Meine Damen und Herren, Herr Kollege Al-Wazir, würden Sie mir zugestehen, dass ich als Präsident das verlese? Wir können es auch gemeinsam machen. Ich fange also noch einmal an.
Hält die Präsidentin oder der Präsident den Antrag für zulässig, so setzt sie oder er die beantragte Aktuelle Stunde auf die Tagesordnung mit der Maßgabe, dass sie an einem Tag der Plenarsitzungswoche vor den übrigen Tagesordnungspunkten aufgerufen wird. Hat die Präsidentin oder der Präsident
Zweifel an der Zulässigkeit des Antrags, legt sie oder er ihn dem Landtag zur Entscheidung bei der Genehmigung der Tagesordnung nach § 58 Abs. 3 vor; bejaht der Landtag die Zulässigkeit des Antrags, gilt für den Aufruf der Aktuellen Stunde Satz 1.
Das muss ich nach unserer Geschäftsordnung so festhalten. Ich bedanke mich für den Zuspruch. Es ist so. Nun müssten wir gemeinsam festlegen, wann der Dringliche Antrag aufgerufen wird. Die Aktuelle Stunde ist Position eins.
Nach dem Setzpunkt der GRÜNEN. Ich nehme an, dass wir jetzt nicht mehr darüber streiten. Es ist ja so weit alles geregelt. Kollege Wintermeyer, Sie stimmen mir auch zu. Ich freue mich über die große Harmonie in diesem Hause
und stelle fest,dass die Tagesordnung jetzt so von mir festgelegt ist.Wir beginnen mit der Aktuellen Stunde.
Meine Damen und Herren, können wir jetzt einmal beginnen? Wir machen nun schon 17 Minuten herum. Sie machen mir es heute nicht einfach.
Meine Damen und Herren, wir tagen heute bis zur Erledigung der Gesetzeslesungen bei einer Mittagspause von einer Stunde.Wir beginnen mit den Anträgen für die Aktuelle Stunde. Das sind die Tagesordnungspunkte 50 bis 53. Die Fraktionen haben sich darauf geeinigt, die Tagesordnungspunkte 50, 52 und 53 gemeinsam mit einer Redezeit von zwei mal fünf Minuten und Tagesordnungspunkt 51 mit einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion aufzurufen. Nach diesen Tagesordnungspunkten wird Tagesordnungspunkt 74,ein Dringlicher Antrag zum Thema,
ohne Aussprache aufgerufen – ich weise Sie darauf hin – und sofort abgestimmt. Nach Tagesordnungspunkt 51 werden die Tagesordnungspunkte 42, ein Antrag, und 73, ein Dringlicher Antrag zum Thema, ohne Aussprache aufgerufen und sofort abgestimmt. Da sind wir uns einig. Nach der Aktuellen Stunde kommen der Setzpunkt der GRÜNEN und der Dringliche Antrag.
Meine Damen und Herren, es fehlen heute entschuldigt Herr Staatsminister Weimar und Herr Staatsminister Hoff.
Ist er noch da? – Er ist noch da. Manche sind da und schon wieder weg. Dann halten wir fest: Wenn er weg ist, ist er entschuldigt.
Ich darf Sie noch einmal auf die Einladung des Präsidenten zur Inbetriebnahme der Innenhöfe des Hessischen Landtags heute zu Beginn der Mittagspause hinweisen.
Ich weise darauf hin, dass wir um 11 Uhr vielleicht noch einmal einen aktuellen „Wasserstandsbericht“ durchgeben und entscheiden, ob wir das heute machen oder es eventuell verlegen. Das lassen wir jetzt einmal außen vor.
Meine Damen und Herren,es gibt etwas sehr Erfreuliches zu berichten. Unser Kollege Dr. Peter Lennert, Abgeordneter der CDU-Fraktion, begeht heute seinen 58. Geburtstag. Ich spreche dir im Namen des Hauses alles Gute aus. Glück auf, Peter! Du bekommst Blumen von der Bergstraße.
Antrag der Fraktion der FDP betreffend eine Aktuelle Stunde (Wer spielt falsch – wie geht es weiter? Das Nacht- flugverbot wird bleiben!) – Drucks. 16/7839 –
Antrag der Fraktion der SPD betreffend eine Aktuelle Stunde (Kein Wackeln beim Nachtflugverbot) – Drucks. 16/7841 –
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend eine Aktuelle Stunde (Achtung: Koch kündigt Nachtflugverbot plus an) – Drucks. 16/7842 –
Herr Präsident, meine Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es ist das erste Mal, dass die FDP-Landtagsfraktion aus Anlass des Ausbaus des Frankfurter Flughafens eine Aktuelle Stunde beantragt. Wir haben solches in der Vergangenheit nicht für erforderlich gehalten, weil wir von dem Verfahren überzeugt waren, wie es realisiert worden ist.Wir sind durch die Hessische Landesregierung auch hinreichend über das Prozedere informiert worden.
Allerdings ist es in der letzten Woche zu einem Vorgang gekommen, der es meines und unseres Erachtens notwendig macht, dass sich die Hessische Landesregierung hier vor dem hessischen Parlament dazu erklärt.Wir halten es nicht für hinnehmbar, dass ein Schriftstück, das im Rahmen der Abwägung des Planfeststellungsverfahrens zu gewichten und zu berücksichtigen ist, das Licht der Öffentlichkeit erblickt. Dies ist ein Vorgang, der dringend der Erklärung der Hessischen Landesregierung bedarf. Das ist keine Selbstverständlichkeit.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, der Brief ist das eine. Das Zweite, was aufklärungsbedürftig ist, ist das, was Sie über den Regierungssprecher kommentierend zu diesem Vorgang gesagt haben.Meine Damen und Herren,ich sage Ihnen sehr deutlich und offen: Diese Diskussion wäre entbehrlich, wenn durch die Landesregierung unmittelbar nach der Veröffentlichung dieses Briefes eine öffentlichkeitswirksame Klarstellung erfolgt wäre. Dies ist leider nicht geschehen,
sondern die Staatskanzlei hat sich kommentierend betätigt, nicht aufklärend. Deswegen will ich versuchen, den Sachverhalt aus unserer Sicht zu beurteilen, soweit das möglich ist.
Dem Bundesverkehrsminister steht ohne Zweifel das Recht zu, in diesem Verfahren seine Meinung zu äußern und gegebenenfalls auch Weisungen zu erteilen. In welchem Umfang der Bundesverkehrsminister Weisungen erteilen kann, ist – wie so vieles im Leben – strittig. Ich glaube persönlich nicht, dass er Weisungen bis ins Detail hinein erteilen kann. Aber dass er das öffentliche Interesse aus der Sicht der Bundesregierung artikulieren kann, ist wahrscheinlich selbstverständlich. Nur ist dieser Sachverhalt so seitens der Landesregierung weder durch die Staatskanzlei noch durch die Genehmigungsbehörde interpretiert worden. Stattdessen ist er kommentiert worden.Sehr verehrter Herr Ministerpräsident,das halten wir nicht für sinnvoll.
Sie wissen, dass die FDP-Fraktion in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen hat, dass wir es in diesem Zusammenhang mit einem schwierigen Problem zu tun haben, nämlich einerseits mit der politischen Diskussion, die sich hier im Parlament abspielt, indem wir unsere politischen Forderungen formuliert haben – bis hin zum Nachtflugverbot –, und andererseits damit, dass ein rechtsstaatlich gebotenes transparentes und offenes Verfahren durchzuführen ist.
Meine Damen und Herren, wir sind der Auffassung, dass ein solcher Brief nicht für politische Spielereien und das Verschieben von Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Land einerseits und zwischen der Staatskanzlei und der Genehmigungsbehörde andererseits geeignet ist.
Machen wir uns doch nichts vor: Die FDP-Fraktion hat immer darauf hingewiesen, dass wir alles tun müssen, dieses Verfahren transparent und fair durchzuführen, damit am Schluss eine gerichtsfeste Entscheidung herauskommt. Es ist doch logisch und offensichtlich, dass der eine oder andere die Interpretation und Aussagen der Staatskanzlei zum Anlass nehmen wird,zu behaupten,das Verfahren sei nicht mehr ergebnisoffen. Das halten wir für problematisch.
Herr Ministerpräsident, das, was Sie zu dieser Frage gesagt haben, interpretieren wir als politische Äußerung. Es wäre aber klüger gewesen, gleich zu sagen, dass es sich um eine politische Äußerung handelt,und nicht den Eindruck entstehen zu lassen, als wollten Sie auf diese Art und Weise in den Genehmigungsprozess eingreifen.
Doch, Herr verehrter Ministerpräsident, wenn Sie meinen, den Kopf schütteln zu müssen, dann will ich auf diese Punkte noch einmal eingehen.
Herr Ministerpräsident, es ist doch ein zweifelhafter Vorgang, wenn Sie zu der Frage der Ausnahmen jetzt darauf hinweisen, der Bundesverkehrsminister möge sich bitte dazu äußern.Sie wissen doch ganz genau,dass nicht Sie zu
entscheiden haben, sondern letztlich die Planfeststellungsbehörde diese schwierige Frage zu entscheiden hat.