Protocol of the Session on May 6, 2003

Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, Drucks. 16/74, zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind übereinstimmend 56 Stimmen.

Ich bitte um das Handzeichen für den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD. – Widerspricht jemand, wenn ich sage, das sind 33 Stimmen?

(Jürgen Walter (SPD): Nein!)

Danke schön.

Ich frage den Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Ich stelle fest, das sind 11 Stimmen.

Wahlvorschlag der Fraktion der FDP, Drucks. 16/77? – Das sind 9 Stimmen.

(Widerspruch)

Entschuldigung, 8 Stimmen. Sie zählen gut mit.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Jetzt 8, vorhin 7!)

Damit sind die in den Wahlvorschlägen genannten Damen und Herren Abgeordneten als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder der Landespersonalkommission gewählt.

d) Kommission gemäß dem Ausführungsgesetz zum Gesetz zu Art. 10 Grundgesetz (G 10-Kommission)

Nach § 5 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Gesetz zu Art. 10 Grundgesetz vom 16. Dezember 1969, geändert durch Gesetz vom 19. Oktober 1979, besteht die Kommission aus dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Sie werden vom Landtag nach den Grundsätzen der Verhältniswahl für die Dauer einer Wahlperiode berufen. Für jedes Mitglied der Kommission wird ein Vertreter bestellt.

Die Wahlvorschläge der Fraktion der CDU, Drucks. 16/78, sowie der Fraktion der SPD, Drucks. 16/79, liegen Ihnen vor.Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

Abgesprochen ist, dass die Wahl offen erfolgen soll. Widerspricht dem jemand? – Das ist nicht der Fall.

Wer daher dem Wahlvorschlag Drucks. 16/78 zustimmen will,den bitte ich um das Handzeichen.– Das ist die CDUFraktion mit 56 Stimmen.

Ich bitte um Zustimmung zu dem Wahlvorschlag der Fraktion der SPD, Drucks. 16/79. – Das sind 33 Stimmen.

Damit stelle ich fest – –

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Können Sie nach Enthaltungen fragen? – Jörg-Uwe Hahn (FDP): Wir möchten uns enthalten!)

Wer möchte sich bei diesen Abstimmungen enthalten? – Dann stelle ich zu beiden Wahlvorschlägen die Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP fest. Damit sind trotz allem

(Heiterkeit des Abg. Jörg-Uwe Hahn (FDP))

die haben schon einen Schreck bekommen, Herr Kollege Hahn – die Abg. Birgit Zeimetz-Lorz, Boris Rhein und Dr. Michael Reuter zu Mitgliedern und die Abg. Rüdiger Hermanns, Peter Beuth, Manfred Schaub zu stellvertretenden Mitgliedern der Kommission gemäß dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Gesetz zu Art. 10 Grundgesetz gewählt worden.

e) Parlamentarische Kontrollkommission nach § 20 des Gesetzes über das Landesamt für Verfassungsschutz (PKV)

Nach § 20 des Gesetzes über das Landesamt für Verfassungsschutz vom 19. Dezember 1990, zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. April 2002, ist eine Parlamentarische Kontrollkommission zu wählen. Sie besteht aus fünf Mitgliedern, die zu Beginn jeder Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt werden.

Mit der Ihnen vorliegenden Drucks. 16/80 schlagen die Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP vor, die nachfolgend genannten Abg. Frank Gotthardt und Birgit Zeimetz-Lorz, Fraktion der CDU, Günter Rudolph, Fraktion der SPD, Tarek Al-Wazir, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und JörgUwe Hahn,Fraktion der FDP,zu Mitgliedern dieser Kommission zu wählen. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

Wenn sich kein Widerspruch erhebt, stimmen wir darüber offen ab.

Wer dem zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Ich stelle fest, dass die Wahl einstimmig erfolgt ist. Damit sind die Abg. Frank Gotthardt, Birgit Zeimetz-Lorz von der CDU-Fraktion, Günter Rudolph von der SPD-Fraktion, Tarek Al-Wazir von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Jörg-Uwe Hahn von der FDP-Fraktion zu Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gewählt.

f) Art. Grundgesetz-Kommission (Art. 13 GG-Kommis- sion)

Nach § 15 Abs. 10 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Fassung vom 31. März 1994, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 22. Dezember 2000, unterrichtet die Landesregierung den Landtag jährlich über die nach Abs. 4 und Abs. 6 Satz 4 getroffenen Maßnahmen. Die parlamentarische Kontrolle wird aufgrund dieses Berichtes von einer Kommission ausgeübt, die sich nach § 15 Abs. 10 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Verbindung mit § 20 Abs. 2 des Gesetzes über das Landesamt für Verfassungsschutz aus fünf Mitgliedern zusammensetzt, die zu Beginn jeder Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt werden.

Dazu gibt es einen Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP, Drucks. 16/81, in dem die Abg. Birgit Zeimetz-Lorz und Boris Rhein von der CDU-Fraktion,Günter Rudolph von der SPD-Fraktion, Tarek Al-Wazir von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie Jörg-Uwe Hahn von der FDP-Fraktion als Mitglieder dieser Kommission vorgeschlagen werden. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

Wir stimmen offen darüber ab, wenn sich kein Widerspruch erhebt. – Das ist nicht der Fall.

Dann darf ich bitten, wer der Drucks. 16/81 zustimmt, die Hand zu haben. – Ist jemand dagegen? – Enthält sich jemand der Stimme? – Ich stelle fest, dass die Wahl einstimmig erfolgt ist. Meine Damen und Herren, die genannten Kolleginnen und Kollegen sind damit in die Art. 13 Grundgesetz-Kommission gewählt.

g) Landesjugendhilfeausschuss

Nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 2001 wählt der Landtag sechs in der Jugendhilfe erfahrene Personen als Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses. Nach § 8 Abs. 2 Satz 3 in Verbindung mit § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ist für jedes Mitglied ein stellvertretendes Mitglied vorzusehen.

Es liegen Ihnen Wahlvorschläge der Fraktion der CDU, Drucks. 16/82, der Fraktion der SPD, Drucks. 16/83, und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/84, vor.Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

Auch hier offene Abstimmung? – Dem widerspricht niemand. Damit lasse ich abstimmen.

Wer dem Wahlvorschlag Drucks. 16/82 der Fraktion der CDU zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. – Das sind 64 Stimmen.

Nun erbitte ich das Handzeichen für den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD, Drucks. 16/83. – Das sind 33 Stimmen.

Ich frage nun nach der Zustimmung für den Wahlvorschlag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/84. – Das sind 11 Stimmen.

Damit sind die in den Wahlvorschlägen genannten Kolleginnen und Kollegen als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses gewählt.

h) Landesschuldenausschuss

(Abg. Dr. Franz Josef Jung (Rheingau) (CDU): Sie sind daran schuld! – Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gibt es da persönliche Haftung?)

Das ist keine Strafkompanie.

Nach § 5 des Gesetzes über die Aufnahme und Verwaltung von Schulden des Landes Hessen vom 4. Juli 1949 wählt der Hessische Landtag drei Abgeordnete als Mitglieder des Landesschuldenausschusses. Sind mehrere Personen zu wählen, dann legen die Fraktionen Listen vor, die mindestens die doppelte Anzahl der zu Wählenden enthalten sollen. Listenverbindungen sind zulässig.

Dazu liegt ein Wahlvorschlag der CDU-Fraktion, Drucks. 16/85, und ein Wahlvorschlag der SPD-Fraktion, Drucks. 16/86, vor.Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

Wir stimmen offen ab? – Dagegen wendet sich niemand.

Dann bitte ich um Zustimmung zum Wahlvorschlag Drucks. 16/85 der CDU-Fraktion. – Das sind 56 Stimmen.

Ich bitte um Zustimmung zum Wahlvorschlag der SPDFraktion, Drucks. 16/86. – Das sind 33 Stimmen.

Ich gehe davon aus, dass ich jetzt nach Enthaltungen frage.

(Zurufe: Oh!)

Ich bin noch lernfähig. – Wer enthält sich der Stimme? – Damit stelle ich fest, dass die in den Wahlvorschlägen genannten Damen und Herren Abgeordneten als Mitglieder und Nachrücker des Landesschuldenausschusses gewählt sind.

Meine Damen und Herren, das war Tagesordnungspunkt 2, die Wahlen, die wir heute vorzunehmen hatten.