Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr SchäferGümbel, ich denke, weil ich die Kabinettskollegen über lange Jahre kenne, dass ich auch für sie Ihre doch sehr positive Aussage reklamieren darf. Die gesamte Hessische Landesregierung verrichtet ohne ideologische Scheuklappen ihre Arbeit.
Weil dies so ist, beschäftigen wir uns mit dem Thema Wohnraumzweckentfremdung. Denn dieses Thema gehört zur Agenda dieser Landesregierung. Es ist eben bereits zitiert worden, dass im Regierungsprogramm festgelegt ist, dass die Wohnraumzweckentfremdungsverordnung im Laufe der Legislaturperiode abgeschafft werden soll. Daran arbeiten wir. Herr Denzin, insofern geht Ihr Antrag mit unserer Intention einig, und wir sind uns in diesem Zusammenhang deshalb auch einig.
Zunächst zur Erinnerung einige wenige Vorbemerkungen. Wir wissen, dass das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum durch ein Bundesgesetz geregelt ist. Zugleich sind die Länder ermächtigt, entsprechende Rechtsverordnungen zu erlassen, in denen die Anwendbarkeit dieser Regelung, bezogen auf die Gemeinden, vorgeschrieben wird. Dieses Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum gilt nur – das ist die Konsequenz daraus –, in den Gemeinden, die ausdrücklich in der jeweiligen Landesverordnung genannt werden.
Bereits in der letzten Legislaturperiode wurde von der Landesregierung der Kreis der Gemeinden eingeschränkt, in denen dieses Verbot noch gilt. Von ehemals 347 Gemeinden gilt dieses Verbot heute lediglich noch in 38 Kommunen – damit wir uns die Dimension vorstellen und bei dieser Debatte entsprechend im Rahmen bleiben.
Nach Überzeugung der Landesregierung ist dieser Eingriff – um einen solchen handelt es sich; das ist eben auch deutlich geworden – in die vom Grundgesetz verbürgte Eigentumsgarantie nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig und muss sich im besonderen Maße am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientieren. Aller
dings darf nicht übersehen werden – in der letzten Rede klang es manchmal so –, dass der Wegfall dieses Verbotes keinen rechtsfreien Raum schafft, sondern für die Nutzung der Gebäude weiterhin alle bestehenden baurechtlichen Vorschriften gelten. Zum Beispiel ist die Nutzungsänderung einer Wohnung in Büroraum in reinen Wohngebieten nicht erlaubt und nicht zulässig.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wollen deregulieren, und dies ist ein Beispiel dafür, wie man Deregulierung nicht nur buchstabiert, sondern konkret umsetzt.
Wir arbeiten im Ministerium sehr konkret daran. Derzeit findet die interministerielle Abstimmung statt. In Kürze werden die Kommunalen Spitzenverbände in die Anhörung einbezogen. Dann werden wir auch mit der Stadt Frankfurt über all die Dinge sprechen, die hier notwendig sind.
Ich möchte am Ende meiner Rede auf einen Punkt hinweisen,der heute nicht angesprochen wurde.Wir erfahren immer wieder durch Zuschriften gerade von Mietern in solchen Bereichen, dass sie sehr gerne – das gilt insbesondere für Frauen unter dem Aspekt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf – in ihren Wohnungen, beispielsweise in Mischgebieten, Einrichtungen eröffnen würden, beispielsweise in Pflege- und Heilberufen. Das ist derzeit in Gebieten, in denen das Verbot der Zweckentfremdung gilt, nicht möglich.Wenn wir es streichen, eröffnen wir Dimensionen und Perspektiven für solche Frauen, die uns geschrieben haben, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in ihrem erlernten Beruf weiter voranzutreiben. Das ist ein aus meiner Sicht ein positiver und nicht zu vernachlässigender Aspekt in dieser Debatte.
Wir wollen dafür sorgen, dass die Voraussetzungen entstehen,dass wir zum Jahresanfang dieses Verbot aufheben können. – Danke schön.
Es wird vorgeschlagen, diesen Antrag der FDP-Fraktion dem Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Gibt es unterschiedliche Auffassungen? – Das ist nicht der Fall. Dann machen wir das so.
Meine Damen und Herren, ich weise darauf hin, dass der Ältestenrat jetzt im Sitzungsraum 119 M zusammentritt.
Damit sind wir am Ende der Vormittagssitzung. Ich darf mich bei Ihnen bedanken. Es war ein unterhaltsamer Vormittag. Wir treffen uns zur Weiterführung der Beratung um 14.05 Uhr.
Meine Damen und Herren, wir setzen die unterbrochene Plenarsitzung fort. Ich rufe Tagesordnungspunkt 26 auf:
Antrag der Fraktion der SPD betreffend Stellenabbau an hessischen Schulen ist Wahlbetrug – Drucks. 16/678 –
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend erneuter Wahlbetrug der CDU im Bereich Bildung – Drucks. 16/684 –
Antrag der Fraktion der FDP betreffend keine massiven Kürzungen der Lehrerstellen im Rahmen des Sparprogramms – Drucks. 16/690 –
Die vereinbarte Redezeit beträgt 15 Minuten pro Fraktion. Als erster Rednerin erteile ich der Abg. Hinz für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die CDULandesregierung ist dabei, mit Unterstützung der CDUFraktion, die die absolute Mehrheit im Hessischen Landtag hat, im Bildungswesen einen Wahlbetrug zu begehen, der in seiner Dreistigkeit kaum noch zu überbieten ist.
Sie von der CDU wollen im nächsten Jahr über 1.000 Lehrerstellen im Haushalt streichen, obwohl die Unterrichtsgarantie bis heute nicht erfüllt ist, obwohl in den Berufsschulen noch immer mehrere Hundert Lehrer fehlen und die Klassen immer größer werden. Warum tun Sie das? Weil Sie den Landeshaushalt in den letzten vier Jahren an die Wand gefahren haben. Sie haben schlicht und einfach kein Geld mehr.
Dabei war doch die Einstellung zusätzlicher Lehrerinnen und Lehrer für Sie d a s Thema bei zwei Landtagswahlen. Sie haben 1999 versprochen, dass es eine Unterrichtsgarantie in Hessen geben werde. Dafür sollten genügend Lehrerinnen und Lehrer eingestellt werden. Für die Landtagswahl 2003 haben Sie nochmals 500 Lehrerstellen zusätzlich versprochen. Das heißt im Klartext: Sie haben zwei Wahlversprechen gebrochen.
Meine Damen und Herren,in den letzten vier Jahren wurden 2.900 Lehrerstellen geschaffen. Sie haben das im ganzen Land als einen besonderen Erfolg propagiert. Wenn aber, wie geplant, von den im nächsten Jahr frei werdenden Stellen nur noch 450 besetzt werden,dann fallen 36 % der Stellen wieder weg.
Wir erinnern uns noch gut an die Anzeigen in den überregionalen Zeitungen. „Hessen soll das Bildungsland Nummer eins werden; deshalb werden Lehrerinnen und Lehrer gesucht“ – so war es auf der Homepage des Kultusministeriums zu lesen. Wir erinnern uns aber auch noch gut daran, dass Sie zuerst einmal mehrere Hundert Lehrerinnen und Lehrer in den vorzeitigen Ruhestand geschickt haben, was zu dem aktuellen Kostenproblem beiträgt.
Leider ist es so: Hessen ist nicht das Bildungsland Nummer eins, aber Sie sind die Stellenabbauer Nummer eins. Einen Stellenabbau im Umfang von 1.000 Lehrerstellen hat es in Hessen zwischen zwei Haushalten noch nie gegeben.
Wie hat sich die Kultusministerin noch im letzten Jahr anlässlich der Verabschiedung des Haushalts öffentlich geäußert? Sie hat gesagt, die Landesregierung habe von Anfang an der Versuchung widerstanden, den Bildungsbereich zum Opfer haushaltspolitischer Sparzwänge zu machen, einer Versuchung, der die rot-grünen Vorgängerregierungen in Hessen in der Zeit vor 1999 vollständig erlegen seien. Meine Damen und Herren, wir haben damals innerhalb von vier Jahren 400 Stellen in der Schulverwaltung abgebaut – aber nicht 1.000 Stellen im unterrichtswirksamen Bereich.
Nach Ihrer Klausurtagung haben der Fraktionsvorsitzende, Herr Dr. Jung, und der Generalsekretär, Herr Boddenberg, am 12. Februar dieses Jahres die Eckpunkte des Regierungsprogramms vorgestellt. Bildung werde in der Regierungsarbeit der nächsten fünf Jahre Priorität haben, trotz der angespannten Haushaltslage.Ich frage mich:War der Herr Finanzminister bei Ihrer Klausurtagung nicht dabei, oder hat er geschlafen? Sie haben nach der Wahl auf jeden Fall etwas verkündet, was heute nicht mehr wahr sein soll.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe der Abg. Dr. Franz Josef Jung (Rheingau) und Mark Weinmeister (CDU))
Am 18. September 2003 hat die Kultusministerin hier behauptet: „Wir werden in Hessen nicht den Fehler machen, am falschen Ende zu sparen. Die Landesregierung wird das in den letzten vier Jahren Erreichte halten und sukzessive weiter ausbauen.“ Das hat die Kultusministerin noch am 18. September 2003 gesagt.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe der Abg. Dr. Franz Josef Jung (Rheingau) und Mark Weinmeister (CDU))
Am 8. Oktober hat Kultusministerin Wolff bekräftigt, es sei notwendig,die „Operation sichere Zukunft“ in Hessen durchzuführen. Das war ein erstaunlich schneller Wandel. Er ist durch einen von Ihnen selbst verursachten Schaden notwendig geworden, denn Sie haben den Landeshaushalt an die Wand gefahren.
Im nächsten Jahr werden voraussichtlich 1.500 Lehrkräfte in den Ruhestand gehen. Durch die Mehrarbeit gewinnen Sie etwa 1.300 Stellen.Es bleibt ein Minus von 200 Stellen. 450 Stellen werden voraussichtlich wieder besetzt. Aber 200 Stellen – im Gegenwert der Kürzungen an den Vertretungsmitteln – fallen wieder weg, womit der rechnerische Gewinn sozusagen aufgezehrt ist.
300 der durch die Mehrarbeit gewonnenen Stellen will die Kultusministerin laut eigener Aussage zur Entlastung der Schulleiter einsetzen. Das heißt, sie werden nicht dem