Im Übrigen will ich nur eines sagen. Der Setting-Ansatz, von dem die Opposition – und nur die Opposition – gesprochen hat, bezieht das Lebensumfeld ein. Dazu gehören auch die Eltern. Insofern hätten Sie sich Ihre Klagen sparen können,dass hier niemand von den Eltern spreche.
Meine Damen und Herren, ich will in meinen zwei Minuten drei Tatsachen erwähnen. Erstens. Die HAGE, die Sie eben zu Recht lobend erwähnt haben, haben Sie mit Ihrer „Operation düstere Zukunft“ finanziell halbiert. Das ist die Wahrheit.
Zweitens. Wenn denn die Arbeit in den Kindertagesstätten so unglaublich wichtig ist, warum sind Ihnen diese wichtigen Ansätze nur 10 Cent pro Kind in Hessen wert?
Dritte Anmerkung. Es ist besonders schwierig, in sozialen Brennpunkten – in denen schlechte Ernährungsgewohnheiten herrschen – Mittagstische anzubieten, Bewegungsangebote zu unterbreiten und die Eltern in die Arbeit ein
zubeziehen. Gerade die Mittel für die Arbeit in diesen Brennpunkten, wo es besonders notwendig ist, ein gesundes Ernährungsverhalten zu lernen, haben Sie komplett auf null gestellt. Diesen Widerspruch müssen Sie aufklären.Warme Worte nützen überhaupt nichts.Taten sind gefragt,und bei manchen Vorhaben braucht man auch Geld.
Wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen zunächst über Tagesordnungspunkt 19, den Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/1976, ab.Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Entschließungsantrag bei Zustimmung der Fraktionen der SPD, der GRÜNEN und der FDP bei Ablehnung durch die Fraktion der CDU abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU, Drucks. 16/2068. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Entschließungsantrag mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen worden.
Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion der CDU betreffend nachträgliche Sicherungsverwahrung – Drucks. 16/1938 –
Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Sicherungsverwahrung – Drucks. 16/1975 –
Die vereinbarte Redezeit beträgt fünf Minuten. Das Wort hat Frau Ziegler-Raschdorf für die CDU-Fraktion.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Dringliche Entschließungsantrag der CDU-Fraktion zur nachträglichen Sicherungsverwahrung markiert einen Schlussstrich unter einen unrühmlichen und unseligen Kompetenzstreit zwischen dem Bund und den Ländern, und er markiert gleichzeitig den Beginn eines nunmehr endlich in Gang kommenden Gesetzgebungsverfahrens auf Bundesebene.
Mit den jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Frage der nachträglichen Sicherungsverwahrung hoch gefährlicher Straftäter ist klargestellt, dass die Gesetzgebungskompetenz für die Sicherungsverwahrung eindeutig beim Bund liegt, da sie zum Bereich des Strafrechts und nicht zur Materie der von den Ländern zu regelnden allgemeinen Gefahrenabwehr gehört.
Das Bundesverfassungsgericht betont die Verpflichtung des Staates, die Bürger vor hochgradig gefährlichen Straftätern, vor Hang- und Triebtätern zu schützen. Indem das Gericht trotz der nunmehr festgestellten Verfassungswidrigkeit der Ländergesetze deren Fortgeltung bis zum September dieses Jahres anordnet, macht es die außerordent
lich hohe Regelungsnotwendigkeit deutlich,denn im Falle einer Nichtigerklärung wäre die Entlassung aller auf der Grundlage der für nichtig erklärten Normen Untergebrachten unausweichlich. Damit müssten Personen in die Freiheit entlassen werden, von denen eine erhebliche Gefahr für andere ausgeht.
Erst aufgrund des Druckes durch das Bundesverfassungsgericht ist die Bundesregierung nunmehr endlich bereit, die Frage der nachträglichen Sicherheitsverwahrung bundeseinheitlich in einem Bundesgesetz zu regeln.
In unverantwortlicher Weise hat sich Rot-Grün über viele Jahre in dieser Frage verweigert und ein solches Gesetz verhindert.
In der Vergangenheit haben die Länder im Schulterschluss insgesamt neun Gesetzesinitiativen in den Bundesrat eingebracht, um Straftäter auch noch nach Verbüßen ihrer eigentlichen Haftstrafe in Sicherungsverwahrung nehmen zu können, wenn sich ihre Gefährlichkeit für die Öffentlichkeit erst während der Haft herausgestellt hat. Der Bundesgesetzgeber hat es damit in Kauf genommen, dass besonders gefährliche Schwerverbrecher, dass Hang- und Triebtäter als tickende Zeitbomben nach Verbüßung ihrer Haftstrafen demnächst in die Freiheit entlassen werden müssten, und hat trotz wiederholter Mahnung durch die Länder keine bundeseinheitliche Regelung initiiert.
Ex-Justizministerin Däubler-Gmelin und ihre Nachfolgerin Zypries haben sich immer darauf berufen, dass der Bund dafür nicht zuständig sei. Das war ein fataler Fehler. Entsetzliche Verbrechen in jüngster Zeit, die von einschlägig vorbestraften Personen begangen worden sind, haben deutlich gemacht, dass der Schutz der Allgemeinheit vor Sexualdelikten und anderen schweren Straftaten dringend der Verbesserung bedarf. „Wegschließen, und zwar für immer“, hatte Bundeskanzler Schröder am 8. Juli 2001 gefordert, als in kurzem Abstand gleich mehrere Sexualmorde an Kindern verübt worden waren.Es blieb,wie so oft, bei markigen Worten, denn die rot-grüne Koalition versäumte es bis heute, die nun auch von den Verfassungsrichtern monierte Gesetzeslücke zu schließen.
So sahen sich mehrere Bundesländer gezwungen, in dem Bewusstsein, möglicherweise kompetenzwidrige Gesetze zu erlassen, eine eigene Regelung zu treffen.
Die Länder mussten sich aufgrund des beharrlichen Untätigbleibens der Bundesregierung, sozusagen in Notwehr, zu dieser Vorgehensweise entschließen. Ein Bundesgesetz ist überfällig, und die CDU-Fraktion begrüßt das – wenn auch späte – Tätigwerden der Bundesjustizministerin. Der am 10. März vorgelegte Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung, wenngleich in Einzelfragen noch Nachbesserungsbedarf besteht. Die Bundesregierung folgt mit dem Entwurf einer von Hessen seit langem erhobenen Forderung nach einem effektiven Schutz der Bevölkerung vor besonders gefährlichen Straftätern. Es ist zu hoffen, dass eine unrühmliche Entwicklung endlich doch noch ein gutes Ende finden kann.
Parallel zu dem Dringlichen Entschließungsantrag der Fraktion der CDU liegt uns ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum gleichen Thema vor. Schön, dass auch Sie es begrüßen, dass die Bundesjustizministerin sich nunmehr dieses Themas annimmt und die Möglichkeit der nachträglichen Sicherungsverwahrung prüft, um sie rechtsstaatlich einwandfrei zu regeln. Dazu hätten Sie allerdings schon jahrelang die Möglichkeit gehabt.
Aufgrund jahrelanger Regierungsarbeit tragen Sie die Mitverantwortung dafür, dass ein Bundesgesetz auf diesem Gebiet bisher nicht zustande kam. Jetzt wollen Sie auf den vom Bundesverfassungsgericht angeschobenen Zug – der zuvor von den Ländern immer und immer wieder ins Rollen gebracht worden war und vor dessen Räder Sie immer und immer wieder Hemmschuhe geklemmt haben – in letzter Minute aufspringen und als Trittbrettfahrer mitfahren.
Diejenigen, die das Gesetz über Jahre hinweg verhindert haben, sollen sich jetzt nicht neben die stellen, die dieses Thema über eben diese Jahre hinweg vorangebracht haben.
Den dritten Absatz des Entschließungsantrags von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN halte ich für besonders bemerkenswert. Sie beantragen, ein Gesetz, das es gar nicht gibt, für den Fall, dass es existieren würde, als verfassungswidrig zu bewerten. Ich muss sagen, das hat schon was, darauf muss man erst einmal kommen.
Schade. – Der Landtag soll einen Antrag zu einem Gesetz beschließen, das es gar nicht gibt – für den Fall, dass es erlassen worden wäre: sozusagen vorbeugend-rückwirkend, also gleichsam rückfolgend. Ich denke, das ist eine Phantomdiskussion, eine Luftnummer.
Ich dachte immer, der Landtag beschäftigt sich mit real existierenden Gesetzentwürfen. Aber als Neuling bin ich natürlich noch lernfähig.
Anscheinend soll, wenn man im Unrecht ist, dies doch bitte schön noch für irgendetwas gut sein – und wenn es wenigstens dafür ist, beim Landesgesetzgeber den Erlass verfassungswidriger Gesetze anzuprangern, für deren Zustandekommen man allerdings selbst wiederum die Ursache ist. Ein fragwürdiger und schaler Triumph. Am wenigsten von den GRÜNEN hätte ich eine solch haarspalterische Rechthaberei erwartet.
Vielen Dank, Frau Kollegin Ziegler-Raschdorf. – Wir haben es auch als schade empfunden, denn das war Ihre erste Rede im Hessischen Landtag.Wir haben Ihnen deswegen zwei Minuten geschenkt – aber nur ausnahmsweise. Herzlichen Glückwunsch und danke schön.