Protocol of the Session on March 25, 2004

Das Wort hat Frau Kollegin Hofmann für die Fraktion der SPD.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch wir als SPD-Landtagsfraktion begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 5.Februar dieses Jahres eine unter Juristen lange umstrittene Rechtsfrage entschieden und klargestellt hat, dass der Bund die Zuständigkeit zur Regelung der nachträglichen Sicherungsverwahrung hat.

Diese Rechtsauffassung haben übrigens wir als SPDLandtagsfraktion in der Vergangenheit stets vertreten. Die CDU-geführte Landesregierung – da möchte ich an ihr,vielleicht auch nicht vorhandenes,Erinnerungsvermögen anknüpfen – hat dagegen noch in ihrem Regierungsprogramm ein eigenes Landesgesetz zur nachträglichen Sicherungsverwahrung angekündigt.Ich darf aus dem Regierungsprogramm zitieren, Seite 37:

(Birgit Zeimetz-Lorz (CDU): Na und?)

Solange die bundesrechtlichen Regelungen aber nicht ausreichen, werden wir ein eigenes hessisches Landesgesetz über die Unterbringung rückfallgefährdeter, besonders gefährlicher Straftäter schaffen, um insbesondere gefährliche Sexualstraftäter auch nach Verbüßung der eigentlichen Strafe in Haft behalten zu können.

(Birgit Zeimetz-Lorz (CDU): Na und?)

Ich finde es bedauerlich,dass die CDU hier in Hessen und auch im Bund dieses rechtsstaatlich so hoch sensible und auch von der Öffentlichkeit so hoch sensibel wahrgenommene Thema einmal wieder populistisch besetzt.Aber natürlich haben wir von Ihnen auch nichts anderes erwartet.

(Beifall bei der SPD – Hans-Jürgen Irmer (CDU): „Wegschließen“ hat Schröder gesagt!)

Sie werfen der Bundesregierung vor, sie müsse „zum Jagen getragen“ werden. Auch das ist ein wunderschönes Zitat von Ihnen.

(Zuruf des Abg. Boris Rhein (CDU) – Hans-Jürgen Irmer (CDU): Wissen Sie, was Schröder gesagt hat?)

Tatsache ist, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts keine Niederlage der Bundesregierung ist, sondern eine des Gesetzgebers der 13. Legislaturperiode auf Bundesebene, die Ihnen von CDU und FDP zugerechnet werden muss.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Das Bundesverfassungsgericht nimmt in seiner Entscheidung nämlich ausdrücklich Bezug auf das Gesetz zur Bekämpfung von Sexualstraftaten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26.01.1998, das auf einen weiteren Ausbau der Maßregel der Sicherungsverwahrung verzichtet hat.

Ich möchte Sie daran erinnern, dass CDU und FDP im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages damals die von der SPD beantragte vorbehaltene Sicherungsverwahrung abgelehnt haben.

(Frank Gotthardt (CDU): Schlimm!)

Meine Damen und Herren, wir begrüßen es aber, dass die Bundesjustizministerin und die Bundesregierung nun einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt haben. Damit haben sie auf die zumindest theoretische Möglichkeit verzichtet, eine Länderöffnungsklausel zu schaffen. Ich meine allerdings, die uns vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist bis zum 30. September wäre so nur schwer zu realisieren gewesen.

Es ist wichtig,dass im Rahmen der Diskussion um das Gesetz zur nachträglichen Sicherungsverwahrung hohe rechtsstaatliche und verfassungsrechtliche Maßstäbe angelegt werden. Denn diese Vorgaben hat uns das Bundesverfassungsgericht gemacht.

Als Maßnahme der Besserung und Sicherung muss die nachträgliche Sicherungsverwahrung Ultima Ratio bleiben. Es ist wichtig, dass das Grundrecht auf Freiheit und der Schutz der Bevölkerung sorgfältig gegeneinander abgewogen werden.

Insbesondere hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung ausgeführt, dass die Frage der Anordnung einer nachträglichen Unterbringung in der Sicherungsverwahrung eine umfassende Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit, seiner Taten, aber auch seines Verhaltens im Vollzug erfordert und eine Therapieverweigerung des Straftäters nicht allein für die Begründung der Anordnung einer Sicherungsverwahrung ausreicht. Es ist eine umfassende Begutachtung des Täters notwendig. Ich bin der Auffassung, dass diese Begutachtung durch zwei externe, voneinander unabhängige Sachverständige erfolgen sollte und höchsten Qualitätsanforderungen genügen muss.

Ausdrücklich begrüßen wir, dass wegen der Schwere des Eingriffs in die persönliche Freiheit des Täters oder des Strafgefangenen die Bundesregierung jetzt ein rechtsstaatliches Verfahren in den Gesetzentwurf eingefügt hat.

Meine Damen und Herren insbesondere von der CDU, lassen Sie uns im Gesetzgebungsverfahren, das auf Bundesebene im März stattfindet, das aber auch in Hessen diskutiert wird, vor allen Dingen sachlich diskutieren und um die besten Regelungen im Sinne des Schutzes der Bevölkerung, aber auch im Sinne des Rechtsstaates ringen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Nächste Wortmeldung, Herr Kollege Dr. Jürgens für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Sicherungsverwahrung wurde durch das Gesetz gegen gefährli

che Gewohnheitsverbrecher vom 24. November 1933 in das deutsche Strafrecht aufgenommen. Sie wurde später vom demokratischen Gesetzgeber übernommen. Mittlerweile ist es völlig unstreitig, dass dies ein wichtiges Instrument zum Schutz der Bevölkerung ist.

Ich glaube aber, dass dieser historische Bezug eine Ursache dafür ist, dass in der Vergangenheit von jeder Mehrheit im Bundestag – egal welcher – sehr behutsam mit diesem Instrument der Sicherungsverwahrung umgegangen worden ist. Ich denke, wir sollten diese Behutsamkeit und diese Nachdenklichkeit – was rechtsstaatlich eigentlich noch zu verantworten ist und wo wir möglicherweise über das Ziel hinausschießen – bei dieser Diskussion auch weiterhin beachten.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Hofmann hat schon darauf hingewiesen: Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung sehr schön die Rechtsgeschichte der Sicherungsverwahrung dargestellt.1998,als noch CDU und FDP gemeinsam die Regierungsmehrheit hatten, wurde im Zusammenhang mit der Überarbeitung des Sexualstrafrechts auch die Sicherungsverwahrung neu geregelt. Damals haben Sie darauf verzichtet – und zwar ausdrücklich, bewusst und gewollt –, einen Vorbehalt für die Sicherungsverwahrung einzuführen, ganz zu schweigen von der nachträglichen Sicherungsverwahrung.

Diese Notwendigkeit ist Ihnen erst aufgefallen, als Sie in Berlin in die Rolle der Opposition gefallen waren. Jetzt so zu tun, als seien Sie der Hüter des Schutzes der Bevölkerung, ist schlicht und ergreifend reine Geschichtsklitterung.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Das, was Sie anderen vorwerfen, fällt auf Sie selbst zurück. Wir, die rot-grüne Mehrheit im Bundestag, haben dann zwei Möglichkeiten eingeführt. Das ist zum einen die vorbehaltene Sicherungsverwahrung, und zum anderen haben wir die Begrenzung der Sicherungsverwahrung auf zehn Jahre aufgehoben, die Sie eingeführt hatten. Das Bundesverfassungsgericht hat das erst vor kurzem für verfassungsgemäß erklärt.Wir brauchen uns von Ihnen in Sachen Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tätern sicherlich keine Belehrungen anzuhören.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Rot-Grün hat gehandelt, wo Sie untätig waren. Deswegen ist Ihr Antrag letztendlich verlogen, weil er den Eindruck vermitteln will, Sie hätten zum einen schon immer gewusst, wie das Bundesverfassungsgericht entscheiden würde, und Rot-Grün hätte zum anderen nicht das Notwendige zum Schutz der Bevölkerung getan. Beides ist falsch.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Es ist doch folgendermaßen: Frau Kollegin, wenn Sie hier so tun, als wäre Ihnen schon immer klar gewesen, dass es eine eindeutige Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes gegeben hat, warum haben Sie dann noch in Ihr Landtagswahlprogramm hineingeschrieben, dass Sie eine landesgesetzliche Regelung anstreben? Entweder haben Sie den Leuten etwas Verfassungswidriges angekündigt und sie damit belogen, oder Sie tun heute so, als hätten Sie schon immer gewusst, was das Bundesverfassungsgericht

jetzt erst entschieden hat.Es war doch so,dass das eine offene verfassungsrechtliche Frage war.

(Nicola Beer (FDP): Nein, wirklich nicht!)

In der Tat ist es von vornherein nicht unbedingt nachvollziehbar, wenn das Bundesverfassungsgericht sagt, dass das Ganze auf der einen Seite zwar materiell zum Strafrecht gehört, dass aber das, was dort angeordnet wird, keine Form von Strafe ist. Denn dann kämen wir mit einem anderen Verfassungsprinzip, nämlich dem Verbot der Zweifachbestrafung, in Konflikt. Genau das ist doch der verfassungsrechtliche Hintergrund, über den gestritten wurde. So zu tun, als hätten die einen schon immer gewusst, wo die Wahrheit liegt, und anderen hätten das verhindert, ist schlicht und ergreifend falsch.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Wir haben mit der Einführung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung und der Abschaffung der Höchstdauer der Sicherungsverwahrung von zehn Jahren bereits mehr für die Sicherheit der Bevölkerung getan als Sie in 16 Jahren Regierungszeit zuvor. Wir wollen deshalb mit unserem Antrag die Verhältnisse wieder richtig stellen und zurechtrücken. Wir wollen sie vom Kopf auf die Füße stellen.

Inzwischen ist von der Bundesjustizministerin der Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung vorgelegt worden. Damit wird nach meinem Eindruck den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts durchaus Rechnung getragen. Die Voraussetzungen für die nachträgliche Sicherungsverwahrung werden geregelt und rechtsstaatlich einwandfrei auf Fälle schwerer Gefahren für Leib und Leben möglicher Opfer beschränkt.

Das Verfahren zur Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung soll in die Strafprozessordnung aufgenommen werden. Notwendig ist logischerweise eine richterliche Entscheidung, wie sie nach dem Grundgesetz für Freiheitsentziehungen immer zwingend vorgeschrieben ist.

Es ist auch vorgesehen, dass vor einer Entscheidung Gutachten von zwei unabhängigen Sachverständigen eingeholt werden, die mit dem Gefangenen im Rahmen des Strafvollzuges zuvor nicht befasst waren.Auch das ist aus meiner Sicht durchaus sachgerecht.Zum einen wird damit sichergestellt, dass die schwerwiegende Maßnahme der Sicherungsverwahrung tatsächlich nur dann angeordnet wird, wenn die Gefährlichkeit eines Täters geklärt ist, und zum anderen wird vermieden, dass die Gutachten durch einen längeren Kontakt zwischen Sachverständigen und Gefangenen während des Vollzuges beeinflusst werden.

Das Fazit ist klar:Während Sie in Ihrer Regierungszeit tatenlos geblieben sind und jetzt lamentieren, hat Rot-Grün klar und vernünftig nach entsprechender Diskussion mit Augenmaß gehandelt. Das Gesetz ist zum Glück zustimmungsfrei. Sie können also Ihre sonst üblichen Mätzchen im Bundesrat nicht abziehen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir können froh sein,denn in Berlin regiert berechenbare Rechtsstaatlichkeit und nicht konservative Verantwortungslosigkeit wie hier in Hessen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der CDU)

Das Wort hat Frau Kollegin Beer für die Fraktion der FDP.

(Abg. Nicola Beer (FDP) fährt das Rednerpult hoch. – Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Schalt den Turbo ein! – Allgemeine Heiterkeit)

Lassen Sie sich ruhig Zeit.Die Uhr läuft noch nicht,Frau Kollegin.

Solange ich Saft habe, ist alles okay. – Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Beuth, du möchtest vielleicht, dass ich hier hinter dem Pult verschwinde, aber den Gefallen tue ich dir nicht.