Lassen Sie mich auf einen Punkt zu sprechen kommen, der mit den beiden Zitaten etwas zu tun hat. Es geht um die berühmte Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und die Richtlinie über den Vogelschutz, die dazu geführt haben, dass wichtige Maßnahmen in Hessen nicht in der Weise vorangekommen sind, wie wir alle uns das eigentlich vorgestellt haben. Ich nenne die Stichworte A 44, Frankfurter Flughafen und A 49. Der Artikel befasst sich mit genau der Frage.
Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie bewirkt etwas, was wir in anderen Bereichen immer kritisieren. Die FFHRichtlinie stellt nämlich den Grundsatz der Subsidiarität auf den Kopf. Brüsseler Bürokraten entscheiden darüber, was in Deutschland unter Schutz gestellt wird und was nicht. Der Subsidiaritätsgrundsatz besagt aber, dass das, was vor Ort entschieden werden kann, bitte schön vor Ort entschieden werden sollte. Deswegen sind wir der Meinung, dass diese Richtlinie in der Weise geändert werden sollte, dass die Entscheidungen tatsächlich auf der Landesebene und nicht auf der Brüsseler Ebene zu treffen sind.
Wir diskutieren ständig und in unterschiedlichen Zusammenhängen – im Steuerrecht, im Arbeitsrecht usw. – darüber, dass wir vereinfachen, entbürokratisieren und Ausnahmen beseitigen müssen.
(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Sie wollen die Natur platt machen! Das ist der Grund!)
Ich meine, diese politische Aussage gilt nicht nur für die genannten Rechtsbereiche, sondern für alle Angelegenheiten der Infrastruktur. Wir können es uns nicht leisten, dass in anderen Ländern Infrastrukturvorhaben schnell realisiert werden, während sie in Deutschland ewig dauern. Das ist ein unerträglicher Zustand.
Ich will einen zweiten Punkt ansprechen, der kritisch untersucht werden muss. Ich bin nach vielfältigen Erfahrungen der Auffassung, dass wir auf separate Raumordnungsverfahren verzichten können und dass wir Raumordnungsverfahren und Planfeststellungsverfahren zusammenführen können.
Ich nehme noch einmal das Beispiel Ausbau des Frankfurter Flughafens. Da ist im Raumordnungsverfahren die
Frage diskutiert worden,ob das Nachtflugverbot realisiert werden muss oder nicht, eine Maßnahme, die mit dem Raumordnungsverfahren überhaupt nichts zu tun hat. Das heißt nicht, Herr Kollege Milde, der Sie nachdenklich das Haupt wiegen, dass landesplanerische und raumordnerische Belange nicht berücksichtigt werden. Ich kann sie aber auch im fachgesetzlichen Verfahren behandeln. Im Übrigen sei der Hinweis gegeben: In anderen Ländern wird bereits so verfahren, um die Prozesse zu beschleunigen.
Ich bin der Meinung, auch auf diesem Gebiet ist es notwendig, zu konzentrieren und zu vereinfachen, um schneller zu Entscheidungen zu kommen.
Um einem Vorwurf zu entgehen, der mit Sicherheit kommt, will ich gleich sagen: Dabei geht es nicht um ein Weniger an Naturschutz, sondern es geht um die Beseitigung bürokratischer Verfahren, die entbehrlich sind.
Wir wissen, dass wir bei Infrastrukturmaßnahmen Ersatzund Ausgleichsmaßnahmen in einem Umfang von 10 bis 15 % vornehmen müssen. Es ist in Ordnung, derartige Festlegungen zu treffen. Aber lassen Sie uns darüber diskutieren, ob der Ausgleich für einen Eingriff an Ort und Stelle erbracht werden muss oder ob er auch an anderer Stelle geleistet werden kann.So ergeben sich nämlich bessere Lösungen.
(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Sie wollen die Natur platt machen! Sie haben überhaupt kein Problembewusstsein!)
Die neuen Bundesländer haben 1991 nach der Wiedervereinigung ein Beschleunigungsgesetz eingeführt,das erfolgreich war.
Das hat dazu geführt, dass in den Neunzigerjahren einiges von diesem Gesetz in das Recht der alten Bundesländer übernommen worden ist. Ich bin der Meinung, diese Diskussion muss im Interesse des Wirtschaftsstandortes Hessen fortgesetzt werden.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu vorgerückter Stunde am Donnerstagabend ein wichtiges Thema: Verkürzung von Planungszeiten, Abbau von Bürokratie. Das sind, für uns alle hier unstrittig, richtige und wichtige Ziele, auch im Interesse der Infrastruktur
Wir müssen uns im Ausschuss über jeden einzelnen Punkt in aller Ruhe unterhalten. In dem Antrag sind einige Ansätze, über die wir neu nachdenken müssen. Er enthält Ansätze, die wir schon auf den Weg gebracht haben. Es gibt einige Ansätze, die schon abgearbeitet sind, und es werden einige Ansätze dabei sein, die wir so nicht wollen.
Wir haben in der letzten Legislaturperiode – unter Ihrer Beteiligung an der Regierung – mehrfach über dieses Thema gesprochen. Es ist einiges gemacht worden. Ich erinnere an die Novellierung der Bauordnung, wo wir in der Tat Verfahren verkürzt haben. Das war nicht immer zur Freude aller Beteiligten.Wir haben es trotzdem gemacht. Das Thema ist also nicht vollkommen neu. Es ist nicht so, dass jetzt jemand kommen und uns die Dinge erklären muss.
Ich will auch an die Diskussion über den Landesentwicklungsplan erinnern. Auch hier haben wir gemeinsam vereinbart, dass wir aus den vielen verbindlichen Zielen wenige machen, um die Planungszeiten zu verkürzen. Das ist bereits passiert.
Bei einigen Ihrer Vorschläge sollten wir uns aber wirklich intensiv überlegen, ob das der richtige Weg ist. Ich will in diesem Zusammenhang die Raumordnungsverfahren ansprechen, die Sie eben explizit hervorgehoben haben. Herr Posch, gerade an dem Beispiel Flughafenausbau kann man – zumindest nach meiner Beobachtung – sehen, wie wichtig der Einsatz dieses flexiblen Instruments ist, um die Ergebnisse in das Planfeststellungsverfahren einbringen zu können. Ich glaube im Moment nicht – Sie können mich im Ausschuss vielleicht vom Gegenteil überzeugen –,dass wir durch die Zusammenlegung beider Verfahren auch nur einen einzigen Tag einsparen könnten. Wir stünden aber für meine Begriffe – Stand heute – vor der Gefahr, dass wir nicht mehr flexibel reagieren könnten, formale Fehler machen und damit das Planfeststellungsverfahren gefährden würden.
Natürlich. – Deshalb sollten wir über das Thema Raumordnungsverfahren noch einmal diskutieren. Ich glaube, dass die Verfahrensabfolge, wie sie bisher gehandhabt wird, zeitlich richtig ist und nichts einzusparen wäre, wenn man das Raumordnungsverfahren wegnähme, denn dann müsste man das Planfeststellungsverfahren ändern. Ich glaube außerdem nicht, dass wir auf diese Weise sicherere Ergebnisse erzielen würden.
Ich möchte auch auf die europarechtlichen Regelungen eingehen. Hierzu gibt es einen Regierungsentwurf, der im Moment im Bundesrat behandelt wird. Er wirft die Frage auf, welche europarechtlichen Regelungen entbehrlich sind. Bisher bestand die Meinung, dass unsere Möglichkeiten ausgeschöpft sind, auf weitere Verfahren zu verzichten. Wir werden auch hier sehen, ob und welche Alternativen bestehen.
Ich möchte zu Ihrer Forderung kommen, die Einspruchsund Rechtswegemöglichkeiten zu reduzieren. Auch hier sind wir der Meinung, dass die bestehenden Möglichkeiten durch zahlreiche Beschleunigungs- und Entlastungsgesetze weitgehend ausgeschöpft sind. Das ist aber kein
Bevor wir im Ausschuss ins Detail gehen, lassen Sie mich zum Abschluss sagen, dass es bei der FFH-Richtlinie im Prinzip schon so ist, wie Sie es gerne hätten, nämlich dass das Vorschlagsrecht bei den Ländern liegt.Ausschließlich wir geben vor, welche Gebiete zu FFH-Gebieten erklärt werden sollen. Es findet dann ein Abstimmungsverfahren in Brüssel statt,aber letztlich liegt das Entscheidungsrecht immer bei dem betroffenen Land.Wir würden nach Ihrem Vorschlag das Verfahren zwar umdrehen, aber nicht verkürzen. Insofern meine ich, dass wir bereits auf gutem Wege sind.
Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss und sage: Lassen Sie uns dort ergebnisoffen diskutieren. Möglicherweise kommen wir zu einem gemeinsamen Antrag. Dann werden wir zum Wohle unseres Landes entscheiden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Ziel ist durchaus populär: Abbau von Bürokratie. Wer will das nicht? Aber dem Antrag der FDP liegt eine Behauptung zugrunde, nämlich dass die Planungsverfahren oft ein Investitionshemmnis seien. Diese Behauptung, die dem Antrag und seinen Forderungen zugrunde liegt,kann von uns nicht vorbehaltlos unterstrichen werden.
Planungsverfahren haben nämlich eine Ausgleichsfunktion zwischen den Schutzgütern und verschiedenen, teilweise widersprüchlichen Interessen.
Daher muss man sich die Frage stellen, ob es ohne geregeltes Planungsverfahren – das auch denjenigen, die investieren wollen,ein Stück Rechtssicherheit gibt – nicht eine Fülle von Einzelstreitigkeiten geben würde, die insgesamt der Intention dieses Antrags zuwiderlaufen würden. Denn diese würden das gesamte Verfahren verlängern, statt es zu verkürzen. Meine Damen und Herren von der FDP, das ist beileibe nicht investitionsfördernd.
Auch den Unternehmen ist mehr an gesicherten Verfahren gelegen als an einer anschließenden großen Zahl von Einzelstreitigkeiten, bei denen man dann wertvolle Zeit verliert und die das ganze Verfahren unnötig verteuern.
Ich will Ihnen einmal sagen, ein großes Investitionshemmnis ist beispielsweise der derzeitige Stellenabbau in den hessischen Behörden.
Beim Regierungspräsidium in Kassel soll ein Viertel der dort vorhandenen Stellen abgebaut werden. Meine Damen und Herren, damit gehen auch wertvolle Planungskapazitäten verloren. Dies verlängert wichtige Investitionsvorhaben in der nordhessischen Region,