Protocol of the Session on January 29, 2004

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

und erklären anschließend, Herr Rhiel sei ein Böser.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist eine kleine Münze, die der Sache nicht angemessen ist. Sie gucken immer nur, wie Sie dem jetzigen Amtsinhaber ans Schienbein treten können. Wenn Sie glauben, damit behaupten zu können,Sie seien die loyalen Staatsleute,dann ist das nicht in Ordnung.

(Beifall des Abg. Dr. Franz Josef Jung (Rheingau) (CDU))

Deswegen will ich Ihnen sagen, was wir am Ende als Regierung machen müssen. Wir müssen dafür sorgen, dass, egal wie aufgeregt der ein oder andere ist, ein hoch kompliziertes Verfahren betrieben wird. Der Genehmigungsminister wird am Ende unabhängig – für ihn gilt das genauso, wie es für Dieter Posch galt – und in eigener Verantwortung, nicht in Kabinettsdisziplin, zu entscheiden haben.Dafür ist er Chef der Genehmigungsbehörde.Dort unterliegt er keinen Weisungen, ausdrücklich auch nicht der Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten. Er ist dort frei.

Im Übrigen hat die Landesregierung natürlich eine politische Meinung, auch der Ministerpräsident. Die Meinung muss er auch den Bürgerinnen und Bürgern sagen, indem er sie in das Verhältnis zu den rechtlich jeweils anstehenden Fragen setzt. Dazu hatte ich gestern Anlass, etwas zu sagen. Der Kollege Kaufmann versucht, an der Stelle das Recht auf den Kopf zu stellen.Wir haben ein Planfeststellungsverfahren. In dem Planfeststellungsverfahren ist zu prüfen, ob die Errichtung einer Landebahn – egal an welcher Stelle – von so übergeordnetem öffentlichen Interesse ist, dass sie die Eingriffe in andere Rechte rechtfertigt. Wenn das nicht der Fall ist, wenn man in der grundsätzlichen Abwägung der Notwendigkeit, für die wir alle viel Aufwand betreiben und in der Sie anderer Meinung sind als die anderen Fraktionen, nicht zu der Meinung käme, dass das übergeordnet notwendig ist,dann kommt man an jeder Ecke des Planfeststellungsverfahrens an ein Ende, denn man wird Eingriffe vornehmen müssen.

Ich habe nicht den Eindruck, dass Herr Bürgermeister Engisch auch nur einen Baum im Kelsterbacher Wald freiwillig an die Fraport AG übergeben wird, sondern es wird ein rechtsstaatliches Verfahren stattfinden, das in der Enteignung des Grundstücks endet.

Sie wissen, dass das Recht zu dem Problem bei Ticona relativ einfach sagt: Das, was im Planfeststellungsbeschluss an Betriebsveränderungen, Betriebseinschränkungen, Verbunkerungen und Umbauten festgestellt wird, ist staatliches Ordnungsrecht, dem das Unternehmen unterliegt. Ich will auch sehr deutlich sagen: Das geht bis hin zu der Entscheidung, dass der Betrieb an dieser Stelle nicht mehr ausgeübt werden kann und darüber gestritten wird, was das in Geld bedeutet – übrigens nicht auf irgendeinem Markt, wie sich das möglicherweise einige in Unternehmungen vorstellen, sondern nach sehr klaren rechtsstaatlichen Regelungen mit einer abschließenden Entscheidung, wenn es nicht anders geht, der des Bundesgerichtshofs.

Wer glaubt, er könne pokern, muss sich auf jeder einzelnen Stufe überlegen, was freundschaftlich und was nicht freundschaftlich wäre. Das gilt für die kleinste Veränderung. Die kleinste bis hin zur großen Veränderung ist zu bezahlen.Aber zunächst einmal ist die Frage zu klären: Ist der Flughafen wichtig? – Die zweite Frage ist: Ist in der Abwägung, die anderen Kriterien unterliegt, der Platz für die Bahn richtig? Es kann doch nicht sein, dass wir am Ende unter der Führung der GRÜNEN zu dem Ergebnis kommen, dass wir lieber verstärkt über Wohngebiete fliegen, weil wir das Werk dort nicht belasten wollen,

(Rudi Haselbach (CDU):Atlanta!)

sondern es ist doch wohl so, dass wir unter dem Gesichtspunkt, wo Wohngebiete sind, und dem Gesichtspunkt des gesamten Flächenverbrauchs entscheiden, wo die Bahn liegen wird. Wenn es dann Hindernisse gibt, die mit den Mitteln des Rechtsstaates zu behandeln sind,dann sind sie zu behandeln.

Dazu ist – das ist doch jetzt unfair gegenüber dem Kollegen Rhiel – Stück für Stück Ermessen auszuüben, nicht freihändig, sondern indem man z. B. das Ermessen delegiert, indem man sagt: „Ich beauftrage Gutachter, die mehr davon wissen.“ Die Genehmigungsbehörde hat aber durchaus den Auftrag, zu einem bestimmten Zeitpunkt zu sagen, ob sie die Gutachten für nachvollziehbar oder für nicht nachvollziehbar erklärt, weil davon die weitere Genehmigungspraxis abhängt. Hätte Herr Kollege Rhiel nämlich entschieden, sie seien nicht nachvollziehbar, dann hätte er neue in Auftrag geben müssen.Wenn er am Ende abwägt, muss er diese Frage auf dem Tisch haben.

Insofern: Wir sind im normalen Verfahren. Ich werde mit dafür sorgen, dass nicht wieder eine Diskussion beginnt, dass an jedem Tag neu angefangen wird, alle Fragen „von vorne“ zu stellen.

(Beifall bei der CDU)

Die Frage, ob der Flughafen ausgebaut werden muss oder nicht, ist für die Landesregierung politisch entschieden. Sie hat am Ende in die Abwägung des Ministers im Planfeststellungsverfahren einzugehen. Die Frage „Was ist die richtige Trasse?“ unter dem Gesichtpunkt, was Menschen und ihre Belastungen – und anderes – angeht, ist im Raumordnungsverfahren in der jetzigen Stufe mit einer Priorität versehen worden – in einem ordentlichen Verfahren, damals unter Federführung des Kollegen Posch.

Ich habe nicht die Absicht, jetzt eine Debatte zu unterstützen, in der die Beteiligten anfangen, das aufs Neue zu diskutieren. Im Landesentwicklungsplan wird noch einmal eine vollständige Abwägung mit allen Elementen öffentlich zu dokumentieren und vorzunehmen sein.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP)

Das wird dann auch wieder eine Rolle spielen. Das wird dann unterstrichen werden.Aber das Interesse des Herrn Kollegen Kaufmann zielt doch eigentlich auf etwas anderes. Er war so begierig, dass er schon zwei Stunden nach Kenntnis des Papiers dazu hat etwas mitteilen lassen. Sein Ergebnis ist doch etwas anderes. Er will auf jeden Fall jedes Mal so viel Durcheinander erzeugen, dass möglichst viele glauben, er käme am Ende damit durch. Das zeigte auch seine heutige Rede.

Dazu möchte ich Ihnen etwas sagen. Unsere Antwort darauf ist: Wir werden das alles rechtsstaatlich ordentlich machen. Dabei hat der Wirtschaftsminister unsere volle Unterstützung. Wir werden uns aber in der Politik nicht den Mund verbieten lassen. Wir lassen uns in der Öffentlichkeit nicht nachsagen, die Landesregierung würde ihren Job nicht machen. Deshalb muss sie darüber reden, welche Arbeitsplätze es in Zukunft im Rhein-Main-Gebiet geben wird, und darüber, dass die Existenz des Flughafens für die Arbeitsplätze notwendig ist. Das sind die beiden Elemente.

(Beifall bei der CDU)

Sie können davon ausgehen, dass die Hessische Landesregierung insgesamt, aber auch Herr Kollege Rhiel mit seiner besonderen Verantwortung und ich, also alle an ihrer Stelle,ihre Arbeit weitermachen werden.Sie brauchen das Folgende nicht zu sagen. Wir wissen sehr wohl, dass dies sowohl die Leistungsfähigkeit dieser Regierung als auch die Leistungsfähigkeit dieses Landes betrifft. Nach der Entscheidung der Wähler wird dies über längere Zeit in gewisser Weise in der Tat das Gleiche sein. Dies ist die entscheidende Frage in der Politik für die Zukunft des Landes. Wir werden das deshalb mit großer Ernsthaftigkeit und mit großer Entschlossenheit verfolgen. Genauso werden wir das auch in Zukunft betreiben. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Herr Ministerpräsident, vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Inzwischen wurde zwischen allen Fraktionen vereinbart, dass wir alle drei Initiativen, also den Entschließungsantrag, den Dringlichen Antrag und den Antrag unter Tagesordnungspunkt 20, dem Wirtschaftsausschuss überweisen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Wie geht es jetzt weiter?

(Frank Gotthardt (CDU):Tagesordnungspunkt 7! – Jörg-Uwe Hahn (FDP): Mittagspause!)

Es soll doch noch Tagesordnungspunkt 7 aufgerufen werden. Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Große Anfrage der Fraktion der FDP betreffend Umsetzung der Rahmenvereinbarung Integrationsplatz für be

hinderte Kinder in Regelkindergärten – Drucks. 16/1211 zu Drucks. 16/410 –

Das Wort hat Herr Kollege Florian Rentsch für die FDPFraktion.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hoffe, dass die Kolleginnen und Kollegen dieses wichtige Thema wahrnehmen und unseren Reden folgen wollen.

Frau Ministerin, wir haben eine Große Anfrage zur Umsetzung der Rahmenvereinbarung Integrationsplatz für behinderte Kinder in Regelkindergärten gestellt. Wir haben Ihre Antwort erhalten.

Lassen Sie mich eine Bemerkung vorab machen. Die Aussage, das Land sei nicht oder nur wenig zuständig, durchzieht diese Antwort wie ein roter Faden.

Ich möchte die wichtigsten Antworten herausheben und Ihnen mitteilen, dass wir zu vielen Bereichen eine andere Position einnehmen.

Ich fange mit der Antwort auf Frage zwei an. Die Antwort ist nicht abschließend.Es gibt und wird auch zukünftig immer wieder schwerstbehinderte Kinder geben, die der ganzheitlichen Förderung bedürfen. Dies kann in heilpädagogischen integrativen Kindertagesstätten viel eher realisiert werden als in einem Regelkindergarten, in dem nur ein Kind oder zwei oder drei Kinder mit Behinderungen betreut werden können. Dort fehlt auch meistens die erforderliche interdisziplinäre Fachkompetenz. Es bestehen dann natürlich auch Schwierigkeiten zwischen den Eltern behinderter Kinder und den örtlichen Sozialhilfeund Jugendhilfeträgern. Frau Ministerin, dabei geht es insbesondere um das Wahlrecht der Eltern und um die Weigerung, die Fahrtkosten zu übernehmen.

Ich komme zu der Antwort auf Frage vier. Die Antwort steht meines Erachtens in absolutem Widerspruch zu der Antwort auf Frage zehn. Wenn ein Kind schwerst- oder mehrfach behindert ist, hat es mit Sicherheit einen außergewöhnlich hohen Hilfebedarf. Um diesem entsprechen zu können, muss diesem individuellen Hilfebedarf mit einer differenzierten und hohen Maßnahmendichte entsprochen werden. Mit dem sorgfältigen Schreiben eines differenzierten individuellen Hilfeplans allein kann dieses Ziel nicht erreicht werden. Frau Ministerin, sicherlich ist dem Kind damit auch nicht geholfen.

Ich komme zur Antwort auf Frage sieben.Hinsichtlich der notwendigen Umwandlung der bisherigen einheitlichen Pauschale in eine differenzierte Maßnahmenpauschale, z. B. für behinderte Kinder mit außergewöhnlich hohem Hilfebedarf, beruft sich das Ministerium auf die sachliche Zuständigkeit der örtlichen Sozialhilfeträger. Frau Ministerin, es ist allerdings zu befürchten, dass sich auf dieser Ebene nichts bewegen wird, es sei denn, die Landesregierung käme ihrer Pflicht nach und würde die örtlichen Sozialhilfeträger verpflichtend auffordern, dem individuellen, eventuell auch hohen Hilfe- und Förderbedarf nachzukommen und diesem zu entsprechen. Aus der Antwort der Landesregierung geht nicht hervor, für was die Einrichtungen die 1.533 c Landesmittel, die sie pro Jahr und Kind erhalten, zu verwenden haben. Ich denke, da ist die Landesregierung schon gefordert, tätig zu werden.

Bei der Antwort auf Frage acht kann man nicht ganz nachvollziehen, was Sie eigentlich beabsichtigen. Die ra

sante Zunahme der Zahl der Kinder, auf die § 39 Bundessozialhilfegesetz zutrifft – deren Zahl stieg innerhalb von vier Jahren von 2.980 auf 4.272 Kinder im Jahre 2002 –, spricht eine mehr als deutliche Sprache. Deren Zahl stieg stark, obgleich die allgemeine Geburtenrate zurückgegangen ist.

Denjenigen, die mit dem Thema nicht beschäftigt sind, möchte ich es gerne erklären. Die Maßnahmen für die integrative Behandlung und Betreuung von Kindern haben sich fast verdoppelt. Behinderungen dieser Art haben sich also fast verdoppelt. Da muss man doch die Frage stellen, womit das zusammenhängt. Gibt es tatsächlich so viele Kinder mehr, die Betreuungsbedarf haben? Woher kommt das alles?

Frau Ministerin, eine Antwort auf diese Frage haben Sie geschickt umschifft. Sie haben das nicht beantwortet. Ich bin der festen Überzeugung, es müsste in unser aller Interesse sein, zu erfahren, woraus sich diese Zunahme ergibt. Handelt es sich vielleicht um einen Mitnahmeeffekt bei den Kindergärten? Machen die Kindergärten möglicherweise ein Geschäft daraus, integrative Plätze auszuweisen?

Ich komme zu der Antwort auf Frage neun und zu der Beteiligung des Landes Hessen. 1998 oder 1999 kam es zu einer Verlagerung der sachlichen Zuständigkeit von dem überörtlichen Sozialhilfeträger, also dem Landeswohlfahrtsverband, auf die örtlichen Sozialhilfeträger. Damals wurde auch festgelegt, dass für fünf behinderte Kinder in einer integrativen Gruppe 75 Stunden einer Fachkraft zur Verfügung stehen sollten.Auch wenn die Landkreise und die kreisfreien Städte hierfür nun allein zuständig sind, dürfte die Landesregierung hier nicht nur moderieren. Vielmehr müsste sie auch steuernd eingreifen, um weiteren Fehlentwicklungen entgegenzutreten.Auch diese Problematik umschiffen Sie mit Ihrer Antwort sehr geschickt.

In der Antwort auf Frage zehn teilt die Landesregierung mit, dass der individuelle Hilfeplan nicht mit der Höhe der Maßnahmenpauschale verknüpft werden sollte. Das können wir überhaupt nicht nachvollziehen. Eine Einrichtung soll einem schwerst- bzw. schwer mehrfach behinderten Kind eine einigermaßen angemessene, ganzheitliche Hilfe geben, die in dem individuellen Hilfe- und Förderplan zum Ausdruck kommen muss. Bei diesen Kindern ist aber ein sehr hoher Bedarf vorhanden,der mit der bisher festgelegten Maßnahmenpauschale nicht abgedeckt werden kann. Es besteht damit die große Gefahr, dass zukünftig einzelne oder mehrere schwerstbehinderte Kinder nicht mehr aufgenommen werden.

Unseres Erachtens umgehen Sie die Verantwortung. Sie greifen nicht dort ein, wo Sie eingreifen müssten. Vor allen Dingen gehen Sie auch nicht auf den wesentlichen Punkt ein, nämlich die Frage: Gibt es wirklich eine Zunahme der Zahl von behinderten Kindern, also von Kindern, die der Betreuung bedürfen? Oder handelt es sich um einen Mitnahmeeffekt bei Kindergärten und verschiedenen Institutionen, die Kinder betreuen und die die ganze Sache einfach zum Geschäft gemacht haben?

Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen:Wir wären da sehr dagegen, und zwar nicht nur deshalb, weil es nicht sein darf, dass man mit der Behinderung Geschäfte macht. Vielmehr sind wir auch dagegen, weil das Geld dann bei den Kindern fehlen wird,die wirklich Betreuung brauchen.Zu dieser Problematik haben wir in der Antwort nichts gele

sen. Vielleicht können Sie dazu noch kurz Stellung nehmen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Herr Kollege Rentsch, vielen Dank. – Das Wort hat Herr Kollege Reißer für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Behandlung der Großen Anfrage der FDP-Fraktion gibt der CDU-Fraktion die Möglichkeit, die Integration von Kindern mit Behinderungen in Kindertageseinrichtungen zu würdigen.

Im Jahre 1999 wurde die Rahmenvereinbarung zu den Integrationsplätzen zwischen der Landesregierung und den Kommunen unterzeichnet. Die CDU-Fraktion ist sehr darüber erfreut, dass die Landesregierung seinerzeit zusammen mit den Kommunen hierfür finanzielle Tatkraft gezeigt hat. Heute sehen wir die Früchte, die sich daraus ergeben haben. In der Zeit um den Regierungswechsel im Jahre 1999 herum wurden Kinder mit Behinderungen ausschließlich in heilpädagogischen Gruppen betreut. Das wurde Zug um Zug umgewandelt. Dafür wurden Integrationsplätze geschaffen. Das begrüßen wir sehr.

Die CDU-Fraktion ist der Landesregierung ausgesprochen dankbar dafür, dass die Integration von Kindern mit Behinderungen ein Kernstück ihrer Sozialpolitik ist. Dabei ist insbesondere zu betonen, dass die gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung in Kindergärten nicht mehr die Ausnahme, sondern nunmehr flächendeckend Normalität geworden ist.