CDU): Ich finde, wir sollten die Geschäftsordnung überarbeiten! – Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nichts dagegen, aber wir sollten das in Zukunft dann immer so handhaben!)
Wir werden das bei der nächsten Geschäftsführerbesprechung oder im Ältestenrat klären. Ich bitte, dass sich alle, die etwas vereinbart haben, in Zukunft auch daran halten.
(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Das gilt dann auch für die Landesregierung! – Evelin Schönhut-Keil (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN): Wir haben etwas anderes vereinbart!)
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte um Verständnis darum, gerade wenn der Minister überzogen hat, dass es für uns als FDP-Fraktion, die den Antrag gestellt hat, notwendig ist, auf die billige Polemik des Kollegen Al-Wazir zu reagieren und die Tatsachen klarzustellen, Herr Al-Wazir.
Die Kollegen Leutheusser, Baum und Hirsch wollten den Lauschangriff insgesamt abschaffen. Dagegen haben wir uns als FDP-Fraktion in Hessen immer gewandt.
Wir haben aber begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht klargestellt hat, dass der Lauschangriff grundsätzlich zulässig ist, dass aber gleichzeitig das Bundesverfassungsgericht die Grenzen deutlich gemacht hat, wo die Privatsphäre anfängt. Diese Grenzen wurden mit dem Gesetzentwurf von Frau Zypries eklatant verletzt, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Herr Minister, es sind auch nicht die Pfarrer und Ärzte, die unseren Rechtsstaat bekämpfen. Dass die grüne Fraktion in ihrer Kontrollfunktion in der Bundesregierung hier eklatant gescheitert ist,
zeigt sich darin, dass solch ein Gesetzentwurf überhaupt das Licht der Welt erblicken konnte und in eine offizielle Anhörung ging. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den
GRÜNEN, seien Sie deswegen gewiss: Die FDP braucht es weiterhin als Rechtsstaatspartei in diesem Lande.
(Beifall bei der FDP – Lachen bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Priska Hinz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie hat es nicht besser gemacht!)
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr zu dieser Aktuellen Stunde. Dann ist diese Aktuelle Stunde abgehalten.
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend eine Aktuelle Stunde (Niederlage für Dietzels Personalbesetzung à la carte – Kellerwald braucht profes- sionelle Leitung statt Pasta Mista) – Drucks. 16/2509 –
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): So ist es!)
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben den Titel zu Recht gewählt; denn es mutet fast wie ein italienischer Krimi an.
Da trifft man sich wie zwei italienische Paten in einem italienischen Restaurant, um bei Pasta Mista eine wichtige Entscheidung zu treffen. Es waren Staatsminister Wilhelm Dietzel und sein Parteifreund, der Bad Wildunger Bürgermeister, Herr Grieneisen, die eine Personalentscheidung zur Leitungsbesetzung des Nationalparks Kellerwald an diesem Abend gefällt haben.Die Entscheidung war nicht kriminell, aber sie war – so wurde vom Gericht im Nachhinein bestätigt – rechtswidrig.
Diese Entscheidung des Gerichts dürfte Herrn Minister Dietzel noch heute mehr Kopfschmerzen bereiten als das damalige Glas Rotwein. Die Rechtswidrigkeit der Entscheidung wurde vom Verwaltungsgericht Gießen ganz deutlich bestätigt. Sicher, es gibt in der Landesregierung immer wieder das Problem der Konkurrentenklagen. Aber wie man dieses Thema angepackt hat, das kann man nur als absolut dilettantisch bezeichnen. Schallender kann die Ohrfeige eines Gerichts nicht sein.
Es ist unglaublich, mit welcher Dreistigkeit Herr Staatsminister Dietzel und auch sein Parteikollege, Herr Grieneisen, versucht haben, einen ihnen genehmen Kandidaten in das Amt zu bringen, obwohl die Region eine ganz ablehnende Haltung im Hinblick auf diese Person geäußert hat. Aber das war den beiden Herren anscheinend ganz egal.