Frau Abg. Hammann, wir haben uns in dieser Ausschusssitzung zwei Stunden lang über das Thema Biblis unter
halten. In diesen zwei Stunden war dies eine der Fragen, die gestellt wurden. Sie ist auch von meinem Abteilungsleiter Herrn Dr. Schier beantwortet worden. Wenn Sie dazu weitere Informationen benötigen, können Sie mich dazu schriftlich auffordern.
Mit welchen Maßnahmen will das Kultusministerium verhindern, dass zukünftig Lehrerinnen und Lehrer in China Urlaub machen, um danach beurlaubt zu werden?
Herr Kollege Riege, ich glaube, von manchen Eltern und Kolleginnen und Kollegen an der Schule wird der Ernst etwas höher gehängt, als dies Ihre Frage im Moment vermuten lässt. Ich glaube nicht, dass es darum geht, private Freiheit zu sanktionieren.Wir gehen in aller Regel davon aus, dass dann Gefahr besteht, wenn das Außenministerium Reisen in ein Land nicht empfiehlt, und daran müssen wir uns auch halten.
Zusatzfragen werden nicht gewünscht. Damit sind die Fragestunde und die Regierungsbefragung beendet.
Nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof in der Fassung vom 19. Januar 2002, geändert durch Gesetz vom 1. Oktober 2002, wird die Wahl der richterlichen Mitglieder durch einen aus seiner Mitte gewählten Wahlausschuss vollzogen. Dieser besteht aus acht Abgeordneten, die aufgrund von Vorschlagslisten entsprechend dem in § 10 Abs. 3 Landtagwahlgesetz beschriebenen Verfahren – nämlich nach Hare-Niemeyer – ermittelt werden. Diese Liste kann nach § 5 Abs. 3 Staatsgerichtshofgesetz dem Landtag nur von seinen Fraktionen vorgelegt werden. Sind mehrere Personen zu wählen, legen die Fraktionen Listen vor, die mindestens die doppelte Anzahl der zu Wählenden enthalten sollen. Listenverbindungen sind gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 und 2 unserer Geschäftsordnung zulässig.
Ihnen liegen vor: die Wahlvorschläge der CDU-Fraktion, Drucks. 16/67, der Fraktion der SPD, Drucks. 16/68, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/69, und der Fraktion der FDP, Drucks. 16/70. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.
Wir haben mit den Fraktionen abgesprochen, die Wahl offen durchzuführen. Jede Abgeordnete und jeder Abgeordneter verfügt bei dieser Wahl insgesamt über eine Stimme.
Wird der offenen Abstimmung durch Handzeichen widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Ich rufe jeden Vorschlag einzeln auf, dann kann jeder, der ihm zustimmen will, seine Hand heben.
Wer dem Wahlvorschlag Drucks. 16/67 – CDU-Fraktion – zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Es sind die Stimmen der CDU-Fraktion zu diesem Wahlvorschlag eingegangen.
Dann bitte ich um das Handzeichen für den Wahlvorschlag der SPD-Fraktion, Drucks. 16/68. – Damit sind die Stimmen der SPD-Fraktion zu diesem Wahlvorschlag eingegangen.
Wer dem Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucks. 16/69 – zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Damit sind die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf diesen Wahlvorschlag entfallen.
Ich frage jetzt: Wer stimmt dem Wahlvorschlag der FDP, Drucks. 16/70, zu? – Damit sind die Stimmen der FDPFraktion auf diesen Wahlvorschlag eingegangen.
Meine Damen und Herren, damit sind die in den Wahlvorschlägen genannten Damen und Herren als Mitglieder und Nachrücker des Wahlausschusses zur Wahl der richterlichen Mitglieder des Staatsgerichtshofs gewählt. Die Namen entnehmen Sie den genannten Drucksachen.
Nach § 9 Abs.1 des Hessischen Richtergesetzes in der Fassung vom 11. März 1991, zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. April 2001, besteht der Richterwahlausschuss aus sieben vom Landtag berufenen Mitgliedern, die zu Beginn der Wahlperiode gemäß § 10 Abs. 1 des Hessischen Richtergesetzes nach den Regeln der Verhältniswahl gewählt werden. Zum Mitglied kann berufen werden, wer zum Landtag wählbar ist. Die Mitglieder sollen im Rechtsleben erfahren sein. Aus der Summe der für jeden Vorschlag abgegebenen Stimmen wird nach dem Höchstzahlverfahren d’Hondt die Zahl der aus jedem Vorschlag gewählten Mitglieder errechnet – § 10 Abs. 3 des Hessischen Richtergesetzes. Sind mehrere Personen zu wählen, legen die Fraktionen Listen vor, die mindestens die doppelte Anzahl der zu Wählenden enthalten sollen. Listenverbindungen sind zulässig.
Die Wahlvorschläge der Fraktionen CDU und der FDP sind enthalten in der Drucks. 16/71 neu – ein neuer Wahlvorschlag gegenüber der ersten Vorlage – und der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drucks. 16/72 neu – ebenfalls eine neue Vorlage. Das haben Sie erhalten.
Aufgrund der nun gemeinsamen Wahlvorschläge von jeweils zwei Fraktionen wurde die Drucks. 16/73 zurückgezogen.Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.
Herr Präsident, bei dem Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 16/71 neu, ergibt sich insofern noch eine Änderung, als die beiden Abg. Peter Beuth und Boris Rhein in kollegialer Klausur zusammengetreten sind und beschlossen haben, dass die beiden Namen getauscht werden sollen. Ich bitte also, Boris Rhein als Mitglied und Peter Beuth als Nachrücker aufzuführen.
Ist dies angekommen? – Herr Rhein wird ordentliches Mitglied und Herr Beuth nicht unordentliches, sondern nachrückendes Mitglied.
Meine Damen und Herren, ich darf auf den Zwischenruf des Herrn Kollegen Bökel mitteilen, dass alle Fraktionsmitglieder anwesend sind.
(Jürgen Walter (SPD): Nein, es fehlen doch Leute! – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bei uns fehlt eine!)
(Gerhard Bökel (SPD): Durch den Blick von oben kann man sehen, wo die Plätze frei sind, Herr Vorsitzender!)
Das ist gar nicht so einfach, wenn so viele auf den Kabinettsplätzen sitzen. Da muss ich schon nach der Anwesenheitsliste sehen, um es ganz korrekt zu machen. Ich gehe davon aus, dass sich jeder eingetragen hat.
(Norbert Schmitt (SPD): Wir sollten einfach abstimmen und die Stimmen zählen! – Jörg-Uwe Hahn (FDP): Gongen Sie doch bitte einmal!)
Ich rufe den Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 16/71 neu, auf und bitte um Handzeichen, wer diesem Wahlvorschlag zustimmt. – Das sind nach unserer Zählweise 62 Stimmen.
Wir stimmen ab über den Wahlvorschlag von Sozialdemokraten und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/72 neu. Ich bitte um das Handzeichen, wer diesem Wahlvorschlag zustimmt. – Das sind nach übereinstimmender Zählung von uns dreien hier oben 44 Stimmen.
Damit sind für den Wahlvorschlag der CDU und der FDP 62 Stimmen und für den Wahlvorschlag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 44 Stimmen abgegeben worden. Das bedeutet, dass die Wahlvorschläge der beiden Listen angenommen und die Kolleginnen und Kollegen in den Richterwahlausschuss gewählt worden sind.
Nach § 113 des Hessischen Beamtengesetzes in der Fassung vom 11. Januar 1989, zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. April 2001, wählt der Hessische Landtag sieben
Mitglieder und sieben stellvertretende Mitglieder für die Landespersonalkommission nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
Die Wahlvorschläge der Fraktion der CDU, Drucks. 16/74, der Fraktion der SPD, Drucks. 16/75, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/76, und der Fraktion der FDP, Drucks. 16/77, liegen Ihnen vor. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.
Auch hier wollen wir offen abstimmen, je Abgeordneter eine Stimme. Wird der offenen Abstimmung widersprochen? – Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, Drucks. 16/74, zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind übereinstimmend 56 Stimmen.