Protocol of the Session on May 6, 2003

Drittens. Ich habe allerdings den Eindruck, dass der eine oder andere nicht so verinnerlicht hat, wie die Verfassung die Mitwirkung dieses Parlaments an der Zuständigkeitsregelung vorsieht. Nach Art. 104 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung sind die Beschlüsse „unverzüglich dem Landtag vorzulegen und auf sein Verlangen zu ändern oder außer Kraft zu setzen“. Ich habe bisher keinen einzigen Antrag zur Kenntnis genommen, eine Regelung zu ändern oder außer Kraft zu setzen. Ich sage Ihnen, die CDU-Fraktion stimmt diesen Regelungen zu.

(Beifall bei der CDU)

Herr Kaufmann, ich kann es mir nicht verkneifen, ich muss schon sagen:Wer ernst genommen werden will,muss andere Beiträge leisten, als Sie hier gerade geleistet haben.

(Lebhafter Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, wenn ich über die Frage der Effektivierung von Arbeit spreche, dann finde ich es schon richtig, wenn man sagt: Wenn wir ein Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz haben, ist es selbstverständlich, dass wir die Aufgaben des Verbraucherschutzes, die jetzt über verschiedenste Ressorts verteilt sind, in einem Ressort zusammenführen und bündeln, dadurch Effektivität erreichen und Schnittstellen zurückfahren. Dies dient der Verbesserung der Arbeit dieser Regierung, dies dient aber auch dem Verbraucherschutz, und deshalb ist diese Regelung aus unserer Sicht sinnvoll.

(Beifall bei der CDU)

Auch die Fragen der Lebensmittelproduktion, der Lebensmittelsicherheit und des Verbraucherschutzes über eine lückenlose Kontrolle in einem Ministerium zusammenzuführen ist sinnvoll.

Hier ist kritisiert worden,die Fragen der Dorferneuerung, der Regionalentwicklung und des ländlichen Tourismus zusammenzuführen. Wenn ich über die Situation und die Besonderheiten des ländlichen Raums spreche, dann ist beispielsweise die Frage des Urlaubs auf dem Bauernhof eine andere Frage als die allgemeine Tourismuswerbung, die zum Wirtschaftsministerium gehört. Wir waren der Meinung, dass unter diesem besonderen Aspekt des ländlichen Raums hier ein Akzent zu setzen ist und dies deshalb von dem Ministerium, das für den ländlichen Raum zuständig ist, mit gemacht werden soll.

Zur Frage der Energiepolitik. Ich denke, es ist von der Sache her richtig, dass wir die Frage der Energiepolitik in einem Ministerium, nämlich dem Wirtschaftsministerium, zusammenführen, dass wir aber die Atomaufsicht – das war ein Diskussionspunkt – im Umweltministerium belassen. Dies entspricht einer Regelung in anderen Bundesländern und dient einem guten und sinnvollen Zusammenwirken von Energiepolitik auf der einen Seite und Aufsicht auf der anderen Seite.

Zur Sozialpolitik ist noch einmal zu unterstreichen, dass fünf Programme der Arbeitsförderung und Ausbildung, die den sozialpolitischen Aspekt beinhalten, ebenfalls zusammengeführt werden und künftig bei der Sozialministerin ressortieren.

Meine Damen und Herren, was hier zur Verwaltungsreform gesagt worden ist, finde ich teilweise völlig neben der Sache.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was Sie sagen, ist neben der Sache, chaotisch organisiert!)

Tatsache ist doch, dass wir entschieden haben, dass die Verwaltungsreform im Rahmen eines Kabinettsausschusses gesteuert wird und die Grundlagen der Verwaltungsreform über den Kabinettsausschuss umgesetzt werden. Dies ist erfolgreich begonnen worden und wird auch weiterhin erfolgreich umgesetzt.

(Beifall bei der CDU)

Aber völlig unabhängig davon ist es doch eine sinnvolle und richtige Regelung, dass die gesamten Fragen der Umsetzung von SAP, doppelter Buchführung, E-Government und Informationstechnologie,

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aber dafür sind bei Ihnen auch verschiedene zuständig! – Zuruf der Abg. Priska Hinz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

für die wir jetzt einen hoch kompetenten Staatssekretär haben, im Finanzministerium zusammengeführt werden, dass aber E-Government ressortübergreifend gemacht wird. Deshalb unterstützen wir auch diese Maßnahme der Landesregierung.

Zusammengefasst: Wir sehen in dieser Zuständigkeitsregelung ein Mehr an Effektivität für diese neue Landesre

gierung, eine Zusammenfassung von Kompetenzen in den Ressort, und deshalb stimmen wir dieser Zuständigkeitsregelung der Landesregierung zu. – Besten Dank.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, die Mitteilung der Landesregierung betreffend Zuständigkeit der einzelnen Ministerinnen und Minister nach Art. 104 Abs. 2 der Verfassung des Landes Hessen wurde entgegengenommen, und eine Aussprache fand statt.

Wir sind am Ende der Tagesordnung – was den zeitlichen Ablauf angeht, fast eine Punktlandung.

Lassen Sie mich eine persönliche Bemerkung anschließen. Einige von uns im Präsidium sind neu in dieser Funktion. Es ist nicht ganz auszuschließen, dass anfangs der eine oder andere Fehler, eine kleine Panne passiert. Das kann sicherlich auch zu verzeihen sein. Ich bitte um ein bisschen Großmut, um Ihre Kraft des Verzeihens.

(Nicola Beer (FDP): So schlimm war das auch nicht!)

Wir sagen andererseits zu, dass wir die fünf Jahre nicht als Lehrzeit ausfüllen wollen.

Ich bedanke mich für diese erste Sitzung, die ich leiten durfte, und freue mich auf morgen, 9 Uhr, wieder an dieser Stelle. Einen schönen Abend.

(Allgemeiner Beifall – Schluss: 17.59 Uhr)