Es kommt hinzu, dass es durch die Körperschaftsteuerreform im Jahre 2000 zu erheblichen Einnahmeeinbrüchen bei den Kommunen kam. Die Gewerbesteuer, wie sie heute existiert, ist im Wesentlichen nur noch eine Steuer für Großbetriebe, die sehr konjunkturabhängig ist. In Anbetracht der katastrophalen Wirtschaftslage in diesem
Land in den letzten drei Jahren hat das zu massiven Einbrüchen geführt. Um es anhand der Zahlen der größten Kommune dieses Landes,der Stadt Frankfurt am Main,zu verdeutlichen: Wir hatten bei den Gewerbesteuereinnahmen einen Rückgang von rund 1,3 Milliarden c im Jahr 2001 auf etwa 700 Millionen c im Jahre 2002. Sie sehen daran, welch starken Schwankungen die Einnahmen aus dieser Steuer in der jetzigen Form unterliegen.
Das ist also kein optimales Modell, mit dem die Kommunen in der heutigen Zeit leben könnten. Insoweit ist es völlig richtig, dass hier eine Reform notwendig ist. Der Finanzminister hat hierzu Modelle erarbeitet und vorgelegt. Wir wissen nun: Wenn die Bundesregierung im Frühjahr oder im Sommer eine Entscheidung getroffen und sich auf eine Linie festgelegt hätte und die Beratungsverfahren im Bundestag und Bundesrat in einer vernünftigen Form rechtzeitig hätten stattfinden können, dann wäre spätestens zum 1.Januar 2004 eine neue Grundlage für die Finanzierung unserer Kommunen sichergestellt gewesen.
Leider ist das durch das Hickhack und das Hin und Her zwischen dem Bundeskanzler auf der einen Seite und dem Finanzminister auf der anderen Seite, zwischen den GRÜNEN auf der einen Seite und der SPD auf der anderen Seite derart verzögert worden, dass ein Konzept erst jetzt zustande kam, ein Konzept, mit dem eigentlich niemand richtig zufrieden ist. Die Kommunen, die das Geld brauchen, sagen natürlich, es sei eine Minimallösung und besser als gar nichts. Aber es ist natürlich keine optimale Lösung – weder für die Kommunen noch für die Wirtschaft. Insoweit meinen wir, dass das Ganze überarbeitet werden muss.
Wir sind auch der Meinung, dass es nicht Aufgabe des Bundesrats sein kann, zu blockieren. Hierzu hat Herr Ministerpräsident Koch ganz richtig ausgeführt, dass es seit der letzten Bundestagswahl keinen einzigen Fall gab, in dem der Bundesrat mit seiner Mehrheit ein Gesetzesvorhaben blockiert hat. Die Vorlagen wurden vielmehr, weil der Bundesrat sehr zielführend arbeitet, an den Vermittlungsausschuss überwiesen.Auch in diesem Fall gehen wir davon aus, dass es eine Bundesratsmehrheit geben wird, die den Gesetzentwurf an den Vermittlungsausschuss überweisen wird, um dort zu einer vernünftigen Lösung zu kommen, mit der sowohl die Wirtschaft als auch die Kommunen leben können.
Wir haben es bei Gesetzesvorhaben auf Bundesebene schon öfter erlebt, dass erst durch die Aktivität des Bundesrats die Vorlagen so verbessert wurden, dass sie den Ansprüchen genügt haben, die man an eine Reform legen muss.
Ich darf daher das Haus bitten, der Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses zu folgen und dem Antrag der CDU-Fraktion zuzustimmen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir diskutieren schon den ganzen Tag über Finanzen und Blockaden. Wir hören in der Koch-Steinbrück-Debatte vom Herrn Finanzminister immer wieder, dass sich diese Regierung immer ordentlich und verantwortungsvoll verhalte und dass sie immer versuche, Gesetze zu verbessern und nichts zu blockieren. Es ist schön, dass wir jetzt in einer Debatte sind, wo offensichtlich ist, dass wir von den Betroffenen selbst das Gegenteil unter Beweis gestellt bekommen.
Ich darf ein Stück weit das Prozedere bei der Gesetzesvorlage zur Gemeindefinanzreform im Bundestag darstellen. Alle im Bundestag vertretenen Parteien sind der Auffassung,die finanzielle Situation der Kommunen ist so schlecht, dass dringend etwas gemacht werden muss. Das dürfte unstrittig sein.
Das ist aber nicht ganz einfach. Der Kollege hat es schon gesagt: Die Interessen der Wirtschaft und die Interessen der Kommunen sind schwierig in Einklang zu bringen. Es dauert lange, so etwas hinzubekommen, insbesondere in Kommissionen,wo man die verschiedenen Interessen versammelt hat.
Der Kollege Caspar hat in seiner Rede gesagt, es sei das Verschulden der rot-grünen Bundesregierung, dass die Gemeindefinanzreform nicht mehr zum 1. Januar 2004 in Kraft treten könne. Lieber Herr Kollege, es wäre relativ einfach, dass hinzubekommen, denn es liegt ein Gesetzentwurf vor.Das Einzige,was für das Wirksamwerden dieses Gesetzes, das eine bessere Finanzausstattung der Kommunen zur Folge haben wird, momentan noch zu besorgen ist, ist die Zustimmung des Bundesrates. Die wird von Ihrer Seite verhindert.
Wenn Sie das ernst meinen, was Sie sagen, dass die Kommunen mehr Geld bekommen sollen, dann müssten Sie nur eine einzige Sache tun: Ihre Landesregierung und die Regierungen der anderen B-Länder dazu bringen, der Gemeindefinanzreform zustimmen. Weiteres wäre nicht mehr notwendig.
Man kann natürlich sagen: Wenn der Gesetzentwurf schlecht ist, dann können wir ihm nicht zustimmen. – Ich hätte gerne von Ihnen erfahren, was wir ändern sollen. Sie sagen, im Vermittlungsausschuss müsse man noch einmal prüfen,wie man den Gesetzentwurf verbessern könne.Ich frage Sie: Was soll denn verbessert werden? Ich gehe die einzelnen Punkte durch, die sich teilweise fast wortgleich im Antrag der CDU-Fraktion und inhaltsgleich in dem Modell wieder finden, das wir hier als „Weimar-Modell“ behandeln. Herr Finanzminister, vielleicht helfen Sie mir ein bisschen weiter,wenn es der Vorredner schon nicht gemacht hat, und sagen uns deutlich, an welcher Stelle Ihre Kritik ansetzt.
Erster Punkt: Reduzierung der Erhöhung der Gewerbesteuerumlage. Das steht sowohl in Ihrem Antrag als auch in dem Gesetzentwurf, der dem Bundestag vorliegt. Die Umsetzung würde den Kommunen ordentlich Geld bringen. Auf der anderen Seite kostet sie die Länder wiederum Geld.Ist dies ein Punkt,den Sie unterstützen würden, oder ist dies ein Punkt, wo Sie sagen, da können Sie im Bundesrat nicht zustimmen?
Zweiter Punkt: Ausweitung der Gewerbesteuerverpflichtung für Freiberufler.Ich bin selbst Freiberufler.Natürlich wäre es mir lieber, man müsste als Freiberufler überhaupt keine Steuern bezahlen. Ich will aber ganz ehrlich und anständig argumentieren. Neben meinem Anwaltsbüro befindet sich ein Malermeisterbetrieb. Dieser Betrieb nützt die Infrastruktur meiner Kommune und muss Gewerbesteuer bezahlen. Ich nutze als Anwalt die gleiche Infrastruktur der gleichen Kommune und bin genauso wie der Malermeister auf diese Infrastruktur angewiesen. Warum ich keine Gewerbesteuer bezahlen muss, der Malermeister aber schon, ist relativ schwer begründbar. Selbst dem Deutschen Anwaltsverein, unserer Ständeorganisation, fällt das relativ schwer. Dort wird argumentiert, wir würden Prozesskostenhilfefälle bearbeiten. Ich kenne viele Anwälte, die sehr, sehr froh sind, dass sie überhaupt Fälle bekommen,und wenn es um Prozesskostenhilfe geht,sind sie immer noch dankbar. Das kann also kein Argument sein. Ich frage Sie also: Stehen Sie nach wie vor, wie in Ihrem Modell vorgesehen, für die Ausweitung der Gewerbesteuerverpflichtung?
Dabei muss ich aber sagen: Der hessische Finanzminister geht sogar noch weiter als der Gesetzentwurf, der dem Bundestag vorliegt. Der hessische Finanzminister will sogar die Landwirte an der Gewerbesteuerverpflichtung beteiligen. Das steht in dem Gesetzentwurf, der dem Bundestag vorliegt, nicht. Ich weiß nicht, wo sich Ihre Gedanken inzwischen befinden. Möglicherweise sind Sie bereits davon abgerückt, die Freiberufler in die Gewerbesteuerverpflichtung einzubeziehen. Es werden ja viele Briefe von Lobbygruppen geschrieben. Sie sollten uns diese Frage aber beantworten, damit wir wenigstens wissen, woran wir sind, warum Ihre Landesregierung im Bundesrat am Freitag, wie angekündigt, dem Gesetzentwurf der Regierung nicht zustimmen wird.
Dritter Punkt: Einschränkung von Verrechnungsmöglichkeiten. Auch da hatte ich den Eindruck, es bestehe Konsens, dass wir bei einer Gemeindefinanzreform auch konjunkturunabhängige Elemente brauchen.
Die FDP hat an dieser Stelle eine klare Gegenposition. Diese ist für mich nachvollziehbar. Ich kann es verstehen, wenn Sie sagen, Sie wollen es nicht. Bislang hatte ich aus den Reihen der Union, gerade im Hessischen Landtag, und auch von Ihnen, Herr Weimar, in den Debatten immer den gegenteiligen Eindruck. Es kann sein, dass sich Dinge verändern. Wir wüssten gerne – aus der Rede des Vorredners konnte ich gar nichts entnehmen –, aus welchen Gründen Sie am Freitag mit Ihrer Landesregierung gegen dieses Gesetz stimmen.
Der letzte Punkt ist ein einfacherer Punkt. Es geht um die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Da geht es wohl um einen einzigen Punkt. Es geht um die Frage, ob die Vermittlung bei der Bundesanstalt für Arbeit bleibt oder über die Kommunen laufen soll.Offen gesagt haben darüber selbst die Kommunen einen kleinen Streit. Die Landkreise hätten gerne, dass dies die kommunale Ebene macht,weil sie befürchten,dass sie sonst überhaupt nichts mehr zu tun hätten und man ernsthaft auf die Idee kommen könnte, sie abzuschaffen. Die Städte aber sagen eindeutig:Wir sind nicht groß genug, um diese Aufgabe allein ausführen zu können. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung Recht, dass diese Aufgabe von der
Die CDU sagt, die Kommunen seien mit diesem Gesetzentwurf nicht einverstanden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dann lese ich die falschen Zeitungen – und ich lese eine ganze Menge Zeitungen. Wenn ich das richtig verstanden habe, will die Frau Oberbürgermeisterin aus Frankfurt, die großer Nähe zur Sozialdemokratie vollkommen unverdächtig ist, am Freitag sogar mit Bürgermeisterinnen- und Bürgermeisterkollegen nach Berlin fahren und vor dem Bundesrat für die Zustimmung demonstrieren.
Auch die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister Ihrer Partei wissen, dass dies vielleicht nicht zu 100 % das ist, was angestrebt worden ist, aber in der Politik und wenn es um Geld geht, bekommt man nie die 100 %, die man anstrebt.
Sie wissen jedoch auch, dass dies eine große Chance ist, dass dieses Gesetz beschlossen werden muss, wenn man die Gemeinden zum 1. Januar 2004 finanziell tatsächlich entlasten will.Alle anderen Steuerkonzepte, die Sie vorlegen – ob Sie Merz oder Kirchhof heißen –,sind momentan virtuelle Programme. All dies nützt den Not leidenden Kommunen überhaupt nichts. Es geht am Freitag darum, ob Ihre Landesregierung das, was als Gesetz vorliegt, das, was von Ihren eigenen kommunalen Vertretern unterstützt wird, ablehnt oder nicht. Ihre eigenen kommunalen Vertreter fordern Sie als Abgeordnete auf, dafür Sorge zu tragen, dass Sie dem zustimmen.
Es geht nicht um Zukunftsgebilde, auch nicht um den Antrag, den die CDU vorgelegt hat und zu dem wir eine Ausschussempfehlung haben. Es geht tatsächlich nur um den neuen Antrag der SPD, um die eine zentrale Frage, ob die Hessische Landesregierung der Gemeindefinanzreform im Bundesrat zustimmt oder nicht. Anders formuliert: Will die Hessische Landesregierung, dass die Kommunen wieder auf eine ordentliche finanzielle Basis gestellt werden, oder will die Hessische Landesregierung in Kontinuität der Politik der letzten Jahre alles blockieren, was RotGrün im Bundesrat vorlegt – aus Gründen, die man nur noch in parteipolitischer Taktik suchen kann und die weit weg sind von dem, was man Allgemeinwohl nennt?
(Beifall bei der SPD – Clemens Reif (CDU): Ich verstehe gar nicht, warum Sie so viel wissen wollen!)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zunächst einmal geht die Fragestellung ein bisschen über die Anträge hinaus, aber Sie bekommen natürlich eine Antwort.
Das, was auf Bundesebene läuft, was uns vorgelegt wird und in der Vergangenheit beschlossen worden ist, selbst in der bescheidenen Möglichkeit der Modifikation durch die
derzeitige Opposition, ist eigentlich so schlimm, dass man Ihre Frage eigentlich so beantworten müsste: Ja, diesem Unsinn dürfte man an keiner Stelle zustimmen.
Das ist aber nicht unsere Mentalität. Das ist Ihre Mentalität hier im Hessischen Landtag, aber nicht unsere im Verhältnis zur Arbeit der Bundesregierung. Wir haben uns nicht nur beim vorangegangenen Punkt intensiv damit beschäftigt und eigene Vorlagen gemacht – was übrigens andere Bundesländer nicht gemacht haben –, insofern geht Ihr Vorwurf schon völlig ins Leere. Man muss völlig erblindet sein in der Wahrnehmung dessen, was hier tatsächlich passiert. Kein anderes Bundesland legt etwas vor. Das Land Hessen ist permanent damit beschäftigt, zu versuchen, die Dinge voranzutreiben. Natürlich ist das EGG unsere Antwort auf Hartz III und IV.
Kein Mensch in dieser Republik kann ernsthaft sagen, dass irgendeine Landesregierung mit Sinn und Verstand Hartz III und IV zustimmen kann, nachdem Hartz I und II ausschließlich dafür da waren, die Bundestagswahlen zu gewinnen, und zum völligen Flop geworden sind. Meine Damen und Herren, dies alles ist völlig untauglich, um die Probleme dieses Landes zu lösen.
Wir bringen eigene Vorschläge ein, z. B. das EGG, unter der Federführung der Sozialministerin Lautenschläger.
Wenn Sie daraus ein Paket machen, muss ich Ihnen sagen, dass wir dem natürlich nicht zustimmen können, sondern ernsthaft darüber verhandeln müssen. Wir fordern die Bundesregierung auf, den Widerstand gegen das EGG aufzugeben und unser Konzept zu beschließen.Dann wird Deutschland endlich einmal ein Konzept haben, mit dem es bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit nach vorne geht und mit dem den Kommunen tatsächlich geholfen werden kann.Andernfalls werden wir dafür streiten. Herr Walter,ob Sie uns dabei einen Vorwurf machen,ist uns gerade einmal egal. Denn wir sind Deutschland verpflichtet und nicht Ihnen als Person oder der SPD im Hessischen Landtag.
Der zweite Aspekt Ihrer Frage ist die Zusammenbindung. Wenn Sie sagen, es gebe die Verpflichtung, den Kommunen zu helfen, dann kann ich ausdrücklich Ja sagen – aber doch nur, wenn wir ihnen tatsächlich finanziell helfen. Ich sage Ihnen einmal etwas:Eine Mitarbeiterin unseres Hauses, die seit vielen Jahren das Geschäft betreibt, ist Vorsitzende der Arbeitsgruppe, die sich mit den Rechenmodellen beschäftigt hat. Das, was die Bundesregierung vorgelegt hat und was jetzt schon wieder durch die Bundestagsfraktion modifiziert worden ist,ist von den Arbeitskreisen überhaupt nicht berechnet worden. So kann man natürlich kein Gesetz machen.
(Beifall bei der CDU – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das sollten Sie sich für die Haushaltsberatungen merken!)
Die genannten 2,8 Milliarden c sind Fake. Diese Zahl kommt dabei niemals heraus. Für null oder ein paar Millionen Euro eine solche Reform zu machen ist doch absurd. Das ist wie Hartz I und II, Personalvermittlungsstellen. Wie viele Leute wollten Sie denn vermitteln? Wie viele sind tatsächlich mit welchem Aufwand vermittelt worden? – Das hat doch keinen Zweck.
Wenn die Fachleute nicht gehört werden – die sagen, dass es überhaupt nichts bringt –, dann interessiert es mich an der Stelle leider nicht, ob Bürgermeisterinnen und Bürgermeister protestieren oder ob die SPD im Hessischen Landtag protestiert. Es ist nicht in Ordnung, die hessischen Finanzämter, die Steuerberater und die Firmen mit einem neuen Gewerbesteuerrecht durcheinanderzubringen und gleichzeitig in der Angelegenheit ein Nullsummenspiel zu veranstalten.