Beispielsweise trägt Mecklenburg-Vorpommern vor, dass dort eben nicht die Voraussetzungen vorliegen, das selbst zu machen, wie sie beispielsweise das Land Hessen hat. Hier braucht es noch gewisser Kraftanstrengung, um eine Reform hinzukriegen, die sich als Ordnung des politischen Wettbewerbs nachher entsprechend realisieren lässt.
Vierter Punkt. Ich glaube, wir sollten die Rahmengesetzgebung vom Grundsatz her beenden und dafür sorgen, dass es Zugriffsrechte oder Öffnungsklauseln für die Länder gibt. Klartext:Wir haben beispielsweise im Bundesrat unser Modell vorgetragen – Thema Wisconsin, jeder weiß, über was ich rede. Warum hat das Land Hessen nicht die Chance gehabt, im Rahmen einer Experimentierklausel oder Öffnungsklausel zu zeigen, dass es das in der Praxis konkret umsetzen kann? Warum ist das vom Bund verweigert worden?
Auch dort muss es in Zukunft Chancen geben, dass die Länder eine entsprechende Möglichkeit haben, sich selbst zu positionieren und ihren Weg zu gehen, um damit eine zusätzliche Dynamik in einen politischen Prozess hineinzubringen.
Frau Kollegin Wagner, unabhängig von der Frage sind wir darüber einig, das gehört aber nicht zum Kommissionsauftrag: Es wäre auch sinnvoll, wenn die gesamten Zwischengremien zwischen Bund und Ländern, das so genannte föderative Kommissionswesen, in Zukunft ein Stück reduziert wird, weil hier auf Ebenen, die keiner politischen Verantwortlichkeit unterworfen sind, oft Entscheidungen von einem Ausmaß getroffen werden,die wir nachher politisch zu verantworten haben, wozu es aber keine Kontrollfunktion gibt. Auch dort müssen wir ein Stück weiterkommen, was die Entflechtung dieser Strukturen anbelangt.
Deshalb gilt auch – ich unterstreiche das, was der Kollege Hahn gesagt hat –, der Grundsatz der Subsidiarität muss umgesetzt werden. Es gilt auch das, was wir hier durch Volksabstimmung umgesetzt haben, dass das Konnexitätsprinzip im Verhältnis zwischen Bund und Ländern Wirklichkeit wird.
Letzter Punkt. Meine Damen und Herren, ich halte es für einen wichtigen Beitrag, dass wir uns im Lande verständigt haben, dass wir sozusagen einen Jour fixe im Rahmen von Plenartagen vereinbart haben – zwischen der Landesregierung, dem Landtagspräsident, dem Vorsitzenden des Hauptausschusses und allen vier Fraktionen –, wo wir erstens diesen Prozess positiv begleiten wollen und zweitens dafür sorgen wollen, dass in der Frage der inneren Organisation des Landes Hessen, eine Stärkung der Rechte dieses Landesparlamentes bei der Einwirkung auf Entscheidungen, die teilweise auf der Bundesebene stattfinden, und auch im Bereich des Prozesses in Europa hier stattfindet. Ich glaube, hier sind wir ein positives Stück nach vorne gekommen.
Ich appelliere deshalb an uns alle, dass es uns gemeinsam gelingt, mit der Einsetzung dieser Kommission – morgen der Bundestag und am Freitag der Bundesrat – einen entscheidenden Schritt nach vorne zu gehen, eine Reform unseres positiven demokratischen Systems zu bewirken, zu klaren Verantwortlichkeiten zu kommen und damit
auch einen Beitrag zu leisten, dass das Vertrauen in die Politik in Deutschland wieder wächst,dass mehr Dynamik durch klare Verantwortlichkeiten entsteht. Das ist ein wichtiger Impuls,der hier gesetzt werden muss.Ich bin optimistisch, dass es mit der Unterstützung aller Fraktionen gelingt, diesen Weg auch positiv zu begleiten. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir streiten oft und regelmäßig, manchmal mehr, manchmal weniger leidenschaftlich,um die Reformen,die in unserem Land notwendig sind. Umso mehr freut es mich, dass es uns gelungen ist, heute bei einer – davon bin ich überzeugt – der wichtigsten Reformbaustellen in unserem Lande zu einer gemeinsamen Linie aller vier Fraktionen gefunden zu haben.
Hier ist der Konsens auch bitter nötig, wenn wir weiterkommen wollen. Denn vielleicht im Gegensatz zu den einen oder anderen großen Reformthemen benötigen wir bei einer Reform des Föderalismus nicht nur den Konsens zwischen den Parteien, sondern wir brauchen auch den Konsens zwischen den Ländern – den wohlhabenden und den weniger wohlhabenden zumal –, und wir brauchen einen Konsens zwischen den verschiedenen föderalen Ebenen der Bundesrepublik Deutschland. Wir brauchen also nicht nur einen Konsens, sondern drei Konsense.
Wenn wir alle sagen, das muss alles transparent passieren, dann haben wir die Situation, dass es wieder sehr viele Kommissionen gibt, die sich über diese Fragen mehr oder weniger intern zu unterhalten haben. Eigentlich hat Herr Kollege Jung völlig Recht. Es ist doch ein skurriler Vorgang. Wir alle sagen: Die Grundentscheidung für den Föderalismus in der Bundesrepublik Deutschland war eine gute, war eine richtige.
Zugleich beklagen wir aber, dass der Föderalismus an vielen Stellen zur Blockade, zu Stillstand und zu Intransparenz von politischen Entscheidungen geführt hat. Wir reden von einem Exekutivföderalismus, also einem Föderalismus, der im Wesentlichen entparlamentarisiert ist, wo Regierungen zusammensitzend die wichtigen Entscheidungen in unserem Lande treffen. Dies wollen wir überwinden.
Ich stelle also fest, dass etwas, was wir grundsätzlich für richtig halten, nämlich die Entscheidung für den Föderalismus in unserem Lande, zu Ergebnissen führt, die wir oft nicht für richtig halten,sondern für falsch.Deshalb ist hier der Ansatz einer Reform im wahrsten Sinne des Wortes notwendig, nämlich „Re-Form“, etwas wieder in Form zu bringen.
Dabei lohnt sich der Blick zurück, nicht so sehr um festzustellen,wann die Sache aus dem Ruder gelaufen ist,und schon gar nicht, wer daran schuld ist, dass die Sache aus dem Ruder gelaufen ist, sondern um zu überprüfen und sich darauf zu verständigen, welche Elemente des Föde
Ich denke, dass die Grundentscheidung im Grundgesetz für einen föderalen Aufbau im Wesentlichen von zwei Erwägungen getragen wurde. Das ist zum einen, dass der Föderalismus eine moderne Form der Gewaltenteilung ist,des „Checks and Balances“ zwischen den Ländern und dem Bund. Im Lichte der Erfahrungen des Dritten Reiches war es sehr richtig, dass die viel beschworenen Mütter und Väter des Grundgesetzes gesagt haben: Hier wollen wir einen weiteren Ausgleich zwischen den Gewalten schaffen.
Zweitens.In diesem Punkt bin ich näher bei dem Kollegen Jung als bei dem Kollegen Hahn. Wir sollten uns immer wieder vergegenwärtigen, dass der Wunsch nach gleichwertigen Wirtschafts- und Lebensverhältnissen, wie es im Grundgesetz steht, ebenfalls etwas war, was bei der Konstituierung des Parlaments und bei der Beschlussfassung über die Verfassung ausdrücklich gewollt worden war.Um es zugespitzt zu formulieren:Die Mütter und Väter des Grundgesetzes wollten eben nicht, dass in einem Teil des Landes Milch und Honig fließen, während in dem anderen Teil des Landes die Menschen darben. Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten nennen so etwas Solidarität. Man kann es auch Vernunft nennen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass eine Gesellschaft, zumal eine moderne, nur dann dauerhaft stabil funktionieren kann, wenn die stärkeren Teile bereit sind, für die Schwächeren einzustehen. Denn es kann auch passieren, dass die stärkeren Teile zu den schwächeren werden und die schwächeren zu den stärkeren, möglicherweise auch durch Dinge, die die beste Landespolitik nicht allein gestalten kann.Gelegentlich würde es mich freuen,wenn die einen oder anderen unserer Freunde im Süden, sprich: die bayerische Landesregierung und die Bayern, sich gelegentlich daran erinnern würden, dass sie über Jahrzehnte – wir haben dort auch Freunde, nicht zu viele, aber ein paar – Nettoempfänger aus dem Finanzausgleich waren
und dass der Länderfinanzausgleich, die innerstaatliche Solidarität, dazu geführt hat, die Voraussetzungen für Bayern zu schaffen, dass sie jetzt ein starkes Land sind, das den schwächeren Ländern nützt. Dies ist der Grundgedanke, der hinter der Formulierung „gleichwertige Wirtschafts- und Lebensverhältnisse“ oder – um es etwas lyrisch zu formulieren – „des Füreinander-Einstehens einer Gemeinschaft“ steht. Dies sollten wir uns erhalten und uns bei allem Reden über Wettbewerbsföderalismus wieder bewusst machen.
Allerdings, wie alle hehren Ziele, birgt auch dies Gefahren. Mit „gleichen Lebens- und Wirtschaftsverhältnissen“ ist nicht eine Nivellierung der Lebensverhältnisse gemeint. In Hessen hatten wir die Situation, dass man tatsächlich darüber nachdenken musste, ob man den einen oder anderen Betriebsprüfer einstellt, weil die Lohnkosten in Hessen blieben, aber die weiteren Steuereinnahmen, die generiert werden, zu über 80 % über den Länderfinanzausgleich abgeflossen sind. Dies kann auch
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, die auch auf die Klage des Landes Hessen zurückzuführen ist, wird im Jahre 2005 zu Verbesserungen führen, aber es wird nicht wirklich gut.
Ein zweiter Bereich. Das Thema „Checks and Balances“, das angelegt war als ein System gemeinsamer Verantwortung und gegenseitiger Kontrolle, ist jedenfalls in den Augen vieler Bürgerinnen und Bürger zumindest teilweise zu einem System gegenseitiger Blockade geworden. Ich sage das offen: Das haben die einen mit den anderen gemacht und umgekehrt. Es lädt auch dazu ein. Manchmal sind die parteipolitischen Notwendigkeiten so, dass das eine und das andere so entschieden werden muss. Man kann offen über diese Punkte reden.
Dieses System gegenseitiger Blockade wollen wir überwinden. Das sagt jeder. Die Frage ist, was dieses System gegenseitiger Blockade bedeutet und wo die Entscheidungen fallen. Wir haben den Vermittlungsausschuss angesprochen, die Zustimmungspflichtigkeit von Gesetzen im Bundesrat, die dazu führt, dass nicht mehr die Parlamente die wesentlichen Entscheidungen treffen – im Übrigen die Landesparlamente sowieso nicht, aber auch der Bundestag nicht; denn das, was aus dem Vermittlungsausschuss herauskommt, setzt die Bundestagsabgeordneten vor die sehr wichtige Frage, ob sie Ja oder Nein sagen. Mehr Entscheidungsmöglichkeiten gibt es nicht. Wir reden zu Recht über den Kompetenzverlust der Länderebene. Wir müssen aber auch sehen, dass das Bundesparlament ebenfalls an der Stelle einen ganz großen Kompetenzverlust erleidet. Das Bundesparlament wird an gewissen Stellen als Gesetzgebungsautomat degeneriert, um nur noch zu sagen: „Wir stimmen dem zu, was aus dem Vermittlungsausschuss kommt“, oder: „Wir sagen Nein zu dem, was aus dem Vermittlungsausschuss kommt“.
Das ist einer der Gründe, warum der Parlamentarismus, warum die parlamentarischen Entscheidungen etwas zurückgedrängt worden sind. Zwei weitere Gründe sind angesprochen worden. Das kann ich relativ kurz machen. Das eine ist die gewollte Verlagerung vieler Entscheidungen auf die europäische Ebene. Auch auf der europäischen Ebene entscheidet weniger das Europäische Parlament. An vielen Stellen ist Einstimmigkeit erforderlich. Die tatsächlichen Entscheidungen fallen im Europäischen Rat. Im Europäischen Rat wird am Konferenztisch nach einem Kompromiss gesucht und nicht im Parlament eine offene Diskussion über die politischen Fragen geführt und eine offene Entscheidung getroffen.
Das Zweite – jetzt bin ich wieder auf der Ebene des Bundestages – ist die intensive Ausweitung der konkurrierenden Gesetzgebung und der Rahmengesetzgebung. Meine sehr verehrten Damen und Herren,dies wären beides Punkte, die unter der Ebene einer Grundgesetzänderung dazu führen könnten, dass die Länderkompetenzen wieder größer würden. Das heißt, man muss die Rahmenrichtlinienkompetenz des Bundestages nicht extensiv ausweiten. Man muss von der konkurrierenden Gesetzgebung nicht so Gebrauch machen,wie in den letzten Jahren Gebrauch gemacht worden ist. Allerdings sind wir in die
ser Situation. Deshalb sind die Antworten in dieser Situation, die der Kollege Hahn und der Kollege Jung gegeben haben, sicherlich die richtigen. Die zentralen Punkte sind angesprochen worden. Sie stehen in unserem Antrag. Das sind zum einen mehr Kompetenzen für die Länder. Das bedeutet eine Zurückführung der konkurrierenden Gesetzgebung, das Auf-die-Füße-Stellen der konkurrierenden Gesetzgebung, und eine Zurückführung der Rahmengesetzgebung des Bundestages.
Das andere ist die Entflechtung von Verantwortlichkeiten. Das bedeutet: weniger Gemeinschaftsaufgaben und weniger Mischfinanzierungen.Wir brauchen eine Zurückführung der Zustimmungspflichtigkeit von Gesetzen im Bundesrat, und wir brauchen ein Zusammenführen der Entscheidungsträgerschaft und der Kostenverantwortung.
Denn dies schafft größere Spielräume für die Landesparlamente.An diesen abstrakten Punkten wird man die Zustimmung aller haben.Jetzt fragt man sich:Wenn doch alle sagen: „Wir haben momentan dieses Problem mit dem föderalen System“, das nicht ganz neu ist, warum dauert es so lange, etwas zu verändern, und warum ist es so schwierig? Man muss sagen, dass diese Kompetenzfragen auch Machtfragen sind. Ich habe es angesprochen. Die Kompromisse, die getroffen werden müssen, müssen nicht nur zwischen den Parteien getroffen werden. Insbesondere zwischen den wohlhabenden und den weniger wohlhabenden Ländern wird es sehr schwer sein – und war es in der Vergangenheit sehr, sehr schwer –, zu entsprechenden Kompromissen zu kommen. Denn in dem Moment, in dem ich sage,wir wollen die Entscheidungsverantwortung und die Kostenverantwortung zusammenführen,bedeutet dies, dass gewisse Aufgaben aus der gesamtstaatlichen Verantwortung und Solidarität herausgenommen werden. Das heißt, dass die Länder dann auch dafür verantwortlich sind, was sie wollen oder was sie nicht wollen. Die Ausgangslage ist, dass manche Länder das besser erledigen können als andere. Dies führt dazu, dass diese Länder eher sagen:Wir haben große Bedenken, wenn diese Kompetenzen zu uns zurückgeführt werden oder wenn wir diese Kompetenzen selbst wahrnehmen dürfen und können, weil wir Probleme mit der Finanzierung haben.
Ich komme zum Schluss meiner Rede. – Ich glaube, es gehört zur Redlichkeit dieser Debatte,zu sagen,dass das Beschreiten dieses Weges sehr schwierig werden wird. Möglicherweise wird es hierbei weniger um die Gesetzestechnik und um die abstrakten Ziele gehen als um die politische Kunst des Verhandelns. Leider wird das eigentliche Verhandeln wieder nicht in den Parlamenten stattfinden. Ich glaube, es wird auch nicht in den Kommissionen stattfinden.Vielmehr werden die Ministerpräsidenten mit Teilen der Bundesregierung zusammensitzen. Sie werden versuchen, sich über die Frage der Finanzen zu verständigen. Denn ich glaube, Fragen hinsichtlich der Rahmengesetzgebung, der konkurrierenden Gesetzgebung und des einen oder anderen Artikels des Grundgesetzes werden
nicht die entscheidenden Fragen sein. Letztlich ist es so, dass es bei diesen Kompetenzen um Macht- und Geldfragen geht. Diese Problematiken zu lösen wird ausgesprochen schwierig werden. Ich wünsche all denjenigen, die aus den Landesparlamenten und aus dem Bundestag darüber verhandeln, sowie den Ministerpräsidenten gutes Gelingen. Es ist notwendig, dass wir hier schnell zu Ergebnissen kommen werden. – Ich danke Ihnen.
(Beifall bei der SPD und der Abg. Dr. Franz Josef Jung (Rheingau) (CDU), Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Jörg-Uwe Hahn (FDP))
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir, die Vorsitzenden aller Landtagsfraktionen, und die Landtagspräsidenten haben am letzten Wochenende des März 2003 in einer Versammlung in Lübeck zusammengesessen, die es zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik noch nicht gegeben hat. Dabei wurde eine Erklärung verabschiedet, die zeigt, dass sich auch die Mitglieder der Landtage als Motor der Debatte um die Reform des Föderalismus verstehen. Herr Kollege Jürgen Walter, dies gilt, obwohl wir natürlich das Problem haben, dass das Ganze sehr exekutivlastig ist. Darauf werde ich noch zurückkommen.
Unabhängig davon, welcher Fraktion wir angehörten, haben wir alle miteinander eines kritisiert. Naturgemäß haben es diejenigen, die sich in der Opposition befinden, mehr kritisiert als diejenigen, die in der Regierung sind. Aber in der Demokratie wechselt das ja ab und zu.Wir haben alle miteinander kritisiert,dass wichtige Entscheidungen für Deutschland und auch für Hessen am Ende immer hinter verschlossenen Türen bei so genannten Kamingesprächen fallen, zu denen sich die Ministerpräsidenten, der Bundeskanzler und Bundesminister treffen. Ebenso kann eine solche Einigung, den Formen entsprechend, im Vermittlungsausschuss, aber ebenfalls hinter verschlossenen Türen, zustande kommen.
Man kann sich betrachten, was momentan auf Bundesebene an Reformen diskutiert wird. Das reicht von der Reform des Arbeitsmarktes bis hin zu der der Gemeindefinanzen. Es gibt noch viele andere Baustellen für Reformen, die momentan dringend bearbeitet werden müssen und bei denen man hoffentlich zu einem guten Ergebnis kommen wird. Jeder, der sich damit beschäftigt, weiß, dass das Problem darin besteht, dass in dem Moment, in dem etwas verabschiedet wird, alle schon sagen, dass dies eines der fünf, sechs oder sieben Pakete sein wird, die sich am Ende im Vermittlungsausschuss befinden werden. Zum Schluss wird es dazu noch ein Kamingespräch geben. Dabei wird es die Führer der A-Länder und die der B-Länder geben. Daran beteiligt werden auch Vertreter der Bundesregierung sein. Dabei werden dann Sachen, die nichts miteinander zu tun haben, in irgendwelchen Paketen zusammengeschnürt. Am Ende haben der Bundesrat und der Bundestag überhaupt keine andere Möglichkeit mehr,als genau diesen Paketen zuzustimmen,unabhängig davon, ob sie nun sinnvoll sind oder nicht.