Protocol of the Session on March 19, 2004

(Roger Lenhart (CDU): So soll es sein!)

Lassen Sie mich noch einen letzten Punkt ansprechen. Den sollten wir vielleicht auch einmal im Ausschuss mit diskutieren. Es wird sich herausstellen, inwieweit das zuträglich sein kann. Es geht um die Diskussion darüber, inwieweit die Wasserversorgung auch privatwirtschaftlich betrieben werden kann.

Ich glaube, das ist ein Punkt, um den wir uns – wenn wir uns die Haushalte der kommunalen Gebietskörperschaften anschauen – in Zukunft vielleicht etwas mehr kümmern müssen.Vielleicht sollten wir die Möglichkeit schaffen, dass in Zukunft diese Privatisierungschancen gegeben sind.

Das alles zeigt, dass wir mit der Novellierung des Wassergesetzes vor zwei Jahren zwar in weiten Teilen einiges abgearbeitet haben, dass aber im Hinblick auf die EU-Wasserrahmenrichtlinie noch Handlungsbedarf besteht.

Ein Weiteres darf ich an dieser Stelle nicht vergessen. Das ist die leidige Diskussion um das Düngeverbot im 10-mBereich, im Ufer-Randbereich. Die haben wir schon vor zwei Jahren sehr intensiv geführt. Mittlerweile gibt es ein Gutachten von Prof. Frede der Universität Gießen. Das sagt ganz klar aus: Es besteht keine Eintragungsgefahr, wenn der Dünger nach heutigen technischen Möglichkeiten ausgebracht wird.

Ich hoffe und wünsche, dass das jetzt mit der Änderung des Wassergesetzes gleich mit bereinigt wird. Denn vor Ort hat das doch einige Dissonanzen hervorgerufen,wenn ich erklären musste: Du kannst zwar deine Pflanzenschutzmittel im Uferbereich ausbringen – sofern sie nicht wassergefährdend sind –,aber du darfst deinen Dünger im 10-m-Bereich nicht ausbringen. – Ich denke, hier ist eine Änderung zwingend notwendig.

Herr Kollege, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Herr Präsident, im komme zum Schluss. Gestatten Sie mir noch einen Satz.

Wasser ist zum Waschen da, valleri und vallera. Auch zum Zähneputzen kann man es benutzen.

Lassen Sie uns mit dem Wasser sorgsam umgehen.

(Allgemeine Heiterkeit – Beifall bei Abgeordneten der FDP)

Das Wort hat der Abg. Grumbach für die Fraktion der SPD. – Jetzt müssen Sie noch nachlegen.

Das ist relativ einfach:

Das war der Rede Honigseim, Herr Heidel, redet man im Reim.

Diese kurzen Sachen kriege ich ganz locker hin.

Meine Damen und Herren, ich glaube, an dieser Stelle in der Debatte dieser beiden Anträge ist momentan nicht die inhaltliche Frage so spannend. Spannender ist die Frage, ob wir uns endlich daran gewöhnt haben, in welchem Europa wir leben.

Ich sage das deswegen so deutlich, weil die Lockerheit, mit der hier eine Fraktion einen europäischen Gesetzesakt mit einer präzisen Terminvorgabe ignoriert und sagt, wir haben den Termin erfüllt – obwohl sie nachlesen kann, dass ein bindender Gesetzesakt etwas anderes sagt –, nicht nur für die Arroganz spricht. Das spricht eher dafür, dass wir noch immer nicht bei der Anerkennung der Tatsache angekommen sind, dass wir aus gutem Grund länderübergreifende Entscheidungen – in diesem Fall sogar sehr konkrete Entscheidungen – auf die europäische Ebene verlagert haben und dass die dort getroffenen Entscheidungen bindend sind.

(Beifall bei der SPD)

Diese Landesregierung ist beim Thema FFH schon einmal an die Wand gefahren.Da die Wasserrahmenrichtlinie aus dem Jahre 2000 stammt, werden Sie nicht behaupten können, es sei irgendeine andere Landesregierung, die hier etwas verschlampt habe.An der Stelle sind Sie gefordert. Sie haben jetzt nicht einmal die Ausrede, es dauere zu lange, sondern Sie haben eineinhalb Jahre Zeit gehabt.

(Beifall bei der SPD und der Abg. Ursula Ham- mann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Zweiter Punkt. Ich gestehe Ihnen gerne zu, dass die Debatte auf der sachlichen Ebene ein bisschen übertrieben ist, weil in der Tat – damit haben Sie völlig Recht – eine ganze Reihe von Dingen geschehen ist. Das dicke Handbuch ist uns sicher überreicht worden, damit wir es nachvollziehen können. Ich glaube aber, dass wir an der Stelle schon noch einmal darüber reden müssen, warum das so ist.

Der spannende Punkt ist: Die Wasserrahmenrichtlinie ist auf die Qualität des Wassers konzentriert. Wenn Sie das Wassergesetz ändern, müssen Sie möglicherweise nicht nur auf diese Fragen eingehen, sondern auf alle offenen Fragen.Darum zögern Sie so lange.Herr Heidel hat schon ein paar Fragen angesprochen, die eben nicht nur mit der Qualität zu tun haben, sondern auch mit der Frage, wie man mit den Bürgern umgeht.

Bebauung. Man muss sich fragen, ob, wenn wir bestimmte Dinge weiterlaufen lassen, der Staat für entstehende Schäden in Haftung genommen wird. Wer in der Frage Bebauung und Überschwemmungsgebiet lockere Regeln macht – als Landesrecht solo –, der muss hinterher auch damit leben, dass sich die Bürgerinnen und Bürger darauf verlassen, dass das geprüft worden ist, und dann sagen: Lieber Staat, wenn das Hochwasser so ist, dann ersetze mir auch die Schäden. – Ich halte das für ein marktwirtschaftliches Vorgehen, wo die Bürger ihre Interessen richtig wahrnehmen.Ich finde,wir sollten an der Stelle bei der Novellierung des Wassergesetzes gucken, dass wir den Staat nicht in eine Situation bringen, dass er für etwas haftet, was er besser hätte regeln können. Ich glaube, dort liegt der Streitpunkt, den wir austragen sollten.

(Beifall bei der SPD und der Abg. Ursula Ham- mann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Letzter Punkt. Gestatten Sie mir die Erinnerung: Es wäre ganz spannend, wenn Sie nachschauen würden, wie in dieser Richtlinie die ökonomische Steuerung des Wasserverbrauchs beschrieben ist. Dort finden Sie den Satz, dass die Europäische Union es für eine kluge Idee hält, über den Preis den Wasserverbrauch so zu steuern,dass er reduziert wird. Das erinnert mich an die eine oder andere Debatte, die wir hier schon geführt haben.

(Zuruf der Abg. Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP))

Die spannende Frage ist, ob wir im Zusammenhang mit der Steuerung des Verbrauchs, mit allen Konsequenzen, die wir z. B. – jetzt nicht im Hessischen Ried, sondern auf der anderen Seite – im Vogelsberg haben, einen Nachholbedarf an Debatten haben. Wir denken, dass die Landesregierung gut beraten wäre, ihre Hausaufgaben zu machen und den Gesetzentwurf so schnell wie möglich vorzulegen. – Ich bedanke mich.

(Beifall bei der SPD und der Abg. Ursula Ham- mann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Das Wort hat Herr Staatsminister Dietzel.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie sind wir auf einem guten Weg. Wir werden den Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause in den Hessischen Landtag einbringen. Ich denke, dass alle Vorarbeiten in unserem Hause geleistet worden sind, die notwendig waren,um den Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Die Tatsache, dass wir uns schon seit Jahren über die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie unterhalten, bedeutet auch, dass wir Erfahrungen sammeln, nicht nur mit den eigenen Leuten, sondern grenzüberschreitend in der Bundesrepublik und grenzüberschreitend im europäischen Raum.

Es gibt einige Eckpunkte, die in dem Gesetzentwurf abgearbeitet werden sollen. Möglicherweise besteht nicht in allen Punkten Übereinstimmung. Es ist aber sicher wichtig, dass wir die Flusseinzugsgebiete nach nationalen und internationalen Flussgebietseinheiten einordnen. Das bedeutet für uns Hessen, dass wir zwei Flusseinzugsgebiete haben: die Weser und den Rhein. – In diesem Zusammenhang möchte ich anmerken, dass ich seit 1. Januar des vergangenen Jahres Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Weser bin, an der alle betroffenen Bundesländer beteiligt sind:Bayern,Thüringen,Hessen,Sachsen-Anhalt,Niedersachsen, Bremen und Nordrhein-Westfalen. In dieser Arbeitsgemeinschaft unterhalten wir uns über diese Themen.

Zu dem Thema Rhein hat es schon viele internationale Konferenzen gegeben, da der Rhein auch überregional von großem Interesse ist. Ich denke, dass wir die ersten Schritte richtig genommen haben.

Themen sind unter anderem Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne sowie Öffentlichkeitsarbeit. Ich kann nicht verstehen,dass unsere Öffentlichkeitsarbeit im Antrag der GRÜNEN kritisiert wird.

(Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN):Viel zu wenig!)

Gerade das war einer unserer wichtigen Punkte. Wir versuchen, die Öffentlichkeit mit diesen Themen zu konfrontieren. Wir haben mit der Öffentlichkeit über diese Themen diskutiert,auch wenn wir nicht immer einer Meinung waren.

Die Überarbeitung des Wassergesetzes soll dazu führen, dass es moderner und übersichtlicher wird, indem wir Doppelregelungen und nicht mehr zeitgemäße Ansätze herausnehmen und indem wir – darüber wird es sicher keinen Dissens geben – die naturnahe Gewässerentwicklung zur Förderung der natürlichen Eigendynamik betonen.

Ein weiteres Thema wird die Deregulierung sein. Dazu hat es bei der kleinen Novelle des Hessischen Wassergesetzes vor zwei oder drei Jahren durchaus unterschiedliche Meinungen gegeben.

(Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Keine gute Novellierung!)

Auch dieses Mal werden wir wohl wieder das Thema Verzicht auf die Zulassung für Einleitungen und Entnahmen

auf dem Tisch haben. Dabei geht es um die Wasser- und Abwasserversorgung.Ein Thema wird sicher auch sein,ob man eine Möglichkeit zur Privatisierung bei der Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung schafft. Über dieses Thema werden wir uns sicher noch einige Male unterhalten.

Aus rechtlichen Gründen müssen wir Regelungen für die alten Wasserrechte vor 1957 schaffen. Ferner werden wir versuchen, die Vorschriften insgesamt zu vereinfachen und übersichtlicher zu gestalten.

Zum Thema Öffentlichkeitsbeteiligung.Wir haben bereits drei Faltblätter auf den Weg gebracht: „Wasser in Europa“, „Wasser in Hessen“ und „Wasserrahmenrichtlinie allgemein – Organisation und Umsetzung“. Soeben wurde auch das Überarbeitungsprojekt Mittelrhein angesprochen. Dies ist ein länderübergreifendes Pilotprojekt.

Wir sind auch im Internet präsent.Wir haben einen Beirat eingerichtet, in dem alle beteiligten Verbände mit uns über das Thema diskutieren können.

Das letzte Wasserforum fand am 25. November 2003 statt: „Wasser in Hessen – alles klar“. – Ich denke, dass wir allen Möglichkeiten geben, über all diese Dinge zu diskutieren.

Der Antrag spricht auch das Thema vorbeugender Hochwasserschutz an. Ich glaube, dass wir in der Novelle des letzten Wassergesetzes in Hessen alle dafür notwendigen Voraussetzungen geschaffen haben.

(Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Im Gegenteil, es gab eine Rückentwicklung!)

Das Thema Bauen im Überschwemmungsgebiet wurde ebenfalls angesprochen. Im Wassergesetz haben wir geregelt, dass Bauen außerhalb der Ortslagen in Überschwemmungsgebieten untersagt ist.

Grenzüberschreitender Hochwasserschutz im Bereich des Rheins. Wir haben nicht nur 10 Millionen c pro Jahr für den Deichbau zur Verfügung gestellt und Rückhaltemaßnahmen an den Zuflüssen veranlasst, sondern darüber hinaus haben wir bereits insgesamt 20 Millionen c für Rückhaltemaßnahmen z. B. für Baden-Württemberg und Frankreich zur Verfügung gestellt. Das zeigt, dass wir dieses Thema schon über Jahrzehnte hinweg bearbeiten. Ehrlicherweise muss ich hinzufügen, dass dies schon vor unserer Zeit begonnen wurde.

Diese grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist für uns auch auf europäischer Ebene sehr wichtig. Diese Zusammenarbeit hat es auch im Zusammenhang mit dem Hochwasser an der Elbe im Jahr 2000 mit Beteiligung des Landes Hessen gegeben. In den nächsten Wochen und Monaten wird die Broschüre „Instrumente und Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der Leitlinien für einen zukunftsweisenden Hochwasserschutz“ veröffentlicht. Dann werden auch dort deutliche Zeichen gesetzt.

Herr Minister, die Fraktionsredezeit ist abgelaufen.

Meine Damen und Herren,im Regierungsprogramm 2003 bis 2008 haben wir einen „Aktionsplan Hochwasserschutz“ vorgesehen.Wir arbeiten daran.